Ich würde an ihrer Stelle die doch sehr kundenunfreundliche Frist aus Versehen verpennen und 600 Euro Bonus mitnehmen.Anhang anzeigen 207158
Hi Leute, hoffe ihr könnt mir helfen und sry falls dieser Thread nicht ganz der richtige sein sollte.
Eine Freundin hat mich um Hilfe gebeten, nachdem sie eine Mail der Lufthansa bekommen hat, dass sich ihr Reiseplan geändert hätte. Sie muss bis Ende des Monats reagieren, ansonsten würde die Buchung storniert werden. (Geht das überhaupt so einfach? Was ist wenn die Mail bspw. im Spam landet?)
Nun werde ich aus den gegebenen Optionen aber auch nicht so ganz schlau, was ist der Unterschied zwischen Option 2 und 4? Und beim recherchieren bin ich auf viele Vorfälle gestoßen, wo die "Erstattungsoption", vermutl. Option 3, eine Art Falle ist, bei der man dann schlussendlich gar nicht den vollen Betrag zurückerhält.
Der Wunschfall für meine Freundin wäre, wenn sie entweder einen anderen Flug zu einem späteren Datum nehmen könnte, ohne Aufpreis, oder einfach eine volle Erstattung bekäme.
Danke im Voraus!
appa
Ich würde an ihrer Stelle die doch sehr kundenunfreundliche Frist aus Versehen verpennen und 600 Euro Bonus mitnehmen.
Gibt dazu auch einen spannenden Beitrag von @kexbox hier: https://www.drboese.de/blog/ag-fran...ngsmasche-der-lufthansa-bei-zeitenaenderungen
Hmmm die Frist ist morgen aber der Flug selbst ist im Juli, glaube bei der Recherche aber gelesen zu haben, dass laut Fluggastverordnung bei einer Änderung von mehr als zwei Stunden aber mit Vorankündigung von mehr als zwei Wochen kein Anspruch auf Entschädigung besteht? Oder verstehe ich das falsch.Ich würde an ihrer Stelle die doch sehr kundenunfreundliche Frist aus Versehen verpennen und 600 Euro Bonus mitnehmen.
Gibt dazu auch einen spannenden Beitrag von @kexbox hier: https://www.drboese.de/blog/ag-fran...ngsmasche-der-lufthansa-bei-zeitenaenderungen
Option 2 oder 4 klingen am sinnvollsten, bei Option 3 ist es traurig aber traue der Lufthansa nicht mehr, nach dem Durchlesen der ganzen Artikel, will nicht riskieren dass am Ende nur 70€ von tausenden übrigbleiben. Bedeutet Option 4, dass man für die Zukunft eine Art Voucher hat? Und wie lange hätte man dann Zeit, sich einen Flug auszusuchen.Kann man natürlich machen. Muss aber jeder selber wissen, ob er sich das antun will. Ersatzflüge für sehr viel Geld buchen und danach incl. Entschädigung einklagen ist jetzt auch kein reiner Spaß. Wenn dann alles voll ist, bringt das den Reiseplan noch weiter durcheinander.
Lies dir mal den verlinkten Beitrag durchHmmm die Frist ist morgen aber der Flug selbst ist im Juli, glaube bei der Recherche aber gelesen zu haben, dass laut Fluggastverordnung bei einer Änderung von mehr als zwei Stunden aber mit Vorankündigung von mehr als zwei Wochen kein Anspruch auf Entschädigung besteht? Oder verstehe ich das falsch.
Und wenn man jetzt die Frist verpennt, und sich später selbst einen Ersatzflug bucht, ist dieser dann auch zu übernehmen?
Option 2 oder 4 klingen am sinnvollsten, bei Option 3 ist es traurig aber traue der Lufthansa nicht mehr, nach dem Durchlesen der ganzen Artikel, will nicht riskieren dass am Ende nur 70€ von tausenden übrigbleiben. Bedeutet Option 4, dass man für die Zukunft eine Art Voucher hat? Und wie lange hätte man dann Zeit, sich einen Flug auszusuchen.
Ich muss korrigieren: Bei einem Return-Flug sind es 1.200 €.Ich würde an ihrer Stelle die doch sehr kundenunfreundliche Frist aus Versehen verpennen und 600 Euro Bonus mitnehmen.
Gibt dazu auch einen spannenden Beitrag von @kexbox hier: https://www.drboese.de/blog/ag-fran...ngsmasche-der-lufthansa-bei-zeitenaenderungen
Nachdem ich zunächst 250 Euro erhalten sollte, weigert man sich nun, mir die geforderte Entschädigung von 600 Euro zu zahlen.Wie schätzt ihr folgenden Fall ein, haben wir einen Anspruch auf Entschädigung?
Geplante Reise:
EWR - FRA LH403 25.03. (pünktlich)
FRA-BLL LH838 26.03. (wurde annulliert) geplante Ankunft wäre 13:50 Uhr gewesen.
EWR-FRA lief problemlos, in FRA haben wir dann die Info zur Annullierung des Anschlussfluges erhalten.
Tatsächlich geflogen sind wir dann
1. Person: LH840 nach BLL, Ankunft 18:58 Uhr
2.+3. Person: LH14 nach HAM, Ankunft 13:45 Uhr
Hab ich, das heißt wenn sie die Email "ignoriert, dann besteht ein Anspruch auf Erstattung des gesamten Betrages, plus eine Entschädigung?Lies dir mal den verlinkten Beitrag durch
Ich muss korrigieren: Bei einem Return-Flug sind es 1.200 €.
