EU Fluggastrechte / Annullierung

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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.464
718
Der Fluggast hat noch am Tag der Annulierung die Forderungen geltend gemacht?

Am 26.07.2022 wurde der Flug seitens der Beklagten annulliert (Anlage K 2).
...
Mit Schreiben der jetzigen Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 26.07.2022

Wow - ich kenne das nur so, dass selbst bei einem Diktat an dem Tag es frühestens 1-3 Werktage später getippt und versand wird. Oder ist der Fluggast selbst Anwalt und hat das daher am gleichen Tag alles eingetütet bekommen?

Interessant auch, dass in dem Urteil selbst kein Bezug auf den angekündigten Streik des Bodenpersonals (=im Einfluss der LH) genommen wird. Scheint also ohne Belang zu sein.

Schön, wer sowas durchziehen kann. Bei mir würde es schon am nicht ausreichend vorhandenen KK Limit hapern...
 
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haseluenne

Reguläres Mitglied
09.09.2016
57
14
Hallo zusammen, wurde bestimmt schon 100x gefragt, aber der Thread ist doch sehr länglich ;). Daher schnelle Frage und (hoffentlich) schnelle Antwort.

Kurzum: EU-Flug, erster Flieger kam verspätet ex FRA (Gründe mir unbekannt), dann zurück nach FRA, Anschluss innerdeutsch verpasst, umgebucht, >4h daheim. Falls sie es auf ein chaotisches ground handling in FRA schieben, ist es dann höhere Gewalt und sind die fein raus?

Lieber gleich an LH wenden, oder verwirkt man sich da bei Absage (habe keine Lust selber Anwalt und Co zu beauftragen bei der Summe) die Chance auf Flightright und Co? Oder direkt zu einer dieser Plattformen gehen?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
„Die Beklagte bestreitet die Aktivlegitimation des Klägers, einen Vermögensschaden auf Klägerseite, eine Bezahlung aus eigenen Mitteln und die Behauptung, dass ausschließlich Flugscheine in der Business-Class zu erwerben gewesen seien.“

Flugtickets waren bestimmt vom Inkasso Sergej aus Drogengeldern vorgeschossen - was die Anwälte des Saftladens teils bestreiten und stets unbewiesen lassen, ist echt sonderbar.
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.957
6.776
LEJ
Hallo,

im Familienumfeld wurde eine Pauschalreise in Ägypten gebucht, zwei Erwachsene und zwei Kinder. Der Hinflug HAM-HRG war mit Condor (DE2), der für heute geplante Rückflug HRG-HAM (MBU6003) mit Abflug 18:35 Uhr wurde kurzfristig abgesagt. Die Familie wurde in einem anderen Hotel untergebracht, der Rückflug soll jetzt morgen stattfinden. Bei FR24 kann ich nur erkennen, dass der Flug gestern nach HAJ diverted wurde, für heute wird der Flug schlicht mit "Canceled" angezeigt.

Laut Mitarbeiter vor Ort ist Deutschland schuld, genauere Infos liegen aktuell nicht vor. Wie verhält es mit dem Reiseanbieter / Marabu Airlines sowie EU261/04?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.957
6.776
LEJ
Zur Info: MBU6003 ist heute rausgegangen (STD 1305, ATD 1425, STA 1656, STD 1804). Dürfte ja ziemlich sicher 400EUR/Pax geben, nur gegen wen ist die Forderung zu richten? Airline oder Reiseanbieter?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.957
6.776
LEJ
Korrektur: der Flug fand unter MBU600A statt (Airline: AlbaStar / Aircraft: EC-NLK). Also spanische statt estnische Airline.

STD 1300
ATD 1459
STA 1655
ATA 1835
 

B773ER

Erfahrenes Mitglied
19.11.2014
1.164
1.815
DRS
01.01.2023 LH1145 BIO-FRA (pünktlich)
01.01.2023 LH216 FRA-DRS (in der Luft umgedreht aufgrund eines technischen Defektes; in der Folge annulliert; Umbuchung auf den nächsten Tag)

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber meiner Meinung nach sieht es so aus:

Segmente werden zusammen betrachtet, daher Gesamtstrecke 1540km und eine Verspätung von weit über drei Stunden; ergo 400 Euro pro Person.

