EU Fluggastrechte / Annullierung

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
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Danke für die Einschätzung. Klingt gut und nach positiver Erfahrung würde ich schauen, ob ich zuerst die SOEP bemühe.
Maßgeblich und zu meinen Gunsten ist verm. die erhaltene Buchungsbestätigung mit neuen Flugdaten und aufgelistetem Hin- und Rückflug, oder?
Meine Sorge wäre, dass LH die Ansicht trägt, dass der Kunde an der Hotline eine Umbuchung auf einen OW wollte.
Du hast die Email und (möglichst) einen Screenshot der App mit dem bestätigten Flug. Wie solltest Du von etwas anderes ausgehen, als dass alles in Butter ist?

Das interne Rumgekrampfe mit Ausstellen des Tickets - oder auch nicht - muss den Passagier nicht kümmern.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.123
625
- Wenige Tage vor dem Abflug die Umbuchung des Hinflugs auf ein 5 Tage späteres Abflugdatum (wg. Corona) via Hotline durchgeführt und bezahlt
Ein Indikator koennte auch die Tarifdifferenz sein. War es die Differenz zu einem Oneway oder zu einer anderen Buchungsklasse des Hinfluges?
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Eine Frage an die Anwälte: Wie formuliert ihr den Klageantrag auf Herausgabe eines verschollenen Gepäckstücks? Meine Idee lautet:

Die Beklagte wird dazu verurteilt, an den Kläger den Koffer mit der Gepäcknummern BA******** herauszugeben.

Habt ihr zufällig Erfahrung damit?
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.078
551
MUC
Eine Frage an die Anwälte: Wie formuliert ihr den Klageantrag auf Herausgabe eines verschollenen Gepäckstücks? Meine Idee lautet:

Die Beklagte wird dazu verurteilt, an den Kläger den Koffer mit der Gepäcknummern BA******** herauszugeben.

Habt ihr zufällig Erfahrung damit?
Wie soll die Beklagte denn ein verschollenes Gepäckstück herausgeben?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Eine Frage an die Anwälte: Wie formuliert ihr den Klageantrag auf Herausgabe eines verschollenen Gepäckstücks? Meine Idee lautet:

Die Beklagte wird dazu verurteilt, an den Kläger den Koffer mit der Gepäcknummern BA******** herauszugeben.

Habt ihr zufällig Erfahrung damit?
Eine Frage an

(i) die Geschäftsführung von Coca Cola: Wie funktioniert die Rezeptur für Eure Brause?
(ii) die BionTech Gründer: Wie funktioniert die Zusammensetzung Eures Impfwirkstoffs?
(iii) Ronald McDonald: Wie bekommst Du den Big Mac hin?

Habt Ihr zufällig Erfahrung damit?

Danke!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.352
14.841
Auflösung dieses Casus:

So, nun hat es mich auch erwischt. War ja klar, fünf Monate vor Abflug 4Y zu buchen, ist ja grob fahrlässig :LOL:

Gebucht:
26.3.23 HER-MUC 1045-1240 LH4325 - storniert. Plot Twist: Laut Buchungsbestätigung LH opb 4Y, davon ist in der Stornierung keine Rede mehr => wer ist Anspruchsgegner?
MUC-BRE 1455-1605 LH2194 - storniert

Umbuchungsvorschlag:
26.3.23 HER-FRA 1705-1920 LH1297
FRA-BRE 2150-2245 LH360

Sehr unschön, wenn man mit zwei Kleinkindern um 1000 aus dem Hotel ausziehen muss, nachts um eins nach Hause kommt und dann noch nicht einmal entschädigt wird.

Akzeptable Alternativen wären:
25.3.23 HER-FRA 1010-1230 LH5913 opb A3
FRA-BRE 1720-1815 LH356 opb CL

Problem: vor dem eigentlichen Abflug, somit wohl kein Anspruch darauf, und natürlich ein Urlaubstag weniger (Hotel bereits bezahlt). Oder:

26.3.23 HER-ATH 1130-1220 A3307
ATH-FRA 1355-1555 LH1279
FRA-BRE 1705-1800 LH356 opb CL

Problem: Ich bin mir nicht sicher, ob LH sich freiwillig darauf einlassen wird, und das zusätzliche Segment ist für die Kinder auch nicht schön - aber weniger schlimm als die späte Ankunft gemäß LHs initialem Vorschlag.


