EU Fluggastrechte / Annullierung

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.249
13.927
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Wenn EU-Fluggastrechte, dann gegen Austrian.

Das ist tatsächlich eine spannende Konstellation, die so von den drei aufeinander aufbauenden Urteilen des EuGH (CSA, KLM, American) nicht abgedeckt wird. Um zu einem fluggastrechtlichen Anspruch zu kommen, müsste die Rechtsprechung weiterentwickelt werden:

Zuerst hatten wir CSA auf PRG-AUH-BKK, wobei das letzte Leg das verspätete war und von Etihad ausgeführt wurde. Da hat der EuGH gesagt, dass CSA bei Codeshare und durchgehendem Ticket auch auf dem zweiten Segment als ausführende Airline gilt.

Dann kam KLM mit JFK-AMS-HAM, erstes Leg verspätet, ausgeführt von Delta. Somit blieb, anders als bei CSA, die Klippe, dass der verspätete Flug nicht in der EU startete und von einer Nicht-EU-Airline ausgeführt wurde. Die hat der EuGH wieder umschifft und entschieden, dass bei Codeshare auch bei Start außerhalb der EU die EU Airline als ausführend gilt.

Und als nächstes haben sie nochmal erweitert, nämlich bei STR-ZRH mit Swiss und ZRH-PHL-MCI mit American: Da hat die die ausführende Airline AA nur das Ticket ausgestellt, der LX-Zubringer war kein Codeshare, nur Interlining. Und trotzdem hat der EuGH die durchgehende Beförderung bejaht und hat AA zur ausführenden Airline von STR-ZRH gemacht, obwohl kein Beförderungsvertrag mit dem Passagier bestand.


Vorliegend müsste der EuGH noch einen Schritt weiter gehen und die Haftung ausdehnen auf eine EU-Airline (Austrian), die einen verspäteten Zubringer von einer Nicht-EU-Airline (Thai Smile) außerhalb der EU (URT-BKK) hat, und die dem Passagier nicht das Routing angeboten und nicht das Ticket ausgestellt hat. Kann klappen, aber vielleicht endet irgendwann auch mal die sehr weite Auslegung der VO.

Dem Grunde nach offensichtlicher ist der einfach-zivilrechtliche (nicht fluggastrechtliche) Anspruch gegen Thai Smile auf Ersatz des Verspätungsschadens.

Spannend, jedenfalls - wenn man fluggastrechtlich gegen Austrian vorgeht, hat das Potential, wieder eine Grundsatzentscheidung zu werden.


Edit: Copy-Paste-Fehler Air India/Thai Smile verbessert.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Mir ist hier aber immer noch nicht klar, ob die EU Passagierrechte greifen würden. Und falls ja gegenüber welcher Airline/Vertragspartner?
Und auch ob ggf. M&M entsprechend in Revenue Buchungsklassen uns umbuchen müsste…?

@Airsicknessbag schrieb:
Dem Grunde nach offensichtlicher ist der einfach-zivilrechtliche (nicht fluggastrechtliche) Anspruch gegen Air India auf Ersatz des Verspätungsschadens.
Damit hast Du das richtige Stichwort gesetzt, @Airsicknessbag .

@Goa-Hamburg hat Rechtsanwälte beauftragt, um diese Rechtsfragen in einem ähnlich-gelagerten Fall zu prüfen.

Letztes Update von @Goa-Hamburg -> 20.06.2023; Es seien wohl schon Schreiben vom einem Rechtsanwalt an die Forderungsgegner übersandt wurden - ob M&M, LOT, LH, Air India wollte uns @Goa-Hamburg noch nicht verraten.
 

