EU Fluggastrechte / Annullierung

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BenB

Reguläres Mitglied
16.10.2016
41
7
Ich habe jetzt von Condor die Ablehnung bekommen.
Nach sorgfältiger Prüfung des gesamten Vorgangs, können wir Ihnen jedoch keine Ausgleichsleistung nach der EU-Verordnung 261/2004 anbieten. Eine vertretbare Möglichkeit die Verspätung zu verhindern, war nicht gegeben.

Wir sind am Samstag 10.12.22 zurück mit Condor DE 1460 von Gran Canaria nach Leipzig. Ging mit 1h30min Verspätung los. Am Wochenende hat das Militär ein Manöver durchgeführt. Es wurden dadurch etliche Flüge verschoben Zwischenlandung in Fuerteventura inkl. Sitzplatzwechsel :mad: Über Paris kam dann die Durchsage, dass wir jetzt in den Sinkflug gehen und in Frankfurt landen. Bis Leipzig würden wir 10min über der max. Flugzeit liegen. Landung in Frankfurt 21.30 Uhr. Bis wir die Koffer hatten war es kurz nach Mitternacht. Dann ging es mit dem Bus nach Leipzig, Ankuft kurz vor 5Uhr.

Der Fall ist doch eigentlich glasklar, oder? Kanaren Flüge Hin und zurück je ca. 5h + 1h30min - 2h Zwischenlandung ist ja eh schon knapp an der max. Flugzeit. Und das Manöver dürfte auch schon vorher angekündigt gewesen sein.
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.110
1.545
Ist zwar ärgerlich, aber was hätte DE tun sollen, um die Verspätung zu verhindern. Verstärkte Crew eventuell.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.288
3.344
Sind die Grenzen zur maximalen Flugzeit wirklich so hart, dass man wegen 10 oder 20 Minuten runter muss?

Wenn alle zustimmen (Cockpit + Kabine), kann sie verlängert werden. Evtl. war das aber bereits passiert.

Ich muss noch mal in den OPS Handbüchern nachsehen aber soweit ich weiß, ist man nicht gezwungen zu landen, wenn man während des Fluges aus der Zeit läuft. Da bin ich aber nicht sicher. Normalerweise muss das vor dem Start (bzw. Off Block) berechnet werden.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.288
3.344
2 kurze Ausschnitte aus den EASA OPS dazu:

Der Kapitän kann mit Hilfe eines Kommandantenentscheids z.B. die tägliche höchstzulässige Flugdienstzeit verlängern. Treten ab der Meldezeit (Briefing) oder danach unvorhersehbare Umstände ein, so kann er die tägliche maximale Flugdienstzeit um bis zu 2 Stunden verlängern, bei verstärkter Cockpitbesatzung sind sogar bis zu 3 Stunden Verlängerung möglich.

und vor allem:

Treten die unvorhersehbaren Umstände erst nach dem Start auf und ist bereits dann abzusehen, dass die tägliche höchstzulässige Flugdienstzeit überschritten wird, so kann der Flug entweder zum Zielort oder auch zu einem Ausweichflughafen erfolgen. Eine sich daran anschließende Ruhezeit darf in der Folge verkürzt werden, muss aber in jedem Fall mindestens 10 Stunden betragen.
 

BenB

Reguläres Mitglied
16.10.2016
41
7
Die Überschreitung war schon vorher "erwartet" wurden. Der Hinflug ist wegen der Manöver später in Leipzig gestartet. Und bei der Zwischenlandung in Fuerte konnten wir während des Tankens sitzen bleiben, damit es schneller geht. Die Schuld sehe ich hier bei Condor. Es wurden 2 Flüge zusammen gelegt um zu sparen. Die C Tickets wurden am Flughafen auf Eco umgebucht.
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.110
1.545
Die Überschreitung war schon vorher "erwartet" wurden. Der Hinflug ist wegen der Manöver später in Leipzig gestartet. Und bei der Zwischenlandung in Fuerte konnten wir während des Tankens sitzen bleiben, damit es schneller geht. Die Schuld sehe ich hier bei Condor. Es wurden 2 Flüge zusammen gelegt um zu sparen. Die C Tickets wurden am Flughafen auf Eco umgebucht.
Die Route wird aber geplant als Dreiecksflug bedient.
 
