EU Fluggastrechte / Annullierung

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cas_de

Erfahrenes Mitglied
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...und nachdem EN zum DLH Konzern gehört ist das rechte Tasche - linke Tasche. Also egal. Wobei, (ich spreche aus eigener Erfahrung) es manchmal einfacher sein kann das über die Konzerntöchter zu regeln. Ich hatte letztes Jahr einen Fall wo es um die Erstattung von Hotelkosten aufgrund einer langfristigen Flugplanänderung gab. LH hat mich gefühlt 8x vertröstet, bis ich dann ein neues Ticket aufgemacht habe und die dann meinten, dass LX zuständig wäre. Die haben den Fall direkt an LX weitergegeben und ich hatte innerhalb von 10 Tagen die Kohle auf dem Konto, nachdem LH mich 8 Monate lang zappeln hat lassen.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.177
720
Also auf der MUC Seite steht für diesen Flug mittlerweile Haupflugnummer EN 8237, aber WTF ich habe bei LH gebucht mit einer LH Flugnummer und 220 er Ticket! Gebe das dann mal an Kexbox ab....
 

DonBasti

Erfahrenes Mitglied
18.07.2016
495
46
MUC
Ich bin nicht sicher, ob das hier rein oder eher unter Reiseberichte passt. Sofern das letzte Segment wie geplant funktioniert sind es ca. 21h von Zurich nach Leipzig.
Gebucht war 13h15 ZRH - MUC 14h05 (LH 2369) und 15h00 MUC - LEJ 15h55 (LH 2168) in C (I) auf LH Meilen.

LH 2369 war 15 min verspätet gemeldet, nach Boarding ging erstmal nichts wg. Wetter. mit ca. 3h Verspätung ging's dann nach MUC. Dort angekommen gab es eine Umbuchung auf 20h00 MUC - FRA 21h00 (LH 121) und 22h15 FRA - LEJ 23h10 (LH 164). Allerdings war LH 121 überbucht, sodass ich auf die Warteliste kam. Zwischenzeitlich war LH 121 dann auch verspätet angegeben mit ETD 21h40. Ich kam nur in Eco mit, Abflug war nach 21h00. Ankunft in FRA am Gate (A36) war so ca. 21h55, den Flieger nach Leipzig habe ich am Gate A02 noch losrollen sehen. In Frankfurt gab's dann Taxi- und Hotelvoucher fürs DT by Hilton Niederrad (ich kenne das noch als Innside (?) aus meiner Frankfurter Zeit, da spricht echt niemand deutsch in dem Laden......) und eine Umbuchung auf 08h55 FRA - LEJ 09h50 (LH 156), wiederum in C.

Ich gehe davon aus dass aufgrund Wetter nichts zu holen ist. Die Betreuungsleistungen hat LH erbracht (es gab auch via mail einen 15 EUR voucher für F&B am MUC, ich habe als A3 *G die SEN Lounge vorgezogen). Am MUC war grosser Chaostag gestern, die Schlange am Servicecenter zog sich durch's halbe Terminal. Somit als *G noch recht gut davongekommen denke ich. Fürs Downgrade sollte/könnte es was geben. Wie ist die Meinung der sach- und fachkundigen Gemeinde, lohnt sich der Aufwand?

Besten Dank und Grüsse,
der paarlman
Hallo zusammen.
Ich war am 12.07. ebenfalls betroffen. HAM -MUC (LH 2061 15h15), kam mit 51 Min Verspätung in MUC an. Ist allerdings bereits mit Verspätung aus MUC in HAM angekommen, ca. 20-30min. Während des Fluges dann die Info, dass MUC-ZRH (LH 2372) annulliert wurde. Umbuchung auf LX1111 nicht möglich, da überbucht. Da ich erst am 13.07. morgens hätte fliegen sollen, hab ich mich auf die Warteliste setzen lassen und konnte letztlich eben doch mit LX1111 MUC-ZRH fliegen. Kam 40 Min später in ZRH an als geplant, in Summe 3:30 h länger als ursprünglich vorgesehen.

Mein Koffer (für 5 Tage Aufenthalt in ZRH) nicht mitgekommen, bis heute nicht gefunden worden.

Koffer: ganz klar, die benötigten Sachen muss LH (bzw. deren Versicherung) kostentechnisch übernehmen, irgendwann werden sie diesen auch finden und mir wieder zustellen.

