EU Fluggastrechte / Annullierung

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.012
CGN / MUC / ZRH / EWR
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Wir hatten auf dem Rückflug MIA-LHR-HAJ eine Verspätung zum Zielort mit ca 10 Stunden. Der erste Flug aus MIA kam in LHR 30 Minuten zu spät an und uns wurde das Boarding für den Flug nach HAJ von BA verweigert. Wundert mich sowieso, warum die geplante Umstiegszeit nur 70 Minuten beträgt.
Der BA Customer Service hat uns von den BA Flügen auf LH Flüge über FRA nach HAJ umgebucht. Geplante Ankunft sollte 12 Stunden später sein. In FRA haben wir uns noch einmal vorziehen lassen auf einen frühen Flug. Dennoch 10 Stunden zu spät.

Von BA kam auf die Anfrage zur Entschädigung Folgendes zurück:
"We’re sorry your flight with us was delayed. We know this isn’t what you expect when you travel with us, and we understand why you needed to let us know about it. We’d also like to thank you for your patience while we got back to you about this.
Unfortunately your EU claim's been refused because BA206 on 24 March was delayed because of Air Traffic Control restrictions being in place.
We take all reasonable measures to avoid disruption to a flight and we always consider if there are any other alternative solutions before we make a decision. The delay was out of our control and caused unforeseen disruption to our schedule.
Once again, please accept our apologies for your experience on this trip. We hope to welcome you and your family back on board soon. "


Anschließend kam auf meine Fristsetzung keine Rückmeldung mehr.

Wie komme ich nun an mein Geld für 4 Personen?
Nur über Portale wie flightright oder gibt es eine andere/bessere Lösung?
Würd ich aus Prinzip an einen RA wie @kexbox oder @umsteiger abgeben. Ihr seid ja nur 30min zu spät in LHR gelandet und hättet sogar noch trotz Unterschreitung der MCT euren Anschluss erwischt, jedoch wurde euch durch BA aktiv das Boarding des Anschlusses verweigert. Macht BA aber gerne in LHR, hab ich auch bei @kexbox glaub ich schon mal gelesen gehabt. Fraglich ob BA alles getan hat, um diesen Umstand zu vermeiden - man hätte doch bestimmt auch zum neuen Flieger fahren können.
 

lukeluke

Neues Mitglied
04.05.2011
15
0
Würd ich aus Prinzip an einen RA wie @kexbox oder @umsteiger abgeben. Ihr seid ja nur 30min zu spät in LHR gelandet und hättet sogar noch trotz Unterschreitung der MCT euren Anschluss erwischt, jedoch wurde euch durch BA aktiv das Boarding des Anschlusses verweigert. Macht BA aber gerne in LHR, hab ich auch bei @kexbox glaub ich schon mal gelesen gehabt. Fraglich ob BA alles getan hat, um diesen Umstand zu vermeiden - man hätte doch bestimmt auch zum neuen Flieger fahren können.

danke für den Hinweis. Landen und Aussteigen sind zwei Unterschiedliche Dinge. Laut flightradar sind es weniger gewesen.. aber bis wir am Gate waren und den Flieger verlassen haben + das Terminal gewechselt haben, ist eine Ewigkeit vergangen.
Werde mich mit den beiden mal in Verbindung setzen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
*B: Nein, der Anspruch besteht zwar, aber systematisch erzähl ich dir natürlich was anderes, damit ich mir dadurch einen Vorteil schaffe.
In Bezug auf „was anderes erzählen“ muss es sich um falsche Tatsachen handeln. Die Aussage „Die Flugsicherung hat diesen Flug gestrichen.“ hätte - wenn falsch - eine andere Qualität als „Es herrschten zu starke Winde.“

Dazu kommen noch weitere Tatbestandsmerkmale. Z.B. der Vorsatz. Hat der Mitarbeiter versehentlich das Wetter mit falschem Datum geprüft, dann fehlt der Vorsatz.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.012
CGN / MUC / ZRH / EWR
In Bezug auf „was anderes erzählen“ muss es sich um falsche Tatsachen handeln. Die Aussage „Die Flugsicherung hat diesen Flug gestrichen.“ hätte - wenn falsch - eine andere Qualität als „Es herrschten zu starke Winde.“

Dazu kommen noch weitere Tatbestandsmerkmale. Z.B. der Vorsatz. Hat der Mitarbeiter versehentlich das Wetter mit falschem Datum geprüft, dann fehlt der Vorsatz.
Ja gut, beim Wetter könnt man drüber streiten, aber der regelmäßig von Behörden mehrstündig geschlossene MUC? :p
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Ja gut, beim Wetter könnt man drüber streiten, aber der regelmäßig von Behörden mehrstündig geschlossene MUC? :p
Wenn gesagt würde, dass ein Flugausfall auf einer behördlichen Schließung beruht, es aber keine behördliche Schließung gab, dann wäre das eine falsche Tatsachenbehauptung. Die behördliche Schließung muss dafür nicht während der geplanten Start-/Landezeiten in Kraft gewesen sein. Denn ob eine Schließung am Mittwoch Mittag eine Auswirkung auf einen Flug am Donnerstag Morgen haben kann, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Es muss auch keine komplette Schließung gewesen sein.
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
282
109
HAM
Dann bin ich gespannt!