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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
990
2.388
Kennt jemand zufällig einen halbwegs erfolgsversprechenden Weg um in Skandinavien seine Fluggastrechte einzufordern?
Geht um eine Norwegian Umsteigeverbindung von Stockholm via Oslo nach Narvik, die am geplanten Abflugtag so aufgrund des gestrichenen ersten Segments verschoben wurde, dass sie für uns unbrauchbar wurde (Übernachtung notwendig, Ankunft circa 12 Stunden später und erst am nächsten Tag)
Geht zwar „nur“ um 100€ Flugpreiserstattung und 250€ Kompensation aus meiner Laien-Sicht, aber wenn es da eine Schlichtungsstelle etc gäbe würde ich das mal ausprobieren…
 
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ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
720
Ich wollte nur mal Feedback geben zu den Formularen von @kexbox :
Vielen Dank!
Ich hatte jetzt einen krassen Fall mit 15h Verspätung, 48h Gepäckverspätung und habe einfach die Musterschreiben von der Website verwendet. Hat anstandslos geklappt. Per E-Mail an die LH Impressums-Mailadresse.
Nebenbei war dann auch noch der verspätete Koffer beschädigt und die Fa. Dolfi hatte kein passendes Angebot. Gegoogelt und ein Forum gefunden dem ich entnehmen konnte, dass man den Restwert auch ausgezahlt bekommen kann. Auch dort hatte Dr Böse schon anderen Betroffenen mit u.a. dieser Information geholfen.
Also vielen Dank @kexbox !
 

JeanK

Reguläres Mitglied
18.12.2018
60
81
SCN
Hallo
Wir hatten mit einer Gruppe den heutigen Flug FR5803 von HHN nach FCO gebucht. Dieser ist soeben mit über 7h Verspätung gestartet. Grund war ein technischer Defekt am linken Triebwerk.
Nun zur Frage: In der Buchung ist eine Person die gestern kurzfristig absagen musste und die wir daher garnicht erst eingecheckt hatten. Steht dieser Person auch die Entschädigung zu?

Viele Grüße und danke für eure Hilfe!
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.123
625
Nun zur Frage: In der Buchung ist eine Person die gestern kurzfristig absagen musste und die wir daher garnicht erst eingecheckt hatten. Steht dieser Person auch die Entschädigung zu?
Ist die Frage ernst gemeint? Wie kann man eine Kompensation legitimieren, wenn ueberhaupt keine Unannehmlichkeit eingetreten ist?
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.816
14.389
www.red-travels.com
Nur wenn sie wegen der Verspätung abgesagt/nicht eingecheckt hat.

war die Verspätung vor dem CI bekannt oder nicht... ist wohl eine Auslegungssache... allein wegen des freien Nebensitzes die kranke Person immer einchecken, dann kann da kein Fremder mehr hingelost werden ;) wenn kein Gepäck eingecheckt wird, muss man sich nicht wirklich Gedanken machen, dass Ryanair auf diese Person warten würde.
 

JeanK

Reguläres Mitglied
18.12.2018
60
81
SCN
Ja normalerweise checke ich auch immer alle ein, heute hatten wir aber sowieso die komplette Notausgangsreihe "zufällig zugelost" bekommen und somit war es nicht nötig.

Der Flug hatte ursprünglich witterungsbedingt sowieso ca. eine Stunde Verspätung, mal gespannt ob FR die Verspätung nicht noch komplett darauf schiebt. Werde informieren.

OT: tatsächlich ging mal eine FR Flugbegleiterin mit einer Liste zu mir und fragte mich, ob der eine aus meiner Buchung noch kommt oder nicht als ich die kranke Person eingecheckt hatte
 

F.H.K.

