EU Fluggastrechte / Annullierung

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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.957
6.776
LEJ
Also habe ich selbst einen zweiten Award FRA-LAX am 01.04.23 neu gebucht
Dazu muss man aber auch erst einmal so viele Meilen übrig haben. Bei meinem letzten M&M Storno habe ich nach 24h angerufen und nachgefragt, warum die Meilen noch nicht wieder auf dem Konto sind. Nach weiteren 24h waren sie dann endlich wieder da. Da ich mein M&M Konto gerade leere, wäre deine "Lösung" keine Möglichkeit für mich gewesen.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.211
594
LEJ
Dazu muss man aber auch erst einmal so viele Meilen übrig haben. Bei meinem letzten M&M Storno habe ich nach 24h angerufen und nachgefragt, warum die Meilen noch nicht wieder auf dem Konto sind. Nach weiteren 24h waren sie dann endlich wieder da. Da ich mein M&M Konto gerade leere, wäre deine "Lösung" keine Möglichkeit für mich gewesen.
Ersatzbeförderung schriftlich einfordern, gegen Cash buchen und Einklagen bleibt dann noch.
Zu Unregelmäßigkeiten bei Awards sollte es wirklich mal ein Grundsatzurteil geben, die Vorgehensweise der LH widerspricht klar dee VO.
 
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22Stars

Neues Mitglied
28.11.2018
12
0
Besteht bei folgendem Fall eine Ausgleichszahlung gem. EU 261 plus Erstattung der Hotelkosten?

LH Flug MEX-FRA-PMO kurzfristig am Abflugtag mit United Award Miles gebucht. (als 1K Mitglied bis 24h kostenfrei stornierbar).

Schon 10 Stunden vor Abflug steht fest, dass sich der Abflug um voraussichtlich 2:30 h verspäten wird. Der Anschlussflug FRA-PMO könnte somit nicht erreicht und erst einen Tag später angetreten werden,

In EU 261 Art. 2, Absatz 1 steht dass der Anspruch im Fall greift

[...] dass die Fluggäste [...]
- wie vorgegeben und zu der zuvor schriftlich (einschließlich auf elektronischem Wege) von dem Luftfahrtunternehmen, dem Reiseunternehmen oder einem zugelassenen Reisevermittler angegebenen Zeit zur Abfertigung einfinden

oder, falls keine Zeit angegeben wurde,

- spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden [...]


Da abzusehen ist, dass ich bis zum nächsten Anschlussflug FRA-PMO eine Nacht in FRA verbringen muss, stellt sich mir die Frage, ob ich gem. EU261 verpflichtet bin, in die verspätete Maschine MEX-FRA zu boarden, bzw. überhaupt am Flughafen in MEX zu erscheinen. Statt dem von LH gestellten Flughafenhotel in FRA würde ich eine zusätzliche Übernachtung in MEX bevorzugen.

Ein Rücktrittsrecht gem. EU 261 besteht nicht, da der verspätete Abflug unter 5 Std. ist. Mit dem UA 1K Status könnte ich dafür das Ticket kostenfrei stornieren und mich selbst auf den Folgetag umbuchen.

Hier nun, nochmals in Einzelfragen unterteilt, , ob ein Anspruch gem. EU 261 unter folgenden Bedingungen

1. Muss ich den verspäteten Leg MEX-FRA auf jeden Fall antreten?

2. Falls nein, muss ich dennoch 45 min vor Abflugzeit am Boardinggate eintreffen? (und werde dort vom Gate Agent auf den Folgetag umgebucht, bzw erhalte dort einen Hotelvoucher für MEX)

3. Würde mein Anspruch verfallen, wenn den über die LH App schon eingecheckten Flug über meinen UA Account storniere und eigenmächtig auf den Folgetag umbuche?

4. Habe ich einen Anspruch auf die Erstattung der Hotelkosten in MEX? (in diesem Fall müsste die LH ja eh für die Unterbringung in FRA aufkommen)


Vielen Dank für Eure Expertenmeinungen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.233
3.249
Einen Tag später fliegen geht nur, wenn LH dem auch zustimmt. Das wäre dann aber eine Umbuchung. Daher wird es dann sicher keine 600€ geben. Auch das Hotel in MEX durch LH zu bezahlen ist fraglich.

