EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
ANZEIGE
SK hat mich nun anstelle HND-CPH-ZRH auf HND-MUC-CPH-ZRH umgebucht. Unschön ist ein 16h Aufenthalt über Nacht in CPH. Es gibt noch einen abendlichen Flug von MUC direkt nach ZRH, den können sie allerdings nicht einbuchen, auf der LH Seite gibt es noch Platz. Billige Ausrede oder Wahrheit? Das gleiche ist auch beim Hinflug, der Zubringer ist am Abend anstelle am Morgen früh und bedingt somit eine Nacht in CPH, kann man dafür eigentlich eine Entschädigung verlangen?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Zusätzlich: Wenn die Abführung wirksam vereinbart ist und der Arbeitnehmer nichts macht ("klingt alles kompliziert", "7 h voll entlohnt"), stellt das eine Pflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber dar, die bei Aufdeckung ggf. ganz unkompliziert mit einer Kündigung belohnt wird. 250 EUR Schädigung zum Nachteil des Arbeitgebers - da mussten andere schon für weit weniger gehen.
Dem TE muss man hier die Informationen leider aus der Nase ziehen.
Er sollte sich beim Fluggast eben genau informieren, was genau zwischen Fluggast und Arbeitgeber vereinbart wurde.
i.d.R. kümmert sich der AG am Ende um die Durchsetzung der Ausgleichsleistung.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.327
14.607
Wenn die Abführung wirksam vereinbart ist und der Arbeitnehmer nichts macht ("klingt alles kompliziert", "7 h voll entlohnt")

Wobei ich mir umgekehrt (eher) vorstellen könnte, dass der Arbeitgeber derjenige ist, dem das alles zu kompliziert klingt. Ich denke, es wird die absolute Ausnahme sein, dass sich der Arbeitgeber die Entschädigung zockt.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
kann man dafür eigentlich eine Entschädigung verlangen?
Wieviel Zeit liegt zwischen der Umbuchung/Annullierungsmitteilung und dem Flug HND-CPH?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wobei ich mir umgekehrt (eher) vorstellen könnte, dass der Arbeitgeber derjenige ist, dem das alles zu kompliziert klingt. Ich denke, es wird die absolute Ausnahme sein, dass sich der Arbeitgeber die Entschädigung zockt.
Eine Pflicht, dass der Arbeitnehmer sich um die Durchsetzung der Ausgleichsleistung kümmern muss, lässt sich arbeitsrechtlich wohl kaum durchsetzen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.116
Wobei ich mir umgekehrt (eher) vorstellen könnte, dass der Arbeitgeber derjenige ist, dem das alles zu kompliziert klingt. Ich denke, es wird die absolute Ausnahme sein, dass sich der Arbeitgeber die Entschädigung zockt.

Wenn die üblichen Verdächtigen aus dem Inkassobereich auch abgetretene Forderungen annehmen und dem Arbeitgeber die Provision egal ist, könnte man das alles dahin durchleiten und dann abwarten, ob irgendwann Geld kommt.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.774
14.325
www.red-travels.com
Wenn die üblichen Verdächtigen aus dem Inkassobereich auch abgetretene Forderungen annehmen und dem Arbeitgeber die Provision egal ist, könnte man das alles dahin durchleiten und dann abwarten, ob irgendwann Geld kommt.

wenn einem der zeitliche Faktor egal ist, man keinen Anwalt nehmen will, kann man sich ja auch an die SÖP wenden, dann zahlt man wenigstens keine unnötige Provision
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.262
10.904
der Ewigkeit
Den Fall kann man nicht verallgemeinern und demnach auch die Berliner Kassenfee als Negativbeispiel
heranziehen, die wegen eines 1,- Pfandbons das Fliegen lernte.

Apropos Flugreise:

Ich würde @KnallaufFall empfehlen, dass seine Frau mit Ihrem Arbeitgeber klärt,
wie der Umgang mit solchen Entschädigungssummen im Unternehmen geregelt ist.