Aber Eu 261? Der annullierte Flieger LH 2372 hätte aus CGN kommen sollen (LH 1983). DIeser war aber ebenfalls wie der Flieger MUC-CGN (LH1982) anulliert. Also war der Flieger in MUC, hätte den Flug MUC-ZRH ja durchführen können. Ist zumindest meine simple Annahme, da ich nicht mehr verfolgen kann, woher LH 2372 i.d.Regel kommt.

Anspruch ja oder nein (wegen Wetter..)?

Danke für die Hilfe.
 

Reisinger850

Aktives Mitglied
29.04.2020
202
236
Hey zusammen, kurze Frage an euch bei folgendem Fall:
Von Dus nach JFK über LHR mit BA. Zubringer kam eine Std zu spät, angeblich wegen technischer Probleme im Terminal. Anschlussflug verpasst, Umbuchung erfolgte auf AA. Dieser Flug hatte dann aber 13 Stunden Verspätung. Ich kam also am Ziel 15 Std zu spät an.

BA zahlte Hotel in London sowie Aufwendungen für Essen sowie einen Teil des Hotels in NY (komischerweise deutlich mehr als diese eine verpasste Nacht wert war), weil ich das ja nicht direkt wahrnehmen konnte. Hinsichtlich EU261 oder dem britischen Pendant verweisen sie auf American Airlines.
Seht ihr das auch so oder soll ich mich direkt ans CEDR wenden? Hätte lieber BA als AA für die Entschädigung, hab in den letzten Jahren bessere Erfahrung mit BA gemacht was dies betrifft. Die ursprünglichen Tickets waren alles British Airways Tickets, BA 941 und BA 179 am 27.6.23.
Warum ich frage ist vor allem, dass ich bei AA ja UK261 anwenden muss und bei BA EU261. Ich hasse es, wenn die Verantwortung einfach abgegeben wird. Übrigens wurde Boarding in LHR verweigert, obwohl es noch knapp hätte passen können. Kann man zB neben der Entschädigung bei American Airlines bei British noch S&G für BA179 geltend machen?

LG und vielen Dank
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.177
720
Nach aktuellem Stand musst Du Dich an EN wenden.
Danke für die Info, aber genau deßhalb bemühe ich dann mal meinen Anwalt. Diese ewigen Schiebereien von VErantwortlichkeiten bin ich echt satt.
Dafür gibts Menschen die sich mit so etwas genau auskennen wir z.B: Kexbox....ob nun EN oder LH, einer von denen wird am Ende zahlen müssen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.895
3.009
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hey zusammen, kurze Frage an euch bei folgendem Fall:
Von Dus nach JFK über LHR mit BA. Zubringer kam eine Std zu spät, angeblich wegen technischer Probleme im Terminal. Anschlussflug verpasst, Umbuchung erfolgte auf AA. Dieser Flug hatte dann aber 13 Stunden Verspätung. Ich kam also am Ziel 15 Std zu spät an.

BA zahlte Hotel in London sowie Aufwendungen für Essen sowie einen Teil des Hotels in NY (komischerweise deutlich mehr als diese eine verpasste Nacht wert war), weil ich das ja nicht direkt wahrnehmen konnte. Hinsichtlich EU261 oder dem britischen Pendant verweisen sie auf American Airlines.
Seht ihr das auch so oder soll ich mich direkt ans CEDR wenden? Hätte lieber BA als AA für die Entschädigung, hab in den letzten Jahren bessere Erfahrung mit BA gemacht was dies betrifft. Die ursprünglichen Tickets waren alles British Airways Tickets, BA 941 und BA 179 am 27.6.23.
Warum ich frage ist vor allem, dass ich bei AA ja UK261 anwenden muss und bei BA EU261. Ich hasse es, wenn die Verantwortung einfach abgegeben wird. Übrigens wurde Boarding in LHR verweigert, obwohl es noch knapp hätte passen können. Kann man zB neben der Entschädigung bei American Airlines bei British noch S&G für BA179 geltend machen?

LG und vielen Dank
Wer hat's verbockt? BA durch Delay/Nichtbeförderung -> EU261
Selbst wenn: Durchgehende Reise mit Start in EU -> EU261

Würde da mal mit @kexbox oder @umsteiger quatschen, ggf. könnt man die anschließende Annullierung des AA noch als Double Dipping sehen.
 
