EU Fluggastrechte / Annullierung

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red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.787
14.359
www.red-travels.com
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Dem Absatz nach gelten immer drei Stunden, bei Teneriffa Süd nach Leipzig mit 3500km = 600 Euro


Code:
Artikel 6

Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und
bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
[...]

Code:
Artikel 7

Ausgleichsanspruch
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km
und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Also intra-EU 3h aber nur 400€ auch über 3500km 🤔
 

okazaki

Reguläres Mitglied
25.02.2016
57
1
Eben passiert:
Buchung FRA-MAD-LIS return alles in C mit IB.
Auf dem Hinflug keine Probleme gehabt, bis auf Crew, die kein Englisch versteht.
Auf dem Rückflug Verspätung von ca. 30 min auf LIS-MAD. Anschluss nach FRA in MAD dann leider verpasst. Grund für die Verspätung kenne ich leider nicht. Laut flightradar und Google zunächst Verspätung inbound aufgrund von traffic auf dem runway in MAD und durchstarten bei Landung in LIS (evtl wegen Wind?).
Umbuchung erfolgte auf die nächste Maschine am nächsten Morgen. Hier allerdings mit downgrade auf Y, da C voll. Hotel inkl. Verpflegung wurde direkt organisiert, da gibt's nichts zu bemängeln.
Rückflug also in Y und Ankunft 12h später in FRA.
Was kann ich an Entschädigung/Kompensation nach EU Richtlinien erwarten, insb. aufgrund des downgrades? Vermute für die Verspätung werden sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen..
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.182
Eben passiert:
Buchung FRA-MAD-LIS return alles in C mit IB.
Auf dem Hinflug keine Probleme gehabt, bis auf Crew, die kein Englisch versteht.
Auf dem Rückflug Verspätung von ca. 30 min auf LIS-MAD. Anschluss nach FRA in MAD dann leider verpasst. Grund für die Verspätung kenne ich leider nicht. Laut flightradar und Google zunächst Verspätung inbound aufgrund von traffic auf dem runway in MAD und durchstarten bei Landung in LIS (evtl wegen Wind?).
Umbuchung erfolgte auf die nächste Maschine am nächsten Morgen. Hier allerdings mit downgrade auf Y, da C voll. Hotel inkl. Verpflegung wurde direkt organisiert, da gibt's nichts zu bemängeln.
Rückflug also in Y und Ankunft 12h später in FRA.
Was kann ich an Entschädigung/Kompensation nach EU Richtlinien erwarten, insb. aufgrund des downgrades? Vermute für die Verspätung werden sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen..
Wind in LIS ist absolut normal.

IB schuldet Dir EUR 250 an Ausgleichsleistung und 30% Refund für das MAD-FRA Segment.

Ob der Refund 30% oder 50% beträgt, ist nicht 100% klar.
Bei LIS-FRA Gesamtstrecke wären es 50%. Wenn nur das einzelne Segment MAD-FRA für die Refundhöhe zählt, dann sind es nur 30%.

Du nimmst Deinen Gesamtflugpreis und substrahiert alle staatlich erhobenen Steuern.
MAD-FRA ist 36,7% der Gesamtstrecke FRA-MAD-LIS-MAD-FRA.
30% von 36,7% sind 11%.
Die 11% vom Gesamtflugpreis (ohne staatlich erhobene Steuern) schuldet Dir IB.
 
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red_travels

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16.09.2016
24.787
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Eben passiert:
Buchung FRA-MAD-LIS return alles in C mit IB.
Auf dem Hinflug keine Probleme gehabt, bis auf Crew, die kein Englisch versteht.
Auf dem Rückflug Verspätung von ca. 30 min auf LIS-MAD. Anschluss nach FRA in MAD dann leider verpasst. Grund für die Verspätung kenne ich leider nicht. Laut flightradar und Google zunächst Verspätung inbound aufgrund von traffic auf dem runway in MAD und durchstarten bei Landung in LIS (evtl wegen Wind?).
Umbuchung erfolgte auf die nächste Maschine am nächsten Morgen. Hier allerdings mit downgrade auf Y, da C voll. Hotel inkl. Verpflegung wurde direkt organisiert, da gibt's nichts zu bemängeln.
Rückflug also in Y und Ankunft 12h später in FRA.
Was kann ich an Entschädigung/Kompensation nach EU Richtlinien erwarten, insb. aufgrund des downgrades? Vermute für die Verspätung werden sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen..

wenn's dir nichts ausmacht in Vorkasse zu gehen, es gibt noch Flüge in C für heute mit UX und LH, der 8:40h Flug mit IB morgen ist auch noch in C Verfügbar...

