EU Fluggastrechte / Annullierung

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Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
852
770
FRA
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Gewitter sind temporäre Ereignisse und meist nach wenigen Minuten wieder vorbei. Zur Not fliegt man einen Ausweichflughafen an.
Würde mich sehr wundern, wenn man nur wegen der Gefahr eines Gewitters nicht abgeflogen ist.

[EDIT]
07.05.2023
BHX-DUS EW9331 ist am Abend mit ca. 50 Minuten Verspätung abgeflogen.
BHX-MUC LH2551 ist auch problemlos um 17:58 Uhr Ortszeit abgehoben.
Siehst du evtl, ob um die normale Landezeit in FRA (also so 2030 Rum) mehrere Landungen abgesagt werden mussten?

Wenn das "Gewitter" in Frankfurt war, dann ist ja Düsseldorf und München wahrscheinlich eher nicht betroffen.

Danke im voraus :)
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.644
4.406
DTM
Siehst du evtl, ob um die normale Landezeit in FRA (also so 2030 Rum) mehrere Landungen abgesagt werden mussten?

Wenn das "Gewitter" in Frankfurt war, dann ist ja Düsseldorf und München wahrscheinlich eher nicht betroffen.

Danke im voraus :)
Ich kann leider nur einzelne Flüge prüfen. Sehe keine Auffälligkeiten. Die Flüge zeigen auch keine Warteschleifen (Holdings), welche auf Verzögerungen hindeuten.

07.05.2023
DUBLIN-FRA LH981 - planmäßige Ankunft: 20:30 Uhr - gelandet um: 20:59 Uhr
TOULOUSE-FRA LH1099 - planmäßige Ankunft: 20:30 Uhr - gelandet um: 21:12 Uhr
LONDON LGW-FRA LH1523 - planmäßige Ankunft: 20:40 Uhr - gelandet um: 20:44 Uhr

Viel Glück beim Durchsetzen deiner Forderungen! 🍀
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Wie schnell muss eine Fluggesellschaft eigentlich nach Bekanntwerden eines AU annullieren?

Theoretisch könnte sie ja erst in letzter Sekunde annullieren, damit die Passagiere frühzeitig auf eigene Kosten umbuchen.
 

Barracash

Erfahrenes Mitglied
27.07.2011
873
474
Neuenhain / FRA
Ich befinde mich gerade in regem Austausch mit LH bei diesem Fall..

Gebucht war:
HND - MUC LH 715 --> pünktlich
MUC - FRA LH 117 --> drei Stunden vor Abflug annulliert, reguläre Ankunft in FRA 19:00

Umgebucht auf

MUC - FRA LH 123 --> Verspätet um 22:22 eingetroffen

1. Schritt Claim über App
--> Abgelehnt, da Verspätung unter drei Stunden... Häh?

2. Schritt: Screenshot mit tatsächlicher Ankunftszeit geschickt.
--> Abgelehnt, da mir innerhalb von drei Stunden eine Umbuchung angeboten wurde... Häh?

3. Schritt: Zurück auf reine Verspätung, da LH ja die Argumentation angepasst hatte.
--> Abgelehnt aufgrund interner Richtlinien. Das ist schon einigermaßen frech, dass LH interne Richtlinien über EU-Recht stellt...

Immerhin ist die Reaktionszeit bei LH kurz, der Flug war letzten Samstag.
 
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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
918
319
HAM - PRM
1. Schritt Claim über App
--> Abgelehnt, da Verspätung unter drei Stunden... Häh?

2. Schritt: Screenshot mit tatsächlicher Ankunftszeit geschickt.
--> Abgelehnt, da mir innerhalb von drei Stunden eine Umbuchung angeboten wurde... Häh?

3. Schritt: Zurück auf reine Verspätung, da LH ja die Argumentation angepasst hatte.
--> Abgelehnt aufgrund interner Richtlinien. Das ist schon einigermaßen frech, dass LH interne Richtlinien über EU-Recht stellt...

Da würde ich nicht mehr rumhühnern … ab zu einen der spezialisierten Anwälten und gut.

