EU Fluggastrechte / Annullierung

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Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
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Wird durch Wiederholung nicht richtig(er), weil


wie ich ja auch oben schon schrieb, aber dann den Zorn auf mich zog, weil die Antwort nicht erwünscht, wenngleich doch korrekt war.

Der EUGH hilft in der Tat nicht weiter. Völlig korrekt
Dir ist nicht bewusst, dass Edelweiss nicht gleich M&M, LX und LH ist?

Du hast nach bisheriger Rechtssprechung keinen Anspruch nach EU261 gegenüber M&M, LH und LX. Gegenüber Edelweiss schon. Warum rufst Du dann 30 Mal M&M, LX und LH an?

Und Edelweiss hat Dich auf einen Revenue-Flug bei EK umgebucht. Dazu haben die Anrufe bei M&M, LX und LH wohl eher nicht beigetragen.

Diese Aussage passt Du der Art, wie Du Dich hier präsentierst. Du schreibst Unsinn, unterstellst das anderen und regst Dich dann darüber auf.

Ich wünsche Dir, dass Du mal an Dir arbeitest, dies auch noch erfolgreich und Du dann nicht Deinen Urlaub und den Deiner schwangeren Frau und Deines Babys mit Deinem Hang zum dicken Hals versaust. Da gibt es auch Fachleute für.

Warum wohl rufe ich bei LX und bei M&M an? Weil
1. der Flug von Swiss verkauft wurde, resp. eine LX Flugnummer hat und somit ein Swiss-Flug ist,
2. mich Swiss an Lufthansa DE verwiesen hat - und ich die Storno-Email ebenfalls von LH DE kam und die Kontaktnummer des Callcenters LH DE aufwies,
3. mich Lufthansa DE an Lufthansa CH verwiesen hat - weil Endziel CH ist,
4. mich Lufthansa CH an M&M verwiesen hat, weil der Ticketaussteller M&M ist,
5. Edelweiss auf deren Webseiten ausdrücklich an Swiss verweist, wo wir wieder beim Erstkontakt sind.

Es ist also gar nicht so verkehrt, dass ich mich nicht an WK gewendet habe.

Der Flug wurde schlussendlich auch nicht von WK umgebucht sondern von Swiss - auf Anweisung vom WK Hauptsitz.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Der EUGH hilft in der Tat nicht weiter. Völlig korrekt


Warum wohl rufe ich bei LX und bei M&M an? Weil
1. der Flug von Swiss verkauft wurde, resp. eine LX Flugnummer hat und somit ein Swiss-Flug ist,
2. mich Swiss an Lufthansa DE verwiesen hat - und ich die Storno-Email ebenfalls von LH DE kam und die Kontaktnummer des Callcenters LH DE aufwies,
3. mich Lufthansa DE an Lufthansa CH verwiesen hat - weil Endziel CH ist,
4. mich Lufthansa CH an M&M verwiesen hat, weil der Ticketaussteller M&M ist,
5. Edelweiss auf deren Webseiten ausdrücklich an Swiss verweist, wo wir wieder beim Erstkontakt sind.

Es ist also gar nicht so verkehrt, dass ich mich nicht an WK gewendet habe.

Der Flug wurde schlussendlich auch nicht von WK umgebucht sondern von Swiss - auf Anweisung vom WK Hauptsitz.

Danke für den Link. Werde mal den Kollegen anschreiben.

Mit Edelweiss, Swiss, Lufthansa komme ich nicht weiter. Erstere zwei erklären sich als nicht zuständig (weil auf LH Ticket gebucht). Letztere bietet lediglich Umbuchung auf den 29.06.2023 mit Condor an. Sehr sehr frustrierend ist das...
Hier hast du noch erst mit Edelweiss Kontakt aufgenommen. was nun?

Übrigens heisst Flugnummer von Carrierer xy nicht immer, dass dies auch der richtige Ansprechpartner ist, genauso wie dir den Flug M&M Verkauft hat und nicht Swiss. Da ich dir aber keine Böse Absicht unterstellen will, gehe ich davon aus, dass du die Firmen nicht richtig unterscheiden kannst und nicht weisst, dass es eben manchmal auch auf Details ankommt.

WK ist für die Umbuchung zuständig, was sie nun reichlich spät auch gemacht haben. Eigentlich ist in der ganzen Geschichte WK der Böse, weil diese nicht gleich gemacht haben was sie sollten.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Es ist also gar nicht so verkehrt, dass ich mich nicht an WK gewendet habe.
Doch, war es.