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thbe

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27.06.2013
9.445
9.871
Hinsichtlich EU261 oder dem britischen Pendant verweisen sie auf American Airlines.
Das sollte auch korrekt sein. AA muss Dir nach UK261 GBP 520 minus des Betrags von BA für die Nacht in New York zahlen. Eine Entschädigung nach EU261 wäre auch denkbar, ist aber weniger eindeutig.

Double Dipping sehe ich nicht. Ohne die Verspätung von AA hätte es gar keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegeben.
 
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29.04.2020
202
236
Vielen Dank. Ist ja bei zwei verschiedenen Antworten gar nicht so klar. Falls es keine Antwort mehr gibt von AA und ich auf UK261 beharren soll, sollte ich den Flug AA141 auf den ich umgebucht wurde und der 12 Std Verspätung hatte dann einzeln betrachten wenn ich gegen AA vorgehe oder immer angeben, dass vorher eine Umbuchung passierte?
Wieso denn aber 520 Pfund minus das Hotel? Dann hätte ich ja weniger Geld raus oder meinst du, dass sie dies nicht noch extra zahlen müssen?

vielen Dank euch beiden, echt korrekt, dass ihr antwortet

PS: gern mit dem Experten-Anwalt von hier, finde seine Hilfe immer top, aber ist ja durch Ausland und bei den schon zwei verschiedenen Aussagen nicht 100% klar.

hier nochmal aufgeschlüsselt:

- BA von Dus nach LHR 1 Std Verspätung, dadurch kein Boarding zum Anschlussflug
- BA bucht auf AA141 um nach JFK, der jedoch 13 Std zu spät fliegt. Dieser wäre eigentlich zwei Stunden später als der verpasste Flug losgeflogen

Wenn kein Double dipping, kann man von dem verpassten Flug nicht noch Steuern und Gebühren zurückholen? Oder ist das mit der Umbuchung auf AA141 hinfällig?

Thank you for contacting British Airways.
As per EU Legislation, the airlines operating a particular flight is responsible to pay the compensation if the flight gets delayed or cancelled, once found eligible for the claim of compensation as per the standards of EU Legislation.
We were responsible for the claim of compensation of the delayed flight BA 0179because that flight is operated by British Airways, however, as per the standards of EU Legislation, the case of the delayed flight BA 0179, was not eligible for compensation, hence, we were unable to process it.
Similarly, the delayed flight AA 0141 is operated by American Airlines, not by British Airways, hence, with my sincere apologies, I would have to inform you that we will be unable to take the responsibility of a flight which is not operated by British Airways.
In the situation of disruption, we are liable to book our passengers at the earliest, depending upon the availability in the flights, and in the attempt of rebooking, we have to rebook passengers on any airlines flight, ensuring that our passengers are able to reach their destination at the earliest.
The airport staff would have been able to find seats available on the flight AA 0141, hence, you got rebooked on the American Airlines flight. Now, if an American Airlines flight gets delayed, I would have to sincerely request you to please approach American Airlines as we are unable to intervene in their operations.


Thanks again for getting in touch with us about your flight. If there’s anything else I can help you with, please don’t hesitate to contact me directly using the blue link below.



Best regards
 
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thbe

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27.06.2013
9.445
9.871
Vielen Dank. Ist ja bei zwei verschiedenen Antworten gar nicht so klar. Falls es keine Antwort mehr gibt und ich auf UK261 beharren soll, sollte ich den Flug AA141 auf den ich umgebucht wurde und der 12 Std Verspätung hatte dann einzeln betrachten wenn ich gegen AA vorgehe oder immer angeben, dass vorher eine Umbuchung passierte?
Aus meiner Sicht ist die vorhergehende Verspätung irrelevant, denn es gab keine Stornierung und planmäßig wärst Du durch die Umbuchung rund 1:45h verspätet angekommen. Es wäre eine andere Situation, wenn Du nach Umbuchung planmäßig erheblich verspätet gewesen wärst. Dann hätte es doppelt Geld gegeben.
Wieso denn aber 520 Pfund minus das Hotel? Dann hätte ich ja weniger Geld raus oder meinst du, dass sie dies nicht noch extra zahlen müssen?
Normalerweise enthält der Ausgleichsanspruch bereits Kosten für verpasste Hotel-ÜN (in NY). Das Hotel in London wird dagegen nicht abgezogen. Natürlich besteht eine hohe Chance, dass AA nichts von der Zahlung durch BA weiss.
 