AlexT

Neues Mitglied
04.08.2023
21
14
Hat Jemand Erfahrungen mit dem EU 261-Anfrageformular bei Air Dolomiti? Seit gestern versuche ich dort meinen Erstattungsantrag (Bahnticket) zu erfassen, aber das ist nicht möglich, weil immer wieder irgendwas abbricht (Formular-Upload, Felder können nicht validiert werden, Server-Connect teilweise weg). Bei 4 Stunden Bahnfahrt (anstatt 30 Min. Flug) hätte ich genug Zeit gehabt.
Der Hintergrund übrigens: Mein LH-Flug war schon geschlossen (FRA: Außenposition nach A69 wg. Gateänderung ist halt sehr weit). LH-Schalter sagt: Fahren Sie mit der Bahn und Air Dolomiti erstattet, was auch schon sehr "kundenfreundlich" war. Bei LH und Air Dolomiti läuft es zu Zeit ... nur nicht rund. :mad:
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.851
3.478
Finde es immer wieder spannend, dass Mitglieder dieses Forums immer noch versuchen 261-Ansprüche über ein Webformular einzureichen. Die Nachteile wie z.B. fehlender Nachweis, fehlende Fristsetzung usw. sind doch hinlänglich bekannt. Warum nicht eine Mail mit Fristsetzung an die Adresse im Impressum. Die Ablehnung - so sie denn erfolgt wird gleichlautend sein - aber der Weg zum Anwalt deutlich leichter.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hat Jemand Erfahrungen mit dem EU 261-Anfrageformular bei Air Dolomiti? Seit gestern versuche ich dort meinen Erstattungsantrag (Bahnticket) zu erfassen, aber das ist nicht möglich, weil immer wieder irgendwas abbricht (Formular-Upload, Felder können nicht validiert werden, Server-Connect teilweise weg). Bei 4 Stunden Bahnfahrt (anstatt 30 Min. Flug) hätte ich genug Zeit gehabt.
Der Hintergrund übrigens: Mein LH-Flug war schon geschlossen (FRA: Außenposition nach A69 wg. Gateänderung ist halt sehr weit). LH-Schalter sagt: Fahren Sie mit der Bahn und Air Dolomiti erstattet, was auch schon sehr "kundenfreundlich" war. Bei LH und Air Dolomiti läuft es zu Zeit ... nur nicht rund. :mad:
Und auch hier: Der erste Beitrag macht sich hier gut:
 

AlexT

Neues Mitglied
04.08.2023
21
14
War das denn ein Flug mit LH Nummer oder EN Nummer? Bei LH Nummer müsstest du dich an LH wenden. Gibt einige Air Dolomiti Flüge die unter reiner LH Flugnummer fliegen.
Ist eine LH-Flugnummer, hat die LH aber nicht interessiert. Die Dame am Schalter sagte "... hört sich zwar komisch an, sind aber zwei verschiedene Töpfe ...".
Den ICE den ich genommen habe, hatte übrigens zusätzlich auch eine LH-Flugnummer, so dass m.E. auch Umbuchung auf den Zug hätte gehen können.
Mail an Air Dolomiti ist zwar raus, konnte aber nicht zugestellt werden!
"customer-relations@pec.airdolomiti.it:
SMTP error from remote server..."
Jetzt gehts an die LH... können das ja gerne intern weiterleiten.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.654
14.013
www.red-travels.com
Ist eine LH-Flugnummer, hat die LH aber nicht interessiert. Die Dame am Schalter sagte "... hört sich zwar komisch an, sind aber zwei verschiedene Töpfe ...".
Den ICE den ich genommen habe, hatte übrigens zusätzlich auch eine LH-Flugnummer, so dass m.E. auch Umbuchung auf den Zug hätte gehen können.
Mail an Air Dolomiti ist zwar raus, konnte aber nicht zugestellt werden!
"customer-relations@pec.airdolomiti.it:
SMTP error from remote server..."
Jetzt gehts an die LH... können das ja gerne intern weiterleiten.

bei LH Nummer würd ich mich auch an die wenden, sollte dem Kunden ja egal sein, wer das Wetlease durchgeführt hat
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.464
718
Interessanterweise finde ich auf der ganzen Airdolomiti.de kein Impressum... Oder ick brauche ne neue Brille...

Bei Kontakt finde ich salescenter@airdolomiti.it

Edit: Bei Fluggastrechte ist die oben genannte E-Mail Adresse aufgeführt. Also haben die Ihre Prozesse nicht im Griff!
 