Sehe ich das richtig, dass auf HER-ATH-FRA-BRE ein Anspruch besteht, und dass ich da zur Not "Hardball" spielen und selber buchen kann? Bzw. gibt es Erfahrungen, ob LH bereitwillig entweder einen Tag früher (und auf A3 aber immerhin Codeshare) bzw. auf ein Segment mehr mit A3-Zubringer ohne Codeshare umbucht? 220er-Ticket, fluggastrechtlich egal, ich weiß, aber die Umbuchung wird so erleichtert.

Und, s.o., wer ist Anspruchsgegner, LH oder 4Y? Ehrlich gesagt ist mir nicht einmal klar, ob HER-MUC ein Codeshare oder ein Wetlease gewesen wäre. Und wie gesagt, in der Stornierungsmitteilung ist keine Rede mehr von 4Y, das sieht so aus, als wäre da ein stinknormaler LH-opb-LH-Flug gestrichen worden. Und MUC-BRE ist ja auch gestrichen (ist er natürlich nicht, aber wir sind halt runtergeflogen).

Die LH-Hotline hat ohne mit der Wimper zu zucken von HER-MUC-BRE am Sonntag mit 4Y/LH umgebucht auf HER-FRA-BRE am Samstag mit A3/LH. Um den Urlaubstag weniger (inkl. vorbezahltem Hotel) ist es natürlich schade, aber im Ergebnis ist es so ok. Papa entgeht so fürs erste 4Y als neue Airline, dafür bekommen die Kinder nun auf BRE-FRA-BRE einen Weg ERJ und einen Weg CRJ, vielleicht wissen sie es später einmal zu schätzen ;)

Danke an alle, die ihre Einschätzung abgegeben haben.

Übrigens, weil ich doch an anderer Stelle zuvor Bedenken gegen FRA-HER mit A3 geäußert habe, weil ich eine gewisse Stornierungsgefahr in der Vorsaison sah: Der Hinflug ist jetzt ausgebucht, der dürfte jetzt also safe sein. Also vorbehaltlich kurzfristiger operationeller Gründe, aber aus kommerziellen Gründen wird der nicht mehr gestrichen. Und das Mitte März, wo eigentlich toteste Hose auf Kreta herrscht, ich bin platt.
 
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rainer1

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29.07.2010
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Mein Rückflug von RMF (Marsa Alam, Ägypten) nach DUS wurde ersatzlos und kommentarlos gestrichen. Ausführende Airline war Corendon Airlines Europe XR 4128. Habe ich Anspruch auf Entschädigung laut EU261/2004 ? Fraglich ist , ob diese Fluggesellschaft tatsächlich im EWR registriert ist , obwohl dies im Namen Corendon Airlines EUROPE so suggeriert wird. Der Firmensitz soll in Malta sein. Ist Malta angeschlossen an EU 261/2004 ?
Wären bei dieser Entfernung 600€ fällig ?
""Corendon Airlines Europe, legally incorporated as Touristic Aviation Services Ltd., is a European charter airline headquartered in Luqa and based at Malta International Airport. It carries a Maltese air operators certificate and is a sister company of Corendon Airlines and Corendon Dutch Airlines""

Weiss jemand näheres ?
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Mein Rückflug von RMF (Marsa Alam, Ägypten) nach DUS wurde ersatzlos und kommentarlos gestrichen. Ausführende Airline war Corendon Airlines Europe XR 4128. Habe ich Anspruch auf Entschädigung laut EU261/2004 ? Fraglich ist , ob diese Fluggesellschaft tatsächlich im EWR registriert ist , obwohl dies im Namen Corendon Airlines EUROPE so suggeriert wird. Der Firmensitz soll in Malta sein. Ist Malta angeschlossen an EU 261/2004 ?
""Corendon Airlines Europe, legally incorporated as Touristic Aviation Services Ltd., is a European charter airline headquartered in Luqa and based at Malta International Airport. It carries a Maltese air operators certificate and is a sister company of Corendon Airlines and Corendon Dutch Airlines""

Weiss jemand näheres ?

