EU Fluggastrechte / Annullierung

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mosher2k

Erfahrenes Mitglied
01.11.2009
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Guten Abend zusammen,

eine Frage an die Profis, mit welcher Entschädigung hier zu rechnen ist und wie man das am besten geltend macht (just einem Freund von mir passiert, der mich fix und fertig anrief, in Anbetracht des anstehenden Nachtflugs in der Economy):

beim Boarding für MIA=>MAD kam es zu einem Downgrade von Business zu Economy.
Es handelt sich um einen Oneway-Ticket, gebucht bei Iberia per Avios.

Verschiebung auf einen Tag später war angeblich nicht möglich (dann auch kein Platz frei).

Danke für jedweden Tipp.

Update:
Iberia Business Service Schalter in Madrid sah sich nicht zuständig für eine Kompensation, mussten aber auch erstmal eine Weile teamintern diskutieren.

Korrektur: gebucht wurde über Avios bei British Executive. Dahin hat man ihn nun verwiesen. Bestätigungsmail über das Downgrade liegt als Beleg für den Erstattungsantrag vor.

Bzgl. der Frage wann war das Downgrade erkennbar:
er hatte nur Handgepäck und war deshalb nicht am Checkin-Schalter.
Er war also schon online eingechecked und danach kam erst später eine Email bzgl. des Downgrades, was dann beim Boarding festgestellt wurde und ihm das Boarding zunächst verweigert wurde. Er musste warten und es war unklar, ob er überhaupt mitkommen konnte.
Auf Nachfrage teilte man ihm mit, dass auf der gleichen Flugnummer am Folgetag kein Platz frei sei.
Am Ende ist es ein Eco-Gangplatz Mittelreihe sitzend vor die ganze Nacht quengelnden Kindern geworden :)
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Update:
Iberia Business Service Schalter in Madrid sah sich nicht zuständig für eine Kompensation, mussten aber auch erstmal eine Weile teamintern diskutieren.
Es besteht wohl ein Anspruch nach EU261.

Die Herausforderung beim Klagen besteht darin, die Forderung in Euro zu beziffern.
- Steuern und Gebühren sind nicht zu kürzen, sofern diese unabhängig von der Reiseklasse sind.
- Wenn das Ticket mehr als MIA-MAD umfasste, gilt die Erstattung für die Teilstrecke mit dem Downgrade.
- IB erfolgreich auf eine Teilerstattung in Avios der beim BAEC ausgegebenen Avios zu verklagen, erscheint mir nicht möglich.
- Naheliegend ist eine finanzielle Kompensation der Avios. Dann stellt sich die Frage: Wie viel Euro sind die Avios wert?

Ich habe meine Zweifel, dass IB freiwillig - also ohne Klage - dafür Euro im passenden Umfang locker macht. Kann jedoch natürlich passieren.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Tja, ist durchaus schwierig.

Generell ist natürlich auch eine Meilenbuchung bindend. Das bedeutet, dass es auch entsprechende Kompensationen gibt (600€ für stornierte Flüge z.B.).

Wie jetzt eine Teilerstattung zu behandeln ist, tja. Es gibt keinerlei Urteile, dass dies in Form von Geld erfolgen muss. Ich vermute, mehr als 75% der Avios wird nicht rauszuholen sein.

Er hätte natürlich auch auf einer Umbuchung bestehen können bzw. einen Ersatzflug vor Ort mit einer anderen Gesellschaft buchen können. Das führt natürlich zu einem gigantischen Schaden und damit Prozessrisiko. One-Way am Flugplatz direkt gekauft können auf der Strecke gerne mal 3-4.000€ sein.

Bei einem Flug nach DE hätte man das ggf. riskieren können. In Spanien würde ich das nicht einklagen wollen.