Aha! Soso.

A: Ich habe einen Anspruch gegen dich!
B: Nein, der Anspruch besteht nicht.

B geht ins Gefängnis.
Finde deinen Fehler:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug​


(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
 
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Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.465
194
Ich brauche bitte einmal Meinungen:

Flug YYZ-FRA am 11.6. verspätet abgeflogen und am 12.6. verspätet angekommen ( jeweils ca 45min).
Somit haben wir den knappen Anschluss nach DUS verpasst und sind auf den nächsten gebucht worden und damit knapp 5h verspätet angekommen.
LH Customer Relations schreibt ( mit mehrfarbig reinkopierten Textbausteinen), dass sie eine Kompensation ablehnen. Auf dem Flug sei ein Blitzschlag passiert und man hätte vor Ort prüfen müssen etc. Da bei unserem Flug keine Störung war, nehme ich an, dass es sich auf den vorausgehenden Flug bezieht, also FRA-YYZ am 11.6.)
Durchgesagt an Bord wurde aber nichts zu der Verspätung.
Tante Google findet ein Urteil des LG Erding vom 23.7.2012, welches sgt, dass ein Blitzschlag auf dem vorhergehenden Flug kein außergewöhnlicher Umstand sei.
Gibt es etwas neueres/aktuelles? Dran bleiben oder aussichtslos?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Ich brauche bitte einmal Meinungen:

Flug YYZ-FRA am 11.6. verspätet abgeflogen und am 12.6. verspätet angekommen ( jeweils ca 45min).
Somit haben wir den knappen Anschluss nach DUS verpasst und sind auf den nächsten gebucht worden und damit knapp 5h verspätet angekommen.
LH Customer Relations schreibt ( mit mehrfarbig reinkopierten Textbausteinen), dass sie eine Kompensation ablehnen. Auf dem Flug sei ein Blitzschlag passiert und man hätte vor Ort prüfen müssen etc. Da bei unserem Flug keine Störung war, nehme ich an, dass es sich auf den vorausgehenden Flug bezieht, also FRA-YYZ am 11.6.)
Durchgesagt an Bord wurde aber nichts zu der Verspätung.
Tante Google findet ein Urteil des LG Erding vom 23.7.2012, welches sgt, dass ein Blitzschlag auf dem vorhergehenden Flug kein außergewöhnlicher Umstand sei.
Gibt es etwas neueres/aktuelles? Dran bleiben oder aussichtslos?
Von wo nach wo ging der Flug im Urteil des LG Erding?
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.465
194
Von wo nach wo ging der Flug im Urteil des LG Erding?
Beim erneuten Suchen nach dem vom mir angeführten Urteil fällt mir ein neueres aus 2022 in die Hände, was genau das beschreibt und als außergewöhnlichen Umstand beschreibt (Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Blitzeinschlag in die Maschine des Vorfluges ein außergewöhnlicher Umstand ist. Damit ist eine Entschädigungszahlung wegen einer Verspätung ausgeschlossen (Verkündet am 30.09.2022, Az. 385 C 14/22). Blitzschlag auf Stockholm-FRa, FRa-Stockholm verspätet.
Das war es dann wohl für mich…
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.012
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich brauche bitte einmal Meinungen:

Flug YYZ-FRA am 11.6. verspätet abgeflogen und am 12.6. verspätet angekommen ( jeweils ca 45min).
Somit haben wir den knappen Anschluss nach DUS verpasst und sind auf den nächsten gebucht worden und damit knapp 5h verspätet angekommen.
LH Customer Relations schreibt ( mit mehrfarbig reinkopierten Textbausteinen), dass sie eine Kompensation ablehnen. Auf dem Flug sei ein Blitzschlag passiert und man hätte vor Ort prüfen müssen etc. Da bei unserem Flug keine Störung war, nehme ich an, dass es sich auf den vorausgehenden Flug bezieht, also FRA-YYZ am 11.6.)
Durchgesagt an Bord wurde aber nichts zu der Verspätung.
Tante Google findet ein Urteil des LG Erding vom 23.7.2012, welches sgt, dass ein Blitzschlag auf dem vorhergehenden Flug kein außergewöhnlicher Umstand sei.
Gibt es etwas neueres/aktuelles? Dran bleiben oder aussichtslos?
Passend dazu: https://www.drboese.de/blog/entschl...ls-ausrede-bei-fluggastrechte-entschadigungen

Man hätte bestimmt auf die Bahn umbuchen können und schon wäre die Verspätung nicht 5 Stunden gewesen…
Ergo dürften nicht alle Maßnahmen ergriffen worden seien, um einen AU (sofern er denn vorlag) abzuwenden.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Die Sitation ist sehr ähnlich, da es sich jeweils um eine Aussenstation handelt. Deswegen das Intresse ob Erding zu einem Flug von München oder nach München entschieden hat und dann wäre der Carrier intressant. Am eigenen HUB gilt viel weniger als Aussergewöhnlich, wie auf der Aussenstation.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.256
13.950
Ich habe gerade einige Probleme meine EU261 Forderungen an AirDolomiti zuzustellen.
Konkret wurde mein Flug FRA-DRS am 16.4 annulliert. Auf der Website gibt es ein Formular, welches man ausfüllen soll um seine Forderung zu stellen. Dresden ist dort aber leider nicht als Flughafen aufgeführt

Weil Air Dolomiti nicht als fluggastrechtlich ausführende Airline nach DRS fliegt. Das ist ein LH-Flug, Ansprüche dort geltendmachen.
 
