EU Fluggastrechte / Annullierung

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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
918
319
HAM - PRM
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Moin,

Wann wollte denn deine Freundin welche Strecke fliegen ?

Hans
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.913
3.057
CGN / MUC / ZRH / EWR
Anhang anzeigen 207158


Hi Leute, hoffe ihr könnt mir helfen und sry falls dieser Thread nicht ganz der richtige sein sollte.

Eine Freundin hat mich um Hilfe gebeten, nachdem sie eine Mail der Lufthansa bekommen hat, dass sich ihr Reiseplan geändert hätte. Sie muss bis Ende des Monats reagieren, ansonsten würde die Buchung storniert werden. (Geht das überhaupt so einfach? Was ist wenn die Mail bspw. im Spam landet?)

Nun werde ich aus den gegebenen Optionen aber auch nicht so ganz schlau, was ist der Unterschied zwischen Option 2 und 4? Und beim recherchieren bin ich auf viele Vorfälle gestoßen, wo die "Erstattungsoption", vermutl. Option 3, eine Art Falle ist, bei der man dann schlussendlich gar nicht den vollen Betrag zurückerhält.

Der Wunschfall für meine Freundin wäre, wenn sie entweder einen anderen Flug zu einem späteren Datum nehmen könnte, ohne Aufpreis, oder einfach eine volle Erstattung bekäme.


Danke im Voraus!
appa
Ich würde an ihrer Stelle die doch sehr kundenunfreundliche Frist aus Versehen verpennen und 600 Euro Bonus mitnehmen.
Gibt dazu auch einen spannenden Beitrag von @kexbox hier: https://www.drboese.de/blog/ag-fran...ngsmasche-der-lufthansa-bei-zeitenaenderungen
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.236
3.261
Ich würde an ihrer Stelle die doch sehr kundenunfreundliche Frist aus Versehen verpennen und 600 Euro Bonus mitnehmen.
Gibt dazu auch einen spannenden Beitrag von @kexbox hier: https://www.drboese.de/blog/ag-fran...ngsmasche-der-lufthansa-bei-zeitenaenderungen

Kann man natürlich machen. Muss aber jeder selber wissen, ob er sich das antun will. Ersatzflüge für sehr viel Geld buchen und danach incl. Entschädigung einklagen ist jetzt auch kein reiner Spaß. Wenn dann alles voll ist, bringt das den Reiseplan noch weiter durcheinander.
 

Apparider

Neues Mitglied
25.08.2021
10
1
Ich würde an ihrer Stelle die doch sehr kundenunfreundliche Frist aus Versehen verpennen und 600 Euro Bonus mitnehmen.
Gibt dazu auch einen spannenden Beitrag von @kexbox hier: https://www.drboese.de/blog/ag-fran...ngsmasche-der-lufthansa-bei-zeitenaenderungen
Hmmm die Frist ist morgen aber der Flug selbst ist im Juli, glaube bei der Recherche aber gelesen zu haben, dass laut Fluggastverordnung bei einer Änderung von mehr als zwei Stunden aber mit Vorankündigung von mehr als zwei Wochen kein Anspruch auf Entschädigung besteht? Oder verstehe ich das falsch.

Und wenn man jetzt die Frist verpennt, und sich später selbst einen Ersatzflug bucht, ist dieser dann auch zu übernehmen?

Kann man natürlich machen. Muss aber jeder selber wissen, ob er sich das antun will. Ersatzflüge für sehr viel Geld buchen und danach incl. Entschädigung einklagen ist jetzt auch kein reiner Spaß. Wenn dann alles voll ist, bringt das den Reiseplan noch weiter durcheinander.
Option 2 oder 4 klingen am sinnvollsten, bei Option 3 ist es traurig aber traue der Lufthansa nicht mehr, nach dem Durchlesen der ganzen Artikel, will nicht riskieren dass am Ende nur 70€ von tausenden übrigbleiben. Bedeutet Option 4, dass man für die Zukunft eine Art Voucher hat? Und wie lange hätte man dann Zeit, sich einen Flug auszusuchen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.913
3.057
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hmmm die Frist ist morgen aber der Flug selbst ist im Juli, glaube bei der Recherche aber gelesen zu haben, dass laut Fluggastverordnung bei einer Änderung von mehr als zwei Stunden aber mit Vorankündigung von mehr als zwei Wochen kein Anspruch auf Entschädigung besteht? Oder verstehe ich das falsch.

