EU Fluggastrechte / Annullierung

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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Kannst du uns erleuchten und Beispiele bringen wie man "operating air carrier" anders sehen und begründen kann?
Wenn es nicht anders ginge, wäre es dann dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt worden? Wohl nein. Üblicherweise erfolgen Vorlagen, weil ein Instanzgericht sich seiner Sache nicht sicher ist aufgrund verschiedener möglicher Sichtweisen…
 

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
Wenn es nicht anders ginge, wäre es dann dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt worden? Wohl nein. Üblicherweise erfolgen Vorlagen, weil ein Instanzgericht sich seiner Sache nicht sicher ist aufgrund verschiedener möglicher Sichtweisen…

Dem Bezirksgericht Bülach würde ich zutrauen, dass sie argumentieren, bei LX-Flugnummern ist LX die ausführende Airline, weil sie den Verkauf organisieren, eine Code-Share Nummer haben, etc. Irgendwie in diese Richtung könnte so ein Bezirksrichter schon argumentieren.

Ich bin allerdings auch überzeugt, dass spätestens das Bundesgericht der EU-Rechtsprechung folgen wird.

Stossend an der ganzen Geschichte ist auch, dass sich LX aus der Verantwortung stiehlt und uns an M&M verweist. M&M ist ganz sicher nicht die ausführende Airline. Und M&M wiederum ignorieren die EU-Fluggastrechte komplett, "können gemäss Ticketbestimmungen nur auch bestimmte Buchungsklassen/Airlines umbuchen".
 
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mastermind90

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
357
50
DRS
Dem Bezirksgericht Bülach würde ich zutrauen, dass sie argumentieren, bei LX-Flugnummern ist LX die ausführende Airline, weil sie den Verkauf organisieren, eine Code-Share Nummer haben, etc. Irgendwie in diese Richtung könnte so ein Bezirksrichter schon argumentieren.

Ich bin allerdings auch überzeugt, dass spätestens das Bundesgericht der EU-Rechtsprechung folgen wird.

Stossend an der ganzen Geschichte ist auch, dass sich LX aus der Verantwortung stiehlt und uns an M&M verweist. M&M ist ganz sicher nicht die ausführende Airline. Und M&M wiederum ignorieren die EU-Fluggastrechte komplett, "können gemäss Ticketbestimmungen nur auch bestimmte Buchungsklassen/Airlines umbuchen".
Ich finde es allgemein eine absolute Unsitte, dass man bei Prämienflügen ins solchen Fällen von der Lufthansa Group an M&M verwiesen wird, bei jeder anderen Airline gibt es diese Diskussion nicht, da die Meilen bei der Airline liegen.
Vielleicht auch mal ein Fall für den Verbraucherschutz...
 

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
Dem Bezirksgericht Bülach würde ich zutrauen, dass sie argumentieren, bei LX-Flugnummern ist LX die ausführende Airline, weil sie den Verkauf organisieren, eine Code-Share Nummer haben, etc. Irgendwie in diese Richtung könnte so ein Bezirksrichter schon argumentieren.

Ich bin allerdings auch überzeugt, dass spätestens das Bundesgericht der EU-Rechtsprechung folgen wird.

Stossend an der ganzen Geschichte ist auch, dass sich LX aus der Verantwortung stiehlt und uns an M&M verweist. M&M ist ganz sicher nicht die ausführende Airline. Und M&M wiederum ignorieren die EU-Fluggastrechte komplett, "können gemäss Ticketbestimmungen nur auch bestimmte Buchungsklassen/Airlines umbuc



Neues tragisches "Highlight". Die involvierte Rechtschutzversicherung stellt in Frage, ob die EU Fluggastverordnung für einen Flug von Male nach Zürich mit Edelweiss überhaupt anwendbar sei. Und dabei ist dieser Punkt unbestritten: "Darüber hinaus gilt sie auch für Reisende, die aus einem Drittstaat [AB DEN MALEDIVEN] abfliegen und deren Zielflughafen in der EU, der Schweiz [IN ZÜRICH], Norwegen oder Island liegt und der Flug von einer Fluggesellschaft [EDELWEISS AIR AG] durchgeführt wird, die ihre Hauptniederlassung in der EU, der Schweiz [IN KLOTEN], Norwegen oder Island hat." o_O
 