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29.04.2020
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Aus meiner Sicht ist die vorhergehende Verspätung irrelevant, denn es gab keine Stornierung und planmäßig wärst Du durch die Umbuchung rund 1:45h verspätet angekommen. Es wäre eine andere Situation, wenn Du nach Umbuchung planmäßig erheblich verspätet gewesen wärst. Dann hätte es doppelt Geld gegeben.

Normalerweise enthält der Ausgleichsanspruch bereits Kosten für verpasste Hotel-ÜN (in NY). Das Hotel in London wird dagegen nicht abgezogen. Natürlich besteht eine hohe Chance, dass AA nichts von der Zahlung durch BA weiss.
Oh krass, das wusste ich nicht, dass mit der Kompensation dann auch die Ausfallnacht am Zielort mit abgedeckt wäre. Danke! Dann versuche ich noch bei AA das geltend zu machen zunächst über das Kontaktformular und hoffe auf 520£. Wenn sie nicht zahlen, muss ich mal gucken. Die sind ja weder im SÖP oder ähnliches :/
 

thbe

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27.06.2013
9.445
9.871
Oh krass, das wusste ich nicht, dass mit der Kompensation dann auch die Ausfallnacht am Zielort mit abgedeckt wäre. Danke! Dann versuche ich noch bei AA das geltend zu machen zunächst über das Kontaktformular und hoffe auf 520£. Wenn sie nicht zahlen, muss ich mal gucken. Die sind ja weder im SÖP oder ähnliches :/
Es wäre auch eine Entschädigung nach EU261 denkbar. Ich würde es dennoch erstmal einfach halten und so tun, als hätte es nur LHR-JFK auf AA gegeben. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, kann man wieder EU261 ins Spiel bringen.
 
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dermatti

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03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Aus meiner Sicht ist die vorhergehende Verspätung irrelevant, denn es gab keine Stornierung und planmäßig wärst Du durch die Umbuchung rund 1:45h verspätet angekommen. Es wäre eine andere Situation, wenn Du nach Umbuchung planmäßig erheblich verspätet gewesen wärst. Dann hätte es doppelt Geld gegeben.

Normalerweise enthält der Ausgleichsanspruch bereits Kosten für verpasste Hotel-ÜN (in NY). Das Hotel in London wird dagegen nicht abgezogen. Natürlich besteht eine hohe Chance, dass AA nichts von der Zahlung durch BA weiss.
Die Frage ist doch, ob nicht vor der AA Annullierung noch eine Nichtbeförderung vorlag.
Er schrieb ja, dass er den ursprünglich gebuchten Anschlussflug in LHR sogar noch erwischt hätte, ihm aber das Boarding zum Anschlussflug (vermutlich wegen unterschrittener MCT) verweigert wurde - ist in LHR ein beliebtes BA Phänomen.

Es wäre auch eine Entschädigung nach EU261 denkbar. Ich würde es dennoch erstmal einfach halten und so tun, als hätte es nur LHR-JFK auf AA gegeben. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, kann man wieder EU261 ins Spiel bringen.
Wenn man Spaß dran hat, den Anspruch im Ausland nach UK261 zu verfolgen und somit zu verkomplizieren, ja.
Andernfalls hat man hier einen EU261 Claim DUS-JFK inkl. DE-Berührung, was die Sache deutlich einfacher halten dürfte.
 
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Reisinger850

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29.04.2020
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Die Frage ist doch, ob nicht vor der AA Annullierung noch eine Nichtbeförderung vorlag.
Er schrieb ja, dass er den ursprünglich gebuchten Anschlussflug in LHR sogar noch erwischt hätte, ihm aber das Boarding zum Anschlussflug (vermutlich wegen unterschrittener MCT) verweigert wurde - ist in LHR ein beliebtes BA Phänomen.


Wenn man Spaß dran hat, den Anspruch im Ausland nach UK261 zu verfolgen und somit zu verkomplizieren, ja.
Andernfalls hat man hier einen EU261 Claim DUS-JFK inkl. DE-Berührung, was die Sache deutlich einfacher halten dürfte.
Ja, das erste stimmt. Man hat sofort gesagt, dass man uns umbuchen würde obwohl der Flug noch nicht weg war.
Der verpasste Flug war Codesharing AA/BA, operated by British. Nicht, dass AA sagt: „den ursprünglichen Flug von LHR nach JFK konnten wir ja pünktlich durchführen, ist ja nicht unser Problem wenn man euch umbucht“
BA hat ja aber die Entschädigung schon zurückgewiesen, sie zahlten jedoch die Nacht in London, die Nacht in New York die ich verpasste sowie Essen.