Hans
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.195
2.826
Wie läuft es mit Rückerstattungen bei LH? Wie weiter oben beschrieben , auf Forderungen an die bekannten Mailadressen erfolgte von LH keine Reaktion.
Aus Goodwill habe ich noch einen zweiten Versuch über das Formular gestartet.
Ich poste hier mal einen Zwischenstand, es würde aber besser in den LH peinlich Thread passen ;)

Erste Antwort von LH auf das Formular über die CR Mailadresse:
Sehr geehrter Alfalfa,
Damit wir ein Feedback vollumfänglich bearbeiten können, benötigen wir stets einige Angaben. Wählen Sie dazu bitte aus folgenden Informationen diejenigen aus, die Sie uns noch nicht haben zukommen lassen: Flugnummer, Name, Anschrift, Datum, Ticketnummer usw.
Mit freundlichen Grüßen

Es ist nunmal so, alle diese Angaben stehen im Formular. Anders kann man das Ding ja nicht absenden. Was soll das also?

Dann kommt sehr viel später, statt einer Rückerstattung eine zweite Mail von LH über die CR Mailadresse:

Sehr geehrter Alfalfa,
wir benötigen eine unterschriebene Vollmacht um ihr Anliegen weiter bearbeiten zu können. Formular anbei.
Mit freundlichen Grüßen

LH will also wieder mal mit einem Kunden den Rechtsweg beschreiten in einer glasklaren Sache. Nervt total. Eine sehr aufwändige Verzögerungstaktik seitens LH. Könnten sie eigentlich einfacher haben.

Aber dennoch die Frage, hatte jemand einmal einen vergleichbaren Schriftverkehr mit LH in einem solchen einfachen und standardisierten Anliegen?
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.948
3.703
STR
Wie läuft es mit Rückerstattungen bei LH? Wie weiter oben beschrieben , auf Forderungen an die bekannten Mailadressen erfolgte von LH keine Reaktion.
Aus Goodwill habe ich noch einen zweiten Versuch über das Formular gestartet.
Ich poste hier mal einen Zwischenstand, es würde aber besser in den LH peinlich Thread passen ;)

Erste Antwort von LH auf das Formular über die CR Mailadresse:
Sehr geehrter Alfalfa,
Damit wir ein Feedback vollumfänglich bearbeiten können, benötigen wir stets einige Angaben. Wählen Sie dazu bitte aus folgenden Informationen diejenigen aus, die Sie uns noch nicht haben zukommen lassen: Flugnummer, Name, Anschrift, Datum, Ticketnummer usw.
Mit freundlichen Grüßen

Es ist nunmal so, alle diese Angaben stehen im Formular. Anders kann man das Ding ja nicht absenden. Was soll das also?

Dann kommt sehr viel später, statt einer Rückerstattung eine zweite Mail von LH über die CR Mailadresse:

Sehr geehrter Alfalfa,
wir benötigen eine unterschriebene Vollmacht um ihr Anliegen weiter bearbeiten zu können. Formular anbei.
Mit freundlichen Grüßen

LH will also wieder mal mit einem Kunden den Rechtsweg beschreiten in einer glasklaren Sache. Nervt total. Eine sehr aufwändige Verzögerungstaktik seitens LH. Könnten sie eigentlich einfacher haben.

Aber dennoch die Frage, hatte jemand einmal einen vergleichbaren Schriftverkehr mit LH in einem solchen einfachen und standardisierten Anliegen?
Nein, weil ich das vorher dem Anwalt gebe. Ich fordere Ausgleichszahlungen, keine Brieffreundschaften.
 

pgw

Aktives Mitglied
26.10.2018
140
131
Zufällig jemand einen Tipp für einen Anwalt/Rechtsdienstleister für innerspanische Flüge? Bzw. eventuell sogar Erfahrungswerte, ob eine Rechtsverfolgung hier überhaupt Sinn macht oder ob das in Spanien generell eher aussichtslos ist ?
 

eucap

Reguläres Mitglied
08.01.2015
25
7
Hallo,

ich würde mich über eure Einschätzung zu meinem Flug von vergangenem Donnerstag freuen:

Beim Pushback von OS207 wurde festgestellt, dass in einem Reifen Luft fehlte und man den Reifen austauschen musste. Aufgrund des daher verspäteten Abfluges konnte LH648 nicht erreicht werden.

Ich wurde also auf TK1594 und TK352 umgebucht und erreichte ALA erst um 09:45 Uhr Lokalzeit anstatt 00:10 Uhr Lokalzeit.

LH/OS weigern sich hier nun eine Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung in der Höhe von 600 Euro vorzunehmen, da „der Grund der Verspätung nicht in unserem Einflussbereich“ lag.

Wie seht ihr das?
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Hallo Leute,
keine Flugreise ohne Probleme...
Vom 4. bis zum 7. Juni geht's von Nürnberg über Frankfurt nach Pisa. LH/Air Dolomiti. Rückflug dasselbe.
Morgen 14:35 NUE-FRA und dann 16:10 weiter nach PSA, Ankunft 17:40.
Gebucht hab ich das Anfang der Woche.

