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Das weiß nur er allein, wie so vieles....Kannst du uns erleuchten und Beispiele bringen wie man "operating air carrier" anders sehen und begründen kann?
Das weiß nur er allein, wie so vieles....Kannst du uns erleuchten und Beispiele bringen wie man "operating air carrier" anders sehen und begründen kann?
Wenn es nicht anders ginge, wäre es dann dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt worden? Wohl nein. Üblicherweise erfolgen Vorlagen, weil ein Instanzgericht sich seiner Sache nicht sicher ist aufgrund verschiedener möglicher Sichtweisen…Kannst du uns erleuchten und Beispiele bringen wie man "operating air carrier" anders sehen und begründen kann?
Wenn es nicht anders ginge, wäre es dann dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt worden? Wohl nein. Üblicherweise erfolgen Vorlagen, weil ein Instanzgericht sich seiner Sache nicht sicher ist aufgrund verschiedener möglicher Sichtweisen…
Ich finde es allgemein eine absolute Unsitte, dass man bei Prämienflügen ins solchen Fällen von der Lufthansa Group an M&M verwiesen wird, bei jeder anderen Airline gibt es diese Diskussion nicht, da die Meilen bei der Airline liegen.Dem Bezirksgericht Bülach würde ich zutrauen, dass sie argumentieren, bei LX-Flugnummern ist LX die ausführende Airline, weil sie den Verkauf organisieren, eine Code-Share Nummer haben, etc. Irgendwie in diese Richtung könnte so ein Bezirksrichter schon argumentieren.
Ich bin allerdings auch überzeugt, dass spätestens das Bundesgericht der EU-Rechtsprechung folgen wird.
Stossend an der ganzen Geschichte ist auch, dass sich LX aus der Verantwortung stiehlt und uns an M&M verweist. M&M ist ganz sicher nicht die ausführende Airline. Und M&M wiederum ignorieren die EU-Fluggastrechte komplett, "können gemäss Ticketbestimmungen nur auch bestimmte Buchungsklassen/Airlines umbuchen".
Dem Bezirksgericht Bülach würde ich zutrauen, dass sie argumentieren, bei LX-Flugnummern ist LX die ausführende Airline, weil sie den Verkauf organisieren, eine Code-Share Nummer haben, etc. Irgendwie in diese Richtung könnte so ein Bezirksrichter schon argumentieren.
Ich bin allerdings auch überzeugt, dass spätestens das Bundesgericht der EU-Rechtsprechung folgen wird.
Stossend an der ganzen Geschichte ist auch, dass sich LX aus der Verantwortung stiehlt und uns an M&M verweist. M&M ist ganz sicher nicht die ausführende Airline. Und M&M wiederum ignorieren die EU-Fluggastrechte komplett, "können gemäss Ticketbestimmungen nur auch bestimmte Buchungsklassen/Airlines umbuc
Neues tragisches "Highlight". Die involvierte Rechtschutzversicherung stellt in Frage, ob die EU Fluggastverordnung für einen Flug von Male nach Zürich mit Edelweiss überhaupt anwendbar sei. Und dabei ist dieser Punkt unbestritten: "Darüber hinaus gilt sie auch für Reisende, die aus einem Drittstaat [AB DEN MALEDIVEN] abfliegen und deren Zielflughafen in der EU, der Schweiz [IN ZÜRICH], Norwegen oder Island liegt und der Flug von einer Fluggesellschaft [EDELWEISS AIR AG] durchgeführt wird, die ihre Hauptniederlassung in der EU, der Schweiz [IN KLOTEN], Norwegen oder Island hat."
Falls es hier zu keiner Lösung kommt, und uns Lufthansa erst in einem, zwei, drei Tagen befördert: müssen wir dann ein Hotel nehmen, welches Lufthansa (vermutlich in Male) bucht oder können wir im Radisson Blu bleiben und Lufthansa die Kosten verrechnen? Ist aufgrund der Infos auf den BAZL-Webseiten völlig unklar.
Falls es hier zu keiner Lösung kommt, und uns Lufthansa erst in einem, zwei, drei Tagen befördert: müssen wir dann ein Hotel nehmen, welches Lufthansa (vermutlich in Male) bucht oder können wir im Radisson Blu bleiben und Lufthansa die Kosten verrechnen?
LH und EN haben neulich in eriner S&G-Erstattung sich auch gegenseitig die Karten zugeschoben, Ersatz-Pilot hat geregelt. Ich verstehe nur eines nicht, da sitzen doch Menschen, die solche Anfragen beantworten, haben die keinen Funken Ehre im Leib?Weil Air Dolomiti nicht als fluggastrechtlich ausführende Airline nach DRS fliegt. Das ist ein LH-Flug, Ansprüche dort geltendmachen.
Bei manchen Gesellschaften (z.B. Easyjet) hilft auch keine Drohung
EU-Claim hingegen streitet sich wenns sein muss auch über Monate mit der Gesellschaft, kennt die genauen Ansprechpartner und weiss welche Behörden ggf. zu informieren sind.
Wenn es nicht anders ginge, wäre es dann dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt worden? Wohl nein. Üblicherweise erfolgen Vorlagen, weil ein Instanzgericht sich seiner Sache nicht sicher ist aufgrund verschiedener möglicher Sichtweisen…
Das ist falsch. Bei jeder Airline besteht eine reelle Chance, dass bereits der eigene Schriftverkehr des Passagiers zur Zahlung führt.Bei Lufthansa/Swiss/Edelweiss hilft das auch nicht. Weder ein freundlicher Hinweis auf die Fluggastverordnung noch die Drohung mit der Aufsichtsbehörde hilft hier.