Und wenn man jetzt die Frist verpennt, und sich später selbst einen Ersatzflug bucht, ist dieser dann auch zu übernehmen?


Option 2 oder 4 klingen am sinnvollsten, bei Option 3 ist es traurig aber traue der Lufthansa nicht mehr, nach dem Durchlesen der ganzen Artikel, will nicht riskieren dass am Ende nur 70€ von tausenden übrigbleiben. Bedeutet Option 4, dass man für die Zukunft eine Art Voucher hat? Und wie lange hätte man dann Zeit, sich einen Flug auszusuchen.
Lies dir mal den verlinkten Beitrag durch ;)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.435
3.099
Neuss
www.drboese.de

HROflyer

Reguläres Mitglied
29.09.2016
40
31

Wie schätzt ihr folgenden Fall ein, haben wir einen Anspruch auf Entschädigung?

Geplante Reise:
EWR - FRA LH403 25.03. (pünktlich)
FRA-BLL LH838 26.03. (wurde annulliert) geplante Ankunft wäre 13:50 Uhr gewesen.
EWR-FRA lief problemlos, in FRA haben wir dann die Info zur Annullierung des Anschlussfluges erhalten.

Tatsächlich geflogen sind wir dann

1. Person: LH840 nach BLL, Ankunft 18:58 Uhr
2.+3. Person: LH14 nach HAM, Ankunft 13:45 Uhr
Nachdem ich zunächst 250 Euro erhalten sollte, weigert man sich nun, mir die geforderte Entschädigung von 600 Euro zu zahlen.

"Guten Tag, Ihre Annullierung Ankunft in BLL bedauern wir sehr und können Ihren Unmut darüber gut nachempfinden. Selbstverständlich möchten wir Sie stets pünktlich an Ihr Ziel bringen. Eine reibungsloser dritte Seite ist auch in unserem Interesse und wir arbeiten ständig daran, die Abläufe im Flugbetrieb zu optimieren. Anweisungen der dritten Seite und des Flughafens hat Lufthansa jedoch strikt Folge zu leisten. Diese gehören zu operativen Abläufen, auf die wir keinen Einfluss haben – und die in Ihrem Fall leider zu der Annullierung geführt haben. So sehr wir Ihren Wunsch verstehen, für das ärgerliche Erlebnis eine Entschädigung zu erhalten: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa in diesem Fall nicht haftbar zu machen ist und wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude beim Reisen mit Lufthansa".
 
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Apparider

Neues Mitglied
25.08.2021
10
1
Lies dir mal den verlinkten Beitrag durch ;)
Hab ich, das heißt wenn sie die Email "ignoriert, dann besteht ein Anspruch auf Erstattung des gesamten Betrages, plus eine Entschädigung?

Ich muss korrigieren: Bei einem Return-Flug sind es 1.200 €.
Nur so lernt es dieser *laden.

Muss man das dann einfach anfordern, wenn man am Tag vorher merkt dass das einchecken nicht funktioniert? Und ggf. einen anderen Alternativflug kaufen? Abgesehen vom Aufwand und der Erfolgswahrscheinlichkeit wäre das aber auf jedenfall besser als was hier bei Option 3 der Lufthansa im kleingeschriebenen rausspringen würde:

Screenshot 2023-03-30 142803.png


Und Option 4 klingt erstmal eigentlich ziemlich attraktiv, wenn man sich einen Flug für einen späteren Zeitpunkt aussuchen kann? Oder was wäre daran faul? Evtl. eine hohe Zuzahlung dann nötig?

Sry für die vielen Fragen, und danke dass Ihr so hilfreich seid.

