EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.138
890
BER - NYC
ANZEIGE
1.: Stehen uns die 600€ zu, da die gesamte Strecke deutlich über 3500 km war, oder weniger, da HAJ-FRA natürlich sehr kurz ist?

2.: Steht uns überhaupt Entschädigung zu? Schließlich lief ja alles über AC, also eine nicht-EU-Airline.

3.: Müssen Zug und Hotel erstattet werden?

4.: Ich muss mich an LH und nicht AC wenden, richtig?

5.: Wird sich LH wegen dem überlasteten System auf außergewöhnliche Umstände berufen können? Der Grund für die Systemprobleme ist (mir) nicht bekannt, ich würde also behaupten, dass LH die Annullierung hätte vermeiden können (z.B.: durch ein zuverlässiges System oder einen Leerflug von FRA nach HAJ, in HAJ gab es ja keine Probleme.

1. Ja, sofern gesamtes Routing auf einem Ticket (es zählt immer gesamtes Ticket, nicht Segment)
2. Ja (erstens op by LH, zweitens immer gültig für Tickets von/nach EU)
3. Ja, da Teil der Ersatzbeförderung
4. Richtig, da operating carrier
5. Könnten sie evtl. versuchen würde aber nach üblicher Meinung nicht gelten da LH ja für die eigenen Systeme verantwortlich ist
 
  • Like
Reaktionen: AirForce

Nico2301

Neues Mitglied
24.03.2023
8
0
1. Ja, sofern gesamtes Routing auf einem Ticket (es zählt immer gesamtes Ticket, nicht Segment)
2. Ja (erstens op by LH, zweitens immer gültig für Tickets von/nach EU)
3. Ja, da Teil der Ersatzbeförderung
4. Richtig, da operating carrier
5. Könnten sie evtl. versuchen würde aber nach üblicher Meinung nicht gelten da LH ja für die eigenen Systeme verantwortlich ist
Jetzt habe ich leider gerade gesehen, dass die Verspätung bei Flügen mit über 3500 km Strecke mind. 4 Stunden betragen muss und nicht 3. Also steht uns vermutlich doch keine Entschädigung zu, oder gibt es da noch irgendwelche Ausnahmen? Die Türen wurden übrigens auch erst mehr als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunft geöffnet, die Landung war aber nur 3:51 später. Kann ich das noch irgendwie nachweisen?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Jetzt habe ich leider gerade gesehen, dass die Verspätung bei Flügen mit über 3500 km Strecke mind. 4 Stunden betragen muss und nicht 3. Also steht uns vermutlich doch keine Entschädigung zu, oder gibt es da noch irgendwelche Ausnahmen? Die Türen wurden übrigens auch erst mehr als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunft geöffnet, die Landung war aber nur 3:51 später. Kann ich das noch irgendwie nachweisen?
Egal, wo das steht: Es ist Quatsch!
 
  • Wow
Reaktionen: AirForce

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
765
1.077
ZRH
Also kann ich die Entschädigung komplett vergessen?
Nein
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ist es nicht so, dass bei >3500km bei 3h Ankunftsverspätung der Anspruch um 50% gekürzt werden kann? (Die Airline müsste dies dann geltend machen, oder?)

Abgesehen davon: Es gab ja ein neues Routing, mit neuem Start-Flughafen (neu AMS statt vorher HAJ). Lässt sich der Anspruch, verbunden mit der (mutmasslich) abweichenden Start-Zeit der Reise begründen? (Mehr als eine Stunde Abweichung zur ursprünglich gebuchten Start-Zeit der Reise; da gab es doch vor einiger Zeit ein entsprechendes Urteil, oder nicht?)
 

mabru

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
651
478
Hallo in die Runde, hab eine Frage zu folgendem Fall:

Gebucht war HND-FRA-LUX mit LH. Nach Ankunft in FRA wurde der Anschluss FRA-LUX wegen technischer Probleme gestrichen. Umgebucht auf nächsten Morgen nach LUX über ZRH. Da ich aber Arbeiten musste, stellte mir LH einen Taxi Voucher aus und ich wurde nach LUX gefahren. Ankunft dann am sehr früher Morgen. Über die Fahrzeit und Ankunftszeit habe ich keine Nachweise, ich weiß auch nicht, ob der Taxifahrer irgendetwas darüber melden muss, wenn er mit LH abrechnet.
Für das Gepäckabholen musste ich auch extra nochmal nach LUX fahren (ca. 70km eine Strecke) wegen einer Zollinspektion.
Die Frage ist nun, ob mir nach EU261 Entschädigung zusteht? Vielen Dank für eure Hilfe.
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
329
298
CHO/IAD
interiminnkeeper.net
Hallo in die Runde, hab eine Frage zu folgendem Fall:

Gebucht war HND-FRA-LUX mit LH. Nach Ankunft in FRA wurde der Anschluss FRA-LUX wegen technischer Probleme gestrichen. Umgebucht auf nächsten Morgen nach LUX über ZRH. Da ich aber Arbeiten musste, stellte mir LH einen Taxi Voucher aus und ich wurde nach LUX gefahren. Ankunft dann am sehr früher Morgen. Über die Fahrzeit und Ankunftszeit habe ich keine Nachweise, ich weiß auch nicht, ob der Taxifahrer irgendetwas darüber melden muss, wenn er mit LH abrechnet.
Für das Gepäckabholen musste ich auch extra nochmal nach LUX fahren (ca. 70km eine Strecke) wegen einer Zollinspektion.
Die Frage ist nun, ob mir nach EU261 Entschädigung zusteht? Vielen Dank für eure Hilfe.
Ankunft mind. 4 Std nach ursprünglicher Buchung ? dann €600
 

mabru

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
651
478
Wie weise ich nach, wann das Taxi in LUX ankam?
Und wie verhält es sich mit dem verspätetem Gepäck?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.922
3.826
FRA
Wie weise ich nach, wann das Taxi in LUX ankam?
Und wie verhält es sich mit dem verspätetem Gepäck?
Für verspätetes Gepäck am Heimatort gibt es in der Regel nichts, außer, du weist einen konkreten Schaden nach. (Glaube, wir hatten mal den Anzug für eine Hochzeit direkt nach Ankunft hier als Beispiel?)

Die Ankunftszeit kann man doch etwa errechnen, Ankunft in FRA plus eine Stunde für Deboarding, Schalter und dann die Fahrtzeit aus Google Maps.
 
  • Like
Reaktionen: mabru

mabru

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
651
478
Die Ankunftszeit kann man doch etwa errechnen, Ankunft in FRA plus eine Stunde für Deboarding, Schalter und dann die Fahrtzeit aus Google MaMaps.
Ganz so einfach ist die Rechnung nicht. Die Annulierung des Fluges hat sich hinausgezögert, weil versucht wurde eine Ersatzmaschine zu besorgen. Die Annulierungsemail kam erst über eine halbe Stunde nach der regulären Abflugszeit.
 

22Stars

Neues Mitglied
28.11.2018
12
0
Folgender Fall in die Runde:

ORD-FRA-WAW mit LH am 25/26 März geflogen

Der ursprüngliche Weiterflug FRA-WAW mit LH1348 wurde kurzfristig storniert.
Auf LH1350 umgebucht worden, zunächst nur Standby, letztendlich war ein Platz frei.

Statt planmäßige Landung um 1340LT war die tatsächliche Ankunftszeit um 1900, ergo 5:20 Std Verspätung = theoretisch Anspruch auf 600 EUR gem. EU 261/2004

Nun scheint LH seine Customer Relations "Mitarbeiter" vermutlich nach Indien ausgelagert haben. Bekomme auf meinen Claim wortgleiche Antworten, bei denen sich lediglich der Namen des i.A. antwortenden "Mitarbeiters" unterscheidet.

Die Entschädigungszahlung wird abgelehnt, zunächst mit der Begründung, dass die Verspätung angeblich unter 3 Std gewesen sein soll.
Ein Widerspruch auf diese Begründung samt beigefügten Belege als Beweismittel ergab dann folgende Antwort seitens der LH:

"We are very sorry that your journey from Frankfurt to Warsaw on March 26, 2023 did not operate as per schedule as your flight was cancelled due to the technical outages of system at Frankfurt. [....]. We cannot comply with your request for compensation."


Wie kann ich nun nachweisen, ob dieser Verweis auf außergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt korrekt ist? Welche Möglichkeiten gibt es generell herauszufinden, was der wahre Grund einer Flugverspätung ist?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.691
14.092
www.red-travels.com
Wie kann ich nun nachweisen, ob dieser Verweis auf außergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt korrekt ist? Welche Möglichkeiten gibt es generell herauszufinden, was der wahre Grund einer Flugverspätung ist?

Technische Probleme sind keine außergewöhnlichen Umstände wie Wetter. Die hatten ihre Systeme eben nicht im Griff (bzw. die "externe Firma")
LH hat die Entschädigung für den am 26.03. annullierten Flug am 27.03.23 bestätigt und auch vorgenommen .