Vielleicht kommt mal die Rechtssprechung, dass man bei einem Konzern wie LHG seine EU261-Ansprüche auch bei den Schwesterunternehmen der ausführenden Airline stellen kann. Doch solange dem nicht so ist - und dem ist nicht so - war hier Edelweiss für Forderungen nach EU261 der einzig richtige Ansprechpartner.
WK ist für die Umbuchung zuständig, was sie nun reichlich spät auch gemacht haben. Eigentlich ist in der ganzen Geschichte WK der Böse, weil diese nicht gleich gemacht haben was sie sollten.
WK war in diesem Fall überdurchschnittlich kooperativ und alles andere als der Böse. Die vergangene Zeit ist auch vollkommen in Ordnung und rechtskonform. Es geht in solchen Fällen nicht vorrangig nach vergangener Zeit - da wären vier Tage auch gut -, sondern nach Zeit bis zum Abflug.

Der Fall gehört sicherlich zu den 5% am besten durch die Airline gelösten Fällen bei stornierten Prämienflügen. Passagier ist im Urlaub, Rückflug (Award) wird storniert und zwei Tage vor Abflug bucht ihn die ausführende Airline auf einen passenden Revenue-Flug bei einem Fremd-Carrier ein. Aus Verbrauchersicht ein Musterablauf. So läuft das üblicherweise nicht. Ich vermute einen „Baby-/Schwangerschafts-Bonus“.

Kein Grund, Edelweiss übermäßig hochleben zu lassen. Letztlich haben sie getan, was EU261 vorsieht. Doch WK hätte es auch deutlich kundenunfreundlicher lösen können und wäre am Ende auch nicht teurer weggekommen.

In einem solchen Fall auf LX, LH, M&M und auch WK einzuhauen, ist einfach nur unsachliche Motzerei. Da gibt es - gerade bei Meilenflügen und EU261 - so viel Missstände bei vielen Airlines. Da kann man auch mal in der Sonne liegen und sich sagen: „Wow, ist klasse gelaufen! Noch mal Glück gehabt.“
 
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Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
Hier hast du noch erst mit Edelweiss Kontakt aufgenommen. was nun?


Ich kann nur wiederholen was ich bereits in #12.976 schon geschrieben habe. Edelweiss verweigert sämtliche Änderungen an Buchungen, welche über Swiss oder M&M getätigt wurden - egal ob freiwillige Umbuchung oder erzwungene, wie im Falle einer Flugstornierung. Siehe auch deren Webseiten: "Haben Sie Ihren Flug über ein Reisebüro oder via swiss.com gebucht, wenden Sie sich bitte direkt wieder an diese Buchungsstelle." Das ist so und daran ändert sich auch nichts, dass sie gemäss den Fluggastrechten in der Pflicht sind. Mein Flug wurde schlussendlich auch nicht auf normalem Wege via Hotline umgebucht. Im Rahmen dieser Umbuchung konnte Edelweiss auch selbst nichts machen, auch nicht auf meine Buchung zugreifen. Es ist und bleibt dabei: man wird im Falle einer Meilenticketbuchung an M&M verwiesen und diese bestehen darauf, dass man erst mit den nächsten meilenfähigen Flug weiterfliegen darf. Für weitere Infos diesbezüglich bitte per PM.

BTW: Ich hatte Glück, dass ich von den Malediven aus mit meinem geschäftlichen Festnetz telefonieren konnte (via Skype Business), ansonsten wären die Telefonkosten von einem Schweizer Handy aus astronomisch.
 
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StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
520
218
Planet Earth
Könnt ihr eigentlich eine Andersbehandlung durch Airlines bei Irrops oder nachträglichem Schadensmanagement feststellen, nach dem ihr bei vorherigen Ereignissen zum Anwalt/Gericht gegangen seid?

Ich habe mich das auch schon gefragt. Eigentlich würde man ja meinen, dass jemand der direkt zum Anwalt (oder alternativ auch zu einem der Portale) geht, das wieder tun würde und dass man dementsprechend zahlungswilliger agieren müsste. Ich würde mir aber auch genauso denken dass gewisse 4 Sterne Airlines, wenn sie den Namen des Anwalts lesen, einfach generell zahlen sollten statt es auf eine teurere Klage ankommen zu lassen.