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Senfgnu

Erfahrenes Mitglied
16.09.2015
352
389
NUE
Neues tragisches "Highlight". Die involvierte Rechtschutzversicherung stellt in Frage, ob die EU Fluggastverordnung für einen Flug von Male nach Zürich mit Edelweiss überhaupt anwendbar sei. Und dabei ist dieser Punkt unbestritten: "Darüber hinaus gilt sie auch für Reisende, die aus einem Drittstaat [AB DEN MALEDIVEN] abfliegen und deren Zielflughafen in der EU, der Schweiz [IN ZÜRICH], Norwegen oder Island liegt und der Flug von einer Fluggesellschaft [EDELWEISS AIR AG] durchgeführt wird, die ihre Hauptniederlassung in der EU, der Schweiz [IN KLOTEN], Norwegen oder Island hat." o_O

Versicherungen leben nicht von Auszahlungen, da ist dann auch keine Ausrede zu dumm
 

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
Falls es hier zu keiner Lösung kommt, und uns Lufthansa erst in einem, zwei, drei Tagen befördert: müssen wir dann ein Hotel nehmen, welches Lufthansa (vermutlich in Male) bucht oder können wir im Radisson Blu bleiben und Lufthansa die Kosten verrechnen?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.651
2.357
PIX, BER, ZRH
Falls es hier zu keiner Lösung kommt, und uns Lufthansa erst in einem, zwei, drei Tagen befördert: müssen wir dann ein Hotel nehmen, welches Lufthansa (vermutlich in Male) bucht oder können wir im Radisson Blu bleiben und Lufthansa die Kosten verrechnen?

Bei Hotelunterkunft steht das ausführende Luftfahrtunternehmen in der Pflicht der Unterstützungsleistungen. Mit der Wahlfreiheit des Fluggastes ist es dann eher schwieriger.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.922
3.824
FRA
Weil Air Dolomiti nicht als fluggastrechtlich ausführende Airline nach DRS fliegt. Das ist ein LH-Flug, Ansprüche dort geltendmachen.
LH und EN haben neulich in eriner S&G-Erstattung sich auch gegenseitig die Karten zugeschoben, Ersatz-Pilot hat geregelt. Ich verstehe nur eines nicht, da sitzen doch Menschen, die solche Anfragen beantworten, haben die keinen Funken Ehre im Leib?
 

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
„ausführendes Luftfahrtunternehmen“

In der EU scheint das geklärt zu sein und eine etablierte Rechtsprechung zu bestehen.

bei selbst ausgeführten Flügen und bei Code Share Flügen
- die Fluggesellschaft, welche die Maschine und die Crew stellt und die "Hauptflugnummer" vergibt

bei Wet Lease/Beizug eines Sub-Unternehmens
- die Fluggesellschaft, welche den Flug vermarktet

Quelle: Verspätung: EuGH klärt Begriff „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ in CompliancePraxis vom 15.07.2018, ein Aufsatz basierend auf der Rechtssache C-532/17
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Bei manchen Gesellschaften (z.B. Easyjet) hilft auch keine Drohung :-(

EU-Claim hingegen streitet sich wenns sein muss auch über Monate mit der Gesellschaft, kennt die genauen Ansprechpartner und weiss welche Behörden ggf. zu informieren sind.

Bei Lufthansa/Swiss/Edelweiss hilft das auch nicht. Weder ein freundlicher Hinweis auf die Fluggastverordnung noch die Drohung mit der Aufsichtsbehörde hilft hier.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Bei Lufthansa/Swiss/Edelweiss hilft das auch nicht. Weder ein freundlicher Hinweis auf die Fluggastverordnung noch die Drohung mit der Aufsichtsbehörde hilft hier.
Das ist falsch. Bei jeder Airline besteht eine reelle Chance, dass bereits der eigene Schriftverkehr des Passagiers zur Zahlung führt.

