EU Fluggastrechte / Annullierung

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.871
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Die Lufträume sind bekannt.

IMG_1675.jpeg
(Quelle: Bundeswehr)

Die Bundeswehr sagt, dass es wenige/keine Ausfälle geben wird, aber Verspätungen auftreten können.

Das ändert nichts daran, dass es sich bei Flugausfällen/Verspätungen aufgrund einer behördlichen Sperrung des Luftraums für die Streitkräfte zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben um außergewöhnliche Umstände handelt.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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2.181
Die Lufträume sind bekannt.

Anhang anzeigen 215134
(Quelle: Bundeswehr)

Die Bundeswehr sagt, dass es wenige/keine Ausfälle geben wird, aber Verspätungen auftreten können.

Das ändert nichts daran, dass es sich bei Flugausfällen/Verspätungen aufgrund einer behördlichen Sperrung des Luftraums für die Streitkräfte zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben um außergewöhnliche Umstände handelt.
Das mit den außergewöhnlichen Umständen habe ich auch nicht bestritten.
Außergewöhnliche Umstände sind allein gesehen nicht hinreichend, damit eine Airline sich von der Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsleistung winden kann.

Wenn die Bundeswehr diese Lufträume seit einiger Zeit bekanntgegeben hat, dann haben die Airlines doch genügend Zeit erhalten, um umzuplanen, z.B. bei Sperrung des Luftraums Ost Ausweichen nach Leipzig und Ersatzbus zum BER. Das ist wirtschaftlich in jedem Fall den Airlines zuzumuten.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Putintroll eben…
Mit derart dummen Kommentaren hast Du Dich für jede sachliche Diskussion hier im Forum disqualizifiert.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
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Wenn die Bundeswehr diese Lufträume seit einiger Zeit bekanntgegeben hat, dann haben die Airlines doch genügend Zeit erhalten, um umzuplanen, z.B. bei Sperrung des Luftraums Ost Ausweichen nach Leipzig und Ersatzbus zum BER. Das ist wirtschaftlich in jedem Fall den Airlines zuzumuten.
Wann hat denn die Bundeswehr die genauen Zeiten bekannt gegeben, dass Du so sicher bist, dass es ausreichend vorher war, um berechenbar zu werden?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Die Übungen und die betroffenen Lufträume sind seit Februar bekannt - das gab den Airlines genügend Zeit, Plan B vorzubereiten (Ersatzflughafen + Ersatzbus). Entsprechende Verträge mit Ausweichflughäfen und Busunternehmen ließen sich so schließen.
Wie gesagt: außergewöhnlich JA; umplanung zumutbar JA
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.673
14.035
www.red-travels.com
Das mit den außergewöhnlichen Umständen habe ich auch nicht bestritten.
Außergewöhnliche Umstände sind allein gesehen nicht hinreichend, damit eine Airline sich von der Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsleistung winden kann
Um es mit deinen Worten zu sagen:

Mit derart dummen Kommentaren hast Du Dich für jede sachliche Diskussion hier im Forum disqualizifiert.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
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1.055
TXL
Die Übungen und die betroffenen Lufträume sind seit Februar bekannt - das gab den Airlines genügend Zeit, Plan B vorzubereiten (Ersatzflughafen + Ersatzbus). Entsprechende Verträge mit Ausweichflughäfen und Busunternehmen ließen sich so schließen.
Wie gesagt: außergewöhnlich JA; umplanung zumutbar JA
Das wird durch ständige Wiederholung nicht richtig(er).
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.233
3.249
Es geht ja nicht nur um die Lufträume. Die sind an sich bekannt - ja.

Wann genau aber welcher Luftraum gesperrt ist, ist eben nicht bekannt. Das kann und wird sich kurzfristig ergeben.

Weiterhin: Selbst wenn man es vorher weiß? Was kann man denn machen? Die Sperrungen sind so großräumig, dass man keine Chance hat, darauf zu reagieren, ohne dass die Flugpläne komplett Makulatur sind. Einige stark verspätete Umläufe reichen ja schon für viel Chaos.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Es geht ja nicht nur um die Lufträume. Die sind an sich bekannt - ja.

Wann genau aber welcher Luftraum gesperrt ist, ist eben nicht bekannt. Das kann und wird sich kurzfristig ergeben.
Ja, es existiert aber kein Automatismus, dass die Airline wg. AirDefender automatisch von der Zahlung der Ausgleichsleistung befreit ist.

