EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.212
597
LEJ
Du hast nach EU261 ab einer Verspätung von 3h Anrecht auf Ersatzbeförderung und Ausgleichszahlung, weil es einer Annullierung gleichgesetzt wird.

Den Claim nach EU261 nur bei LH. Einen vertraglichen Anspruch auch gegen TAP. Dir dürfte hier EU261 genügen.

Ja, das ist die Ersatzbeförderung, die von LH zu zahlen ist. Allerdings sollte man diese vorher eingefordert haben. Wie schädlich es ist, wenn Du dies nicht getan hast, kann Dir ein Rechtsanwalt sagen.

Es zählt die Gesamtdistanz (Luftlinie Startort bis Zielort). Dein Ausgleichsanspruch beträgt also EUR 400,- pro Person.

Beides ist gelogen.

Nein, das ist gelogen.

Das kommt darauf an, was Du willst. Du findest Hinweise zur Vorgehensweise - z.B. für eine Ersatzbeförderung - hier.

Das Problem ist für viele, dass man sich sein Geld gerade bei Ersatzbeförderungen auf eigene Faust später einklagen muss. Hat man auf dem Weg dahin alles richtig gemacht (siehe Link), dann gewinnt man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den Prozess.

Sowohl als auch. Auch in zwei Wochen oder drei Monaten.

Nein. Wenn Du als Ersatzbeförderung teilweise andere Verkehrsmittel einplanst, dann gilt EU261 für diese Abschnitte nicht.
Danke - das wichtigete: TK ist in Verantwortung und nicht das Reisebüro.

Das mit dem Ticket scheint ein technisches (rechtevergabe) Problem an der Hotline zu sein. Die englischsparache Hotline hat verschiedenes probiert.

Hatte gesteren Abend noch das Flughafenbüro in Leipzig angeschrieben, heute kam der Rückruf. Angebot Montag Abend ab Leipzig oder Sonntag ab Berlin. Beides nicht wirklich vergleichbar. Umbuchung auf LH Group wurde abgelehnt, da wegen Wetter und nicht aus operationellen Gründen storniert. Wobei LEJ IST angeblich aus operationellen und nur IST CAI wegen Wetter storniert wurde - und das eh nicht zur Sache tut.
TK infomiert anscheinend bewusst falsch (nicht nur unvollständig) zu den Fluggastrechten.

Schreiben zur Umbuchung ist raus, habe jetzt 05Feb 1045 mit LH LEJ-FRA-CAI angegeben dort, weil das der einzige mit vergeleichbarer Reisezeit ist. Ist halt leider vor dem geplaten TK Flug um 1805.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Umbuchung auf LH Group wurde abgelehnt, da wegen Wetter und nicht aus operationellen Gründen stoniert. Wobei LEJ IST angeblich aus operationellen und nur IST CAI wegen Wetter storniert wurde - und das eh nicht zur Sache tut.
Es tut doppelt nichts zur Sache. Bei Annullierung aus außerordentlichem Grund entfällt die Ausgleichszahlung. Das Recht auf Ersatzbeförderung bleibt unberührt.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
545
823
Glaube wir hatten es schon, aber die erste Flugzeugtür für eine Ausgleichszahlung muss mindestens 03h01min später als die eigentlich geplante Ankunftszeit geöffnet sein, oder?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Glaube wir hatten es schon, aber die erste Flugzeugtür für eine Ausgleichszahlung muss mindestens 03h01min später als die eigentlich geplante Ankunftszeit geöffnet sein, oder?
Ab 3:00 besteht ein Anspruch. Ansonsten, ja genau! Die Türöffnung wird allerdings nicht offiziell festgehalten - nur on block. Den genauen Zeitpunkt der Türöffnung müsste der Passagiere also beweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.212
597
LEJ
Du musst nur den Richter überzeugen - nicht die Airline.
Breaking News: ich habe TK überzeugt, zumindest davon, dass ich es ernst meine.

09:07 Rückruf von TK in Leipzig, keine Einigung auf Flug. Es wurde nur Montag ab LEJ oder Sonntag ab BER angeboten. LH könne er nicht, da wegen Wetter. Das hat sich so angehört, dass er eine Freigabe braucht.

10:08 mit Musterschreiben von User @kexbox (Danke!) sales.lej@thy.com zur Umbuchung aufgefordert bis 19h etwas umzubuchen mit Angabe des LH161/580 via FRA

12:41 Umgeschriebenes Ticket mit LH in Bk M für 217€ (vermutlich Verrechnung an LH) und "EUR NO ADC" erhalten.
Interesant ist, dass Buchungsnummer und eTicket unverändert sind und ich bei LH angeblich 40kg Freigepäck habe (+20 kg *G).

12:42 Mail von sales.lej@thy.com erhalten, daß wunschgemäß umgebucht wurde.
Als ob das das selbstverständlichste der Welt wäre.

Fazit: Die wissen genau, was sie müssen, nur mindestens 95% der Passagiere lässt sich abwimmeln. Also gleich förmlich werden und am besten über den Flughafen gehen.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
257
41
Sowohl als auch. Auch in zwei Wochen oder drei Monaten.

Gibt es hier eigentlich eine zeitliche "Obergrenze"? Wäre auch der identische Termin, aber ein oder zwei Jahre später i.O.? (Z.B., weil der Jahresurlaub für das lfd. Jahr schon anderweitig verplant war?)
 

