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Ich weiß natürlich (EDIT: ) nicht wo der Flieger herkam der mich von München nach Leipzig bringen sollte.Es geht da um die Frage, ob für die Annullierung von MUC-LEJ außergewöhnliche Umstände im Sinne des EU261/EuGH vorlagen.
Wenn welche vorlagen, bekommst Du keine Ausgleichszahlung. Wenn keine vorlagen, dann bekommst Du eine Ausgleichszahlung.
Die Liste der zulässigen außergewöhnlichen Umstände ist dabei nicht gerade lang. Dazu zählt weniger, als die Formulierung vermuten lässt.
Die Airlines versuchen zunächst, Gründe heranzuziehen, von denen sie wissen, dass diese nicht im Sinne von EU261/EuGH außergewöhnlich sind.
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