Tun sie aber nicht. Beides nicht. Wiederholt nicht.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.651
2.357
PIX, BER, ZRH
Der Fall gehört sicherlich zu den 5% am besten durch die Airline gelösten Fällen bei stornierten Prämienflügen. Passagier ist im Urlaub, Rückflug (Award) wird storniert und zwei Tage vor Abflug bucht ihn die ausführende Airline auf einen passenden Revenue-Flug bei einem Fremd-Carrier ein. Aus Verbrauchersicht ein Musterablauf. So läuft das üblicherweise nicht. Ich vermute einen „Baby-/Schwangerschafts-Bonus“.

Kein Grund, Edelweiss übermäßig hochleben zu lassen. Letztlich haben sie getan, was EU261 vorsieht. Doch WK hätte es auch deutlich kundenunfreundlicher lösen können und wäre am Ende auch nicht teurer weggekommen.

In einem solchen Fall auf LX, LH, M&M und auch WK einzuhauen, ist einfach nur unsachliche Motzerei. Da gibt es - gerade bei Meilenflügen und EU261 - so viel Missstände bei vielen Airlines. Da kann man auch mal in der Sonne liegen und sich sagen: „Wow, ist klasse gelaufen! Noch mal Glück gehabt.“

Was für ein Schwachsinn, wenn jetzt schon das permanente Abwimmeln als überdurchschnittliche Performance gilt. Überdchschnttlch wäre es gewewen, wenn WK [selbst oder via LX] beim ersten Anruf umgebucht hätte.
 

Antizwerg

Aktives Mitglied
22.01.2016
218
423
Hat jemand die E-Mail von Iberia für ein 075 Ticket um die Fluggastrechte geltend zu machen? Das Formular ignoriert diesen Flug natürlich.
Es ist vermutlich eh vergebene Mühe und hier hilft wieder nur ein Anwalt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Was für ein Schwachsinn, wenn jetzt schon das permanente Abwimmeln als überdurchschnittliche Performance gilt. Überdchschnttlch wäre es gewewen, wenn WK [selbst oder via LX] beim ersten Anruf umgebucht hätte.

Massgeblich für sie Fluggastrechte ist nicht der issuing sondern der operating carrier.
Auf der einen Seite ist Dir bekannt, dass der operative Carrier der richtige Ansprechpartner ist.

Auf der anderen Seite siehst Du es als permanentes Abwimmeln, wenn sich ein Fluggast für Ansprüche nach EU261 30 Mal an andere Carrier als den operativen Carrier wendet und nichts passiert.

Deine Erwartungshaltung, dass in einem solchen Fall gleich nach dem ersten Anruf auf einen Revenue-Flug bei einem Fremd-Carrier umgebucht wird, gilt natürlich - wie immer - nur gegenüber Airlines der LHG. Denn in der Praxis erfüllt das keine Airline dieser Welt.

Wie gewohnt kommt von Dir - ich zitiere Dich - nur “Schwachsinn“.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Deine Erwartungshaltung, dass nach dem ersten Anruf gleich auf einen Revenue-Flug bei einem Fremd-Carrier umgebucht wird, gilt natürlich - wie immer - nur gegenüber Airlines der LHG. Denn in der Praxis erfüllt das keine Airline dieser Welt.
Revenue Tickets sind auch Bezahltickets und sollten daher nicht schlechter wie jeder andere Fluggast auch behandelt werden. Das sind eben keine Bittsteller, die froh sein müssen, wenn man sie nach einem Invol umbucht und sie nicht auf den nächsten Flieger mit Revenueklasse gebucht werden. Diese Aussage gilt unabhängig davon, wie die Fluggesellschaft sich nennt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Revenue Tickets sind auch Bezahltickets und sollten daher nicht schlechter wie jeder andere Fluggast auch behandelt werden. Das sind eben keine Bittsteller, die froh sein müssen, wenn man sie nach einem Invol umbucht und sie nicht auf den nächsten Flieger mit Revenueklasse gebucht werden. Diese Aussage gilt unabhängig davon, wie die Fluggesellschaft sich nennt.
Du meinst sicherlich Prämientickets.

Natürlich sollten Prämientickets wie Bezahl-Tickets behandelt werden. Auch bei Bezahl-Tickets kommt es sehr selten vor, dass man nach einem Anruf sechs Tage vor Abflug umgehend auf einen Fremd-Carrier einer anderen Allianz umgebucht wird. Das liegt schon daran, dass für eine solche Ausgabe die Freigabe von anderen Personen erforderlich ist.