Allerdings hoffe ich aktuell dann doch mehr auf UK261 bei AA geltend machen zu können, denn wenn das Hotel in NY was von BA gezahlt wurde in die 600 Euro Compensation mit einfliesst, bliebe nicht mehr so viel über. Sie machten da sicher einen Fehler, denn sie wollten wissen, wie teuer das Hotel war mit Rechnung. Es waren 911 Euro für 7 Tage. Sie überwiesen mir dann den kompletten Betrag :/ Frage mich dann aber, wieso sie überhaupt was bezahlt haben, wenn sie eigentlich nicht Schuld sein sollen.
 
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thbe

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27.06.2013
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Die Frage ist doch, ob nicht vor der AA Annullierung noch eine Nichtbeförderung vorlag.
Er schrieb ja, dass er den ursprünglich gebuchten Anschlussflug in LHR sogar noch erwischt hätte, ihm aber das Boarding zum Anschlussflug (vermutlich wegen unterschrittener MCT) verweigert wurde - ist in LHR ein beliebtes BA Phänomen.
Ja, kann man drüber nachdenken. Dazu müsste man die genauen Zeiten sehen und bewerten.
Wenn man Spaß dran hat, den Anspruch im Ausland nach UK261 zu verfolgen und somit zu verkomplizieren, ja.
Andernfalls hat man hier einen EU261 Claim DUS-JFK inkl. DE-Berührung, was die Sache deutlich einfacher halten dürfte.
Ich habe von der nächsten Vorgehensweise geschrieben. Die Chancen stehen gut, dass AA direkt zahlt.
Sie machten da sicher einen Fehler, denn sie wollten wissen, wie teuer das Hotel war mit Rechnung. Es waren 911 Euro für 7 Tage. Sie überwiesen mir dann den kompletten Betrag :/ Frage mich dann aber, wieso sie überhaupt was bezahlt haben, wenn sie eigentlich nicht Schuld sein sollen.
Die Frage ist auch, warum sie das gezahlt haben, selbst wenn sie Schuld gewesen sein sollen. Es war offensichtlich ein Fehler.
 
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Reisinger850

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29.04.2020
202
236
Ja, kann man drüber nachdenken. Dazu müsste man die genauen Zeiten sehen und bewerten.

Ich habe von der nächsten Vorgehensweise geschrieben. Die Chancen stehen gut, dass AA direkt zahlt.

Die Frage ist auch, warum sie das gezahlt haben, selbst wenn sie Schuld gewesen sein sollen. Es war offensichtlich ein Fehler.
Ja da hast du wohl recht, denn 911:7 sind nicht 911 Euro 😄 aber na ja dann wäre am besten, wenn AA zahlt. Habe nur vor deren Kundenservice und Zahlungsmoral ein wenig „Respekt“, da in der Vergangenheit ich das nie als so gut in Erinnerung hatte…
 

Sarabi

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03.09.2022
327
489
ich bin schon wieder mit Finnair im Clinch :mad:

Gebucht als Business-Award:
17.02.2024 ZRH-HEL-MIA (AY1512/ AY007) und
22.02.2024 MIA-HEL-ZRH (AY008/ AY1513)

Nun hat AY die Flugzeiten von HEL-MIA-HEL (AY007/008) vorgezogen. Neu fliegt AY007 schon um 13:05 Uhr und wir würden erst um 14:25 Uhr aus Zürich in Helsinki ankommen. Also hat AY uns auf AY1512 am 16.02.2024, also einen Tag früher umgebucht.
Das passt uns nicht, da ich noch bis am Abend arbeiten muss und mein Mann sogar noch Nachtschicht bis 17.02.24 06Uhr hat.

Ich hab jetzt mehrfach Kontakt mit der Platinum-Hotline gehabt und vorgeschlagen uns auf AA93 ZRH-PHL und AA2188 PHL-MIA am 17.02.24 umzubuchen. Man will uns aber keine andere Möglichkeit als den Freitagsflug und Übernachtung in Helsinki anbieten, da es Award-Tickets seien.