LH wird sich da aber wahrscheinlich nicht drauf einlassen. Es könnte ja auch sein, dass die Verspätung wieder rausgeholt wird und/oder FRA-PMO auch verspätet ist.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.226
861
Muss ich den verspäteten Leg MEX-FRA auf jeden Fall antreten?
Wenn die sich auf nix anderes Einlassen (fragen darfst du) und du die 600 EUR haben willst, mußt du den nehmen. Gehts schief, hast du entsprechende Rechte und Wahlmöglichkeiten.
Theoretisch kann man versuchen aus dem Vertragsrecht was abzuleiten, aber damit ist die Pauschalentschädigung dann eh Geschichte und in der Praxis wird das leichter über die EU-VO einzufordern sein. Und von dir aus eigenmächtig stornieren und anders Buchen ist natürlich auch jeder Anspruch futsch.
 

qualifyler

Erfahrenes Mitglied
16.01.2022
448
590
Antwort auf #12.637. BA

Claim am Flugtag (Mittwoch) eingereicht.

Heute von BA die Antwort, dass sie 600 Euro zahlen, mit der Bitte um Nennung der Kontoverbindung.

Chapeau BA. Bearbeitungszeit keine 48 Stunden.

Da sollte sich Carsten und seine 4 Sterne Truppe mal ein Beispiel nehmen.
Wie bereits im Unterforum berichtet: Finnair Antwort unter 2 Stunden, Überweisung war innerhalb von 12 Stunden am Konto..
 

sascha1987

Erfahrenes Mitglied
17.06.2010
540
36
nähe FRA
EW Discover

Keine Antwort, Klage durch @kexbox dann Zahlung.

Klar, schneller geht immer.

Fand die Reaktion von BA im Gegensatz zu Eurodisco und LH Group schon Beeindruckend.

Entweder hab ich in den letzten Wochen echt Glück, oder bei LH möchte man wieder etwas in Richtung Kundenservice tun. Montag 01.05. Flug kurzfristig annulliert worden, umgebucht auf Alternative. Geld während Wartezeit im Flieger angefordert über das Onlineformular, knapp 12 Stunden bis zur positiven Antwort. Auch Ende März war innerhalb von 48 Stunden das Geld auf meinem Konto. Aktuell kann ich mich wirklich nicht beschweren.
 

Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
3.498
Mir wurde am 9. Juni 2023 DRS-AMS-LCY (ab DRS 14:10, an LCY 17:15) annuliert. KL bietet mir als Alternative nur den 8. Juni an.

Ich kann nicht am 8. fliegen. Hat jemand von Euch Lust, sich das mal kurz in Google Flights anzuschauen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen abzugeben? :)

Meine Präferenz wäre, zu einer beliebigen Uhrzeit am 9. Juni nach London zu fliegen (idealerweise LCY, würde jedoch auch LGW/LHR akzeptieren). Aus fluggastrechtlicher Sicht darf ich doch keinen Abflug *vor* dem gebuchten verlangen und am späteren Nachmittag sieht es mit den Verbindungen recht mau aus. Bin mir insgesamt unschlüssig, was hier fluggastrechtlich los ist..
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.347
1.000
Mal eine Frage in die Runde, was ist eigentlich mit EU261 wenn LX den Flug streicht und auf LH umbucht, LH aber ebenfalls den Flug annuliert (keine hoehere Gewalt)! Hat man jeweils, also 2x, Anspruch auf Entschaedigung?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Wie bereits im Unterforum berichtet: Finnair Antwort unter 2 Stunden, Überweisung war innerhalb von 12 Stunden am Konto..
Mein letzter AY Claim wurde erst abgelehnt, nach Drohung mit dem Anwalt dann doch akzeptiert, ich habe den Voucher gewählt dafür brauchten sie noch mal 14 Tage. Bei +1 ist immer noch nichts passiert. Flug war im Juli 22.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR

Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
3.498
Mir wurde am 9. Juni 2023 DRS-AMS-LCY (ab DRS 14:10, an LCY 17:15) annuliert. KL bietet mir als Alternative nur den 8. Juni an.

Ich kann nicht am 8. fliegen. Hat jemand von Euch Lust, sich das mal kurz in Google Flights anzuschauen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen abzugeben? :)

Meine Präferenz wäre, zu einer beliebigen Uhrzeit am 9. Juni nach London zu fliegen (idealerweise LCY, würde jedoch auch LGW/LHR akzeptieren). Aus fluggastrechtlicher Sicht darf ich doch keinen Abflug *vor* dem gebuchten verlangen und am späteren Nachmittag sieht es mit den Verbindungen recht mau aus. Bin mir insgesamt unschlüssig, was hier fluggastrechtlich los ist..
Keine Vorschläge irgendjemand?