Es steht auch nicht in EU261 oder in EuGH-Urteilen, dass das umgehend passieren muss.

Die Voraussetzung ist, dass man sich für Ansprüche nach EU261 an die Airline wendet, gegenüber der nach EU261 diese Ansprüche bestehen. Es scheint, als habe sich der Passagier in diesem Fall gar nicht an die ausführende gewandt, dafür 30 Male an andere Airlines.

30 Mal andere Airlines als den Operating Carrier zu kontaktieren und dennoch rechtzeitig einen Prämienflug auf den gewünschten Bezahlflug bei einem Fremdcarrier einer anderen Allianz umgebucht zu bekommen, das ist ein sehr gutes Verhalten der Airline.

Btw: Wenn man innerhalb relativ kurzer Zeit 30 Mal bei anderen Airlines anruft, dann weiss man nicht, was nach einem Anruf bei richtigen Carrier passiert wäre.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Es steht auch nicht in EU261 oder in EuGH-Urteilen, dass das umgehend passieren muss.
Selbstverständlich steht genau das darin. Die Fluggesellschaft muss dir umgehend mitteilen, wie sie gedenkt dich zu transportieren. Dass man mal einen Tag warten kann, wenn noch 6 Tage bis zum Abflug vorhanden sind, ist ja noch ok, aber sicherlich nicht 4 Tage und das dann noch als gute Leistung zu bewerten. Eigentlich sollte ich mich als Passagier darum nicht aktiv kümmern müssen, dass ich einen Vorschlag kriege, wenn mir der nicht passt, dann erst müsste ich aktiv werden.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Selbstverständlich steht genau das darin. Die Fluggesellschaft muss dir umgehend mitteilen, wie sie gedenkt dich zu transportieren. Dass man mal einen Tag warten kann, wenn noch 6 Tage bis zum Abflug vorhanden sind, ist ja noch ok, aber sicherlich nicht 4 Tage und das dann noch als gute Leistung zu bewerten. Eigentlich sollte ich mich als Passagier darum nicht aktiv kümmern müssen, dass ich einen Vorschlag kriege, wenn mir der nicht passt, dann erst müsste ich aktiv werden.
Der Passagier berichtet von am selben Tag unterbreiteten Umbuchungsangeboten. Die waren nur nicht passend.

Natürlich kann man darüber diskutieren, inwieweit nach EU261 die Nachricht über die Annullierung und der Vorschlag zur Ersatzbeförderung exakt zeitgleich erfolgen muss oder auch zeitnah, z. B. am selben Tag erfolgen kann. Praktisch bedeutete „zeitgleich“, dass die Airlines die Nachricht über die Annullierung zurückhalten müsste, bis eine Ersatzbeförderung ermittelt wurde. „Wir wussten es schon 6 Tage vorher, kontaktieren Sie über die Annullierung aber erst jetzt - einen Tag vorher -, weil wir noch eine passende Ersatzbeförderung gesucht haben.“ Dann hätte die Airline nach Deinen Vorstellungen gehandelt. Doch ist das im Sinne des Passagiers?

Und natürlich muss Du Dich als Passagier selbst um eine Umbuchung auf die von Dir gewünschte Verbindung kümmern, indem Du diese beim Operating Carrier einforderst. Das sieht EU261 so vor.

Hier lag der Passagier in einigen Punkten falsch und versuchte noch andere Teilnehmer hier darüber aufzuklären, dass seine falsche Sicht richtig ist. Wenn er nicht versteht, was eine ausführende Airline ist und was der Unterschied zwischen einer Ersatzbeförderung und einer Umbuchung ist, dann kann das der MA einer nicht beteiligten Airline auch falsch verstehen. Und dennoch kam am Ende ein optimales Ergebnis heraus. Halleluja!

Abgesehen von Deinen Vorstellungen und Interpretationen berücksichtige ich auch die Realität. Und da gehört der geschilderte Fall zu den Musterfällen - ganz unabhängig von der Airline. Es ist ok, dass Dir das nicht genug ist. Doch der Vergleich mit der Realität sollte erlaubt sein.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Natürlich kann man darüber diskutieren, inwieweit nach EU261 die Nachricht über die Annullierung und der Vorschlag zur Ersatzbeförderung exakt zeitgleich erfolgen muss oder auch zeitnah, z. B. am selben Tag erfolgen kann. Praktisch bedeutete „zeitgleich“, dass die Airlines die Nachricht über die Annullierung zurückhalten müsste, bis eine Ersatzbeförderung ermittelt wurde. „Wir wussten es schon 6 Tage vorher, kontaktieren Sie über die Annullierung aber erst jetzt - einen Tag vorher -, weil wir noch eine passende Ersatzbeförderung gesucht haben.“ Dann hätte die Airline nach Deinen Vorstellungen gehandelt. Doch ist das im Sinne des Passagiers?


