Ob Eurowings wusste, dass ein Flug über Kiwi vermittelt wird? Mittelbar ist das ganz sicher vertraglich so vorgesehen (und z.B. anders, als AFKLDL es mit seinen Vertragspartner geregelt, die "kiwi-Verbot" haben). Kiwi screenscrapet bei EW doch nicht.
Selbst wenn nicht: Warum sollte das relevant sein, der wenig bekannte Erwägungsgrund 1a der VO?
Das Gegenteil ist der Fall, wie der Verordnungsgeber sah und mit
Art. 13 S. 1 der VO klarstellte.
Vielleicht nochmal einen Schritt zurück und überlegen, wo die VO herkommt: Sie dient der einfacheren Durchsetzung von Ansprüchen nach Pflichtverletzungen, ohne Gläubigern hohe Hürden zum Anspruchsgrund und zur Anspruchshöhe aufzuerlegen.
Wenn EW mir in DUS meine Reise bis nach BKK verhagelt, dann wäre das - würde man mit nationalem Zivilrecht und immateriellen Ansprüchen loslegen - genau so relevant, wie es hier in der 261/2004/EG der Fall ist. Auch was die Erstattung des Resttickets ("frustrierte Aufwendungen") angeht, wäre das ähnlich. Zugegeben, mit anderem Haftungsmaßstab, als der eben passagierfreundliche Haftungsmaßstab der VO.