Gestern Abend dann mal nach dem Checkin geschaut - und siehe da, Flug FRA-PSA annuliert. Im Reiseplan steht jetzt nur noch NUE-FRA morgen, und dann eben PSA-FRA/FRA-NUE am Mittwoch. Ich habe keine Benachrichtigung dazu erhalten, keine Mail, gar nix, einfach kommentarlos gestrichen.
Livechat angehauen, da es schon recht spät war - einzige Antwort: "Am Sonntag gibt es keine Alternative" und "Kann ich Ihnen sonst noch behilflich sein". Also völlig nutzlos. Alternative von LH selbst gibt es keine, auch nicht am Montag (was ohnehin zu spät wäre), also muss ich mich ja jetzt selber kümmern. In Pisa besuche ich eine Konferenz, Teilnahmegebühr schon bezahlt, präsentiere dort auch selbst. Ausfall der ganzen Reise ist also keine wirkliche Option.

Nun meine Frage. Ersatzbeförderung ist klar, ich muss mich selber kümmern und hinterher geltend machen. Da gibt's auch nur eine einzige Möglichkeit: Ich nehme den Flug NUE-FRA wahr und fliege dann FRA-AMS (LH) und AMS-PSA (Transavia), komme damit ca. 3,5 Stunden später an und habe noch einen weiteren Flug, auf dem es Probleme geben kann und ich am Ende in AMS festsitze - Kostenpunkt ca 500€

Einzige andere Variante wäre noch Transfer nach MUC und von dort nach FLR und dann mit dem Zug oder Bus nach Pisa, aber das ist aufgrund der Abflugzeiten keine wirklich zumutbare Alternative. Die gehen 8 Uhr und 20 Uhr.

Soll heißen - ich buche den Flug FRA-AMS und dann AMS-PSA, zahl das selber und mache hinterher meine Fluggastrechte geltend. Da sollte es keine Probleme geben, oder?
Jetzt noch die andere Frage - was kann ich noch fordern, da ja ein Teilflug einfach komplett ersatzlos ausfällt und auch so kurzfristig? Komplett bezahlt sind die vier Flüge ja trotzdem. Kann man da noch anteilig was rückfordern? Und wie sieht es mit den >3h Verspätung am Zielort aus?
 
Zuletzt bearbeitet:

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hallo Leute,
keine Flugreise ohne Probleme...
Vom 4. bis zum 7. Juni geht's von Nürnberg über Frankfurt nach Pisa. LH/Air Dolomiti. Rückflug dasselbe.
Morgen 14:35 NUE-FRA und dann 16:10 weiter nach PSA, Ankunft 17:40.
Gebucht hab ich das Anfang der Woche.

Gestern Abend dann mal nach dem Checkin geschaut - und siehe da, Flug FRA-PSA annuliert. Im Reiseplan steht jetzt nur noch NUE-FRA morgen, und dann eben PSA-FRA/FRA-NUE am Mittwoch. Ich habe keine Benachrichtigung dazu erhalten, keine Mail, gar nix, einfach kommentarlos gestrichen.
Livechat angehauen, da es schon recht spät war - einzige Antwort: "Am Sonntag gibt es keine Alternative" und "Kann ich Ihnen sonst noch behilflich sein". Also völlig nutzlos. Alternative von LH selbst gibt es keine, auch nicht am Montag (was ohnehin zu spät wäre), also muss ich mich ja jetzt selber kümmern. In Pisa besuche ich eine Konferenz, Teilnahmegebühr schon bezahlt, präsentiere dort auch selbst. Ausfall der ganzen Reise ist also keine wirkliche Option.

Nun meine Frage. Ersatzbeförderung ist klar, ich muss mich selber kümmern und hinterher geltend machen. Da gibt's auch nur eine einzige Möglichkeit: Ich nehme den Flug NUE-FRA wahr und fliege dann FRA-AMS (LH) und AMS-PSA (Transavia), komme damit ca. 3,5 Stunden später an und habe noch einen weiteren Flug, auf dem es Probleme geben kann und ich am Ende in AMS festsitze - Kostenpunkt ca 500€

Einzige andere Variante wäre noch Transfer nach MUC und von dort nach FLR und dann mit dem Zug oder Bus nach Pisa, aber das ist aufgrund der Abflugzeiten keine wirklich zumutbare Alternative. Die gehen 8 Uhr und 20 Uhr.