Sehe ich es richtig, das ich gemäss EU261 im Recht bin? Dann würde ich Finnair jetzt eine Frist von 14 Tagen setzen und danach ab zum Anwalt

Der Rückflug ist auch 4h früher, muss ich das so akzeptieren oder kann ich da auch einen späteren Abflug (über LHR oder MAD) verlangen?

Danke im voraus
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Sehe ich es richtig, das ich gemäss EU261 im Recht bin? Dann würde ich Finnair jetzt eine Frist von 14 Tagen setzen und danach ab zum Anwalt
Ja. Du solltest die Verfügbarkeiten der AA-Flüge dokumentieren.
Der Rückflug ist auch 4h früher, muss ich das so akzeptieren
Nein. Mehr als eine Stunde früher wird nach EU261/EuGH wie eine Annullierung behandelt.
 
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Sarabi

Erfahrenes Mitglied
03.09.2022
327
489
Ja, ich hab mir bei ExpertFlyer die passenden Flüge rausgesucht und Screenshots erstellt.

Rückflug ärgert mich halt, das wir jetzt statt 70 Minuten zum Umsteigen, 5:20h haben und halt die 4h in Miami verlieren für nix.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.935
2.824
CGN
Die Chancen stehen in der Praxis wahrscheinlich schlecht, eine Umbuchung auf AA zu erreichen. AY wird es nicht freiwillig machen und vor schweizer Gerichten wird sich das nicht ökonomisch durchsetzen lassen.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Ja. Du solltest die Verfügbarkeiten der AA-Flüge dokumentieren.

Nein. Mehr als eine Stunde früher wird nach EU261/EuGH wie eine Annullierung behandelt.
Ja, ich hab mir bei ExpertFlyer die passenden Flüge rausgesucht und Screenshots erstellt.

Rückflug ärgert mich halt, das wir jetzt statt 70 Minuten zum Umsteigen, 5:20h haben und halt die 4h in Miami verlieren für nix.
Aufpassen, da Abflug in der Schweiz, könnte das Gericht anders Entscheiden, wenn in der Schweiz geklagt wird. Wie einfach und wirtschaftlich es ist in Finnland zu klagen, kann ich nicht beurteilen.
 

Sarabi

Erfahrenes Mitglied
03.09.2022
327
489
ich hab jetzt trotzdem mal eine Aufforderung zur Umbuchung an Finnair geschickt, mit 14 Tage Frist und als CC habe ich die folgende E-Mail eingetragen: passengerrights@bazl.admin.ch ;)
Werde berichten wie Finnair darauf reagiert.

Das ist jetzt das 3. mal, das ich Ärger mit Finnair habe und dieses Mal werde ich es auch mit der Rechtsschutz versuchen, voll durchzuziehen. Letztes Jahr hatte AY HEL-LAX ausgedünnt, uns auf 1 Tag später Hin und 2 Tage früher retour umgebucht und zudem noch unsere bestätigten Business-Upgrades nicht übernommen, weil auf den neuen Flügen keine Verfügbarkeit in U. Da gab es Null Kulanz und wir sind am Ende in Economy geflogen obwohl C nicht voll gebucht war.
Im März hatten meine Schwester und ich einen Flug JFK-HEL-ZRH in C mit Meilen gebucht. Konnten Online nicht einchecken und haben dann am JFK erfahren, das der Flug JFK-HEL überbucht ist und wir deshalb nur in Economy fliegen. Ausser einer Korrektur der Meilen, gab es keine Entschuldigung oder Entschädigung seitens AY! Auch da habe ich die Füsse still gehalten, obwohl ich innerlich gekocht habe.

Und jetzt meint AY, wir sollen 1 Tag früher als gebucht abfliegen, in Helsinki schlafen und es akzeptieren oder stornieren. Gemäss eines Supervisor, sei es einfach unser Pech, das AY den Flugplan ändern tut. Man darf halt nicht soweit in voraus Flüge buchen (O-Ton des Sup) :mad:

Sorry, aber das lasse ich mir so nicht gefallen
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Also auf der MUC Seite steht für diesen Flug mittlerweile Haupflugnummer EN 8237, aber WTF ich habe bei LH gebucht mit einer LH Flugnummer und 220 er Ticket! Gebe das dann mal an Kexbox ab....

Es gilt grundsätzlich die ausführende Airline als Anspruchsgegner -> das ist EN !