Abgesehen von Deinen Vorstellungen und Interpretationen berücksichtige ich auch die Realität. Und da gehört der geschilderte Fall zu den Musterfällen - ganz unabhängig von der Airline. Es ist ok, dass Dir das nicht genug ist. Doch der Vergleich mit der Realität sollte erlaubt sein.
Ok, also wenn ich 10 Fluggesellschaften habe, die mich 6 Tage vorher über die Annullierung informieren, und die erste mich 5 Stunden voher umbucht und die letzte390 Minuten vorher, dann hat die erste Fluggesellschaft phänopmenal reagiert? Und ich muss mich darüber freuen? Ist das echt deine Ansicht?

Der Passagier berichtet von am selben Tag unterbreiteten Umbuchungsangeboten. Die waren nur nicht passend.
Hier lag der Passagier in einigen Punkten falsch und versuchte noch andere Teilnehmer hier darüber aufzuklären, dass seine falsche Sicht richtig ist. Wenn er nicht versteht, was eine ausführende Airline ist und was der Unterschied zwischen einer Ersatzbeförderung und einer Umbuchung ist, dann kann das der MA einer nicht beteiligten Airline auch falsch verstehen. Und dennoch kam am Ende ein optimales Ergebnis heraus. Halleluja!
Ich habe bewusst nicht auf den aktuellen Fall bezug genommen, weil die Angaben wiedersprüchlich waren und mir daher nicht klar ist, wann er den Operating Carrier das erste mal unterricht hat und wann er vom Operating Carrier das erste Umbuchungsangebot gekriegt hat. Genausowenig wie mir klar ist, in wie weit Swiss und Edelweiss miteinander verbandelt sind, da auf deren Hompage beim Datenschutz ganz klar auf den Beauftragten der Swiss verwiesen wird.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
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Ok, also wenn ich 10 Fluggesellschaften habe, die mich 6 Tage vorher über die Annullierung informieren, und die erste mich 5 Stunden voher umbucht und die letzte390 Minuten vorher, dann hat die erste Fluggesellschaft phänopmenal reagiert? Und ich muss mich darüber freuen? Ist das echt deine Ansicht?
Nein. Das war hier auch nicht der Fall. Der Passagier hat sich an andere Airlines gewandt und wurde zwei Tage vor Abflug von Award auf einen Revenue-Flug bei einem Fremd-Carrier umgebucht. Darüber sollte man sich freuen. Natürlich muss man sich nicht freuen. Und natürlich kann man auch über unbeteiligte Airlines schimpfen. Es ergibt nur keinen Sinn.
Ich habe bewusst nicht auf den aktuellen Fall bezug genommen, weil die Angaben wiedersprüchlich waren und mir daher nicht klar ist, wann er den Operating Carrier das erste mal unterricht hat und wann er vom Operating Carrier das erste Umbuchungsangebot gekriegt hat. Genausowenig wie mir klar ist, in wie weit Swiss und Edelweiss miteinander verbandelt sind, da auf deren Hompage beim Datenschutz ganz klar auf den Beauftragten der Swiss verwiesen wird.
Ja, die Ausführungen des Passagiers in diesem Fall sind widersprüchlich und alle seine relevanten Annahmen sind falsch. Das macht die gute Lösung nur noch bemerkenswerter. Bei Stornierung eines BA-Flugs bei IB anrufen und dann von BA von Award auf Revenue bei EK umgebucht werden. Das wäre eine vergleichbar tolle Geschichte.
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
414
190
Hier lag der Passagier in einigen Punkten falsch und versuchte noch andere Teilnehmer hier darüber aufzuklären, dass seine falsche Sicht richtig ist. Wenn er nicht versteht, was eine ausführende Airline ist und was der Unterschied zwischen einer Ersatzbeförderung und einer Umbuchung ist, dann kann das der MA einer nicht beteiligten Airline auch falsch verstehen. Und dennoch kam am Ende ein optimales Ergebnis heraus. Halleluja!