Ansonsten es sind 30% ohne Abzug von Steuern für das Segment MAD-FRA

Code:
Artikel 10
Höherstufung und Herabstufung

(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die,
für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.182
@ Doc7austin2 .Die 250 Euro sind überhaupt nicht sicher
Was verstehst Du unter dem Begriff "sicher"?

IB wird die EUR 250 freiwillig sowieso nicht zahlen. Das kann ich mit "sicher"heit sagen.

oder hast du einen heißen Draht ?;-)
Ja, den habe ich. Der heiße Draht heißt Tante Google. Und Tante Google sagt mir, dass IB fast alle berechtigten Forderungen an Ausgleichsleistung nicht freiwillig überweist.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Ob überhaupt gerechtfertigt! Wie willst du das auf Anhieb beurteilen? Wenn ich mir FR24 anschaue, kommen jedenfalls Zweifel auf!
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Kann man diesen User, der ständig (falsche) Rechtsberatung erteilt, eigentlich mal abmahnen? Oder hier entfernen?
Die Qualität des Forums und die Übersichtlichkeit leidet enorm durch diesen User. Wie sollen unerfahrene Newbies ihn und seinen groben Unfug einschätzen können?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.182
Kann man diesen User, der ständig (falsche) Rechtsberatung erteilt,
Was habe ich konkret gemacht?

seinen groben Unfug einschätzen können?
Welchen groben Unfug habe ich erzählt? @Strolf
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ob überhaupt gerechtfertigt! Wie willst du das auf Anhieb beurteilen? Wenn ich mir FR24 anschaue, kommen jedenfalls Zweifel auf!
Die Worte "gerechtfertigt" und "sicher" haben eine aber eine unterschiedliche sprachliche Bedeutung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wirklich alle Flüge mit Abfllügen ab ca. 7 Uhr waren ca. 60 -90 min verspätet. IB3108 ist pünktlich gelandet , hatte dann aber ca. 2 Std Aufenthalt wie alle anderen auch......
Und daraus leitest Du jetzt welche Zweifel ab?

und durchstarten bei Landung in LIS (evtl wegen Wind?).
Na wenn IB3108 pünktlich in LIS gelandet ist, dann wird es wg. dem Durchstarten bei der Landung in LIS keine Verspätung gegeben haben.

Und wenn IB dann sich aus einen außergewöhnlichen Umstand zurückzieht, wonach die Maschine mit Verspätung die Außenstation erreicht hat, dann ist diese Argumentation doch unglaubwürdig.
 
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okazaki

Reguläres Mitglied
25.02.2016
57
1
danke schonmal für die Infos.
Es handelte sich um IB3102, der inbound schon Verspätung hatte. Mein Flug IB3103 ging dann ebenfalls verspätet raus.
Bezweifle aber auch, dass IB freiwillig irgendetwas zahlen will. Versuche zunächst die 250 € + 30% für das Downgrade zu fordern.
 

einser34

Aktives Mitglied
06.07.2018
132
19
Hallo, folgendes Problem! Flüge über Finnair gebucht, war dann ein Codesharing Flug mit American Airlines. Der Flug wurde dann wegen technicher Probleme gestrichen. Umbuchung nächster Tag. Ich gehe mal davon aus, dass hier die Fluggastrechte ins Spiel kommen? Muss ich mich an AA wenden? Auf deren Seite finde ich nirgens was, bzw nur Sachen mit Refunds mit denen ich nichts anfangen kann. Mit meinen Ticketnummern kann ich mich nicht einlogen bzw. funktioniert nicht. Kann mir in dieser Sache jemand helfen? BG
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
danke schonmal für die Infos.
Es handelte sich um IB3102, der inbound schon Verspätung hatte. Mein Flug IB3103 ging dann ebenfalls verspätet raus.
Bezweifle aber auch, dass IB freiwillig irgendetwas zahlen will. Versuche zunächst die 250 € + 30% für das Downgrade zu fordern.
Ok also am 23. bereits passiert - das mit dem "eben" dann etwas unglücklich formuliert würde ich sagen;-)
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.182
Hallo, folgendes Problem! Flüge über Finnair gebucht, war dann ein Codesharing Flug mit American Airlines. Der Flug wurde dann wegen technicher Probleme gestrichen. Umbuchung nächster Tag. Ich gehe mal davon aus, dass hier die Fluggastrechte ins Spiel kommen? Muss ich mich an AA wenden? Auf deren Seite finde ich nirgens was, bzw nur Sachen mit Refunds mit denen ich nichts anfangen kann. Mit meinen Ticketnummern kann ich mich nicht einlogen bzw. funktioniert nicht. Kann mir in dieser Sache jemand helfen? BG
Bitte vollständige Route angeben und wer die Flüge ausgeführt hat.
 