Lufthansa bestritt erst die komplette Forderung, dann bejahten sie immerhin den Anspruch für das zweite Leg. Mit dem Gesamtbetrag tuen sich die Customer Service Agents aus Pakistan (nehme ich aufgrund der Namen an), leider schwer.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.225
1.945
VIE
OS Ticketnummer mit Gabelflügen:
VIE-MAN (OS-Metall, OS-Flugnummer)
NQY-ZRH-VIE (zuerst WK-Metall+LX Flugnummer, dann Weiterflug OS-Metall+LX Flugnummer)

Angenommen der WK-Flug ist selbstverschuldet verspätet und ich komme mit >3h Verspätung in VIE an. Gibt es eine Ausgleichszahlung oder nicht? Kurze Recherche sagt mir, dass 261/04 in der Schweiz Anwendung findet, die ausdehnende EuGH Rsp aber nicht anerkannt wird.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.100
1.539
OS Ticketnummer mit Gabelflügen:
VIE-MAN (OS-Metall, OS-Flugnummer)
NQY-ZRH-VIE (zuerst WK-Metall+LX Flugnummer, dann Weiterflug OS-Metall+LX Flugnummer)

Angenommen der WK-Flug ist selbstverschuldet verspätet und ich komme mit >3h Verspätung in VIE an. Gibt es eine Ausgleichszahlung oder nicht? Kurze Recherche sagt mir, dass 261/04 in der Schweiz Anwendung findet, die ausdehnende EuGH Rsp aber nicht anerkannt wird.
Abflug in UK, da gilt auch EU261, äh UK261 (= Stand EU261 von 31.12.2020) :D

Ansonsten gab es hier ja lange Diskussionen, ob EU261 gilt, bei Umsteigeverbindungen, wo ein Teilsegment von EU261 abgedeckt ist, die Verspätung aber vorher anfiel.
 

emmdee

Erfahrenes Mitglied
04.01.2022
255
217
Willst du bei Gericht (und Finanzamt) etwas erreichen, mußt du ihnen auch was präsentieren, was sie beanstanden können.

Hauptsache, dir Kernforderung wird anerkannt.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.211
594
LEJ
01.01.2023 LH1145 BIO-FRA (pünktlich)
01.01.2023 LH216 FRA-DRS (in der Luft umgedreht aufgrund eines technischen Defektes; in der Folge annulliert; Umbuchung auf den nächsten Tag)

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber meiner Meinung nach sieht es so aus:

Segmente werden zusammen betrachtet, daher Gesamtstrecke 1540km und eine Verspätung von weit über drei Stunden; ergo 400 Euro pro Person.

Lufthansa bestritt erst die komplette Forderung, dann bejahten sie immerhin den Anspruch für das zweite Leg. Mit dem Gesamtbetrag tuen sich die Customer Service Agents aus Pakistan (nehme ich aufgrund der Namen an), leider schwer.
Wenn der Anspruch anerkannt wird, dann für die ganze Strecke.

Was mich wundert, dass ein technischer Defekt im Flug und eine Umleitung nicht als "außergewöhnlicher Umstand" gilt.
 

silversurfer

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,

gestern Mittag wurde in LGW für eine Stunde der Flugbetrieb eingestellt, da eine Drohne nahe dem Flugfeld gesichtet wurde. Meine Frau war auf LGW-MUC am Abend gebucht. Erst hieß es eine Stunde Verspätung, dann wurde der Flieger gecancelt. Umgebucht auf morgen Dienstag (Verdienstausfall Montag).

Hotline lehnt Entschädigung nach EU261 ab, eventuell werden die zusätzlichen Parkgebühren in MUC erstattet. EU261 gilt doch auch hier - oder ist die Drohne ein Extrafall. Danke.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.293
1.941
Hallo zusammen,

gestern Mittag wurde in LGW für eine Stunde der Flugbetrieb eingestellt, da eine Drohne nahe dem Flugfeld gesichtet wurde. Meine Frau war auf LGW-MUC am Abend gebucht. Erst hieß es eine Stunde Verspätung, dann wurde der Flieger gecancelt. Umgebucht auf morgen Dienstag (Verdienstausfall Montag).

