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Vielen Dank - ich bin mir nur immer noch etwas unsicher, ob die Verschiebung um 3,5h ausreichend ist, um Umbuchung verlangen zu können - auf manchen Websiten lese ich, es müssten mindestens 10h sein, andere schreiben, Verschiebungen nach vorne seien stetd zu akzeptieren. Andererseits gibt es wohl ein EuGH-Urteil aus dem Dezember 2021, wonach schon eine Stunde reicht, dies aber wohl nur für den Fall, dass die Airline die Veränderung nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.Die Ankuendigung der Streichung mindestens 14 Tage vor dem Flug entbindet die Airline von der Ausgleichszahlung. Der Vertrag besteht weiterhin, und die Airline muss ihrer Transportpflicht nachkommen.
1. Ja, suche Dir am besten selbst eine passende Verbindung aus und verlange die Umbuchung darauf.
2. Je frueher, desto groesser ist die Auswahl und stehen die Chancen auf eine Umbuchung auf Deine Wunschverbindung.
Die Airline (4Y) wird sich sicherlich querstellen.