EU Fluggastrechte / Annullierung

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hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
710
464
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Ja, vertragliche Ansprüche könntest Du nach deutschem Recht geltend machen. Das ist allerdings komplizierter als auf Grundlage von EU261.

Ansprüche nach EU261 hast Du m.E. ”nur” nach Schweizer Recht, denn da gilt die ausführende Airline und die Richtung EU. Zum Schweizer EU261-Recht gibt es nicht viele Experten hier.

Du könntest mal beim BAZL nachfragen, wie es bei einer erheblichen Vorverlegung unter gleicher Flugnummer aussieht. Nach EuGH ist eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde gleichzusetzen mit einer Annullierung.
Ich habe gerade beim BAZL angerufen. Dort wurde mir ausdrücklich bestätigt, dass die mehrstündige Vorverlegung in der Schweiz genauso wie vom EuGH einer Annulierung gleichgesetzt wird.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Ich habe gerade beim BAZL angerufen. Dort wurde mir ausdrücklich bestätigt, dass die mehrstündige Vorverlegung in der Schweiz genauso wie vom EuGH einer Annulierung gleichgesetzt wird.
Prima! Dann hast Du das Recht auf Deiner Seite!

Dann wäre meine Empfehlung, dass Du erst die Airline entsprechend anschreibst. Da kannst Du Dich am Musterschreiben Entschädigung Verspätung / Annullierung vom User @kexbox orientieren, solltest es aber nicht 1:1 kopieren (ist ja eine erhebliche Vorverlegung). Den Nachweis Deiner Forderung benötigst Du mindestens für das weitere Vorgehen. Vielleicht zahlt die Airline auch sofort.

Führt das nach gut sechs Wochen nicht zum Erfolg, dann könntest Du erstmal das BAZL ranlassen. Kostet Dich alles kein Geld, aber doch ein wenig Zeit.

Du solltest die Ausgleichszahlung für alle vier einfordern.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Ja, anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, allenfalls via ZRH, VIE, FRA. Falls Ankunft dann immernoch mehr als drei Stunden später dann Ausgleichszahlung von EUR 400.00 pro Person.
Das Wichtigste: Gerichtsstand befindet sich dann in Bayern (beim Gericht, in dessen Bezirk der Flughafen München liegt).
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.957
6.776
LEJ
Hallo,

im Familienumfeld wurde eine Pauschalreise in Ägypten gebucht, zwei Erwachsene und zwei Kinder. Der Hinflug HAM-HRG war mit Condor (DE2), der für heute geplante Rückflug HRG-HAM (MBU6003) mit Abflug 18:35 Uhr wurde kurzfristig abgesagt. Die Familie wurde in einem anderen Hotel untergebracht, der Rückflug soll jetzt morgen stattfinden. Bei FR24 kann ich nur erkennen, dass der Flug gestern nach HAJ diverted wurde, für heute wird der Flug schlicht mit "Canceled" angezeigt.

Laut Mitarbeiter vor Ort ist Deutschland schuld, genauere Infos liegen aktuell nicht vor. Wie verhält es mit dem Reiseanbieter / Marabu Airlines sowie EU261/04?
Heute kam die Kompensationszahlung von Condor: 4x600EUR Da freut sich die Urlaubskasse. :D
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.225
1.945
VIE
Glaubt ihr wird Air Defender 2023 als außergewöhnlicher Grund durchgehen? Ist ja jetzt schon sehr lange bekannt, also die Airlines hätten ja die Gelegenheit gehabt sich darauf einzustellen und anzupassen.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.156
2.702
Dies gilt jedoch nicht bei sogenannten „Codeshare Flügen“, d. h. bei Flügen, bei denen sich mehrere Fluglinien die Durchführung teilen.
Wie teilen sich denn mehrere Fluglinien die Durchführung (sic!) eines Flugs bei einem Codeshare?

Hinweis ist im Wort Code(!)share. Wenn Du das ausführen möchtest
...
 

hegemonie

Erfahrenes Mitglied
19.02.2012
710
464
Außergewöhnlicher Umstand.
Von LH kam jetzt die Info zur Flugzeitenänderung, auf einen außergewöhnlichen Umstand beruft man sich dabei aber nicht:


Ihr Reiseplan hat sich geändert
Guten Tag,

um den Flugplan stabil zu halten, evaluieren wir diesen regelmäßig und nehmen bei Bedarf frühzeitig Anpassungen vor. Dies hat Auswirkungen auf Ihre Buchung.
Bitte prüfen Sie Ihren neuen Reiseplan und wählen Sie eine der unten aufgeführten Optionen.
Antworten Sie bitte bis zum 09. Juni 2023, um eine Stornierung zu vermeiden.
Wir bitten um Entschuldigung für entstehende Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Lufthansa Team


Und die Flugzeiten haben sich erneut geändert.
LX1030 hat jetzt eine Abflugzeit um 12:00 in ZRH mit Ankunft in GWT um 13:40
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
852
770
FRA
Hattet Ihr bereits mal Probleme mit der Lufthansa Vollmacht?
Diese muss ja z.B. als PDF vorliegen (welches kleiner als 2MB groß ist).

