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Ich habe gerade beim BAZL angerufen. Dort wurde mir ausdrücklich bestätigt, dass die mehrstündige Vorverlegung in der Schweiz genauso wie vom EuGH einer Annulierung gleichgesetzt wird.Ja, vertragliche Ansprüche könntest Du nach deutschem Recht geltend machen. Das ist allerdings komplizierter als auf Grundlage von EU261.
Ansprüche nach EU261 hast Du m.E. ”nur” nach Schweizer Recht, denn da gilt die ausführende Airline und die Richtung EU. Zum Schweizer EU261-Recht gibt es nicht viele Experten hier.
Du könntest mal beim BAZL nachfragen, wie es bei einer erheblichen Vorverlegung unter gleicher Flugnummer aussieht. Nach EuGH ist eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde gleichzusetzen mit einer Annullierung.