EU Fluggastrechte / Annullierung

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Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.214
134
Bad Soden / FRA
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Die Ankuendigung der Streichung mindestens 14 Tage vor dem Flug entbindet die Airline von der Ausgleichszahlung. Der Vertrag besteht weiterhin, und die Airline muss ihrer Transportpflicht nachkommen.
1. Ja, suche Dir am besten selbst eine passende Verbindung aus und verlange die Umbuchung darauf.
2. Je frueher, desto groesser ist die Auswahl und stehen die Chancen auf eine Umbuchung auf Deine Wunschverbindung.
Vielen Dank - ich bin mir nur immer noch etwas unsicher, ob die Verschiebung um 3,5h ausreichend ist, um Umbuchung verlangen zu können - auf manchen Websiten lese ich, es müssten mindestens 10h sein, andere schreiben, Verschiebungen nach vorne seien stetd zu akzeptieren. Andererseits gibt es wohl ein EuGH-Urteil aus dem Dezember 2021, wonach schon eine Stunde reicht, dies aber wohl nur für den Fall, dass die Airline die Veränderung nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.

Die Airline (4Y) wird sich sicherlich querstellen.
 

aLeXx_

Erfahrenes Mitglied
04.01.2014
265
188
HAM
Ich kann Dir nicht direkt helfen, aber ich rate Dir, Dich telefonisch mit Oman Air in Frankfurt in Verbindung zu setzen. Bei zwei verschiedenen Reisen (vor Corona) wurde mir dort zwecks Umbuchungen immer geholfen.
Kurzes Feedback zum Thema Oman Air: Wurde proaktiv vom HQ aus dem Oman angerufen. Umbuchung auf den selben Tag und andere Verbindungen war überhaupt kein Problem nach approval vom Supervisor. Mir wurden sowohl Verbindungen auf Fremdmetall mit Thai/Swiss oder späterer Abflug mit Oman angeboten. Am Ende habe ich den Start von Amsterdam nach Hamburg verlegen können. Spare mir so die Anreise nach Amsterdam am Abend vorher. Hut ab, kenn ich von Lufthansa schlechter.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.126
625
Vielen Dank - ich bin mir nur immer noch etwas unsicher, ob die Verschiebung um 3,5h ausreichend ist, um Umbuchung verlangen zu können
3,5 h sind schon signifikant und rechtfertigen eine Umbuchung. Allerdings kennen wir die Details der Buchung nicht.
Vielleicht koennen die Profis noch mehr dazu sagen.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Vielen Dank - ich bin mir nur immer noch etwas unsicher, ob die Verschiebung um 3,5h ausreichend ist, um Umbuchung verlangen zu können - auf manchen Websiten lese ich, es müssten mindestens 10h sein...
10 Std. - eher weniger (ggf. schon ab 4 je nach Uhrzeit, Umstände - Stichwort Zumutbarkeit) bei einer Pauschalreise.
Bei Nurflug entsprechend der Bedingungen /Rechten gemäß EU261 "Annullierung" und entsprechenden Rechtsprechungen nach EuGH liegen die Grenzen der Annullierung bei -1 Std bis +3 Std. Verlegung. Einseitige Umbuchung seitens so einiger Airlines nach dem Motto friss oder stirb sind aber gang und gäbe;-). Die zeitlichen Grenzen der Annullierung bestehen übrigens unabhängig vom Mitteilungszeitraum! Die Entschädigung gibt's aber natürlich nur bei kurzfristiger Unterrichtung.
 
Zuletzt bearbeitet:

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.128
218
Ich stelle meine Frage mal hier: Da @kexbox leider keine Kapazität hat, um mich bei meinem Fall zu betreuen: Kann jemand einen anderen Fachanwalt empfehlen?

