Gar nicht mal schlecht. Jetzt dauert es nur noch vier Wochen, bis die Überweisung durch ist. Aber immerhin ;-)
Der Fluggast hat noch am Tag der Annulierung die Forderungen geltend gemacht?
Am 26.07.2022 wurde der Flug seitens der Beklagten annulliert (Anlage K 2).
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Mit Schreiben der jetzigen Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 26.07.2022
„Die Beklagte bestreitet die Aktivlegitimation des Klägers, einen Vermögensschaden auf Klägerseite, eine Bezahlung aus eigenen Mitteln und die Behauptung, dass ausschließlich Flugscheine in der Business-Class zu erwerben gewesen seien.“
EU261 gegen Marabu. Pauschalreiserecht gegen Reiseanbieter. (Reisepreisminderung evtl. Der kann aber die EU261 evtl anrechnen).Zur Info: MBU6003 ist heute rausgegangen (STD 1305, ATD 1425, STA 1656, STD 1804). Dürfte ja ziemlich sicher 400EUR/Pax geben, nur gegen wen ist die Forderung zu richten? Airline oder Reiseanbieter?
Segmente werden zusammen betrachtet, daher Gesamtstrecke 1540km und eine Verspätung von weit über drei Stunden; ergo 400 Euro pro Person.
Danke, habe ich so weitergeleitet. HRG-HAM sind sogar >3.500km und damit sollte es 600EUR/Person geben.EU261 gegen Marabu. Pauschalreiserecht gegen Reiseanbieter. (Reisepreisminderung evtl. Der kann aber die EU261 evtl anrechnen).
Abflug in UK, da gilt auch EU261, äh UK261 (= Stand EU261 von 31.12.2020)OS Ticketnummer mit Gabelflügen:
VIE-MAN (OS-Metall, OS-Flugnummer)
NQY-ZRH-VIE (zuerst WK-Metall+LX Flugnummer, dann Weiterflug OS-Metall+LX Flugnummer)
Angenommen der WK-Flug ist selbstverschuldet verspätet und ich komme mit >3h Verspätung in VIE an. Gibt es eine Ausgleichszahlung oder nicht? Kurze Recherche sagt mir, dass 261/04 in der Schweiz Anwendung findet, die ausdehnende EuGH Rsp aber nicht anerkannt wird.
Wenn der Anspruch anerkannt wird, dann für die ganze Strecke.01.01.2023 LH1145 BIO-FRA (pünktlich)
01.01.2023 LH216 FRA-DRS (in der Luft umgedreht aufgrund eines technischen Defektes; in der Folge annulliert; Umbuchung auf den nächsten Tag)
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber meiner Meinung nach sieht es so aus:
Segmente werden zusammen betrachtet, daher Gesamtstrecke 1540km und eine Verspätung von weit über drei Stunden; ergo 400 Euro pro Person.
Lufthansa bestritt erst die komplette Forderung, dann bejahten sie immerhin den Anspruch für das zweite Leg. Mit dem Gesamtbetrag tuen sich die Customer Service Agents aus Pakistan (nehme ich aufgrund der Namen an), leider schwer.
Der EuGH hat „außergewöhnliche Umstände“ undefiniert in „nicht im Verantwortungsbereich der Airline liegend“.Was mich wundert, dass ein technischer Defekt im Flug und eine Umleitung nicht als "außergewöhnlicher Umstand" gilt.
Hallo zusammen,
gestern Mittag wurde in LGW für eine Stunde der Flugbetrieb eingestellt, da eine Drohne nahe dem Flugfeld gesichtet wurde. Meine Frau war auf LGW-MUC am Abend gebucht. Erst hieß es eine Stunde Verspätung, dann wurde der Flieger gecancelt. Umgebucht auf morgen Dienstag (Verdienstausfall Montag).
Hotline lehnt Entschädigung nach EU261 ab, eventuell werden die zusätzlichen Parkgebühren in MUC erstattet. EU261 gilt doch auch hier - oder ist die Drohne ein Extrafall. Danke.
EasyJet Bucht natürlich liebend gern intern um ;-)Aber warum erst auf Dienstag umgebucht? Das hätte ich abgelehnt und für heute was selbst gebucht (wenn es mir wichtig ist, so schnell wie möglich nachhause zukommen)
Hatte hier in letzter Zeit jemand Erfolg mit einer Rückerstattung/ Kompensation bei LH über Email? Weil bei mir keine Reaktion und keine Kompensation erhalten.