Chrownshiown

Reguläres Mitglied
07.04.2017
87
153
Aachen
Ich habe von Eurowings für einen Abendflug im Mai eine Flugplanänderung bekommen. Der Alternativflug soll erst am Nachmittag des nächsten Tages gehen. Es gibt aber am ursprünglichen Datum natürlich noch alternativen mit anderen Airlines. Die Hotline lehnt aber selbst eine Umbuchung auf Lufthansa ab. Ich will nun eine schriftliche Aufforderung zur Umbuchung (mit Frist) schicken und danach ggf. selber die LH-Alternative buchen. Laut EU-Verordnung steht mir ja die "nächstmögliche" Verbindung zu. Um am selben Abend noch anzukommen, muss ich allerdings mit einer Umsteigeverbindung reisen, die bereits einige Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflug geht. Ist das noch mit "nächstmöglich" vereinbar?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Ja, wenn es an diesem Tag nichts anderes gibt, kannst du das machen. Die Rechte der Passagiere wurden ja zuletzt zum Glück mal wieder gestärkt (EuGH). Kannst ja zusätzlich noch EW schreiben, dass du zwingend noch am selben Tag ankommen musst.
Ich hab auch mal nach Stornierung einen früheren Flug (bei BA) genommen weil's besser passte - hat EW nicht gestört - das Einzige was die nicht verstanden haben war, mir die Differenz zu bezahlen statt nur einer Rückerstattung. Nach dem 3. Anruf hat's dann geklappt;-)
 
  • Like
Reaktionen: Chrownshiown

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.485
1.223
Düsseldorf
Ich habe von Eurowings für einen Abendflug im Mai eine Flugplanänderung bekommen. Der Alternativflug soll erst am Nachmittag des nächsten Tages gehen. Es gibt aber am ursprünglichen Datum natürlich noch alternativen mit anderen Airlines. Die Hotline lehnt aber selbst eine Umbuchung auf Lufthansa ab. Ich will nun eine schriftliche Aufforderung zur Umbuchung (mit Frist) schicken und danach ggf. selber die LH-Alternative buchen. Laut EU-Verordnung steht mir ja die "nächstmögliche" Verbindung zu. Um am selben Abend noch anzukommen, muss ich allerdings mit einer Umsteigeverbindung reisen, die bereits einige Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflug geht. Ist das noch mit "nächstmöglich" vereinbar?
Habe einen ähnlichen Fall. Klage unter Federführung unter Anwalts läuft
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
245
57
Kurze Frage:
EW hat im Sommer STR-VIE samstags gestrichen und hat mich auf einen Flug am Vortag umgebucht. Den Flug hatte ich bei travelstart gebucht. Bei wem muss ich nun die Ersatzbeförderung fordern: EW oder travelstart?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Kurze Frage:
EW hat im Sommer STR-VIE samstags gestrichen und hat mich auf einen Flug am Vortag umgebucht. Den Flug hatte ich bei travelstart gebucht. Bei wem muss ich nun die Ersatzbeförderung fordern: EW oder travelstart?
Was glaubst du denn? Hat Google eine Idee, ob vielleicht travelstart ausführendes Luftfahrtunternehmen und EW nur Vermittlerin ist?
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
OPC Kosten bei Flugannulierung durch die Airline - https://www.lufthansa.com/de/de/opc

Hallo - mir wurde ein Flug von Seiten LH gestrichen. Nun will mir LH die OPC Kosten - ca. 20 EUR - nicht zurückzahlen.
Meiner Meinung nach müssen hier natürlich alle Kosten des Fluges erstattet werden - was meint ihr?
Liebe Grüße
Sebastian
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.832
4.573
Paralleluniversum
Ich blicke es langsam nicht mehr :(

Beispiel:

MUC-LHR-EWR mit Ankunft in EWR 19:40 gebucht.
MUC-LHR wird am Abflugtag gestrichen und nach langem diskutieren auf MUC-JFK mit Ankunft 15:40 umgebucht.

Ausgleichszahlung abgelehnt, weil keine verspätete Ankunft.

Alles korrekt?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Ausgleichszahlung abgelehnt, weil keine verspätete Ankunft.

Alles korrekt?
Wenn Du in MUC nicht mehr als 1h früher abfliegen musst, ist das korrekt.

Interessant ist für Dich folgendes:
“(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.“
 
  • Like
Reaktionen: hippo72

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.832
4.573
Paralleluniversum
Wenn Du in MUC nicht mehr als 1h früher abfliegen musst, ist das korrekt.
Ok, danke. Nein, Abflug sogar später, weil ja der Zubringer entfiel.
Interessant ist für Dich folgendes:
“(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.“
Danke!
Das liegt an einem Fehler von mir, Endziel des kurzfristig umgebuchten Fluges war tatsächlich EWR. Mein Fehler :(
Aber ja, das hätte ich im Kopf gehabt, dass sie mich zum ursprünglichen Flugplatz befördern müssen.
Danke!

Es ist alles so verwirrend.....:/
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.287
3.344
Ich blicke es langsam nicht mehr :(

Beispiel:

MUC-LHR-EWR mit Ankunft in EWR 19:40 gebucht.
MUC-LHR wird am Abflugtag gestrichen und nach langem diskutieren auf MUC-JFK mit Ankunft 15:40 umgebucht.

Ausgleichszahlung abgelehnt, weil keine verspätete Ankunft.

Alles korrekt?

Na ja, Du hast ja am Ende eine wesentlich bessere Verbindung bekommen. Kein Umsteigen in LHR, kürzere Reisezeit. Wofür sollte es da eine Ausgleichszahlung geben?
 
  • Like
Reaktionen: txs