Hotline lehnt Entschädigung nach EU261 ab, eventuell werden die zusätzlichen Parkgebühren in MUC erstattet. EU261 gilt doch auch hier - oder ist die Drohne ein Extrafall. Danke.

Entschädigung sehe ich hier erstmal nicht. Kommt aber natürlich auch auf die Umstände an, wann und wie lange etc die Drohne in Luft war.. und ob es noch möglich gewesen wäre, sonntag dann später zu fliegen.

Aber warum erst auf Dienstag umgebucht? Das hätte ich abgelehnt und für heute was selbst gebucht (wenn es mir wichtig ist, so schnell wie möglich nachhause zukommen)
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.100
1.539
Aber warum erst auf Dienstag umgebucht? Das hätte ich abgelehnt und für heute was selbst gebucht (wenn es mir wichtig ist, so schnell wie möglich nachhause zukommen)
EasyJet Bucht natürlich liebend gern intern um ;-)

Aber zB LH fliegt auch die Strecke via FRA…

Bei EU261/UK261 gilt bei Entschädigung die Frage außergewöhnlicher Umstand ja/nein?

Ich würde sagen eher ja. Aber muss U2 an einer großen Basis den Flug canceln? Eher nein. Denke das hatte dann operationelle Gründe und damit dann eher wieder Entschädigung.
 

northernStar

Reguläres Mitglied
06.10.2021
40
55
2023-05-15_22-21.png
Finnair hat mich heute (16 Tage vor Abflug) über diese "Änderung" informiert. Einzige Möglichkeit auf der Website ist es die Reise zu stornieren, Umbuchung wird keine angeboten. Ich verstehe absolut nicht, dass es hier keine softwareseitige Prüfung gibt, dass eine automatische Umbuchung auch realistisch ist. Und ich sehe mich auch nicht wirklich in der Bringschuld, bei Finnair anzurufen und um eine Umbuchung zu betteln, bei der ich dann nicht 8 Stunden in HEL herumsitze (nächste Alternative: AY1435 17:35-18:35 HEL-BER).

Nicht ganz ernst gemeint, aber da ich an diesem Tag sogar die Zeit dafür hätte, das durchzuspielen:
Darf ich davon ausgehen, dass die Email von Finnair als Bestätigung der Umbuchung gilt? Wenn ich also dann am Abflugtag rechtzeitig für AY1012 beim Checkin-Schalter bin, und entweder schon dort nicht mitgenommen werde, oder spätestens in Helsinki die (laut Buchungsinfo) negativ 1:50h Transferzeit nicht schaffe, stehen mir die 250 Euro Kompensation wegen Denied Boarding bzw. Delay zu?
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.195
2.826
Hatte hier in letzter Zeit jemand Erfolg mit einer Rückerstattung/ Kompensation bei LH über Email? Weil bei mir keine Reaktion und keine Kompensation erhalten.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.763
27.216
MUC
Hatte hier in letzter Zeit jemand Erfolg mit einer Rückerstattung/ Kompensation bei LH über Email? Weil bei mir keine Reaktion und keine Kompensation erhalten.

Ist zwar schon ein paar Monate her, aber meine E-Mail an die Impressum-E-Mail-Adresse aus dem Dezember wurde noch freundlich von der "technischen Unterstützung der Lufthansa-Webseite" an Customer Relations weitergeleitet, worauf es trotz in meinen Augen berechtigten Forderungern keinerlei Antwort gab.

Daraus hat @kexbox dann zwei Klagen gemacht. Für die Erste gab es dann auch schon die Zahlung der Hauptforderung, wohingegen nun noch die Kostenübernahme der Gerichts- und Kexbox-Kosten aussteht. Die zweite Klage braucht noch etwas länger, da die Gerichtsmühlen in Erding offenbar langsamer mahlen.

Mir persönlich weiterhin ein Rätsel, warum die LH auf glaskare Fälle nach Schreiben von Kexbox nicht gleich die strittigen Forderungen begleicht, sondern offenbar auf Klageerhebung wartet, was den ganzen Spaß ja nur verteuert. Aber wenn sie es so wollen, dann soll es so sein. Schließlich will unser Kexbox ja auch verdienen, wenngleich die Gerichte darunter leiden dürften.

#klagenhilft