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mastermind90

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
357
50
DRS
Weil Air Dolomiti nicht als fluggastrechtlich ausführende Airline nach DRS fliegt. Das ist ein LH-Flug, Ansprüche dort geltendmachen.
Habe ich zuerst getan, daraufhin hat Lufthansa mir geschrieben das der Flug unter kommerzieller Kontrolle von AirDolomiti steht, sie nicht zuständig sind und ich mich an AirDolomiti wenden soll.
Flug hatte auch eine AirDolomiti Flugnummer.
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
Habe ich zuerst getan, daraufhin hat Lufthansa mir geschrieben das der Flug unter kommerzieller Kontrolle von AirDolomiti steht, sie nicht zuständig sind und ich mich an AirDolomiti wenden soll.
Flug hatte auch eine AirDolomiti Flugnummer.
Hatte letztens auch eine Lufthansa Buchung mit einzelnen EN Segmenten. Das bei mir von der Verspätung betroffene Segment war EN und LH hat ebenfalls darauf verwiesen. Ich konnte das Online Formular nutzen und habe binnen einem Tag eine Antwort bekommen das EN innerhalb 10 Arbeitstagen zahlen, die Kompensation von 250 EUR war heute auf meinem Konto.

Ruf doch mal bei Air Dolomiti an, ich hatte da auch angerufen und die waren sofort dran und haben mir freundlich weiterhelfen können.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.256
13.950
Oh, spannend. Interessanter Versuch von LH, sich herauszuwieseln. Mal eben sämtliche Dolomiti-Wetleases als Codeshare darstellen. Dass die 100-%-Tochter "in eigener kommerzieller Kontrolle" entschieden hat, FRA-DRS zu fliegen, können sie ihrer Großmutter erzählen. Wäre spannend herauszufinden, ob sie damit vor Gericht durchkommen.
 

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
Servus. Heute morgen habe ich eine E-Mail von Lufthansa erhalten, dass mein Swiss (Edelweiss) Flug vom kommenden Sonntag von Male nach Zürich gestrichen wurde (also in sechs Tagen): "


Guten Tag,​

wir mussten unsere Flugpläne anpassen. Davon ist auch Ihre Reservierung betroffen. Dadurch wurden alle Flüge in Ihrer Buchung annulliert.
"

Habe ich hier Anspruch auf 600 €? Kann ich hier einen Flug (in Business, weil LX ebenfalls in Business gebucht) mit einer anderen Airline buchen und von Swiss erstatten lassen?
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.733
4.376
Paralleluniversum
Servus. Heute morgen habe ich eine E-Mail von Lufthansa erhalten, dass mein Swiss (Edelweiss) Flug vom kommenden Sonntag von Male nach Zürich gestrichen wurde (also in sechs Tagen): "


Guten Tag,​

wir mussten unsere Flugpläne anpassen. Davon ist auch Ihre Reservierung betroffen. Dadurch wurden alle Flüge in Ihrer Buchung annulliert.
"

Habe ich hier Anspruch auf 600 €? Kann ich hier einen Flug (in Business, weil LX ebenfalls in Business gebucht) mit einer anderen Airline buchen und von Swiss erstatten lassen?
Na, zuerst mal würde ich schauen, welche Alternative Swiss anbietet.
Nicht gleich die große Keule rausholen und draufschlagen.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Servus. Heute morgen habe ich eine E-Mail von Lufthansa erhalten, dass mein Swiss (Edelweiss) Flug vom kommenden Sonntag von Male nach Zürich gestrichen wurde (also in sechs Tagen): "


Guten Tag,​

wir mussten unsere Flugpläne anpassen. Davon ist auch Ihre Reservierung betroffen. Dadurch wurden alle Flüge in Ihrer Buchung annulliert.
"

Habe ich hier Anspruch auf 600 €? Kann ich hier einen Flug (in Business, weil LX ebenfalls in Business gebucht) mit einer anderen Airline buchen und von Swiss erstatten lassen?
Früher war es so, dass Swiss Dir auch eine Mail über deine Umbuchung geschickt hat. Daher würde ich auch erstmal schauen, was angeboten wird und diese Mail ev. im Spam gelandet ist. DIe Alternativverbindung entscheidet auch darüber ob 600/300 Euro oder nichts gezahlt werden muss. Bevor du die Anspüche geltend machst, noch den richten Anspruchsgegner klären, da Edelweiss ≠ Swiss.