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
251
128
Gebucht in C mit BA MUC-LHR-JNB-UTN. Alles auf einem Ticket. Zubringer von München nach London hatte Verspätung beim Inbound wegen Nebel in London. Am MUC gingen alle anderen Anflüge pünktlich. Flug nach JNB wurde umgebucht, somit Anschluss in Johannesburg verpasst. Umgebucht, letztendlich 4,5h Verspätung in Upington. Habe ich hier Anspruch auf Entschädigung nach EU…? Danke für hilfreiche Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Gebucht in C mit BA MUC-LHR-JNB-UTN. Alles auf einem Ticket. Zubringer von München nach London hatte Verspätung beim Inbound wegen Nebel in London. Am MUC gingen alle anderen Anflüge pünktlich. Flug nach JNB wurde umgebucht, somit Anschluss in Johannesburg verpasst. Umgebucht, letztendlich 4,5h Verspätung in Upington. Habe ich hier Anspruch auf Entschädigung nach EU…? Danke für hilfreiche Antworten.
Verspätungen, die bei den Umläufen des Fliegers vor Deinem Flug entstanden sind, gehören i.d.R. nicht zu den außerordentlichen Umständen. Wenn sich also der Nebel in London nicht auf das Landen Deiner MUC-LHR oder auf das Starten Deiner LHR-JNB ausgewirkt hat, dann solltest Du Anspruch auf Entschädigung haben.
 
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maddin85

Reguläres Mitglied
27.10.2019
58
9
KSF
Hallo Zusammen,

uns hat es nun auch mal wieder erwischt was Umbuchung seitens der Airline angeht, in diesem Falle BA.
Gebucht wurde direkt bei BA auf deren 125er Ticketstock.
Die ursprüngliche Verbindung war ZRH-LHR-PHX BA709 + AA195
AA hat den Flug nach PHX nun vorgezogen, was zur Unterschreitung der MCT in LHR geführt hat. Das System hat nun nach PHX auf BA289 umgebucht, was mehr als ärgerlich ist und die Reisedauer erheblich verlängert.
Die Hotline von BA war nach zwei Anrufen mit unterschiedlichen Agenten in England mehr als unmotiviert und nicht interessiert hier eine ordentliche Lösung zu finden.
Man sagte mehrfach, dass alle Segmente bestätigt seien und eine Umbuchung Geld kosten würde?!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und Lösungsvorschläge in solch einem Fall?
Gerne würden wir das Ticket ab BSL legen, von dort aus wäre mit dem BA751 auch wieder der AA195 möglich.

Originalbuchung#.png Neu.png BSL-LHR-BSL.png
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Kennt jemand zufällig einen halbwegs erfolgsversprechenden Weg um in Skandinavien seine Fluggastrechte einzufordern?
Geht um eine Norwegian Umsteigeverbindung von Stockholm via Oslo nach Narvik, die am geplanten Abflugtag so aufgrund des gestrichenen ersten Segments verschoben wurde, dass sie für uns unbrauchbar wurde (Übernachtung notwendig, Ankunft circa 12 Stunden später und erst am nächsten Tag)
Geht zwar „nur“ um 100€ Flugpreiserstattung und 250€ Kompensation aus meiner Laien-Sicht, aber wenn es da eine Schlichtungsstelle etc gäbe würde ich das mal ausprobieren…
Leider nicht. Gibt es vielleicht eine Chance einen Gerichtsstand an deinem Wohnort in Deutschland zu erzeugen?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich bin nicht sicher, ob dieser Fall hier schon mal diskutiert wurde:

LH cancelled meinen Flug (FRA ARN) und bucht mich auf den Folgetag um. (Claim #1)
Am Folgetag wird der Flug erneut gestrichen. LH bucht mich nochmals um. (Claim #2)

Beide Fälle über die entsprechende Webseite von LH eingereicht. Claim # 1 wurde relativ zügig bezahlt. (€ 250,00)
Auf meine Reklamation zu Claim # 2 teilt mir LH mit, sie hätten die Fälle wegen des identischen Buchungscodes gemergt