Geschäftsreisenden ist davon abzuraten, die Erstattung ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber einzubehalten.
Gibt es eine dementsprechende Regelung und Sie behält die Entschädigungssumme trotzdem ein, hat das Konsequenzen.
Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten oder der Nebenpflichten, eine Abmahnung wäre gerechtfertigt.
Ergo: jeder AG handelt da innerhalb der vorgegebenen Reiserichtlinien individuell.

Top-Beamte, die in den Genuss von Flugbuchungen kommen, haben es einfacher.
Seit 2014 ist die rechtliche Sachlage klar:
Der reisende Staatsdiener darf die Kohle behalten, die übrigens auch nicht zu versteuern ist.

 
  • Like
Reaktionen: Nitus

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.680
413
Berlin
Hallo,
bräuchte noch einmal Feinschliff von Euch bzgl. folgendem Fall.
Hin/Rück mit Transavis von Berlin nach Paris im Juni, Aufgabegepäck und Sitzplatz( more legroom) dazu gebucht.
Nun wurde der Hinflug um 1 Tag vorverlegt, für mich nicht machbar, am ursprgl. Tag gibt es gar keine Flüge mehr von Transavia.
Habe den Vordruck von RA Dr. Böse verwendet und um Umbuchung auf den ursprgl Tag gebeten und 2 AF Flüge vorgeschlagen.
Im Chat wurde mir schon gesagt, es gibt keine Umbuchungen auf Fremdairlines
Nun meine Fragen, wenn ich dann selber einen AF Flug buche, nur den betroffenen Hinflug, vermute nein, da dann wahrscheinlich Probleme beim Rückflug, wegen No Show beim Hinflug oder Hin/Rückflug?
Kann ich höherwertigen Tarif, der auch Gepäck und entspr. Sitzplätze enthält buchen?
Falls ein Forums RA Interesse hat, gerne PM, Versicherung ist vorhanden.
Dr. Böse hatte ich schon angefragt, hat abgelehnt.
Vielen Dank
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.680
413
Berlin
Ja, habe Automailer Antwort bekommen.
Ach ja und Antwort, sie können meinen Claim nicht bearbeiten, da auf Deutsch, müsste in Englisch oder Dutch sein.
 

djmrk

Neues Mitglied
08.11.2020
16
1
Sorry für die Frage, die hier sicherlich schon 100x beantwortet wurde. Mit der Suchfunktion konnte ich aber noch keine entsprechende Antwort finden.

Bei Flugausfällen steht ab 7 oder 14 Tagen ja auch ein Anrecht auf die Entschädigung nach EU261 zu (in meinem Fall 250 Euro). Werden die ursprünglichen Flugkosten ebenfalls zurückerstattet? Bisher hatte ich nur den Fall, dass meine Flüge verspätet waren und nicht 1 Tag vor Abflug abgesagt wurden.

Viele Grüße
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Entschädigung = Ausgleichsleistung

Du hast die Wahl. Du kannst zusätzlich eine vollständige Erstattung der Flugkosten in Form von Geld oder eine kostenfreie Umbuchung auf eine Ersatzverbindung verlangen.
 
  • Like
Reaktionen: djmrk

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.774
14.325
www.red-travels.com
Sorry für die Frage, die hier sicherlich schon 100x beantwortet wurde. Mit der Suchfunktion konnte ich aber noch keine entsprechende Antwort finden.

Bei Flugausfällen steht ab 7 oder 14 Tagen ja auch ein Anrecht auf die Entschädigung nach EU261 zu (in meinem Fall 250 Euro). Werden die ursprünglichen Flugkosten ebenfalls zurückerstattet? Bisher hatte ich nur den Fall, dass meine Flüge verspätet waren und nicht 1 Tag vor Abflug abgesagt wurden.