Wer schreibt, dass alles nichts hilft, der will sich vielleicht persönlich auskotzen. Tatsächlich schreckt er dadurch andere Passagiere ab, die - warum auch immer - keinen Anwalt bemühen wollen.

Die Situation, dass die Airline nicht reagiert, gibt es auch bei jeder Airline. Man müsste eine Statistik aufstellen, wie die Chancen bei welcher Airline stehen.

Auch gibt es regelmäßig den Fall, dass eine Airline zahlt, obwohl sie rechtlich nicht müsste.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
966
735
Ich habe eine Ryanair-Flugreise (ein Roundtrip Deutscher Flughafen > Flughafen in Europa > wieder zurück zum Startflughafen in Deutschland) nicht angetreten, alle Flüge verfallen lassen. Habe dann über das dafür vorgesehene Formular bei Ryanair Antrag auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren eingereicht. Wurde seitens Ryanair abgelehnt.

Zwar habe ich über die Foren-Suchfunktion ähnlich gelagerte Fälle gefunden, jedoch keine wirkliche Antwort bzw. Lösung dafür.

Wäre dieser Thread richtig für meine diesbezüglichen Fragen, oder könnt ihr mir einen bereits existierenden Thread nennen, wo diese besser aufgehoben wären?
 

troisair

Reguläres Mitglied
21.02.2023
67
65
Ich habe eine Ryanair-Flugreise (ein Roundtrip Deutscher Flughafen > Flughafen in Europa > wieder zurück zum Startflughafen in Deutschland) nicht angetreten, alle Flüge verfallen lassen. Habe dann über das dafür vorgesehene Formular bei Ryanair Antrag auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren eingereicht. Wurde seitens Ryanair abgelehnt.

Zwar habe ich über die Foren-Suchfunktion ähnlich gelagerte Fälle gefunden, jedoch keine wirkliche Antwort bzw. Lösung dafür.

Wäre dieser Thread richtig für meine diesbezüglichen Fragen, oder könnt ihr mir einen bereits existierenden Thread nennen, wo diese besser aufgehoben wären?
Hab das bisher nur über Portale wie Flightright hinbekommen bei Ryanair selber. Oder halt wirklich über einen Anwalt
 
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Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
Schlussendlich hat sich Edelweiss bei uns gemeldet. Sie haben uns umgebucht auf den Tagesflug mit Emirates. Edelweiss war erstaunt über das Verhalten von LH (Ignorierung der Fluggastrechte und bestehen darauf, dass die Umbuchung auf ein meilenfähiges Ticket erfolgen müsse).

Danke vielmals an dieser Stelle vor allem auch an @TAPulator und an User @Wingman für die Unterstützung via PM

Die Rechtschutzversicherung hatte inzwischen auch eine Lösung bereit: Flug von Lufthansa akzeptieren (der erst in zwei Tagen gegangen wäre) und dann den gesamten Schaden bei der ausführenden Airline einfordern, das wären u.a. zwei Tage Verdienstausfall (weil zwei Tage unbezahlt hätten genommen werden müssen), neues Flugticket, neues Zugticket an den Wohnort, weitere Nächte im Hotel wo wir sind und allfällige weitere Auslagen.

Mein Fazit: das Verhalten von Swiss/Lufthansa ist unter jeder Sau! Sollte Mal gespannt, ob es auch noch Probleme beim Einfordern der Ausgleichszahlung geben wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Schlussendlich hat sich Edelweiss bei uns gemeldet. Sie haben uns umgebucht auf den Tagesflug mit Emirates. Edelweiss war erstaunt über das Verhalten von LH (Ignorierung der Fluggastrechte und bestehen darauf, dass die Umbuchung auf ein meilenfähiges Ticket erfolgen müsse).