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einser34

Aktives Mitglied
06.07.2018
132
19
Das hatte ich mir schon gedacht, aber wie gesagt finde bei denen nicht wirkliches. Es gibt nicht mal den Hinweis auf irgendwelche Rechte. Gab es bei der Annulierung aber auch nicht. Aber die Leute waren extrem hilfsbereit beim umbuchen vor Ort.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.915
3.069
CGN / MUC / ZRH / EWR
Das hatte ich mir schon gedacht, aber wie gesagt finde bei denen nicht wirkliches. Es gibt nicht mal den Hinweis auf irgendwelche Rechte. Gab es bei der Annulierung aber auch nicht. Aber die Leute waren extrem hilfsbereit beim umbuchen vor Ort.
AA hat also keine Angaben im Impressum, an die du dich per E-Mail wenden könntest?

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass man sich bei AA mit Fluggastrechten nicht sonderlich auskennt und ablehnen wird oder lustigerweise an Finnair verweisen wird.
 
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einser34

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06.07.2018
132
19
Wie gesagt das Thema wird nirgens angesprochen. Ich habe nichts dazu gefunden!
AA hat also keine Angaben im Impressum, an die du dich per E-Mail wenden könntest?

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass man sich bei AA mit Fluggastrechten nicht sonderlich auskennt und ablehnen wird oder lustigerweise an Finnair verweisen wird.
Wenn du Erfahrung hast, wie bist dann vorgegangen? BG
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
Hat jemand Erfahrung mit SK? Gebucht für Ende April, ZRH-CPH-HND. Offenbar wurde die Strecke komplett eingestellt. Da aber schon alle Hotels etc gebucht sind, kann und will ich nicht gross flexibel sein. Einzige valuable Option die ich auf die schnelle gefunden habe, ist LX direkt. Ist übrigens in Biz.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.915
3.069
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hat jemand Erfahrung mit SK? Gebucht für Ende April, ZRH-CPH-HND. Offenbar wurde die Strecke komplett eingestellt. Da aber schon alle Hotels etc gebucht sind, kann und will ich nicht gross flexibel sein. Einzige valuable Option die ich auf die schnelle gefunden habe, ist LX direkt. Ist übrigens in Biz.
Sind trotz Insolvenz mehr als zuvorkommend und angenehm, könnte sich manch Airline Group die Milliarden macht mal eine Scheibe abschneiden.
 

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
813
881
Beim (nicht-LH) Streik letzter Woche hat es mich erwischt, so dass ich nicht mit TRN-MUC zurückfliegen konnte. Chat-Bot verwiess mich auf Air Dolomiti (EN). Die konnte ich per Hotline nicht erreichen. Darauf hin habe ich ein Mietwagen gebucht und bin zurückgefahren (ich musste am Freitag aus privaten Gründen in MUC sein). Die Kosten des Mietwagens wird der Arbeitgeber tragen.
Frage 1: Müsste EN die Kosten des Mietwagens übernehmen?
Frage 2: Wenn ja, aus rechtlicher Sicht, gehört die Erstattung mir oder muss ich das an den AG weiterleiten?
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
436
222
NUE
www.anisearch.de
Beim (nicht-LH) Streik letzter Woche hat es mich erwischt, so dass ich nicht mit TRN-MUC zurückfliegen konnte. Chat-Bot verwiess mich auf Air Dolomiti (EN). Die konnte ich per Hotline nicht erreichen. Darauf hin habe ich ein Mietwagen gebucht und bin zurückgefahren (ich musste am Freitag aus privaten Gründen in MUC sein). Die Kosten des Mietwagens wird der Arbeitgeber tragen.
Frage 1: Müsste EN die Kosten des Mietwagens übernehmen?
Frage 2: Wenn ja, aus rechtlicher Sicht, gehört die Erstattung mir oder muss ich das an den AG weiterleiten?
Normalerweise ja. Die Ersatzbeförderung muss dir erstattet werden (Mietwagen+Sprit), auch bei außergewöhnlichen Umständen wie Streik oder Wetter. War bei mir zumindest bisher immer so und außer bei Germanwings, wo ich erst klagen musste, hab ich auch immer anstandslos den Mietwagen und den Sprit von der Airline erstattet bekommen.

Erstattung gehört dem, der das bezahlt hat. Wenn du es also abrechnest, dann musst du auch die Erstattung mit deinem AG abrechnen (also an ihn zurückzahlen). Das gilt aber nur für die Erstattung. Kompensation nach EU2004/261 steht dem Passagier zu, egal wer den Flug bezahlt hat (was hier zwar nicht zutrifft aber zur Info).