 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.228
10.837
der Ewigkeit
PS. Dr Böse ist nicht allein auf der Welt ;)

Nein, ist er natürlich nicht.
Wird aber gerne hier im Faden fast tgl. um Tipps gebeten, zitiert und seine kostenfreien Musterschreiben in alle Welt versandt.
Und - er gibt auch kontinuierlich hier feedback.
Free of charge wird immer gerne genommen, typisch Deutsch halt.
Nur davon lebt der Mann nicht und es gebietet vielleicht einfach der Anstand, ihm dann auch Mandate über die
Fragestellungen hier hinaus zu übertragen.
Übrigens, gut in seinem Job ist er auch noch - im Gegensatz zu den selbsternannten
Rechtsanwaltsgehilfen hier im Thread.

JM2C
 

Anna_Vielfliegerin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2022
1.059
719
DRS
Hallo zusammen,

ich habe neulich für meine stornierten Flüge des letzten Jahres bei Lufthansa Entschädigungen beantragt. Bei 2 von 3 ging alles problemlos, ich bekam die 250 € in relativ kurzer Zeit ausgezahlt.

Beim Flug 3 (Screenshot unten) bekam ich dagegen folgende Antwort:

"Dass Ihr Flug nicht wie geplant stattfinden konnte, tut uns sehr leid.
Ihren Ärger darüber können wir gut nachempfinden, denn uns ist bewusst, wie viel Nerven und Kraft Sie jede Störung im Reiseverlauf kostet. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.
Da die Sicherheit im Flugverkehr für Lufthansa stets oberste Priorität hat, sind derartige Situationen leider nicht immer vermeidbar. Als Fluggesellschaft können wir in diesen Fällen nur eines tun: Unser Bestes geben, Sie trotzdem so schnell wie möglich an Ihr Reiseziel zu bringen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz an Lufthansa ergibt sich nicht.
Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach Entschädigung nicht nachkommen."

Nun, der Flug LH 210 für den 01.07.2022 wurde bereits am 08.06.2022 storniert. Soweit ich mich erinnern kann, gab es am 01.07.2022 weder einen geplanten Streik noch ein (geplantes ;-)) Naturereignis. Ich weiß noch, dass ich damals einen Zug nahm, weil kein sinnvoller Flug zur Verfügung stand.

Was soll ich jetzt tun? Muss ich der LH beweisen, dass ich im Recht bin?

Capture1.PNG
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.691
14.092
www.red-travels.com
Nun, der Flug LH 210 für den 01.07.2022 wurde bereits am 08.06.2022 storniert.

Entschädigung gibt es nur, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde bzw. du informiert wurdest. Ersatzbeförderung müssen sie dennoch bezahlen. Steht aber auch in der EU 261/2004 oder in diesem Thread in Beitrag #1

Diese Entschädigungszahlungen werden fällig, wenn die Fluglinie bis spätestens 14 Tage vor Flug den Fluggast davon nicht verständigt hat; oder sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
 
  • Like
Reaktionen: Anna_Vielfliegerin

Anna_Vielfliegerin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2022
1.059
719
DRS
Entschädigung gibt es nur, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde bzw. du informiert wurdest. Ersatzbeförderung müssen sie dennoch bezahlen. Steht aber auch in der EU 261/2004 oder in diesem Thread in Beitrag #1
Alles klar, vielen lieben Dank. Bei der Antwort "Da die Sicherheit im Flugverkehr für Lufthansa stets oberste Priorität hat, sind derartige Situationen leider nicht immer vermeidbar" wäre ich nie auf diese Begründung gekommen.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.691
14.092
www.red-travels.com
Alles klar, vielen lieben Dank. Bei der Antwort "Da die Sicherheit im Flugverkehr für Lufthansa stets oberste Priorität hat, sind derartige Situationen leider nicht immer vermeidbar" wäre ich nie auf diese Begründung gekommen.

Die Textbausteine von den Airlines (nicht nur LH) sind oft seltsam und passen oftmals nicht zum Thema.
 
  • Like
Reaktionen: AirForce

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.900
3.018
CGN / MUC / ZRH / EWR
In Hannover gönnt man den Passagieren nichtmal das Frustsaufen...

Interessant aber, dass direkt zahlreiche Medien drauf anspringen, als hätte das Urteil Signalwirkung...
Bei @kexbox Alkohol Fall damals hat doch auch keiner groß Welle geschoben :D
 
  • Haha
Reaktionen: AirForce

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Übrigens, gut in seinem Job ist er auch noch - im Gegensatz zu den selbsternannten
Rechtsanwaltsgehilfen hier im Thread.

JM2C
In einer Vielzahl der Fälle handelt es sich ja wirklich meist eher um weniger komplexe Sachverhalte die selbst ein interessierter Laie lösen kann - natürlich gibt´s immer die "Besserwisser". Als Ersteinschätzung sehe ich es aber eher als Vorzug an - aber ja -die komplexeren Fälle gehören in die Hand eines RA! Selbstverständlich!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: red_travels