Danke vielmals an dieser Stelle vor allem auch an @TAPulator für die Unterstützung.

Die Rechtschutzversicherung hatte inzwischen auch eine Lösung bereit: Flug von Lufthansa akzeptieren (der erst in zwei Tagen gegangen wäre) und dann den gesamten Schaden bei der ausführenden Airline einfordern, das wären u.a. zwei Tage Verdienstausfall (weil zwei Tage unbezahlt hätten genommen werden müssen), neues Flugticket, neues Zugticket an den Wohnort, weitere Nächte im Hotel wo wir sind und allfällige weitere Auslagen.

Mein Fazit: das Verhalten von Swiss/Lufthansa ist unter jeder Sau! Sollte Mal gespannt, ob es auch noch Probleme beim Einfordern der Ausgleichszahlung geben wird.
Dein Prämien-Flug wurde sechs Tage vor Abflug storniert und mindestens drei Tage vor Abflug wurdest Du auf einen Revenue-Flug einer ganz anderen Airline und einer anderen Allianz umgebucht. Und dann regst Du Dich vor allem über die beiden Airlines auf, gegenüber denen Du nach Stand der Rechtsprechung keine Ansprüche aus EU261 hattest.

Tatsächlich ist Dein „Fall“ sehr positiv abgelaufen. Aber wer sich aufregen will, der wird sich natürlich auch über das aufregen.
 

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
Dein Prämien-Flug wurde sechs Tage vor Abflug storniert und mindestens drei Tage vor Abflug wurdest Du auf einen Revenue-Flug einer ganz anderen Airline und einer anderen Allianz umgebucht. Und dann regst Du Dich vor allem über die beiden Airlines auf, gegenüber denen Du nach Stand der Rechtsprechung keine Ansprüche aus EU261 hattest.

Tatsächlich ist Dein „Fall“ sehr positiv abgelaufen. Aber wer sich aufregen will, der wird sich natürlich auch über das aufregen.

Geplanter Flug: 25.06. um 10.45 Uhr - Umbuchung bewilligt (noch nicht durchgeführt) am 23.06. um 14 Uhr --> knapp zwei Tage vor Abflug umgebucht

Ungefähr dreissig mal abgewiesen bei Swiss, Lufthansa und M&M für etwas was nicht mein Fehler ist. Dadurch mindestens zwei Urlaubstage versaut.

Wer sagt was von kein Anspruch aus EU261. Selbstverständlich habe ich den. Und das sieht ja Edelweiss auch ein, darum haben sie den Flug ja auch umgebucht auf den nächstmöglichen! Obwohl M&M behauptete, das sei nicht möglich. Nur LH/M&M bestreiten das.

Ach weisst du was, nerv mich nicht mit dem Unsinn den du hier schreibst! Ich wünsche dir, dass dir das auch mal geschieht, wenn du mit deiner schwangeren Frau den letzten Urlaub vor dem Baby machst. Mal schauen, ob du dann immer noch so daherredest :mad:
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.922
3.824
FRA
Könnt ihr eigentlich eine Andersbehandlung durch Airlines bei Irrops oder nachträglichem Schadensmanagement feststellen, nach dem ihr bei vorherigen Ereignissen zum Anwalt/Gericht gegangen seid? Also im Sinne von, der hat sich die letzte Kompensation erklagt, dem gehen wir jetzt aus dem Weg oder liegen die Würfel immer wieder auf 0?
Falls besserer Faden passt, bitte Bescheid geben, habe nichts gefunden.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
966
735
Könnt ihr eigentlich eine Andersbehandlung durch Airlines bei Irrops oder nachträglichem Schadensmanagement feststellen, nach dem ihr bei vorherigen Ereignissen zum Anwalt/Gericht gegangen seid? Also im Sinne von, der hat sich die letzte Kompensation erklagt, dem gehen wir jetzt aus dem Weg oder liegen die Würfel immer wieder auf 0?
Falls besserer Faden passt, bitte Bescheid geben, habe nichts gefunden.