AlexT

Neues Mitglied
04.08.2023
21
14
Bei der LH ging es jetzt doch erstaunlich schnell (trotz Kontaktformular) und man zahlt nun die üblichen 250 EUR 'Schadenersatz'. Jetzt fehlen nur noch Auslagen für die Bahnfahrkarte.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Der sachkundige Anwender italienischen Rechts mag anderer Ansicht sein.
Ihr oder ihm ist unter Umständen das deutsche Rechtsinstrument des eigenen Machtbereichs nicht geläufig.

Bei Flugverbindungen innerhalb Deutschlands, Deutschland-Italien, Italien-Deutschland gilt im Hinblick auf EC261/2004 Deutsches Recht.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.472
1.212
Düsseldorf
LH hat die Ablehnung meines Antrags auf Kompensation damit begründet, dass es einen Vogelschlag gab. Da ich diesem Laden keinen Millimeter mehr traue, gibt es eine Möglichkeit dies nachzuprüfen?
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.159
683
jwd
Richtig!
Da richtet sich das zuständige Gericht in Deutschland nach der Deutschen Rechtssprechung.
Richtig, Du rechtswissenschaftliche Rakete, Dir macht so leicht keiner was vor. (Also eigentlich nicht richtig, das ist hier aber zufällig irrelevant).

Ich halte es für eine gute Idee, wenn Du Dir eine Signatur anlegst, in der Du deutlich darauf hinweist, dass Deine rechtlichen Einschätzungen aus der Laiensphäre stammen und Du keinerlei tiefgreifenden Kenntnisse des (deutschen) Rechtswesens besitzt. Damit ersparst Du Dir viele ärgerliche Kommentare, die auf Deine Beschränkungen hinweisen, damit andere Forumsmitflieger auf gar keinen Fall alles für bare Münze nehmen, was Du von Dir gibst. In Deinen Beiträgen steht oft zu viel Meinung bei recht wenig Ahnung.

Zum Thema. Ausgangspunkt war
Mail an Air Dolomiti ist zwar raus, konnte aber nicht zugestellt werden!
"customer-relations@pec.airdolomiti.it:
SMTP error from remote server..."

Für Hobbyjurist @doc7austin2 ist klar: Nur deutsches Recht ist gutes Recht. Gehen wir also ins deutsche Recht.
Was lesen wir da? Der Bundesgerichtshof hat es gewagt, anderer Meinung zu sein als Herr Oberschlau @doc7austin2. Meine Vermutung: Das machen die da oben extra so. Wegen Putin und der Ukraine und so.

Nachzulesen beim BGH, Urteil vom 6.10.2022 – VII ZR 895/21.
Kleiner Spoiler: Der BGH stellt darauf ab, dass eine E-Mail auf dem Server des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt wird. Daran mangelt es schon im Falle von AlexT.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.732
4.374
Paralleluniversum
LH hat die Ablehnung meines Antrags auf Kompensation damit begründet, dass es einen Vogelschlag gab. Da ich diesem Laden keinen Millimeter mehr traue, gibt es eine Möglichkeit dies nachzuprüfen?
Ja klar, kannst Du problemlos nachprüfen.
Verschaffe Dir Zugang zu den LH-internen Wartungsdaten etc. Dann hast Du alles, was Du brauchst.
 
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Reaktionen: JohnDoe52

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Das ist die Antwort vom Mail-Server von airdolomiti:

554 5.7.1 <customer-relations@pec.airdolomiti.it>: Recipient address rejected: Messaggio rifiutato dal sistema. Indirizzo destinatario sconosciuto o non abilitato alla ricezione di posta non certificata.

Übersetzt:
Die Antwort vom Remoteserver ist:
554 5.7.1 <customer-relations@pec.airdolomiti.it>: Recipient address rejected: Message rejected by the system. Recipient address unknown or not authorized to receive uncertified mail.


--> Damit ist bestätigt, dass die E-Mail den Mailserver von Air Dolomiti erreicht hat.
Der Umstand, dass Air Dolomiti diese E-Mail Adresse nicht korrekt eingerichtet hat, fällt in den Machtbereich von Air Dolomiti.