Viele Grüße

Erstattung und Entschädigung stehen dir zu, wenn du keine Alternative Verbindung buchst (und einforderst) bzw. dich umbuchen lässt, dann steht dir nur die Entschädigung zu.

hier ist das ganz gut zusammengefasst.
 

chda

Neues Mitglied
22.10.2018
10
24
SK hat mich nun anstelle HND-CPH-ZRH auf HND-MUC-CPH-ZRH umgebucht. Unschön ist ein 16h Aufenthalt über Nacht in CPH. Es gibt noch einen abendlichen Flug von MUC direkt nach ZRH, den können sie allerdings nicht einbuchen, auf der LH Seite gibt es noch Platz. Billige Ausrede oder Wahrheit? Das gleiche ist auch beim Hinflug, der Zubringer ist am Abend anstelle am Morgen früh und bedingt somit eine Nacht in CPH, kann man dafür eigentlich eine Entschädigung verlangen?
Darf ich fragen wie du das geschafft hast? Angerufen oder per Chat?

Fliege selbst mit der Tochter am 4. April über CPH nach HND, Buchungsklasse J (voll bezahltes Ticket), und eine Woche später retour:
Gestern wurden sämtliche Flüge von SAS storniert (SMS, E-Mail Benachrichtigung). Angerufen, kaum Infos erhalten, wurde regelrecht angebettelt zu stornieren.

Heute erneut angerufen, da wurde mir gesagt es gibt derzeit keine Alternativen, erst exakt 2 Wochen vor Abflug werden Star-Alliance Partnerflüge verfügbar für uns, da soll ich nochmals anrufen.

Daher die Frage wie du bereits jetzt zu deinen Ersatz-Flügen (LH?) gekommen bist!
 
Zuletzt bearbeitet:

fliegomat

Aktives Mitglied
29.11.2011
172
12
Hallo, drei kurze Fragen,
ich bin letzten Samstag mit Condor DE1467 von TFS Teneriffa Süd nach LEJ Halle/Leipzig geflogen.
Der Flug hatte 3 Std 4 Minuten Verspätung (selbst gemessen bis ca. Türöffnung und steht so bei Flightradar.
Erklärung laut Pilot: Piloten mussten wegen Frankfurt-Streik mit der Bahn zu Ihrem Flieger nach Leipzig. Diese hatte ein paar Std. Verspätung. Ruhezeiten hätten sonst nicht eingehalten werden können.)

Fragen:
-Ist es unstrittig, dass mir 400 Euro zustehen?
-Wenn ich versuche, nach Condor und Entschädigung zu suchen, finde ich nur (ältere) Meldungen dass es schwierig war. Hat es zumindest eine Wahrscheinlichkeit, auf direktem Weg ohne Anwalt Erfolg zu haben?
-Wenn selbst: Besser online, oder besser mit dem personalisiertem Musterbrief, den ich auf der Website des ADAC finden konnte?
So, ich hatte für heute geplant, an Condor den Musterbrief zur Mailen "Ansprüche nach Ankunftsverspätung...." und parrallel zur Mail den Anspruch über deren Fluggastrechte-Formular deutlich zu machen (ich dachte doppelt hilft besser).
Nach Ausfüllen des Formulars (und bevor ich eine Mail rausschicken konnte) kam direkt eine Mail von Condor


"...Der Grund für die Verspätung war: außergewöhnliche Umstände.
Grundsätzlich tun wir alles, damit unsere Flüge pünktlich durchgeführt werden. Trotzdem kam es zu dieser Verspätung, die für alle Beteiligten unangenehm war.
Nach sorgfältiger Prüfung des gesamten Vorgangs, können wir Ihnen jedoch keine Ausgleichsleistung nach der EU-Verordnung 261/2004 anbieten. Eine vertretbare Möglichkeit die Verspätung zu verhindern, war nicht gegeben.
...
Die Condor Flugdienst GmbH nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teil. Bei Nichtbeilegung der gegenständlichen Streitigkeit haben Sie das Recht, sich an die verkehrsträgerübergreifende neutrale Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) zu wenden. Die zuständige Schlichtungsstelle kann unter folgender Adresse kontaktiert werden:"


Macht es jetzt Sinn, mich mit der Schlichtungsstelle zu Befassen oder den Musterbrief von kexbox noch rauszumailen?
Oder ist das jetzt direkt der Zeitpunkt, das ganze an z.B. kexbox abzugeben?