Moin,

Wann wollte denn deine Freundin welche Strecke fliegen ?

Hans

Das Return Leg einer Lufthansabuchung, der Flug selbst ist aber ein NH223 im Sommer, von HND nach FRA.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Jetzt hat es mich auch mal erwischt.

Gebucht BA943 am 07. April DUS-LHR Abflug 18:30. Stornierung kam eben rein.
Umgebucht auf BA941 am 07. April DUS-LHR Abflug 16:10

Gibt es zusätzlich noch 250 Euro Entschädigung nach 261 weil Stornierung 11 Tage vor Abflug und der neue Flug mehr als 2h früher geht?

Vielen Dank
BA wird die Forderung wg. Streiks des HAL-Personals ablehnen.
 

whiskey

Neues Mitglied
30.03.2023
2
0
Moin!

Ich bin zum ersten Mal von einer Annullierung betroffen gewesen und wäre euch dankbar für eure Meinung:

Samstag 25.03 HAM nach FCO über MUC.
HAM-MUC 30 min vor Boarding annulliert, angeblich wegen Radarausfall in MUC. Wurde umgebucht auf den 26.03 über Istanbul (???) – das habe ich am Schalter abgelehnt. Einzige Möglichkeiten: erst am 29. fliegen oder am 25. nach FLR umgebucht werden und dann sehen, wo ich bleibe.

Habe die Umbuchung nach FLR angenommen. Demnach: HAM - MUC, geplant 19.05, abgeflogen 21.05, MUC-FLR geplant 21.20, angeflogen 23.00.
Das Ärgerliche: mein ursprünglicher Flug nach FCO hatte auch mehrere Stunden Verspätung und ist letztendlich nach meinem FLR-Flug abgeflogen. Am Gate daneben. Konnte schön aus dem Fenster beim Boarding zuschauen.

Bin dann um Mitternacht in FLR angekommen und in ein Taxi zu einem Hotel gefahren (230€). Sonntag schönen Tag in Florenz gehabt und nachmittags mit dem Zug nach Rom gefahren. Ankunft an meinem ursprünglichen Ziel: 17 Stunden später.

Montag morgen dann generischen Antrag auf Entschädigung eingereicht und innerhalb Minuten 250€ angeboten bekommen. Kurz überlegt und dann abgelehnt und mit den Rechnungen für meine Ausgaben (305€) geantwortet. Nun kam heute morgen die automatisierte Mail mit dem neuen Angebot: 555€. Also Ausgaben+250€.

Lange Rede, kurzer Sinn: soll ich dieses Angebot annehmen oder steht mir mehr Entschädigung + die Erstattung zu?
 
Zuletzt bearbeitet:

whiskey

Neues Mitglied
30.03.2023
2
0
Wieviel erwartest Du denn?

Sie haben doch Ausgaben + Entschädigung angeboten. Das ist großzügig.
Keine konkrete Erwartung – nur die Frage, ob die Entschädigung im Sinne von EU261 richtig/angemessen ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Haben wir doch gerade erst im Parallelthread gehabt: Eine dreistöckige Entschuldigungstorte und Öffnen von F Awards nach Tampa war dort die gängige Größenordnung.
Aber nur wenn selbst gebacken vom Ersten Offizier.
 

HROflyer

Reguläres Mitglied
29.09.2016
40
31
Nachdem ich zunächst 250 Euro erhalten sollte, weigert man sich nun, mir die geforderte Entschädigung von 600 Euro zu zahlen.