AOC ist in Malta. ohne EU- (oder eben Ägyptisches) AOC dürfte die Airline keine Flüge zwischen Ägypten und der EU durchführen
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.816
14.389
www.red-travels.com
ich schrieb "kommentarlos". Es gab keinen Zeitpunkt der Annullierung.
wo finde ich einen Entfernungsrechner für Flugmeilen ?

wann ist der Flug und wann hast du von der Annullierung erfahren? wenn der Flug in mehr als 14 Tagen ist, gehst du leer aus, kannst allenfalls eine Ersatzbeförderung einfordern bzw. selbst buchen und einklagen.

gcmap.com bspw.
 
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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
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wann ist der Flug und wann hast du von der Annullierung erfahren? wenn der Flug in mehr als 14 Tagen ist, gehst du leer aus, kannst allenfalls eine Ersatzbeförderung einfordern bzw. selbst buchen und einklagen.

gcmap.com bspw.
der Flug sollte sein am 29.01.2023 von RMF-DUS. Entfernung bezüglich des Anspruchs auf Entschädigung (600€) versuche ich gerade rauszufinden.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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NOCHMALS :
ich schrieb "kommentarlos". Es gab keinen Zeitpunkt der Annullierung.
Doch, den gibt es. Spätestens wenn du am Flughafen stehst und du nicht einchecken kannst.

Ich wäre jetzt nett gewesen und hätte dir die Distanz mitgeteilt, aber bei dem Ton, muss ich mir das nicht geben. Danke fürs Gespräch.
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
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Doch, den gibt es. Spätestens wenn du am Flughafen stehst und du nicht einchecken kannst.

Ich wäre jetzt nett gewesen und hätte dir die Distanz mitgeteilt, aber bei dem Ton, muss ich mir das nicht geben. Danke fürs Gespräch.

Danke für Deine Hinweise. der User red-travels war allerdings bisher zielführender.
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Total:2,302 mi
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RMFDUS328°(NW)323°(NW)2,302 mi

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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
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Nochmals herzlichen Dank an red_travels. Über den Distanzrechner habe ich rausgefunden, dass die Entfernung 3705 km beträgt, somit Anspruch auf 600 €. Falls Interesse besteht werde ich über den Ausgang berichten.
 
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Noris-Fan

Neues Mitglied
24.08.2022
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Hallo,
brauche noch mal eure HIlfe. Hatte hier schon mal folgenden Fall geschildert:

Bei ebookers für 4 Personen gebucht, auf ein Ticket durchgeführt von KLM und Delta

Hin : NUE - AMS - ATL - RSW
Rück: RSW - ATL - AMS - NUE

Die durchgeführten Flüge waren alle ohne nennenswerte Verspätung - Zubringer NUE - AMS 36 Stunden vor Start von KLM gestrichen / annuliert. Anreise nach AMS erfolgte im PKW mangels Alternativen

Wir haben KLM zur Zahlung von 4x 600€ und 270€ für die Ersatzbeförderung aufgefordert, erhalten haben wir nun 4x300€ und den Hinweis die Kosten der Ersatzbeförderung von ebookers einzufordern.

Ist die Kürzung rechtens ? Und muss nicht auch KLM meine Auslagen erstatten?

VIelen Dank schon mal für eure Antworten
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
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die 4x300€ sind auf jeden fall zu wenig.
es müssen 4x600€ sein wegen des Stornos, da die Gesamtstrecke über 3500 km umfasst. Entscheidend ist immer die Flugverspätung auf der gesamten Entfernung basierend und nicht nur die Verspätung auf der Teilstrecke.
 
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