Kannst du uns erklären wo der Passagier falsch lag?
Soweit ich das mitbekam: LH Ticket für einen Edelweiss Flug.

Edelweiss (operating carrier) hat den Flug gecancelt. LH hat ihm die Annulierung mitgeteilt und eine unpassende Umbuchung auf Condor vorgeschlagen. Kunde hat das zu recht nicht akzeptiert und Edelweiss (weil operating carrier des annulierten Fluges) zur Umbuchung auf eine akzeptable Alternative aufgefordert. War nach einigem hin und her auch erfolgreich. Überdurchschnittliche Leistung der Airline kann ich da beim besten willen nicht erkennen (bin Schweizer und eigentlich Edelweiss Fan), war eher ein ineffizientes Trauerspiel.

Verkompliziert wurde das ganze von LH, die sich nur halbherzig um das Problem kümmerte. Da LH unpassende Alternativflüge anbot war nicht klar ob man jetzt mit LH ausdiskutieren muss auf passende Flüge umgebucht zu werden oder doch WK (weil EU261 operating carrrier sagt).

EU261 ist da ein bisschen vermurkst (wäre wohl "besser" wenn der Ticketaussteller verantwortlich wäre) aber da können wir auch nichts daran ändern.
 
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derherrimmerhin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2015
296
56
hamburg
Moin zusammen,
würde mich auf eine kurze Einschätzung zum Sachverhalt s.u. freuen

- In 07/22 AMS-MUC-CPT RT als LH Ticket gebucht
- Wenige Tage vor dem Abflug die Umbuchung des Hinflugs auf ein 5 Tage späteres Abflugdatum (wg. Corona) via Hotline durchgeführt und bezahlt
- Heute für den Rückflug einchecken wollen. Ging nicht und lag daran, dass das Ticket für den Rückflug gecancelt sei. Durch die Umbuchung wurde aus dem RT wohl ein OW. Entsprechend musste ich den Rückflug neubuchen

Nach Quercheck:
- Auf dem händisch heruntergeladenen Iternary Receipt steht tatsächlich nur der Hinflug (Issued in exchange for alte Ticketnummer)
- Der Buchungscode ist identisch geblieben. In der nach der Umbuchung erhaltenen klassischen Buchungsbestätigung steht der verschobene Hinflug UND der Rückflug wie gehabt
- Rückflug war in der App confirmed. Als ich gestern die Hotline anrief, da der Online-Checkin nicht ging, wurde kein Fehler am Ticket erkannt

Hätte ich den Rückflug nicht in der Bestätigung/App gesehen, hätte ich verm. Innerhalb der 24h nach Umbuchung reagiert. Mir ist aber unverständlich, wie aus der Bitte eines späteren Hinfluges bei der Umbuchung aus einem RT ein OW wird. Und die erneut zugeschickte Buchungsbestätigung, weiterhin den Rückflug anzeigt.

Habe ich hier eine Chance auf EU261 wg. IDB im Bezug auf das Ursprungsticket oder bleibt eher nur die Hoffnung auf Kulanz und Rückerstattung des neuen Tickets?

Danke euch

Kurzes Update hierzu mit vielem Dank an thbe und andere für seine Antwort damals

Nach EU261 bei der Lufthansa via Formular die Rückerstattung des neu gebuchten Tickets & 600 EUR Entschädigung wg. IDB angefordert.
- 6.2: Automatische Eingangsbestätigung der Lufthansa
- 27.2.: Angebot i.H.v. 250 EUR Kulanz erhalten, Anfrage der Erstattung des Fluges sei an Fachabteilung weitergeleitet und wird geprüft
--> Angebot abgelehnt und auf EU261 verwiesen
- 3.3.: Rückmeldung von LH, dass man nach erneuter Prüfung nicht zu einem anderen Ergebnis komme

Sachverhalt am 26.3. bei der Schlichtungsstelle SÖP eingereicht
- 26.3. Eingangsbestätigung
- 9.6. Mail von SÖP mit Info über starken Fallanstieg und Bitte um Geduld
- 27.6. Mail von SÖP, dass LH die Forderung in vollem Umfang anerkennt


Bin zum zweiten Mal extrem zufrieden mit der Schlichtungsstelle söp, nachdem letztes Jahr auch eine EU261 Forderung gegen die Wizz erfolgreich war. Dauert etwas, der Prozess und das Ergebnis sind aber super.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
BGH: Nach Annullierung ist Ersatzbeförderung zum Wunschtermin geschuldet

Beitrag automatisch zusammengeführt:

- 27.6. Mail von SÖP, dass LH die Forderung in vollem Umfang anerkennt
Ist das Geld in Form von Geld schon auf Deinem Konto eingegangen ?
 