1) Die Airline muss nachweisen:
- Warum wurde der Flug annulliert bzw. warum war er stark verspätet?
- Wann wurde die Airline über die Luftraumsperrung informiert?
- Welche wirtschaftlich zumutbaren Handlungen hat die Airline unternommen, um die Annullierung abzuwenden?

Weiterhin: Selbst wenn man es vorher weiß? Was kann man denn machen?
Wenn es vorher bekannt ist -> dann fliegt man Ausweichflughäfen an. Etwaige Verträge mit Bodendienstleistern und Busunternehmen hätten die Airlines schon seit Februar abschließen können. Swissport und co. sind doch auf vielen Flughäfen anzutrefen.

Ja, das kostet Geld. Aber die Airlines können diese Kosten ja in die Flugpreise einberechnen. Es wurden ja zwischen Februar und AirDefender genügend Tickets verkauft.

Die Sperrungen sind so großräumig, dass man keine Chance hat, darauf zu reagieren, ohne dass die Flugpläne komplett Makulatur sind. Einige stark verspätete Umläufe reichen ja schon für viel Chaos.
Wenn die Airlines die Flugpläne so eng takten, dass ist es deren wirtschaftliches Risiko.
Wir wissen von Air Defender schon seit Februar.
Eine Änderung der Flugpläne (mehr als 14 Tage vor dem Flug) ist ja schon alleine hinreichend, die Ausgleichsleistung nicht zahlen zu müssen.

Wir werden schauen müssen, ob die betroffenen Airlines tatsächlich ein Interesse daran haben sollten, diese Fragen vor Gericht klären zu wollen.
Ferner ist ja auch nicht klar, ob die Bundeswehr es mag, wenn deren Dokumente über die Gerichte an die Öffentlichkeit gespielt werden.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
748
2.500
Vergiss es einfach, hier etwas beizutragen. Du zoffst Dich auch mit anderen Nutzern

Meldung im Radio: "Achtung, im VFT kommt Ihnen ein Falschfahrer entgegen!"
@doc7austin2: "Was? Einer? Hunderte!"

... weil @Patrick1234 uns hier eine Lügengeschichte aufgetischt hat.

Du bist krank @Frank N. Stein !

genau! @lighthouse hat Heute was dazugelernt.

Meinst Du, es ist Deiner Karriere förderlich, wenn Du Dich gegenüber Deinen Kollegen mit dieser Rechthaberei aufspielst?

Die geldgierigen Polen eben

Reicht es nicht, wenn Du Deine Rechtsanwaltsgehilfen-Tipps wie bisher im Fluggastrecht-Faden fundiert und ungefragt äußerst,
muss es jetzt wirklich auch noch hier sein?


Das ist eine Lüge.

Btw. höre doch einfach auf andere zu Straftaten anzustiften.

Auweia! Du hast da leider 0,0 % Ahnung.
 
Zuletzt bearbeitet:

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Es geht ja nicht nur um die Lufträume. Die sind an sich bekannt - ja.

Wann genau aber welcher Luftraum gesperrt ist, ist eben nicht bekannt. Das kann und wird sich kurzfristig ergeben.

Weiterhin: Selbst wenn man es vorher weiß? Was kann man denn machen? Die Sperrungen sind so großräumig, dass man keine Chance hat, darauf zu reagieren, ohne dass die Flugpläne komplett Makulatur sind. Einige stark verspätete Umläufe reichen ja schon für viel Chaos.
Natürlich ist mittlerweile bekannt, wann welcher Luftraum gesperrt ist. Einige Airlines sitzen das aber aufgrund der Komplexität und kurzfristigen Verspätungen aus Vorleistungen lieber aus und zielen auf spontane Verspätungen ab, statt komplett den Flugplan umzuplanen.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
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TXL
Wie "deranged" muss man eigentlich sein zu glauben, dass die einfache Behauptung einer Airline ("Defender...") hinreichend ist, um eine Klage auf Zahlung einer Ausgleichsleistung erfolgreich abzuwehren.
Du glaubst offenbar, dass ein Luftraum wie ein örtlich abgesteckter Bereich am Boden funktioniert, der dann an den Tagen XYZ von Uhrzeit A bis Uhrzeit B „gesperrt“ und deshalb für zivilen Flugverkehr nicht nutzbar ist. Lass‘ dir sagen: So ist es nicht.