Kein Wort dazu, dass es sich um 2 verschiedene Fälle an unterschiedlichen Tagen handelt.
Oder gibt es pro Buchung die Entschädigung tatsächlich nur 1x, egal wie viele Unrelmäßigkeiten aufgetreten sind? Ich denke nicht.
Du hast zwei Ansprüche. Wurde vor kurzem erst höchstrichterlich geklärt.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.117
Kennt jemand zufällig einen halbwegs erfolgsversprechenden Weg um in Skandinavien seine Fluggastrechte einzufordern?
Geht um eine Norwegian Umsteigeverbindung von Stockholm via Oslo nach Narvik, die am geplanten Abflugtag so aufgrund des gestrichenen ersten Segments verschoben wurde, dass sie für uns unbrauchbar wurde (Übernachtung notwendig, Ankunft circa 12 Stunden später und erst am nächsten Tag)
Geht zwar „nur“ um 100€ Flugpreiserstattung und 250€ Kompensation aus meiner Laien-Sicht, aber wenn es da eine Schlichtungsstelle etc gäbe würde ich das mal ausprobieren…

Schweden:


Norwegen:


Nach den Aussagen auf der verlinkten Seite ist fraglich, ob eine Zuständigkeit bejaht würde.
 
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derherrimmerhin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2015
296
56
hamburg
Moin zusammen,
würde mich auf eine kurze Einschätzung zum Sachverhalt s.u. freuen

- In 07/22 AMS-MUC-CPT RT als LH Ticket gebucht
- Wenige Tage vor dem Abflug die Umbuchung des Hinflugs auf ein 5 Tage späteres Abflugdatum (wg. Corona) via Hotline durchgeführt und bezahlt
- Heute für den Rückflug einchecken wollen. Ging nicht und lag daran, dass das Ticket für den Rückflug gecancelt sei. Durch die Umbuchung wurde aus dem RT wohl ein OW. Entsprechend musste ich den Rückflug neubuchen

Nach Quercheck:
- Auf dem händisch heruntergeladenen Iternary Receipt steht tatsächlich nur der Hinflug (Issued in exchange for alte Ticketnummer)
- Der Buchungscode ist identisch geblieben. In der nach der Umbuchung erhaltenen klassischen Buchungsbestätigung steht der verschobene Hinflug UND der Rückflug wie gehabt
- Rückflug war in der App confirmed. Als ich gestern die Hotline anrief, da der Online-Checkin nicht ging, wurde kein Fehler am Ticket erkannt

Hätte ich den Rückflug nicht in der Bestätigung/App gesehen, hätte ich verm. Innerhalb der 24h nach Umbuchung reagiert. Mir ist aber unverständlich, wie aus der Bitte eines späteren Hinfluges bei der Umbuchung aus einem RT ein OW wird. Und die erneut zugeschickte Buchungsbestätigung, weiterhin den Rückflug anzeigt.

Habe ich hier eine Chance auf EU261 wg. IDB im Bezug auf das Ursprungsticket oder bleibt eher nur die Hoffnung auf Kulanz und Rückerstattung des neuen Tickets?

Danke euch
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Habe ich hier eine Chance auf EU261 wg. IDB im Bezug auf das Ursprungsticket oder bleibt eher nur die Hoffnung auf Kulanz und Rückerstattung des neuen Tickets?
Die Schuld liegt bei der LH. Ist ein IDB nach EU261 (Ausgleichszahlung, anderweitige Beförderung, Rückerstattung). Auch das BGB ist auf Deiner Seite. Letzteres wäre allerdings etwas für einen Anwalt.
 

derherrimmerhin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2015
296
56
hamburg
Die Schuld liegt bei der LH. Ist ein IDB nach EU261 (Ausgleichszahlung, anderweitige Beförderung, Rückerstattung). Auch das BGB ist auf Deiner Seite. Letzteres wäre allerdings etwas für einen Anwalt.

Danke für die Einschätzung. Klingt gut und nach positiver Erfahrung würde ich schauen, ob ich zuerst die SOEP bemühe.
Maßgeblich und zu meinen Gunsten ist verm. die erhaltene Buchungsbestätigung mit neuen Flugdaten und aufgelistetem Hin- und Rückflug, oder?
Meine Sorge wäre, dass LH die Ansicht trägt, dass der Kunde an der Hotline eine Umbuchung auf einen OW wollte.