"Guten Tag, Ihre Annullierung Ankunft in BLL bedauern wir sehr und können Ihren Unmut darüber gut nachempfinden. Selbstverständlich möchten wir Sie stets pünktlich an Ihr Ziel bringen. Eine reibungsloser dritte Seite ist auch in unserem Interesse und wir arbeiten ständig daran, die Abläufe im Flugbetrieb zu optimieren. Anweisungen der dritten Seite und des Flughafens hat Lufthansa jedoch strikt Folge zu leisten. Diese gehören zu operativen Abläufen, auf die wir keinen Einfluss haben – und die in Ihrem Fall leider zu der Annullierung geführt haben. So sehr wir Ihren Wunsch verstehen, für das ärgerliche Erlebnis eine Entschädigung zu erhalten: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa in diesem Fall nicht haftbar zu machen ist und wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude beim Reisen mit Lufthansa".
Die LH erklärt sich jetzt doch bereit, die 600 Euro zu zahlen, nachdem ich das Musterschreiben von Dr. Böse verwendet und eine Frist gesetzt habe.

"Guten Tag,
uns ist bewusst, dass Sie schon lange auf eine Antwort von uns warten. Dies bedauern wir sehr.
Wir haben Ihre Anfrage bearbeitet und möchten Ihnen aus Kulanzgründen und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage unbürokratisch die Summe von 600,00 EUR zahlen und damit zu einem positiven Reiseabschluss beitragen...."
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
572
38
Die LH erklärt sich jetzt doch bereit, die 600 Euro zu zahlen, nachdem ich das Musterschreiben von Dr. Böse verwendet und eine Frist gesetzt habe.

"Guten Tag,
uns ist bewusst, dass Sie schon lange auf eine Antwort von uns warten. Dies bedauern wir sehr.
Wir haben Ihre Anfrage bearbeitet und möchten Ihnen aus Kulanzgründen und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage unbürokratisch die Summe von 600,00 EUR zahlen und damit zu einem positiven Reiseabschluss beitragen...."
o_O
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.211
595
LEJ
Die LH erklärt sich jetzt doch bereit, die 600 Euro zu zahlen, nachdem ich das Musterschreiben von Dr. Böse verwendet und eine Frist gesetzt habe.

"Guten Tag,
uns ist bewusst, dass Sie schon lange auf eine Antwort von uns warten. Dies bedauern wir sehr.
Wir haben Ihre Anfrage bearbeitet und möchten Ihnen aus Kulanzgründen und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage unbürokratisch die Summe von 600,00 EUR zahlen und damit zu einem positiven Reiseabschluss beitragen...."
Die LH hat bestimmt schon eine KI die böse Schreiben identifiziert und dann die Ausgleichszahlung bezahlt, ohne dass man klagen muss.
Auch Konzere sind lernfähig.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Bin dann um Mitternacht in FLR angekommen und in ein Taxi zu einem Hotel gefahren (230€).

Die LH hat bestimmt schon eine KI die böse Schreiben identifiziert und dann die Ausgleichszahlung bezahlt, ohne dass man klagen muss.
Auch Konzere sind lernfähig.
Die Ankündigung einer Zahlung ist nicht gleichzusetzen mit dem Eingang von echtem Geld auf dem eigenen Konto.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.764
27.303
MUC
Die LH hat bestimmt schon eine KI die böse Schreiben identifiziert und dann die Ausgleichszahlung bezahlt, ohne dass man klagen muss.
Auch Konzere sind lernfähig.

Schöne wäre es! Meine Forderungen mit den bösen Musterschreiben haben zu keinerlei Reaktion von LH (abseits einer Eingangs- und Weiterleitungsbestätigung) geführt. Auch auf direkte Schreiben von @kexbox wurde nicht reagiert, sodass er diese Woche Klage für mich eingereicht hat. Wenn die LH es halt kostspielig möchte, dann soll sie es bekommen.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Die LH hat bestimmt schon eine KI die böse Schreiben identifiziert und dann die Ausgleichszahlung bezahlt, ohne dass man klagen muss.
Auch Konzere sind lernfähig.

Das wäre sicher mal ein Fortschritt. Aber selbst wenn es zur Einführung der künstlichen Intelligenz noch dauern sollte, würde ich mich schon über die Einführung konvetioneller Intelligenz freuen. Bei nachvollziehbaren Ansprüchen wollten die doch wenigstens auf ein Anwaltsschreiben reagieren. Die anschließende Klage ist doch vorprogrammiert.