Kurzversion: Es geht um Eurowings Discover und der Erstattung von Hotel- und Transferkosten. Rückflug im Dezember (AGA-FRA) wurde annuliert und am gleichen Tag wurde keine Ersatzbeförderung angeboten. Wir mussten dann einen Tag länger bleiben.
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
572
38
Hallo,

habe hier einen Fall, in dem es sehr knapp mit den 3 h aussieht.
28.2.2023: Wegen verpasster Verbindung in ATH wurde ich von A3 654 (nach FCO) auf AZ 721 (nach FCO) umgebucht. Nach Flightradar war die "Ankunft" 20:27, also weniger als 3h nach geplanter Ankunft (17:35) des gebuchten Flugs.
EDIT: Sehe ich da die "on block" Zeit, oder wo finde ich die? Blockzeit ist also die Angabe bei FR24. Die Türöffnung hat einige Minuten gedauert, aber das habe ich leider nicht dokumentiert (mein Fehler:sleep:). Blockzeit nach Einzelflug-Anzeige ist dann wohl 19:36 gewesen,also schon mal jenseits der 3:00h-Marke.
(Und ja: es ist etwas Erbsenzählerei, aber das Bodenpersonal in ATH war so unterirdisch, dass ich die Ausgleichszahlung dafür doch gerne als Pflaster nehmen würde ...)
Verfahren ist abgeschlossen, A3 hat hervorragend reagiert:
  • 4.3. Einreichung bei A3 für Kompensation (250 €), wegen Flugverspätung von 3:02h.
  • 8.3. Anerkennung durch A3. Zahlung angewiesen.
  • 16.3. Zahlung eingegangen.
Aegean-Kompensationsabwicklung: (y)
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
918
407
VIE
Falls es schon gepostet wurde, bitte ich um Verzeihung: Entscheidung 2. Instanz (nicht Höchstgericht) aus Österreich:

 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.327
3.394
Falls es schon gepostet wurde, bitte ich um Verzeihung: Entscheidung 2. Instanz (nicht Höchstgericht) aus Österreich:


Hat allerdings für/in DE keinerlei Relevanz.
 

Anna_Vielfliegerin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2022
1.063
720
DRS
Hallo zusammen,

liege ich richtig in der Annahme, dass bei einer Flugannullierung durch Lufthansa:
1. Ich keine Rückerstattung ohne aktiven Antrag bekomme,
2. Der Zeitpunkt dieses Antrages nicht zwingend vor dem Flug sein muss?

Da gerade alle LH-Systeme lahm liegen, würde ich mit diesem Antrag 2-3 Wochen warten wollen, bis alles wieder läuft.
 

sascha1987

Erfahrenes Mitglied
17.06.2010
540
36
nähe FRA
Hallo,

und schon wieder hat es mich erwischt.

Gebucht FRA - LYS 08:50 - 10:05 LH1074

Annulliert 2 Tage vor Abflug

Zuerst automatische Umbuchung auf
FRA - LIS - LYS mit Ankunft 23:05.

Das natürlich abgelehnt und dann
FRA - VIE 07:50 - 09:15
VIE - LYS 10:15 - 12:05 bekommen.

Abflug also genau 1 Stunde früher, Ankunft genau 2 Stunden später.

Stehen mir hier die 250€ p.P. zu?

Liebe Grüße
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.776
27.709
MUC
Hallo,

und schon wieder hat es mich erwischt.

Gebucht FRA - LYS 08:50 - 10:05 LH1074

Annulliert 2 Tage vor Abflug

Zuerst automatische Umbuchung auf
FRA - LIS - LYS mit Ankunft 23:05.

Das natürlich abgelehnt und dann
FRA - VIE 07:50 - 09:15
VIE - LYS 10:15 - 12:05 bekommen.

Abflug also genau 1 Stunde früher, Ankunft genau 2 Stunden später.

Stehen mir hier die 250€ p.P. zu?

Liebe Grüße
Nicht eindeutig, da die Reduktion der Flugfrequenz in Lyon (aufgrund der aktuellen Demonstrationen gegen die Rentenreform) als höhere Gewalt gewertet werden könnte. Probieren kann man es trotzdem.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
liege ich richtig in der Annahme, dass bei einer Flugannullierung durch Lufthansa:
1. Ich keine Rückerstattung ohne aktiven Antrag bekomme,

Um das Geld zurückzuerhalten, musst Du keinen "Antrag" stellen.
Du teilst der ausführenden Airline nachweisbar mit, dass Du die Option der Erstattung in Form von Geld gewählt hast.

