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Du hast hier einem ehrenwerten User mit einem fachlich eindeutig falschen Hinweis angeblafft.Wenn Du schon Hobbyjurist bist, dann beschäftige dich mit der Bindungswirkung und den Grenzen der EuGH Rechtsprechung.
Und ansonsten sieh dir Instanzrspr an, zB AG Rüsselsheim, Urt. v. 03.04.2014 (3 C 4193/13-38) oder AG Köln, Urt. v. 26.06.2013 – 125 C 390/12). Die sehen es anders als Du.
Dann musstest Du Dich von interessierten Nicht-Juristen über den Stand der Dinge belehren lassen.
Dabei relativierst Du die Sicht des EuGH bei einem Sachverhalt, der überhaupt erst aufgrund von EuGH-Urteilen besteht.
Mal abgesehen davon, dass Du meinen Ausbildungshintergrund nicht kennst, was sagt das über den in Deinem Nick implizierten Ausbildungshintergrund aus?
Es ist dabei vollkommen irrelevant, was irgendwelche AG urteilen. Die EuGH-Urteile gibt es nur, weil niedrigere Instanzen anderer Meinung waren. Spätestens höhere Instanzen lesen ganze einschlägige Urteile und werden sich kaum die Blöße geben, zu eindeutigen Sichten etwas nachzufragen.