Die sind erst Montag 8 Uhr wieder da - dann sind die Messen gesungen.Was betreibst Du hier für einen Aufwand für eine Geschäftsreise?
Du sagst einfach dem Firmenreisebüro, dass die einen neuen Flug buchen sollen.
Stimmt. Hatte ab LIS im Kopf. Ist ja ab SSA.600 Euro wären es allerdings in diesem Fall.
Du hast nach EU261 ab einer Verspätung von 3h Anrecht auf Ersatzbeförderung und Ausgleichszahlung, weil es einer Annullierung gleichgesetzt wird.
Den Claim nach EU261 nur bei LH. Einen vertraglichen Anspruch auch gegen TAP. Dir dürfte hier EU261 genügen.
Ja, das ist die Ersatzbeförderung, die von LH zu zahlen ist. Allerdings sollte man diese vorher eingefordert haben. Wie schädlich es ist, wenn Du dies nicht getan hast, kann Dir ein Rechtsanwalt sagen.
Es zählt die Gesamtdistanz (Luftlinie Startort bis Zielort). Dein Ausgleichsanspruch beträgt also EUR 400,- pro Person.
Danke - das wichtigete: TK ist in Verantwortung und nicht das Reisebüro.Beides ist gelogen.
Nein, das ist gelogen.
Das kommt darauf an, was Du willst. Du findest Hinweise zur Vorgehensweise - z.B. für eine Ersatzbeförderung - hier.
Das Problem ist für viele, dass man sich sein Geld gerade bei Ersatzbeförderungen auf eigene Faust später einklagen muss. Hat man auf dem Weg dahin alles richtig gemacht (siehe Link), dann gewinnt man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den Prozess.
Sowohl als auch. Auch in zwei Wochen oder drei Monaten.
Nein. Wenn Du als Ersatzbeförderung teilweise andere Verkehrsmittel einplanst, dann gilt EU261 für diese Abschnitte nicht.
Es tut doppelt nichts zur Sache. Bei Annullierung aus außerordentlichem Grund entfällt die Ausgleichszahlung. Das Recht auf Ersatzbeförderung bleibt unberührt.Umbuchung auf LH Group wurde abgelehnt, da wegen Wetter und nicht aus operationellen Gründen stoniert. Wobei LEJ IST angeblich aus operationellen und nur IST CAI wegen Wetter storniert wurde - und das eh nicht zur Sache tut.
Ab 3:00 besteht ein Anspruch. Ansonsten, ja genau! Die Türöffnung wird allerdings nicht offiziell festgehalten - nur on block. Den genauen Zeitpunkt der Türöffnung müsste der Passagiere also beweisen.Glaube wir hatten es schon, aber die erste Flugzeugtür für eine Ausgleichszahlung muss mindestens 03h01min später als die eigentlich geplante Ankunftszeit geöffnet sein, oder?
Ist mir klar, nur mache das mal der Gegenseite klar.Es tut doppelt nichts zur Sache. Bei Annullierung aus außerordentlichem Grund entfällt die Ausgleichszahlung. Das Recht auf Ersatzbeförderung bleibt unberührt.
Ich hatte mal 3:00:20 Doors in park und vielleicht so 3:00:40 das dann die Tür aufging. TAP hatte dann bezahlt.Ab 3:00 besteht ein Anspruch. Ansonsten, ja genau! Die Türöffnung wird allerdings nicht offiziell festgehalten - nur on block. Den genauen Zeitpunkt der Türöffnung müsste der Passagiere also beweisen.
Du musst nur den Richter überzeugen - nicht die Airline.Ist mir klar, nur mache das mal der Gegenseite klar.
Breaking News: ich habe TK überzeugt, zumindest davon, dass ich es ernst meine.Du musst nur den Richter überzeugen - nicht die Airline.
Ja, die wissen, was sie müssen.Fazit: Die wissen genau, was sie müssen, nur mindestens 95% der Passagiere lässt sich abwimmeln. Also gleich förmlich werden und am besten über den Flughafen gehen.
Sowohl als auch. Auch in zwei Wochen oder drei Monaten.
Habe einen ähnlichen Fall. Klage unter Federführung unter Anwalts läuftIch habe von Eurowings für einen Abendflug im Mai eine Flugplanänderung bekommen. Der Alternativflug soll erst am Nachmittag des nächsten Tages gehen. Es gibt aber am ursprünglichen Datum natürlich noch alternativen mit anderen Airlines. Die Hotline lehnt aber selbst eine Umbuchung auf Lufthansa ab. Ich will nun eine schriftliche Aufforderung zur Umbuchung (mit Frist) schicken und danach ggf. selber die LH-Alternative buchen. Laut EU-Verordnung steht mir ja die "nächstmögliche" Verbindung zu. Um am selben Abend noch anzukommen, muss ich allerdings mit einer Umsteigeverbindung reisen, die bereits einige Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflug geht. Ist das noch mit "nächstmöglich" vereinbar?
Was glaubst du denn? Hat Google eine Idee, ob vielleicht travelstart ausführendes Luftfahrtunternehmen und EW nur Vermittlerin ist?Kurze Frage:
EW hat im Sommer STR-VIE samstags gestrichen und hat mich auf einen Flug am Vortag umgebucht. Den Flug hatte ich bei travelstart gebucht. Bei wem muss ich nun die Ersatzbeförderung fordern: EW oder travelstart?
Wenn Du in MUC nicht mehr als 1h früher abfliegen musst, ist das korrekt.Ausgleichszahlung abgelehnt, weil keine verspätete Ankunft.
Alles korrekt?
Ok, danke. Nein, Abflug sogar später, weil ja der Zubringer entfiel.Wenn Du in MUC nicht mehr als 1h früher abfliegen musst, ist das korrekt.
Danke!Interessant ist für Dich folgendes:
“(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.“
Ich blicke es langsam nicht mehr
Beispiel:
MUC-LHR-EWR mit Ankunft in EWR 19:40 gebucht.
MUC-LHR wird am Abflugtag gestrichen und nach langem diskutieren auf MUC-JFK mit Ankunft 15:40 umgebucht.
Ausgleichszahlung abgelehnt, weil keine verspätete Ankunft.
Alles korrekt?