EU Fluggastrechte / Annullierung

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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
748
2.505

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Ich denke manchmal hier hängen so manche Airline-Vertreter ab - die wollen es eben nicht verstehen;-)
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.279
14.075
Für IAH-LHR (op by UA) gilt keine EU-Fluggastrechteverordnung. Es existiert keinerlei Rechtssprechung, wonach die Gültigkeit zu bejahen sei. Die angesprochenen Urteile beziehen sich nur auf die Gegenrichtung.
Es ist keine Schande, die KLM- (und in der Folge die American-)Entscheidung des EuGH nicht zu kennen. Wenn man sie aber auf dem Silbertablett serviert bekommt, darf man sie sich dann doch auch einmal zu Gemüte führen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Es sind ja nicht nur die direkten Konsequenzen in Bezug auf die konkreten Fällen aus den Urteilen des EuGH an sich, sondern auch die Ausführungen, Feststellungen und Begründungen.

In C‑367/20 nimmt der EuGH vor allem auf bereits bestehende eigene Urteile Bezug (u.a. C‑502/18). Will heißen: Aus Sicht des EuGH hätte es C-367/20 nicht wirklich gebraucht. Er meint, er hätte auch diesen Fall bereits implizit geregelt.

Ich sehe es - wie einige Vorredner - auch so, dass EU261 auch für die „falsche Richtung“ Anwendung findet. Ich wüsste auch nicht, wie eine Begründung des EuGH aussehen könnte, die den bisherigen entspricht, aber für die „falsche Richtung“ zu einen anderen Schluss kommt.
 

paradox

Erfahrenes Mitglied
01.08.2017
376
122
Der umgekehrte Fall ist aber m.E. kein No-Brainer und es dürfte spannend werden, so etwas mal einzuklagen.
Ja, der Fall liegt anders, aber wieso sollte denn nach Sinn und Zweck (Verbraucher Schutz) auf dem Hinflug der Schutz bestehen und auf dem Rückweg nicht? Es ist auch nicht intuitiv, wenn das ausführende EU Luftfahrtunternehmen auf dem Hinflug in Haftung genommen werden kann, nicht jedoch auf dem Rückflug.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.102
1.540
Ja, der Fall liegt anders, aber wieso sollte denn nach Sinn und Zweck (Verbraucher Schutz) auf dem Hinflug der Schutz bestehen und auf dem Rückweg nicht? Es ist auch nicht intuitiv, wenn das ausführende EU Luftfahrtunternehmen auf dem Hinflug in Haftung genommen werden kann, nicht jedoch auf dem Rückflug.
Wahrscheinlich Jurisdiktion. Sieht man ja auch bei der Luftverkehrssteuer und ähnlichem in anderen Ländern (APD Tax etc.)
 

paradox

Erfahrenes Mitglied
01.08.2017
376
122
Wahrscheinlich Jurisdiktion. Sieht man ja auch bei der Luftverkehrssteuer und ähnlichem in anderen Ländern (APD Tax etc.)
Hier nochmal die Randnummer 25:

„Daher fällt ein Flug mit Umsteigen, der von einem Flughafen im Gebiet eines Drittstaats startet, als Zielort einen Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats hat und zum Teil von einem ausführenden Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 261/2004 – im vorliegenden Fall von KLM – durchgeführt wird, in den Anwendungsbereich der Verordnung, sofern der betreffende Fluggast in den Vereinigten Staaten keine Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten hat, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.“


In dem Urteil geht es um ein KLM Ticket, und hier im Faden zuletzt ein LH Ticket, sodass LH in Anspruch genommen werden kann?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Zumindest mit Codesharing wäre die Sache ziemlich eindeutig! LH müsste zahlen. So sieht es jedenfalls z.B. auch die SÖP!
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.279
14.075
Hier ohne Codesharing, d.h. man braucht zusätzlich noch den Verweis auf die anschließende American-Entscheidung, in der klargestellt wurde, dass Interlining ausreicht, auch wenn der außergemeinschaftliche Flug nicht per Codesharing verkauft wurde.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.044
1.270
DUS, HAJ, PAD
Jetzt hat es mich auch mal erwischt.

Gebucht BA943 am 07. April DUS-LHR Abflug 18:30. Stornierung kam eben rein.
Umgebucht auf BA941 am 07. April DUS-LHR Abflug 16:10

Gibt es zusätzlich noch 250 Euro Entschädigung nach 261 weil Stornierung 11 Tage vor Abflug und der neue Flug mehr als 2h früher geht?

Vielen Dank
 

daddycooool4

Erfahrenes Mitglied
25.02.2017
329
136
Jetzt hat es mich auch mal erwischt.

Gebucht BA943 am 07. April DUS-LHR Abflug 18:30. Stornierung kam eben rein.
Umgebucht auf BA941 am 07. April DUS-LHR Abflug 16:10

Gibt es zusätzlich noch 250 Euro Entschädigung nach 261 weil Stornierung 11 Tage vor Abflug und der neue Flug mehr als 2h früher geht?