Soll heißen - ich buche den Flug FRA-AMS und dann AMS-PSA, zahl das selber und mache hinterher meine Fluggastrechte geltend. Da sollte es keine Probleme geben, oder?
Jetzt noch die andere Frage - was kann ich noch fordern, da ja ein Teilflug einfach komplett ersatzlos ausfällt und auch so kurzfristig? Komplett bezahlt sind die vier Flüge ja trotzdem. Kann man da noch anteilig was rückfordern? Und wie sieht es mit den >3h Verspätung am Zielort aus?
Generalstreik in Italien, viel Spaß.
Offiziell betrifft der Streik nur Flüge zwischen 13 und 17 Uhr, hindert die LH aber nicht, bereits alles ab Sonntagabend mal wieder zu stornieren. Ausgleichszahlung wirst du da auch ohne Anwalt nicht sehen, in den Ausreden ist man dort gut.
Ersatzbeförderung bleibt natürlich geschuldet, gibt nur recht wenige Alternativen.
 

wurstpilot

Reguläres Mitglied
06.05.2018
58
42
Generalstreik in Italien, viel Spaß.
Offiziell betrifft der Streik nur Flüge zwischen 13 und 17 Uhr, hindert die LH aber nicht, bereits alles ab Sonntagabend mal wieder zu stornieren. Ausgleichszahlung wirst du da auch ohne Anwalt nicht sehen, in den Ausreden ist man dort gut.
Ersatzbeförderung bleibt natürlich geschuldet, gibt nur recht wenige Alternativen.
Ja, das hab ich jetzt letztenendes auch gesehen. Air Dolomiti streikt 24h, morgen wird also überhaupt nichts fliegen.

Hotline hatte ich am Hörer, auch keine Alternative angeboten.
Wir haben jetzt nen Zug gebucht, über München und Bologna, und dann von da aus mit den regionalen Bahnen weiter und machen das dann geltend über die Ersatzbeförderung. Sitze seit früh um fünf dran, keine andere Lösung mehr gesehen.
 
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fager

Erfahrenes Mitglied
23.06.2012
459
78
Hi,

ist hier im Thread mit Sicherheit schon geklärt, aber ich konnte es nicht finden.
Mein Anschlussflug wurde annulliert und ich kam mehr als 4 Stunden später am Zielflughafen an. Über das Formular der Lufthansa wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf Entschädigung hätte.

Verbindung am 02.06.:
Amsterdam - München; 8:50 - 10:15
laut Ticket : München - Leipzig; 11:00 - 12:00 -> annulliert
umgebucht auf: München - Leipzig; 15:00 - 16:00

Die Annullierung wurde mir bei der Landung in München mitgeteilt.

Was muss ich auf der Lufthansaseite auswählen? Verspätung oder Annullierung?
Kompensation bei Auswahl Annullierung wurde abgelehnt. Habe jetzt gerade einen Versuch über Verspätung gestartet.

Bei der Bahn würde es in solchen Fällen Geld geben. Bei Flügen nicht?
 

fager

Erfahrenes Mitglied
23.06.2012
459
78
"Nach Ihrer Anfrage haben wir Ihre Buchung in unserem System überprüft und festgestellt, dass wir Ihnen die Entschädigung gemäß unserer Richtlinie nicht zusenden können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden kann und wir Ihrem Antrag auf Entschädigung nicht nachkommen werden."
----

Wurde von mir als Annullierung gemeldet.

Ich habe es erneut angefragt als Verspätung. Mal sehen was dabei rauskommt.
 
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troisair

Reguläres Mitglied
21.02.2023
67
65
Hi, hier auch betroffen durch Generalstreik in Italien. Ryanair Flug VCE -> CGN 22:30 (also deutlich nach Ende des Streikes...) wurde gecancelled. Als Alternative würde am Dienstag morgen angeboten, was mittlerweile aber auch ausgebucht ist. Da wir dringend Montag morgen wieder Zuhause sein müssen habe ich uns nun auf MPX - CGN Montag morgens umgebucht (der am Sonntag Abend war leider zu knapp für uns zu erreichen). Dazu noch ein Hotel direkt am Flughafen plus natürlich Zugtickets nach Mailand. Ryanair Support ist natürlich null hilfreich und sagt, Umbuchung auf andere Airlines würden nicht erstattet werden. Denke aber spätestens über einen Anwalt sollte das ja einklagbar sein (sind leider Kosten von 500€ ohne Verpflegung)...