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derherrimmerhin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2015
296
56
hamburg
BGH: Nach Annullierung ist Ersatzbeförderung zum Wunschtermin geschuldet

Beitrag automatisch zusammengeführt:


Ist das Geld in Form von Geld schon auf Deinem Konto eingegangen ?

Ging tatsächlich zwei Tage nach der SÖP Mail ein
 

MaMax

Neues Mitglied
30.06.2023
1
0
Hallo zusammen,
Mein Flug AF7367 LYS->CDG am 16 Juni hatte 1h Verspätung. Dadurch wurde der Anschluss Flug CDG->HAJ annulliert und umgebucht. Ankunft in HAJ war ursprünglich 18:25 nach der Umbuchung um 23:32. Bin somit knapp 5h später angekommen.
Habe anschließend mein Anspruch über das Airfrance Portal angefordert. Es wurde abgelehnt.

Es tut mir leid, dass Ihr Flug von Lyon nach Paris am 16. Juni verspätet war aufgrund der Verzögerung vom Boarding durch Fluggäste.

Leider hat die Verspätung Ihres ersten Fluges dazu geführt, dass Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.

Der Grund für diese Verspätung fällt jedoch unter außerordentliche Umstände, und daher ist eine Entschädigung gemäß EG-Vorschrift 261/2004 nicht anwendbar.

Wir sind außerdem unserer Pflicht nachgekommen, die durch diesen Umstand entstandenen Unannehmlichkeiten so weit wie möglich zu begrenzen, daher kann ich Ihre Anfrage leider nicht erfüllen.

Im Forum habe ich solch eine Begründung für die Ablehnung noch nicht gefunden.
Am CDG habe ich auch ein Voucher von 11€ erhalten. Scheinbar habe ich ein Anspruch nach EG-Vorschrift.

Lohnt es sich selbst weiter mit der Airline auseinander zu setzen oder sollte ich direkt über Dienstleister mein Anspruch anfordern?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Betreuungsleistungen sind unabhängig vom Grund zu gewähren. Ich würde mal den genauen Grund in Erfahrung bringen.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.564
1.989
Ich habe einen Flug GLA-AMS-DUS in Eco.

Nun wurde das Segment AMS-DUS (opb German Airways) annulliert. Wir wurden umgebucht auf AMS-DUS am nächsten morgen. Flug hätte in unter 14 Tagen stattfinden sollen.

Meine Schlussfolgerungen:

1) Hotel in AMS müsste auf den Nacken von KLM gehen?

2) Ich habe eigentlich Anspruch auf den nächst verfügbaren Flug - auch bei anderen Airlines. BA fliegt GLA-LCY-DUS fast zeitgleich und es gibt Verfügbarkeiten bei BA online. Der KLM Chat mag mich nicht dahin umbuchen, hat wohl keine technische Möglichkeit. Heißt ich müsste wahrscheinlich in Vorkasse gehen und mir das Geld von KLM zurückholen.

3) Es gibt Verfügbarkeiten in Business Class bei KLM auf GLA-AMS-DUS am ursprünglichen Tag mit einem früheren Flug. Bin nicht mehr so fit, hab ich Anspruch auf Umbuchung auf den früheren Flug in C?



Danke für eure kurze Einschätzung :)
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
1) Hotel in AMS müsste auf den Nacken von KLM gehen?

2) Ich habe eigentlich Anspruch auf den nächst verfügbaren Flug - auch bei anderen Airlines. BA fliegt GLA-LCY-DUS fast zeitgleich und es gibt Verfügbarkeiten bei BA online. Der KLM Chat mag mich nicht dahin umbuchen, hat wohl keine technische Möglichkeit. Heißt ich müsste wahrscheinlich in Vorkasse gehen und mir das Geld von KLM zurückholen.

3) Es gibt Verfügbarkeiten in Business Class bei KLM auf GLA-AMS-DUS am ursprünglichen Tag mit einem früheren Flug. Bin nicht mehr so fit, hab ich Anspruch auf Umbuchung auf den früheren Flug in C?
1) ja, 2) ja, 3) nein
 
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