Ich hätte es mir nicht gefallen lassen. Sonst halt am nächsten Tag über LHR fliegen, da hätte sich sicher was gefunden. Es gibt ja einige Flüge mit BA oder AA.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.444
3.132
Neuss
www.drboese.de
In dem Beitrag vor mir ist ein Fehler.
Ich verrate ihn aber nicht. 🤫

In solchen Fällen unbedingt mal einen Spezialisten befragen, wenn denn ein deutsches Gericht zuständig ist (nicht bei Endziel MAD)
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Es besteht wohl ein Anspruch nach EU261.

Die Herausforderung beim Klagen besteht darin, die Forderung in Euro zu beziffern.
- Steuern und Gebühren sind nicht zu kürzen, sofern diese unabhängig von der Reiseklasse sind.
Selbst verständlich sind Gebühren in Form von "Surcharges" um genau 75% zu kürzen. "Surcharges" fließen nicht an den Staat, sondern bleiben bei den Carriers hängen.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Er war also schon online eingechecked und danach kam erst später eine Email bzgl. des Downgrades, was dann beim Boarding festgestellt wurde und ihm das Boarding zunächst verweigert wurde. Er musste warten und es war unklar, ob er überhaupt mitkommen konnte.

Bei einem Denied Boarding würde ich auf jeden Fall eine Beschwerde beim US DOT einreichen.

 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.212
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LEJ
Ich habe noch eine Ausgleichszahlung aus Dezember offen. Die Frage ist an wen wenden (AC, LH, LH Cityline) und wieviel die Forderung ist.

Gebucht war auf 220 Ticket LEJ-YYZ via FRA und retour.

AC842 YYZ-FRA in Abflug 2h verspätet (1h15 später boarding - angeblich incoming flight, dee war aber pünktlich umd 45min für deicing). Mit viel Rückenwind 1h verspätet in FRA angekommen, Anschluss nach Leipzig mit LH158 verpasst.

Neuen BP auf 014 Ticketstock für nächsten Flug LH160 erhalten. Erst Boarding delayed, dann annulliert, wegen Defekt an einem Crew-Gurt. Verständliche Optimierung nach der Reparatur nicht verspätet in den Umlauf einzusteigen.

Wieder neuen BP mit 220 Ticket für LH164 erhalten. Damit "pünktlich" um 23.05 satt 13.40 in LEJ angekommen.

Zug hatte ich angedacht, nur die hätten das Gepäck nicht unter einer Stunde in FRA rausbekommen.

Zur Entschädigung:
a. 1x 600€ einfordern (bei AC oder LH Cityline) oder
b. bei AC nach kanadischem Recht die erste Verspätung einfordern (wenig Aussicht auf Erfolg, da die sich aus saftey relevant issue berufen werden) und 250€ bei LH Cityline für dir Annullierung?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.285
3.341
In dem Beitrag vor mir ist ein Fehler.
Ich verrate ihn aber nicht. 🤫

In solchen Fällen unbedingt mal einen Spezialisten befragen, wenn denn ein deutsches Gericht zuständig ist (nicht bei Endziel MAD)

Genau davon (Endziel MAD) bin ich bei seiner Schilderung ausgegangen. Ging es danach auf einer Buchung weiter nach DE, sieht es natürlich anders aus.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
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Paralleluniversum
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Das heißt 600€ bei LH oder bei LH Cityline? Oder nur 250€?
600 sind es zumindest sicher bei Codesharing. Wobei es ja neuerdings wohl auch ausreicht, wenn es sich um "direkte Anschlussflüge" handelt, gebucht auf einem Ticket..Urteil vom 06.10.2022 - C-436/21). Aber ob das ein Selbstläufer wird..;)
Sofern Ansprüche entstehen -wickelt das nicht am Ende eh LH ab bzw. die bestimmt auch...!? Die wickeln ja auch wenn man es probiert z.B. Air Dolomiti ab..
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Hat hier zufällig schonmal jemand als Schadensersatz für eine selbst gebuchte Ersatzbeförderung Kosten für einen Privatjet durchgesetzt oder Erfahrung damit?