Den Fall kann man nicht verallgemeinern und demnach auch die Berliner Kassenfee als Negativbeispiel
heranziehen, die wegen eines 1,- Pfandbons das Fliegen lernte.
Apropos Flugreise:
Ich würde
@KnallaufFall empfehlen, dass seine Frau mit Ihrem Arbeitgeber klärt,
wie der Umgang mit solchen Entschädigungssummen im Unternehmen geregelt ist.
Geschäftsreisenden ist davon abzuraten, die Erstattung ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber einzubehalten.
Gibt es eine dementsprechende Regelung und Sie behält die Entschädigungssumme trotzdem ein, hat das Konsequenzen.
Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten oder der Nebenpflichten, eine Abmahnung wäre gerechtfertigt.
Ergo: jeder AG handelt da innerhalb der vorgegebenen Reiserichtlinien individuell.
Top-Beamte, die in den Genuss von Flugbuchungen kommen, haben es einfacher.
Seit 2014 ist die rechtliche Sachlage klar:
Der reisende Staatsdiener darf die Kohle behalten, die übrigens auch nicht zu versteuern ist.
www.bva.bund.de