Ich habe nicht ewig Kapazitäten für die Auseinandersetzung, aber möchte auch keine vermeidbaren Anwaltskosten für mich riskieren.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Frage 0 - gibt es überhaupt einen Anspruch?;) Blockzeit war um 1:32. Im Zweifel fehlen 3 Minuten. Welchen konkreten Beweis hast du denn?
 
Zuletzt bearbeitet:

fliegomat

Aktives Mitglied
29.11.2011
172
12
Laut FR24 war Blockzeit um 1:33. Im Zweifel fehlen 2 Minuten. Welchen konkreten Beweis hast du denn?
Meinst Du mich? Beweis für was genau.
Ich habe mit meinem Handy (Zeit kann aus einem Film sicherlich ausgelesen werden) nach 3 Std 1 Minute gefilmt, dass der Flieger noch in der Luft war.
Aber sollte fr24 nicht reichen als Beweis, dass es mehr als 3 Stunden waren?
Edit: PS: Ich bin nicht vom Fach und kenne den Begriff Blockzeit nicht.. Bei flightradar 24 steht "gelandet 0:44 Uhr" was in meinen Augen einer Verspätung von 3 Std 4 Minuten entspricht.
 
Zuletzt bearbeitet:

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Sorry - ich ging vom 25 aus. Ja -nimm doch erstmal den Musterbrief! Es brennt ja nix an. SÖP dauert einige Monate -und bis die dann überwiesen haben nochmal ein paar Wochen....Achso, die Begründung seitens Condor ist meiner Meinung nach keine Begründung;) Die Verspätung betrug übrigens mindestens 3:11 -aber ist dann ja auch egal!
 
Zuletzt bearbeitet:

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
572
38
Ab 3:00 besteht ein Anspruch. Ansonsten, ja genau! Die Türöffnung wird allerdings nicht offiziell festgehalten - nur on block. Den genauen Zeitpunkt der Türöffnung müsste der Passagiere also beweisen.

Ich hatte mal 3:00:20 Doors in park und vielleicht so 3:00:40 das dann die Tür aufging. TAP hatte dann bezahlt.
Hallo,

habe hier einen Fall, in dem es sehr knapp mit den 3 h aussieht.
28.2.2023: Wegen verpasster Verbindung in ATH wurde ich von A3 654 (nach FCO) auf AZ 721 (nach FCO) umgebucht. Nach Flightradar war die "Ankunft" 20:27, also weniger als 3h nach geplanter Ankunft (17:35) des gebuchten Flugs.
EDIT: Sehe ich da die "on block" Zeit, oder wo finde ich die? Blockzeit ist also die Angabe bei FR24. Die Türöffnung hat einige Minuten gedauert, aber das habe ich leider nicht dokumentiert (mein Fehler:sleep:). Blockzeit nach Einzelflug-Anzeige ist dann wohl 19:36 gewesen,also schon mal jenseits der 3:00h-Marke.
(Und ja: es ist etwas Erbsenzählerei, aber das Bodenpersonal in ATH war so unterirdisch, dass ich die Ausgleichszahlung dafür doch gerne als Pflaster nehmen würde ...)
 
Zuletzt bearbeitet:

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Es sollten mehr als 3 Std. gewesen sein 20:36 steht bei flightstats als "Ankunft am Gate". Auch bei FR24 steht die Maschine erst zu dieser Zeit still....Mit Türöffnung nochmals etwas obendrauf -aber das muss man dokumentieren, was hier aber nicht mal nötig war!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: doedl

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
572
38
Es sollten mehr als 3 Std. gewesen sein 20:36 steht bei flightstats als "Ankunft am Gate". Auch bei FR24 steht die Maschine erst zu dieser Zeit still....Mit Türöffnung nochmals etwas obendrauf -aber das muss man dokumentieren, was hier aber nicht mal nötig war!
Hallo,
kann mir jemand freundlicherweise einen Screenshot von flightstats zu diesem Flug senden? Besten Dank.