Da sich meine Bekannten aktuell teilweise im Ausland befinden, hatte ich die Vollmacht via AdobeSign unterzeichnen lassen.

Das Dokument liegt als PDF vor und ist kleiner als 2MB, wird jedoch von der Lufthansa abgelehnt, da es sich dabei nicht um ein PDF handelt (obwohl das der Fall ist...).

Woran kann das liegen?
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.675
14.040
www.red-travels.com
Hattet Ihr bereits mal Probleme mit der Lufthansa Vollmacht?
Diese muss ja z.B. als PDF vorliegen (welches kleiner als 2MB groß ist).

Da sich meine Bekannten aktuell teilweise im Ausland befinden, hatte ich die Vollmacht via AdobeSign unterzeichnen lassen.

Das Dokument liegt als PDF vor und ist kleiner als 2MB, wird jedoch von der Lufthansa abgelehnt, da es sich dabei nicht um ein PDF handelt (obwohl das der Fall ist...).

Woran kann das liegen?

wahrscheinlich an der digitalen Unterschrift, die die Signatur des PDFs verändert. "Druck" das Dokument doch nochmal mit dem internen PDF Creator aus.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Was ist, wenn die Fluggesellschaft den Flug nicht annulliert, obwohl klar ist, dass er bspw streikbedingt nicht stattfinden kann? Kann sich der Fluggast dann bereits eine Ersatzbeförderung organisieren und die Kosten geltend machen?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Glaubt ihr wird Air Defender 2023 als außergewöhnlicher Grund durchgehen? Ist ja jetzt schon sehr lange bekannt, also die Airlines hätten ja die Gelegenheit gehabt sich darauf einzustellen und anzupassen.
Wenn man es gerichtlich darauf ankommen lässt, wohl kaum.
Die Airline müsste die behördlichen Anordnung dann auch dem Gericht vorlegen.
Und ja, bei einem so großem Vorlauf hätten die Airlines genügend Zeit gehabt, Flüge zu Ausweichflughäfen + Bus/Bahn-Ersatz einzuplanen.

Wie gesagt: Es reicht nicht, wenn ein Umstand rein außergewöhnlich ist. Die Airline muss ebenfalls alles wirtschaftlich Vertretbare tun, um die Auswirkungen für die Fluggäste zu minimieren.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Außergewöhnlicher Umstand.
Nope!!!! Siehe mein Kommentar.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Was ist, wenn die Fluggesellschaft den Flug nicht annulliert, obwohl klar ist, dass er bspw streikbedingt nicht stattfinden kann? Kann sich der Fluggast dann bereits eine Ersatzbeförderung organisieren und die Kosten geltend machen?
Also wenn der Flug tatsächlich am Ende nicht stattfindet + der Fluggast aber vor der Annullierungsmitteilung einen Ersatzflug gebucht hat + der Fluggast den ursprünglichen Flug nicht storniert hat ---> dann ist die Airline in meinen Augen nicht verpflichtet, die kompletten Kosten des Ersatztickets zu übernehmen.

Ich denke, der Fluggast muss die Airline vorher nachweisbar mit einer angemessen Frist auffordern, einen Ersatzflug für den Fluggast kostenfrei zu buchen.
Nur wenn die Airline dieser Aufforderung nicht nachkommt, dann sehe ich die Airline in der Pflicht, die Ersatztickets im nachhinein zu bezahlen.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Wenn man es gerichtlich darauf ankommen lässt, wohl kaum.
Die Airline müsste die behördlichen Anordnung dann auch dem Gericht vorlegen.
Und ja, bei einem so großem Vorlauf hätten die Airlines genügend Zeit gehabt, Flüge zu Ausweichflughäfen + Bus/Bahn-Ersatz einzuplanen.

Wie gesagt: Es reicht nicht, wenn ein Umstand rein außergewöhnlich ist. Die Airline muss ebenfalls alles wirtschaftlich Vertretbare tun, um die Auswirkungen für die Fluggäste zu minimieren.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Nope!!!! Siehe mein Kommentar.
Unsinn. Die Airlines wissen so gut wie gar nichts. Keine Ahnung, was du über militärische Übungen weißt, aber konkrete Pläne über deren Ausmaß werden nicht vorher auf Insta oder Facebook geteilt. Der DFS zufolge werden
“major effects on civil aviation” erwartet, ohne dass bekannt wäre, welcher Luftraum zu welchem Zeitpunkt konkret gesperrt wird oder in welchem Umfang zivile Flugbewegungen reduziert werden müssen - auch Reroutings sind bisher nicht bekannt. Bevor du irgendwelchen Unsinn sabbelst, beschäftige dich mit dem Themen…
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181

Für etwa zwei Stunden täglich wird es in den militärisch genutzten Luftübungsräumen Nord, Süd und Ost keinen zivilen Flugverkehr geben. Um sicherzustellen, dass der Luftraum wirklich frei ist, werden diese Gebiete auch kurz vor und nach den zwei Stunden gesperrt sein. Zivile Fluggesellschaften sind dazu angehalten, diese Gebiete zu umfliegen, um Einschränkungen zu vermeiden.

Das klingt mir aber so, dass man weiss, welche Luftübungsräume gesperrt werden.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL