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Ich denke nicht, da der Flug zum gebuchten Preis nicht mehr verfügbar ist. Also wird mir sicher nur noch eine Erstattung bleiben.Wäre es einfacher zu Stornieren und neuzubuchen?
Ich denke nicht, da der Flug zum gebuchten Preis nicht mehr verfügbar ist. Also wird mir sicher nur noch eine Erstattung bleiben.Wäre es einfacher zu Stornieren und neuzubuchen?
Nach sorgfältiger Prüfung des gesamten Vorgangs, können wir Ihnen jedoch keine Ausgleichsleistung nach der EU-Verordnung 261/2004 anbieten. Eine vertretbare Möglichkeit die Verspätung zu verhindern, war nicht gegeben.
Sind die Grenzen zur maximalen Flugzeit wirklich so hart, dass man wegen 10 oder 20 Minuten runter muss?Ist zwar ärgerlich, aber was hätte DE tun sollen, um die Verspätung zu verhindern. Verstärkte Crew eventuell.
Sind die Grenzen zur maximalen Flugzeit wirklich so hart, dass man wegen 10 oder 20 Minuten runter muss?
Der Kapitän kann mit Hilfe eines Kommandantenentscheids z.B. die tägliche höchstzulässige Flugdienstzeit verlängern. Treten ab der Meldezeit (Briefing) oder danach unvorhersehbare Umstände ein, so kann er die tägliche maximale Flugdienstzeit um bis zu 2 Stunden verlängern, bei verstärkter Cockpitbesatzung sind sogar bis zu 3 Stunden Verlängerung möglich.
Treten die unvorhersehbaren Umstände erst nach dem Start auf und ist bereits dann abzusehen, dass die tägliche höchstzulässige Flugdienstzeit überschritten wird, so kann der Flug entweder zum Zielort oder auch zu einem Ausweichflughafen erfolgen. Eine sich daran anschließende Ruhezeit darf in der Folge verkürzt werden, muss aber in jedem Fall mindestens 10 Stunden betragen.
Da steht ja "Kann", aber nicht "Muss".
Die Route wird aber geplant als Dreiecksflug bedient.Die Überschreitung war schon vorher "erwartet" wurden. Der Hinflug ist wegen der Manöver später in Leipzig gestartet. Und bei der Zwischenlandung in Fuerte konnten wir während des Tankens sitzen bleiben, damit es schneller geht. Die Schuld sehe ich hier bei Condor. Es wurden 2 Flüge zusammen gelegt um zu sparen. Die C Tickets wurden am Flughafen auf Eco umgebucht.
Ist die Frage ernst gemeint? Wie kann man eine Kompensation legitimieren, wenn ueberhaupt keine Unannehmlichkeit eingetreten ist?Nun zur Frage: In der Buchung ist eine Person die gestern kurzfristig absagen musste und die wir daher garnicht erst eingecheckt hatten. Steht dieser Person auch die Entschädigung zu?
In der Buchung ist eine Person die gestern kurzfristig absagen musste und die wir daher garnicht erst eingecheckt hatten. Steht dieser Person auch die Entschädigung zu?
Nur wenn sie wegen der Verspätung abgesagt/nicht eingecheckt hat.
Verspätungen, die bei den Umläufen des Fliegers vor Deinem Flug entstanden sind, gehören i.d.R. nicht zu den außerordentlichen Umständen. Wenn sich also der Nebel in London nicht auf das Landen Deiner MUC-LHR oder auf das Starten Deiner LHR-JNB ausgewirkt hat, dann solltest Du Anspruch auf Entschädigung haben.Gebucht in C mit BA MUC-LHR-JNB-UTN. Alles auf einem Ticket. Zubringer von München nach London hatte Verspätung beim Inbound wegen Nebel in London. Am MUC gingen alle anderen Anflüge pünktlich. Flug nach JNB wurde umgebucht, somit Anschluss in Johannesburg verpasst. Umgebucht, letztendlich 4,5h Verspätung in Upington. Habe ich hier Anspruch auf Entschädigung nach EU…? Danke für hilfreiche Antworten.
Leider nicht. Gibt es vielleicht eine Chance einen Gerichtsstand an deinem Wohnort in Deutschland zu erzeugen?Kennt jemand zufällig einen halbwegs erfolgsversprechenden Weg um in Skandinavien seine Fluggastrechte einzufordern?
Geht um eine Norwegian Umsteigeverbindung von Stockholm via Oslo nach Narvik, die am geplanten Abflugtag so aufgrund des gestrichenen ersten Segments verschoben wurde, dass sie für uns unbrauchbar wurde (Übernachtung notwendig, Ankunft circa 12 Stunden später und erst am nächsten Tag)
Geht zwar „nur“ um 100€ Flugpreiserstattung und 250€ Kompensation aus meiner Laien-Sicht, aber wenn es da eine Schlichtungsstelle etc gäbe würde ich das mal ausprobieren…
Du hast zwei Ansprüche. Wurde vor kurzem erst höchstrichterlich geklärt.Ich bin nicht sicher, ob dieser Fall hier schon mal diskutiert wurde:
LH cancelled meinen Flug (FRA ARN) und bucht mich auf den Folgetag um. (Claim #1)
Am Folgetag wird der Flug erneut gestrichen. LH bucht mich nochmals um. (Claim #2)
Beide Fälle über die entsprechende Webseite von LH eingereicht. Claim # 1 wurde relativ zügig bezahlt. (€ 250,00)
Auf meine Reklamation zu Claim # 2 teilt mir LH mit, sie hätten die Fälle wegen des identischen Buchungscodes gemergt
Kein Wort dazu, dass es sich um 2 verschiedene Fälle an unterschiedlichen Tagen handelt.
Oder gibt es pro Buchung die Entschädigung tatsächlich nur 1x, egal wie viele Unrelmäßigkeiten aufgetreten sind? Ich denke nicht.
Kennt jemand zufällig einen halbwegs erfolgsversprechenden Weg um in Skandinavien seine Fluggastrechte einzufordern?
Geht um eine Norwegian Umsteigeverbindung von Stockholm via Oslo nach Narvik, die am geplanten Abflugtag so aufgrund des gestrichenen ersten Segments verschoben wurde, dass sie für uns unbrauchbar wurde (Übernachtung notwendig, Ankunft circa 12 Stunden später und erst am nächsten Tag)
Geht zwar „nur“ um 100€ Flugpreiserstattung und 250€ Kompensation aus meiner Laien-Sicht, aber wenn es da eine Schlichtungsstelle etc gäbe würde ich das mal ausprobieren…
Die Schuld liegt bei der LH. Ist ein IDB nach EU261 (Ausgleichszahlung, anderweitige Beförderung, Rückerstattung). Auch das BGB ist auf Deiner Seite. Letzteres wäre allerdings etwas für einen Anwalt.Habe ich hier eine Chance auf EU261 wg. IDB im Bezug auf das Ursprungsticket oder bleibt eher nur die Hoffnung auf Kulanz und Rückerstattung des neuen Tickets?
Die Schuld liegt bei der LH. Ist ein IDB nach EU261 (Ausgleichszahlung, anderweitige Beförderung, Rückerstattung). Auch das BGB ist auf Deiner Seite. Letzteres wäre allerdings etwas für einen Anwalt.