Vielen Dank
Ich behaupte mal, wenn ich richtig mitgelesen habe, ist das eine Stornierung mit neuer Flugnummer, also Ja. Persönliche Meinung.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Stichwort: Jurisdiction!
Du zitierst mich mit etwas, was ich nicht gesagt habe.

In der Sache solltest Du die Ausführungen des EuGH lesen. Ich hatte dazu bereits Stellung genommen.

Die Frage ist, ob eine deutsche (EU) Airline Tickets für Flüge in die EU verkaufen und sich von den Verpflichtungen des EU261 mindestens teilweise befreien kann, indem sie einzelne Segmente durch eng verbundene Nicht-EU-Geschäftspartner (Star Alliance, M&M, Joint Venture) wie UA oder AC ausführen lässt.

Wäre dies der Fall, dann könnte LHG seine Flieger unter LHG-Flugnummer Richtung USA schicken, die Returns jedoch alle als Wetlease für UA/AC unter alleiniger Flugnummer von UA/AC durchführen. Dann würden diese Flüge - aus Deiner Sicht - nicht mehr EU261 unterliegen.

Der EuGH hat in seinen einschlägigen Urteilen bereits klar gemacht, wie er den Gestaltungswillen des Gesetzgebers auslegt. Eine derart große Lücke würde aus Sicht des EuGH nicht dem entsprechen, was mit EU261 gestaltet werden sollte.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.913
3.057
CGN / MUC / ZRH / EWR
Jetzt hat es mich auch mal erwischt.

Gebucht BA943 am 07. April DUS-LHR Abflug 18:30. Stornierung kam eben rein.
Umgebucht auf BA941 am 07. April DUS-LHR Abflug 16:10

Gibt es zusätzlich noch 250 Euro Entschädigung nach 261 weil Stornierung 11 Tage vor Abflug und der neue Flug mehr als 2h früher geht?

Vielen Dank
Bei BA wirst du vermutlich von schwachsinnigen außergewöhnlichen Gründen zu hören bekommen, da LHR (das BA Terminal) bestreikt wird.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.102
1.540
Hier nochmal die Randnummer 25:

„Daher fällt ein Flug mit Umsteigen, der von einem Flughafen im Gebiet eines Drittstaats startet, als Zielort einen Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats hat und zum Teil von einem ausführenden Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 261/2004 – im vorliegenden Fall von KLM – durchgeführt wird, in den Anwendungsbereich der Verordnung, sofern der betreffende Fluggast in den Vereinigten Staaten keine Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten hat, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.“
Punkt war zu non EU Airline ohne Teilsegment mit EU Airline, also zB EWR-FRA mit UA.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.913
3.057
CGN / MUC / ZRH / EWR

copter

Reguläres Mitglied
29.01.2012
68
5
BRE
Moin,
wie sieht die Lage für Fluggastrechte bei folgendem Routing aus:
IAH - LHR mit United
LHR - FRA mit LH
FRA - BRE mit LH

LHR - FRA verspätet, Anschluss in FRA verpasst. Daraufhin Warteliste für späteren Flug. Der ist dann noch ausgefallen. Ersatzreise FRA - BRE mit Zug. Ankunft in BRE ca. 6h nach geplanter Ankunft.

Welche Streckenlänge gilt hier für die Entschädigung?
LH bietet 250€ an. (was schnell ging, 30min nach dem ich das Onlineformular abgeschickt habe)

Was meint ihr?

Danke und Gruß

EDIT: ist ein LH Ticket (220-). United Flug kein Codeshare
Danke für die vielen Informationen und Referenzen auf die Urteile.
Ich habe LH entsprechend geantwortet, dass ich 600€ Ausgleichszahlung erwarte. Ich erwarte, dass es mind die 2 Wochen dauern wird, bis ich eine Antwort erhalte.

Ich überlege ob ich das Kulanzangebot der 250€ in der zwischenzeit annehmen kann - was man hat, das hat man ;-)
Ich habe bisher nichts bei LH auf der Auszahlungsseite gelesen, dass ich mit der Annahme auf weitere Forderungen verzichte.
Standardtextbaustein in der Email "...aus Kulanzgründen und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage unbürokratisch die Summe von 250,00 EUR zahlen und damit zu einem positiven Reiseabschluss beitragen. "

Gruß
 

TheFlyingStudent

Reguläres Mitglied
29.06.2014
34
2
Wie seht ihr die Möglichkeiten zu diesem Sachverhalt:
Ursprünglich gebucht:
BT246 FRA-RIX, 09.05.2023 19:10 - 22:20

Air Baltic hat diesen Flug aus dem Verkauf genommen und umgebucht auf:
BT244 FRA-RIX, 09.05.2023 09:50 - 13:00

Ich kann erst abends fliegen. Die frühestmögliche Alternative ist:
LH892 FRA-RIX, 09.05.2023 20:30 - 23:35 (kostet im Moment 143 €)

Am nächsten Morgen gibt es noch:
BT244 FRA-RIX, 10.05.2023 09:50 - 13:00 (kostet im Moment 93 €)

Anspruch auf Umbuchung besteht klar auf die frühestmögliche Verbindung, also LH, aber ich will nicht so spät in RIX ankommen, deshalb überlege ich,
ob man irgendwie einen Anspruch auf BT244 + Hotel in Frankfurt begründen kann.