Hab das bisher nur über Portale wie Flightright hinbekommen bei Ryanair selber. Oder halt wirklich über einen AnwaltIch habe eine Ryanair-Flugreise (ein Roundtrip Deutscher Flughafen > Flughafen in Europa > wieder zurück zum Startflughafen in Deutschland) nicht angetreten, alle Flüge verfallen lassen. Habe dann über das dafür vorgesehene Formular bei Ryanair Antrag auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren eingereicht. Wurde seitens Ryanair abgelehnt.
Zwar habe ich über die Foren-Suchfunktion ähnlich gelagerte Fälle gefunden, jedoch keine wirkliche Antwort bzw. Lösung dafür.
Wäre dieser Thread richtig für meine diesbezüglichen Fragen, oder könnt ihr mir einen bereits existierenden Thread nennen, wo diese besser aufgehoben wären?
Dein Prämien-Flug wurde sechs Tage vor Abflug storniert und mindestens drei Tage vor Abflug wurdest Du auf einen Revenue-Flug einer ganz anderen Airline und einer anderen Allianz umgebucht. Und dann regst Du Dich vor allem über die beiden Airlines auf, gegenüber denen Du nach Stand der Rechtsprechung keine Ansprüche aus EU261 hattest.Schlussendlich hat sich Edelweiss bei uns gemeldet. Sie haben uns umgebucht auf den Tagesflug mit Emirates. Edelweiss war erstaunt über das Verhalten von LH (Ignorierung der Fluggastrechte und bestehen darauf, dass die Umbuchung auf ein meilenfähiges Ticket erfolgen müsse).
Danke vielmals an dieser Stelle vor allem auch an @TAPulator für die Unterstützung.
Die Rechtschutzversicherung hatte inzwischen auch eine Lösung bereit: Flug von Lufthansa akzeptieren (der erst in zwei Tagen gegangen wäre) und dann den gesamten Schaden bei der ausführenden Airline einfordern, das wären u.a. zwei Tage Verdienstausfall (weil zwei Tage unbezahlt hätten genommen werden müssen), neues Flugticket, neues Zugticket an den Wohnort, weitere Nächte im Hotel wo wir sind und allfällige weitere Auslagen.
Mein Fazit: das Verhalten von Swiss/Lufthansa ist unter jeder Sau! Sollte Mal gespannt, ob es auch noch Probleme beim Einfordern der Ausgleichszahlung geben wird.
Wird durch Wiederholung nicht richtig(er), weilDer EUGH hat diese Sache entschieden, siehe mein Beitrag
wie ich ja auch oben schon schrieb, aber dann den Zorn auf mich zog, weil die Antwort nicht erwünscht, wenngleich doch korrekt war.Nur hilft Dir der EuGH in der Schweiz nicht weiter.
Dein Prämien-Flug wurde sechs Tage vor Abflug storniert und mindestens drei Tage vor Abflug wurdest Du auf einen Revenue-Flug einer ganz anderen Airline und einer anderen Allianz umgebucht. Und dann regst Du Dich vor allem über die beiden Airlines auf, gegenüber denen Du nach Stand der Rechtsprechung keine Ansprüche aus EU261 hattest.
Tatsächlich ist Dein „Fall“ sehr positiv abgelaufen. Aber wer sich aufregen will, der wird sich natürlich auch über das aufregen.
Könnt ihr eigentlich eine Andersbehandlung durch Airlines bei Irrops oder nachträglichem Schadensmanagement feststellen, nach dem ihr bei vorherigen Ereignissen zum Anwalt/Gericht gegangen seid? Also im Sinne von, der hat sich die letzte Kompensation erklagt, dem gehen wir jetzt aus dem Weg oder liegen die Würfel immer wieder auf 0?
Falls besserer Faden passt, bitte Bescheid geben, habe nichts gefunden.
Es besteht ein Kontrahierungszwang. Einen Prozesshansel kann man nur lebenslang sperren, wenn er zusätzlich wegen zulässiger Sperrungsgründe auffällt. Klassiker sind Sicherheitsgründe, häufig im alkoholisierten Zustand.Eine interessante Frage. Damit verwandt die Fragestellung, ob einen eine Airline irgendwann als Fluggast für künftige Buchungen sperrt, wenn man in der Vergangenheit zu oft als Prozesshansel aufgefallen ist. Gibt es eigentlich ein "Recht auf Buchung eines Fluges", oder kann jede Airline jeden Passagier ohne Angaben von Gründen ablehnen?
Tatsächlich ist Dein „Fall“ sehr positiv abgelaufen. Aber wer sich aufregen will, der wird sich natürlich auch über das aufregen.
EU 261/2004 meinte:"Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung."
Ich wünsche Dir, dass Du mal an Dir arbeitest, dies auch noch erfolgreich und Du dann nicht Deinen Urlaub und den Deiner schwangeren Frau und Deines Babys mit Deinem Hang zum dicken Hals versaust.
Nein, darfst und solltest Du nicht voraussetzen.Ich verstehe nur eines nicht, da sitzen doch Menschen, die solche Anfragen beantworten, haben die keinen Funken Ehre im Leib?