Um vielleicht mit einer anderen Analogie zu helfen: Öffentliche Schwimmbäder sind wochentags oft am Vormittag bevorzugt durch Schulklassen, Schwimmschüler und Co genutzt. Aber: die Auslastung schwankt, nicht zu jeder Uhrzeit sind Gruppen da, außerdem sind die Gruppen unterschiedlich groß, oder sind mal draußen statt drinnen, üben vom Turm springen anstatt Bahnen zu schwimmen und und und. Deshalb wird der Schwimmbetrieb für alle anderen aber nicht untersagt, sondern eingeschränkt (zB nur eine Bahn frei oder ein bestimmter Bereich, etc) - und diese Einschränkung variiert, je nach tatsächlichen Gelegenheiten. Aber: Ob die Schulklasse 3b der Max-Mustermann-Grundschule mit 20 oder 15 Schülern kommt, oder der Unterricht wegen Lehrkraftmangel ausfällt oder womöglich nur Trockenübungen stattfinden, und was der Bademeister infolge dessen für Dritte anordnet oder zulässt, kann man eben im Voraus nicht wissen…
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Du glaubst offenbar, dass ein Luftraum wie ein örtlich abgesteckter Bereich am Boden funktioniert, der dann an den Tagen XYZ von Uhrzeit A bis Uhrzeit B „gesperrt“ und deshalb für zivilen Flugverkehr nicht nutzbar ist. Lass‘ dir sagen: So ist es nicht.

Um vielleicht mit einer anderen Analogie zu helfen: Öffentliche Schwimmbäder sind wochentags oft am Vormittag bevorzugt durch Schulklassen, Schwimmschüler und Co genutzt. Aber: die Auslastung schwankt, nicht zu jeder Uhrzeit sind Gruppen da, außerdem sind die Gruppen unterschiedlich groß, oder sind mal draußen statt drinnen, üben vom Turm springen anstatt Bahnen zu schwimmen und und und. Deshalb wird der Schwimmbetrieb für alle anderen aber nicht untersagt, sondern eingeschränkt (zB nur eine Bahn frei oder ein bestimmter Bereich, etc) - und diese Einschränkung variiert, je nach tatsächlichen Gelegenheiten. Aber: Ob die Schulklasse 3b der Max-Mustermann-Grundschule mit 20 oder 15 Schülern kommt, oder der Unterricht wegen Lehrkraftmangel ausfällt oder womöglich nur Trockenübungen stattfinden, und was der Bademeister infolge dessen für Dritte anordnet oder zulässt, kann man eben im Voraus nicht wissen…
Ja, das ist ja alles richtig.
Nichtsdestotrotz bleibt die Einrede mit AirDefender nicht hinreichend, um die Ausgleichsleistung nicht zahlen zu müssen.

Falls der Fluggast sich hier gerichtlich wehrt, sollte die Airline schon mehr auf dem Tisch legen.

Aber eine sachliche Diskussion ist hier in Thread ja gar nicht gewünscht, nein ich werde als putintroll beschimpft.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Die Übungen und die betroffenen Lufträume sind seit Februar bekannt - das gab den Airlines genügend Zeit, Plan B vorzubereiten (Ersatzflughafen + Ersatzbus). Entsprechende Verträge mit Ausweichflughäfen und Busunternehmen ließen sich so schließen.
Wie gesagt: außergewöhnlich JA; umplanung zumutbar JA
Nein. Es wurde noch nicht mitgeteilt, welche Lufträume wann gesperrt sein werden. Das wird auch nicht in der Form passieren, wie Du es Dir vorstellst. Es wurden Regeln mitgeteilt, nach denen die Lufträume gesperrt bzw. nicht gesperrt werden.

Es wurden Simulationen gefahren, welche Auswirkungen bestimmte Sperrungen auf die Zivilluftfahrt haben und wie man diese Auswirkungen minimiert. Danach können sich die Streitkräfte richten, müssen es aber nicht.

An den Tagen werden Lufträume gesperrt, wie es die Truppenverlegungen erfordern, die in abgespeckter Form konkret stattfinden und nicht nur simuliert werden. Es wird keinen exakten Zeitplan für die Verlegungen geben. So funktioniert Krieg nicht und Krieg üben ist ziemlich nah am Krieg führen.