Nur so lernt es dieser *laden.
Moin,
Wann wollte denn deine Freundin welche Strecke fliegen ?
Hans
Moment. Es ist ein 4*-Laden. Da wollen wir doch bitte akkurat bleiben.Ich muss korrigieren: Bei einem Return-Flug sind es 1.200 €.
Nur so lernt es dieser *laden.
4Saft-Laden?Moment. Es ist ein 4*-Laden. Da wollen wir doch bitte akkurat bleiben.
BA wird die Forderung wg. Streiks des HAL-Personals ablehnen.Jetzt hat es mich auch mal erwischt.
Gebucht BA943 am 07. April DUS-LHR Abflug 18:30. Stornierung kam eben rein.
Umgebucht auf BA941 am 07. April DUS-LHR Abflug 16:10
Gibt es zusätzlich noch 250 Euro Entschädigung nach 261 weil Stornierung 11 Tage vor Abflug und der neue Flug mehr als 2h früher geht?
Vielen Dank
Lange Rede, kurzer Sinn: soll ich dieses Angebot annehmen oder steht mir mehr Entschädigung + die Erstattung zu?
Haben wir doch gerade erst im Parallelthread gehabt: Eine dreistöckige Entschuldigungstorte und Öffnen von F Awards nach Tampa war dort die gängige Größenordnung.Wieviel erwartest Du denn?
Sie haben doch Ausgaben + Entschädigung angeboten. Das ist großzügig.
Keine konkrete Erwartung – nur die Frage, ob die Entschädigung im Sinne von EU261 richtig/angemessen ist.Wieviel erwartest Du denn?
Sie haben doch Ausgaben + Entschädigung angeboten. Das ist großzügig.
Aber nur wenn selbst gebacken vom Ersten Offizier.Haben wir doch gerade erst im Parallelthread gehabt: Eine dreistöckige Entschuldigungstorte und Öffnen von F Awards nach Tampa war dort die gängige Größenordnung.
Die LH erklärt sich jetzt doch bereit, die 600 Euro zu zahlen, nachdem ich das Musterschreiben von Dr. Böse verwendet und eine Frist gesetzt habe.Nachdem ich zunächst 250 Euro erhalten sollte, weigert man sich nun, mir die geforderte Entschädigung von 600 Euro zu zahlen.
"Guten Tag, Ihre Annullierung Ankunft in BLL bedauern wir sehr und können Ihren Unmut darüber gut nachempfinden. Selbstverständlich möchten wir Sie stets pünktlich an Ihr Ziel bringen. Eine reibungsloser dritte Seite ist auch in unserem Interesse und wir arbeiten ständig daran, die Abläufe im Flugbetrieb zu optimieren. Anweisungen der dritten Seite und des Flughafens hat Lufthansa jedoch strikt Folge zu leisten. Diese gehören zu operativen Abläufen, auf die wir keinen Einfluss haben – und die in Ihrem Fall leider zu der Annullierung geführt haben. So sehr wir Ihren Wunsch verstehen, für das ärgerliche Erlebnis eine Entschädigung zu erhalten: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lufthansa in diesem Fall nicht haftbar zu machen ist und wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude beim Reisen mit Lufthansa".
Die LH erklärt sich jetzt doch bereit, die 600 Euro zu zahlen, nachdem ich das Musterschreiben von Dr. Böse verwendet und eine Frist gesetzt habe.
"Guten Tag,
uns ist bewusst, dass Sie schon lange auf eine Antwort von uns warten. Dies bedauern wir sehr.
Wir haben Ihre Anfrage bearbeitet und möchten Ihnen aus Kulanzgründen und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage unbürokratisch die Summe von 600,00 EUR zahlen und damit zu einem positiven Reiseabschluss beitragen...."
Die LH hat bestimmt schon eine KI die böse Schreiben identifiziert und dann die Ausgleichszahlung bezahlt, ohne dass man klagen muss.Die LH erklärt sich jetzt doch bereit, die 600 Euro zu zahlen, nachdem ich das Musterschreiben von Dr. Böse verwendet und eine Frist gesetzt habe.
"Guten Tag,
uns ist bewusst, dass Sie schon lange auf eine Antwort von uns warten. Dies bedauern wir sehr.
Wir haben Ihre Anfrage bearbeitet und möchten Ihnen aus Kulanzgründen und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage unbürokratisch die Summe von 600,00 EUR zahlen und damit zu einem positiven Reiseabschluss beitragen...."
Wenn man so einen Blick auf deren sichtbare IT Landschaft wirft, bezweifle ich das.Die LH hat bestimmt schon eine KI
Bin dann um Mitternacht in FLR angekommen und in ein Taxi zu einem Hotel gefahren (230€).
Die Ankündigung einer Zahlung ist nicht gleichzusetzen mit dem Eingang von echtem Geld auf dem eigenen Konto.Die LH hat bestimmt schon eine KI die böse Schreiben identifiziert und dann die Ausgleichszahlung bezahlt, ohne dass man klagen muss.
Auch Konzere sind lernfähig.
Die LH hat bestimmt schon eine KI die böse Schreiben identifiziert und dann die Ausgleichszahlung bezahlt, ohne dass man klagen muss.
Auch Konzere sind lernfähig.
Die LH hat bestimmt schon eine KI die böse Schreiben identifiziert und dann die Ausgleichszahlung bezahlt, ohne dass man klagen muss.
Auch Konzere sind lernfähig.