2. Der Zeitpunkt dieses Antrages nicht zwingend vor dem Flug sein muss?

Die Erstattung kannst Du (bei Abflug in Dt.) innerhalb der Regelverjährungszeit einfordern.
 
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sascha1987

Erfahrenes Mitglied
17.06.2010
540
36
nähe FRA
Nicht eindeutig, da die Reduktion der Flugfrequenz in Lyon (aufgrund der aktuellen Demonstrationen gegen die Rentenreform) als höhere Gewalt gewertet werden könnte. Probieren kann man es trotzdem.

Gehe von einem Problem der LH aus. Der Flieger von EW, der den Flug durchführen sollte ist aktuell weiterhin für Flüge ab DUS verplant - das sollte aufs Konto von LH gehen … Frage ist lediglich die Zeit …
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Ja, es heißt mehr als 1 / max. 2 Std. - also zunächst knapp vorbei. Aber erstmal abwarten...
 
Zuletzt bearbeitet:

copter

Reguläres Mitglied
29.01.2012
68
5
BRE
Moin,
wie sieht die Lage für Fluggastrechte bei folgendem Routing aus:
IAH - LHR mit United
LHR - FRA mit LH
FRA - BRE mit LH

LHR - FRA verspätet, Anschluss in FRA verpasst. Daraufhin Warteliste für späteren Flug. Der ist dann noch ausgefallen. Ersatzreise FRA - BRE mit Zug. Ankunft in BRE ca. 6h nach geplanter Ankunft.

Welche Streckenlänge gilt hier für die Entschädigung?
LH bietet 250€ an. (was schnell ging, 30min nach dem ich das Onlineformular abgeschickt habe)

Was meint ihr?

Danke und Gruß

EDIT: ist ein LH Ticket (220-). United Flug kein Codeshare
 
Zuletzt bearbeitet:

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Das ist anscheinend eine Strategie;-)
Mich hat LH auch mal mit ganz schnell mit 250 + 20 Euro Verzehr abgespeist. Ich denke mal nicht wenige sind damit sogar zufrieden.
Sofern Codesharing sollten die 600 Euro aber sicher sein!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Moin,
wie sieht die Lage für Fluggastrechte bei folgendem Routing aus:
IAH - LHR mit United
LHR - FRA mit LH
FRA - BRE mit LH

LHR - FRA verspätet, Anschluss in FRA verpasst. Daraufhin Warteliste für späteren Flug. Der ist dann noch ausgefallen. Ersatzreise FRA - BRE mit Zug. Ankunft in BRE ca. 6h nach geplanter Ankunft.

Welche Streckenlänge gilt hier für die Entschädigung.
LH bietet 250€ an. (was schnell ging, 30min nach dem ich das Onlineformular abgeschickt habe)

Was meint ihr?

Danke und Gruß
EUR 250 ist korrekt. Es zählt nur die Strecke LHR-FRA-BRE.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
@doc7austin2:
Das stimmt so nicht was du schreibst.
Aber mit der neuen Info - kein Codeshare natürlich eine etwas andere Ausgangslage!
In umgekehrter Richtung gab es übrigens schon ein Urteil - Codesharing war da z.B. nicht bindend - freiwillig wird da LH wohl aber nicht zahlen!
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
@doc7austin2:
Das stimmt so nicht was du schreibst.
Aber mit der neuen Info - kein Codeshare natürlich eine etwas andere Ausgangslage!
In umgekehrter Richtung gab es übrigens schon ein Urteil - Codesharing war da z.B. nicht bindend - freiwillig wird da LH wohl aber nicht zahlen!

Was stimmt nicht, was ich so schreibe?

IAH-LHR wurde von UA betrieben. Da ist es egal, ob der Fluggast auf dieser Maschine mit einer LH-Codeshareflugnummer oder nicht flog. Die EU-Fluggastrechteverordnung umfasst diesen Flug nicht.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
EU261 ist nur eine Bezugsquelle....
EuGH Urteile sollten eine ähnliche Wirkung erzielen - wenn auch vielleicht erst mit Verzögerung.