Geht mir ja nicht um wasserdichte juristische Beratung. Punkt ist eher, dass das Flugangebot aus DRS bekanntlich eher dünn ist. Frage ist also, was man hier - wenn man pragmatisch drauf ist - von KLM verlangen könnte, wenn man nicht - wie von KL vorgeschlagen - einen Tag früher fliegen kann. Tage früher oder später fliegen ist halt aber schon unrealistisch, denke eher an anderes Metall oder Airport Change.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Keine Vorschläge irgendjemand?

Geht mir ja nicht um wasserdichte juristische Beratung. Punkt ist eher, dass das Flugangebot aus DRS bekanntlich eher dünn ist. Frage ist also, was man hier - wenn man pragmatisch drauf ist - von KLM verlangen könnte, wenn man nicht - wie von KL vorgeschlagen - einen Tag früher fliegen kann. Tage früher oder später fliegen ist halt aber schon unrealistisch, denke eher an anderes Metall oder Airport Change.
Hast dir doch deine Frage schon selbst beantwortet.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.293
1.941
Ich würde mal, rein hypothetisch, davon ausgehen, dass unter gewissen Umständen man auch einen Ersatzflug VOR dem ursprünglichen Flug selbst buchen darf und diesen auch ersetzt bekommt.

Kommt natürlich immer in der Situation drauf an, wie viele "sinnvolle" Alternativen es gibt.
Ist die "nächstmögliche" Verbindung nach meinem Flug eine, bei der ich 10h später als geplant ankommen?
Und wenn ich aber 1h früher als geplant abfliege, komme ich fast zur selben Zeit an wie gebucht?!

Ist zwar meiner Erkenntnis nach nicht höchstrichterlich entschieden, aber ich gehe davon aus, dass bei solchen Fällen im Sinne des Fluggastes entschieden würde.

ob man darauf Bock hat das durchzufechten bis nach ganz oben? -> fraglich
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.293
1.941
Wie beweist man, dass man NICHT geflogen ist?

geht um einen one-way EW Flug, Abflugort Deutschland...
Wollte die Steuern&Gebühren zurückerhalten, nur gibt EW die Rückmeldung, dass im System "intern" das Ticket als geboardet steht.

Ist natürlich falsch! da muss jmd von EW das manuell reingeschrieben haben oderso... keine Ahnung..
Online Check-in habe ich gemacht, aber bin am besagten Tag nie am Flughafen gewesen

hat jmd Rat oder war in der gleichen Situation schon mal?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.957
6.776
LEJ
Hast du ggf. einen Einkauft nach oder während des Flugs am Abflugort durchgeführt und kannst dadurch nachweisen, dass du nicht an Bord warst? ÖPNV-Ticket etc.?
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.293
1.941
Hast du ggf. einen Einkauft nach oder während des Flugs am Abflugort durchgeführt und kannst dadurch nachweisen, dass du nicht an Bord warst? ÖPNV-Ticket etc.?

ich hab einen Flug, genau 24h später vom gleichen (ursprünglichen) Abflugort... den ich auch wahrgenommen hab..
also, 1, Flug: DE-Kroatien: nicht wahrgenommen
2. Flug. Inlandsflug DE -> abgeflogen

Startpunkt: beides mal CGN

als "Beweis" könnte ich die Aussagen meiner Familie vorbringen, aber ist das überhaupt notwendig?

zudem war +1 noch auf den Ticket (und wir sind beide nur Flug 2 geflogen).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dann fordere doch mal eine Meilengutschrift.

ne, ich will ja keine 125 pupsmeilen sondern knapp 20€ Airport fees pro Person zurück.
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
755
11
hatte 4 Flüge
1. muc-skg-muc und von SKG flog ich vor dem Rückflug Flug 2:
2. skg-ath-skg

Der Rückflug ath-skg von 2 hatte sich verspätet und damit verpasste ich den Rückflug von 1. Am Gate wurde ich bereits empfangen mit denen die nach muc wollten und es wurde eine Übernachtung+Abendessen arrangiert. Bin mir nicht sicher ob es ein Versehen war, es gab auch andere Passagiere, die alles auf einem Ticket hatten. Habe ich Anspruch auf irgendwas?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
hatte 4 Flüge
1. muc-skg-muc und von SKG flog ich vor dem Rückflug Flug 2:
2. skg-ath-skg

Der Rückflug ath-skg von 2 hatte sich verspätet und damit verpasste ich den Rückflug von 1. Am Gate wurde ich bereits empfangen mit denen die nach muc wollten und es wurde eine Übernachtung+Abendessen arrangiert. Bin mir nicht sicher ob es ein Versehen war, es gab auch andere Passagiere, die alles auf einem Ticket hatten. Habe ich Anspruch auf irgendwas?
Wenn du noch mehr Informationen zur Verspätung ATH-SKG nennen kannst, vielleicht.
 
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