Deine initiale Aussage, dass es sehr wahrscheinlich dafür Ausgleichszahlungen geben wird, ist schlichtweg falsch. Richtig ist, dass es sehr wahrscheinlich keine Ausgleichszahlungen dafür geben wird.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Ist doch alles zwecklos - der will es einfach nicht verstehen - setzt euch lieber in den Garten als hier seitenlange Erklärungen - für nichts - abzugeben ...
Weil Ihr alle so schlau seid -> Ihr wisst doch auch, dass die Airlines die Forderungen nach Ausgleichsleistungen entweder ganz ignorieren oder mit Standardbausteintexten beantworten. Da glaubt Ihr wirklich, dass sich sich hier viele Airlines auf AirDefender in der Kommunikation mit dem Fluggast berufen werden?
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
852
770
FRA
Servus zusammen,

Hatte es ursprünglich erst in den "Referenzthread Reiserecht: Annullierung - Verspätung" geschrieben, hier passt es ab m.M.n. besser rein:


ich wäre eigtl. am Sonntag, 07. Mai von Birmingham nach Frankfurt (LH957) geflogen.
Ca. 90 Minuten vor Abflug habe ich eine SMS erhalten, dass Flug storniert wurde. Habe daraufhin bei der Hotline angerufen und wurde auf LH959 am nächsten Morgen um 6 Uhr umgebucht.

Hotel & Abendessen habe ich separat organisiert und bei LH eingereicht (bisher noch keine Rückmeldung, aber selbst wenn wirklich schlechtes Wetter der Grund war, so müsste ja LH dafür aufkommen).

Nun habe ich heute die Absage für die Flugkompensation erhalten, da angeblich schlechtes Wetter der Grund dafür war und somit keine 250€ Entschädigung hierfür gibt (in Birmingham war top Wetter

Hat evtl. jemand Zugriff auf die alten Flugdaten und kann sehen, wo die Maschine eigtl. hergekommen wäre und ob da noch andere Maschinen ausgefallen sind?

Bei den Portalen im Netz werden mir zumindest immer die Entschädigung direkt angeboten, was ja ein guter Indikator dafür ist, dass es wohl eher nicht am Wetter lag.

Vielen Dank bereits vorab :)
Hat jemand von euch eine (oder auch mehrere) Empfehlungen für einen guten Anwalt (welcher aktuell auch noch Ressourcen frei hat)?
Lufthansa hat es mal wieder nicht gebacken bekommen und reagiert immer nur gleich...

Kein Bock mehr zu warten und würde das Thema gerne etwas Nachdruck verleihen.

Euch vielen Dank bereits vorab ;)
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.673
14.035
www.red-travels.com
Hat jemand von euch eine (oder auch mehrere) Empfehlungen für einen guten Anwalt (welcher aktuell auch noch Ressourcen frei hat)?
Lufthansa hat es mal wieder nicht gebacken bekommen und reagiert immer nur gleich...

Kein Bock mehr zu warten und würde das Thema gerne etwas Nachdruck verleihen.

Euch vielen Dank bereits vorab ;)

hast es mit denen schon probiert?

Als Anwalt, der nicht in diesem Bereich tätig ist, kann ich gern bestätigen, dass alles was die Kollegen kexbox und umsteiger hier schreiben Hand und Fuss hat. Ich würde eigene Streitigkeiten bedenkenlos in deren Hände geben.
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
2.014
543
Weil Ihr alle so schlau seid -> Ihr wisst doch auch, dass die Airlines die Forderungen nach Ausgleichsleistungen entweder ganz ignorieren oder mit Standardbausteintexten beantworten. Da glaubt Ihr wirklich, dass sich sich hier viele Airlines auf AirDefender in der Kommunikation mit dem Fluggast berufen werden?
Also ich weiß nicht, der Juser Doc7austin2 erinnert in seiner rechthaberischen Ignoranz doch sehr an den kleinen Bruder von. Alex3 und 4 ich-weiß-nicht-was oder eher umgekehrt??
Nerven Beide…….
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.494
127
Heute mal ein nettes Erlebnis mit Vueling: VY3103 von TFN nach VLC. Abflug 7.50. Online Check in nur mit Handgepäck. Um 7.10 bereits am Gate und Maschine ist weg. Laut Aena ist die Maschine pünktlich um 7.50 abgeflogen. Laut Vueling um 7.46. Zurück zum Schalter, nur Axelzucken und man könne nicht helfen. Alternativen wurden nicht angeboten. Danach neu gebucht auf den einzigen verfügbaren Flug nach BIO und dort Leihwagen reserviert. Alternativen mit Iberia und Air Europa gab es nicht, alles voll. Gehe ich rechg in der Annahme das Vueling für alle kosten aufkommen muss ? Ist mir noch nie passiert das ein Flug 40 Minuten vorher weg war als geplant ( Flugzeitänderungen gab es nicht )
 
  • Wow
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