Meinungen dazu?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
@copter: Die 250 überweist dir LH so oder so;-)
Plötzlich auf dem Konto gehabt ohne zuzustimmen;-) Nach und nach wurde es auf Nachdruck dann aber doch noch mehr.Ist eben eine Methode um die Leute erstmal ruhig zu stellen;-)
 
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HROflyer

Reguläres Mitglied
29.09.2016
40
31
Wie schätzt ihr folgenden Fall ein, haben wir einen Anspruch auf Entschädigung?

Geplante Reise:
EWR - FRA LH403 25.03. (pünktlich)
FRA-BLL LH838 26.03. (wurde annulliert) geplante Ankunft wäre 13:50 Uhr gewesen.
EWR-FRA lief problemlos, in FRA haben wir dann die Info zur Annulierung des Anschlussfluges erhalten.

Tatsächlich geflogen sind wir dann

1. Person: LH840 nach BLL, Ankunft 18:58 Uhr
2.+3. Person: LH14 nach HAM, Ankunft 13:45 Uhr
"Guten Tag, uns ist bewusst, dass Sie schon lange auf eine Antwort von uns warten. Dies bedauern wir sehr. Wir haben Ihre Anfrage bearbeitet und möchten Ihnen aus Kulanzgründen und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage unbürokratisch die Summe von 250,00 EUR zahlen und damit zu einem positiven Reiseabschluss beitragen."

Die Antwort kam innerhalb von 7 Minuten. Ich werde aber versuchen, die 600 Euro zu bekommen.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.697
1.174
LH791 ist gestern wegen Hydraulikproblemen zum Gate zurück und letztlich gecancelt worden bzw. letztlich wahscheinlich ohne Gäste abgehoben.

Gibt‘s da außer den 600 Eur + Hotel/Mahlzeiten (bereits in Realisation) noch irgendwas zu bedenken?

Ursprungsflug war zwar CX, bin aber wg. Streik bereits automatisch auf den SQ Codeshare umgebucht worden. Da sehe ich zumindest noch die zusätzlichen Nächte auf der Forderungsseite.

Nichtmal bei Fremdbuchungen wird man den Saftladen los…
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.181
720
Wie seht ihr die Möglichkeiten zu diesem Sachverhalt:
Ursprünglich gebucht:
BT246 FRA-RIX, 09.05.2023 19:10 - 22:20

Air Baltic hat diesen Flug aus dem Verkauf genommen und umgebucht auf:
BT244 FRA-RIX, 09.05.2023 09:50 - 13:00

Ich kann erst abends fliegen. Die frühestmögliche Alternative ist:
LH892 FRA-RIX, 09.05.2023 20:30 - 23:35 (kostet im Moment 143 €)

Am nächsten Morgen gibt es noch:
BT244 FRA-RIX, 10.05.2023 09:50 - 13:00 (kostet im Moment 93 €)

Anspruch auf Umbuchung besteht klar auf die frühestmögliche Verbindung, also LH, aber ich will nicht so spät in RIX ankommen, deshalb überlege ich,
ob man irgendwie einen Anspruch auf BT244 + Hotel in Frankfurt begründen kann.

Meinungen dazu?
Bt bucht dich bestimmt lieber auf BT um. Hotelerstattung schwierig
 

Apparider

Neues Mitglied
25.08.2021
10
1
Screenshot 2023-03-29 230927.png


Hi Leute, hoffe ihr könnt mir helfen und sry falls dieser Thread nicht ganz der richtige sein sollte.

Eine Freundin hat mich um Hilfe gebeten, nachdem sie eine Mail der Lufthansa bekommen hat, dass sich ihr Reiseplan geändert hätte. Sie muss bis Ende des Monats reagieren, ansonsten würde die Buchung storniert werden. (Geht das überhaupt so einfach? Was ist wenn die Mail bspw. im Spam landet?)

Nun werde ich aus den gegebenen Optionen aber auch nicht so ganz schlau, was ist der Unterschied zwischen Option 2 und 4? Und beim recherchieren bin ich auf viele Vorfälle gestoßen, wo die "Erstattungsoption", vermutl. Option 3, eine Art Falle ist, bei der man dann schlussendlich gar nicht den vollen Betrag zurückerhält.

Der Wunschfall für meine Freundin wäre, wenn sie entweder einen anderen Flug zu einem späteren Datum nehmen könnte, ohne Aufpreis, oder einfach eine volle Erstattung bekäme.


Danke im Voraus!
appa