Denke auch die 250€ Entschädigung sollten ja hier fällig sein, da kein Streik mehr vorhanden um die Uhrzeit? Oder wie seht ihr das
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.211
594
LEJ
Hallo Leute,
keine Flugreise ohne Probleme...
Vom 4. bis zum 7. Juni geht's von Nürnberg über Frankfurt nach Pisa. LH/Air Dolomiti. Rückflug dasselbe.
Morgen 14:35 NUE-FRA und dann 16:10 weiter nach PSA, Ankunft 17:40.
Gebucht hab ich das Anfang der Woche.

Gestern Abend dann mal nach dem Checkin geschaut - und siehe da, Flug FRA-PSA annuliert. Im Reiseplan steht jetzt nur noch NUE-FRA morgen, und dann eben PSA-FRA/FRA-NUE am Mittwoch. Ich habe keine Benachrichtigung dazu erhalten, keine Mail, gar nix, einfach kommentarlos gestrichen.
Livechat angehauen, da es schon recht spät war - einzige Antwort: "Am Sonntag gibt es keine Alternative" und "Kann ich Ihnen sonst noch behilflich sein". Also völlig nutzlos. Alternative von LH selbst gibt es keine, auch nicht am Montag (was ohnehin zu spät wäre), also muss ich mich ja jetzt selber kümmern. In Pisa besuche ich eine Konferenz, Teilnahmegebühr schon bezahlt, präsentiere dort auch selbst. Ausfall der ganzen Reise ist also keine wirkliche Option.

Nun meine Frage. Ersatzbeförderung ist klar, ich muss mich selber kümmern und hinterher geltend machen. Da gibt's auch nur eine einzige Möglichkeit: Ich nehme den Flug NUE-FRA wahr und fliege dann FRA-AMS (LH) und AMS-PSA (Transavia), komme damit ca. 3,5 Stunden später an und habe noch einen weiteren Flug, auf dem es Probleme geben kann und ich am Ende in AMS festsitze - Kostenpunkt ca 500€

Einzige andere Variante wäre noch Transfer nach MUC und von dort nach FLR und dann mit dem Zug oder Bus nach Pisa, aber das ist aufgrund der Abflugzeiten keine wirklich zumutbare Alternative. Die gehen 8 Uhr und 20 Uhr.

Soll heißen - ich buche den Flug FRA-AMS und dann AMS-PSA, zahl das selber und mache hinterher meine Fluggastrechte geltend. Da sollte es keine Probleme geben, oder?
Jetzt noch die andere Frage - was kann ich noch fordern, da ja ein Teilflug einfach komplett ersatzlos ausfällt und auch so kurzfristig? Komplett bezahlt sind die vier Flüge ja trotzdem. Kann man da noch anteilig was rückfordern? Und wie sieht es mit den >3h Verspätung am Zielort aus?
Nachtzug München - Florenz ist keine Alternative?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Wurde von mir als Annullierung gemeldet.

Ich habe es erneut angefragt als Verspätung. Mal sehen was dabei rauskommt.
Es geht da um die Frage, ob für die Annullierung von MUC-LEJ außergewöhnliche Umstände im Sinne des EU261/EuGH vorlagen.

Wenn welche vorlagen, bekommst Du keine Ausgleichszahlung. Wenn keine vorlagen, dann bekommst Du eine Ausgleichszahlung.

Die Liste der zulässigen außergewöhnlichen Umstände ist dabei nicht gerade lang. Dazu zählt weniger, als die Formulierung vermuten lässt.

Die Airlines versuchen zunächst, Gründe heranzuziehen, von denen sie wissen, dass diese nicht im Sinne von EU261/EuGH außergewöhnlich sind.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Nur weil ein Grund außergewöhnlich war, ist die Airline nicht automatisch von der Zahlung befreit.
Die Airline muss Alles wirtschaftlich Vertretbare tun, um die Annullierung zu vermeiden oder eine Ersatzlösung zu finden.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Nur weil ein Grund außergewöhnlich war, ist die Airline nicht automatisch von der Zahlung befreit.
Die Airline muss Alles wirtschaftlich Vertretbare tun, um die Annullierung zu vermeiden oder eine Ersatzlösung zu finden.
Gerade Du solltest Du nicht alles von anderen Geschriebene auf die Goldwaage legen. Doch wenn Du etwas auf die Goldwaage legst, dann solltest Du damit richtig liegen.

Ich hatte “außergewöhnliche Umstände im Sinne des EU261/EuGH” geschrieben. Das ist deutlich präziser als Dein Korrekturversuch.