Eine interessante Frage. Damit verwandt die Fragestellung, ob einen eine Airline irgendwann als Fluggast für künftige Buchungen sperrt, wenn man in der Vergangenheit zu oft als Prozesshansel aufgefallen ist. Gibt es eigentlich ein "Recht auf Buchung eines Fluges", oder kann jede Airline jeden Passagier ohne Angaben von Gründen ablehnen?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Eine interessante Frage. Damit verwandt die Fragestellung, ob einen eine Airline irgendwann als Fluggast für künftige Buchungen sperrt, wenn man in der Vergangenheit zu oft als Prozesshansel aufgefallen ist. Gibt es eigentlich ein "Recht auf Buchung eines Fluges", oder kann jede Airline jeden Passagier ohne Angaben von Gründen ablehnen?
Es besteht ein Kontrahierungszwang. Einen Prozesshansel kann man nur lebenslang sperren, wenn er zusätzlich wegen zulässiger Sperrungsgründe auffällt. Klassiker sind Sicherheitsgründe, häufig im alkoholisierten Zustand.

Ansonsten ist es ja nicht einmal so, dass man mit RA immer schnell an sein Recht kommt. Bei vielen Airlines beruht das schlechte Vorgehen bei Fluggastrechten auch auf Unfähigkeit, nicht nur auf Böswilligkeit. Da passiert vieles zufällig. Man kennt es von den Hotlines. Manchmal haben drei Agents keine Ahnung und für den 4. ist eine schnelle und passende Lösung ein Kinderspiel.

Persönlich habe ich erlebt, dass Kundenwert und Vitamin B hilfreich sein können. Aber auch das hat seine Grenzen.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.651
2.357
PIX, BER, ZRH
Tatsächlich ist Dein „Fall“ sehr positiv abgelaufen. Aber wer sich aufregen will, der wird sich natürlich auch über das aufregen.

Wenn Du den Thread mitverfolgt hättest, hättest Du bemerkt, dass @Herr Rossi ja auch zunächst bei WK abgewimmelt wurde. Dass es am Ende gut gegangen ist, war auch nicht selbstverständlich. Und drei Tage versauter Urlaub, in denen man nicht weiss, wie man zurückkommt, weil WK nicht eingesehen hat, dass sie operating carrier sind, sind auch nervig.

Im Artikel 5 Absatz 2 heisst es:

EU 261/2004 meinte:
"Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung."

Darunter verstehe ich eine Bringpflicht von WK. Und wenn von WK zunächst bei wiederholter Nachfrage keine anderweitige Beförderung angeboten wurde, kann man hier auch nicht von einem blossen Versäumnis, sondern bereits von einer Pflichtverletzung ausgehen. Und ja, das wäre als Passagier mit schwangerer Frau auch für mich ein Aufreger.

Dass es WK am Ende doch noch eingesehen hat, bedurfte schon einiger Interventionen, an denen ich mich etwas per PN beteiligt habe.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich wünsche Dir, dass Du mal an Dir arbeitest, dies auch noch erfolgreich und Du dann nicht Deinen Urlaub und den Deiner schwangeren Frau und Deines Babys mit Deinem Hang zum dicken Hals versaust.

Ich wünsche Dir [und allen], dass Du einfach mal die Fresse hältst einen Kurs in rhetorischem Schweigen belegst.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.207
10.791
der Ewigkeit
Ich verstehe nur eines nicht, da sitzen doch Menschen, die solche Anfragen beantworten, haben die keinen Funken Ehre im Leib?
Nein, darfst und solltest Du nicht voraussetzen.
"Wes Brot ich ess, des Lied ich sing".
Das sind Sachbearbeiter, denen das Hemd näher als die Hose ist, der Kunde ist nur störender Beifang.
Das der allerdings am Ende des Tages ihr Gehalt bezahlt, verstehen einige Angestellte wie auch Unternehmen nicht.
Deshalb liegts an jedem selbst, was er aus seinen Negativerfahrungen macht und wie er damit umgeht.