EU Fluggastrechte / Annullierung

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Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
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13
Bei wem hast Du denn was reklamiert? Falls JFK-AMS von DL durchgefuehrt wurde, gilt EU261 schonmal nicht. Wuerdest Du gern die Kosten des privaten Transfers mit dem nicht angetretenen Leg AMS-DUS verrechnen? Evtl. koennte dann sogar die Airline, bei der das Ticket gebucht wurde, eine Tarif-Neuberechnung durchfuehren; ist allerdings nicht unbedingt wahrscheinlich.
Aus Sicht der Airline warst Du ein No-Show.
Die Reklamation ging an den Kundenservice von KLM/Air France(wurde uns so am Schalter gesagt)
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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2.183
Aus Sicht der Airline warst Du ein No-Show.

Nicht unbedingt!

Bei Durchführung JFK-AMS durch KLM darf der Fluggast durch die hohe Verspätung selbst entscheiden, ob er die Flüge antritt oder eine Teilerstattung einfordert.
Der Flug wurde nunmehr aber leider durch DL durchgeführt, deshalb gibt es hier nichts.
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Die Reklamation ging an den Kundenservice von KLM/Air France(wurde uns so am Schalter gesagt)
Und was hast Du reklamiert?
Bislang sind wir uns nur einig, dass die EU261 nicht gilt. Evtl koenntest Du die nicht in Anspruch genommenen Steuern und Gebuehren auf AMS-DUS zurueckverlangen. Ob sich das wirklich lohnt, magst Du bitte selbst abschaetzen.
 

Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
66
13
Nicht unbedingt!

Bei Durchführung JFK-AMS durch KLM darf der Fluggast durch die hohe Verspätung selbst entscheiden, ob er die Flüge antritt oder eine Teilerstattung einfordert.
Der Flug wurde nunmehr aber leider durch DL durchgeführt, deshalb gibt es hier nichts.
Die 1. Umbuchung hätte 15 Stunden Wartezeit in AMS gehabt, daraufhin haben wir uns um einen Transfer gekümmert.
In AMS gelandet bekamen wir dann eine SMS , dass wir jetzt nochmal umgebucht wurden mit nur 4 Stunden Wartezeit. Den Flug sind wir aber nicht mehr angetreten. Eine „Nachbelastung“ wurde telefonisch auch von KLM ausgeschlossen.
Ok, das Hauptproblem ist aber, dass es ein Delta-Ticket war. Daher nix zu holen.
Danke für die schnelle Rückmeldung
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und was hast Du reklamiert?
Bislang sind wir uns nur einig, dass die EU261 nicht gilt. Evtl koenntest Du die nicht in Anspruch genommenen Steuern und Gebuehren auf AMS-DUS zurueckverlangen. Ob sich das wirklich lohnt, magst Du bitte selbst abschaetzen.
Ich habe die komplette Rückfahrt mit KLM/Air France telefoniert. Damals hieß es, dass eine Stornierung nicht mehr möglich sei.
Eine „Nachbelastung“ durch die Fluggesellschaft wurde aber telefonisch auch ausgeschlossen
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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n AMS gelandet bekamen wir dann eine SMS , dass wir jetzt nochmal umgebucht wurden mit nur 4 Stunden Wartezeit. Den Flug sind wir aber nicht mehr angetreten. Eine „Nachbelastung“ wurde telefonisch auch von KLM ausgeschlossen.

Daraus könnte man ein Verweigerte Beförderung konstruieren.
Dann würde KLM pro Fluggast EUR 250 aus Ausgleichsleistung + Cash-Erstattung (nach Great Circle Map) von AMS-DUS schulden.
Moralisch richtig fände ich das aber nicht.

Die 1. Umbuchung hätte 15 Stunden Wartezeit in AMS gehabt,

Liegt Ihnen für die 1. Umbuchung ein neues Ticket vor?
 

Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
66
13
Daraus könnte man ein Verweigerte Beförderung konstruieren.
Dann würde KLM pro Fluggast EUR 250 aus Ausgleichsleistung + Cash-Erstattung (nach Great Circle Map) von AMS-DUS schulden.
Moralisch richtig fände ich das aber nicht.



Liegt Ihnen für die 1. Umbuchung ein neues Ticket vor?
Nur ein Screenshot aus der App
Verweigerte Beförderungen? Neee…
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
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Nur ein Screenshot aus der App
Verweigerte Beförderungen? Neee…

Du solltest die größtenteils falschen Ratschläge des Users Docxyz nicht allzu ernst nehmen. Er ist hier als Forentroll bekannt, der gerne seine meist falsche Laienmeinung in Sachen Fluggastverordnung postet. Entweder weiss er die Dinge nicht besser, oder er macht sich einen Spaß Leute zu verwirren.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Du solltest die größtenteils falschen Ratschläge des Users Docxyz nicht allzu ernst nehmen. Er ist hier als Forentroll bekannt, der gerne seine meist falsche Laienmeinung in Sachen Fluggastverordnung postet. Entweder weiss er die Dinge nicht besser, oder er macht sich einen Spaß Leute zu verwirren.
Große Klappe, keine Ahnung!

In AMS gelandet bekamen wir dann eine SMS , dass wir jetzt nochmal umgebucht wurden mit nur 4 Stunden Wartezeit.

Diese 2. Umbuchung ist nur mit Zustimmung des Fluggastes erlaubt. Das ergibt sich direkt aus der Fluggastrechteverordnung, die user strolf als Forentroll nicht kennt.
 

Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
66
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Naja… komisch war schon, dass man mir in Amsterdam klar machen wollte, dass ich der 2ten Umbuchung zugestimmt hätte. Komisch war nur, dass ich da irgendwo übern Atlantik (ohne Internet) war… Aufgrund meiner angeblichen Zustimmung konnte dann die letzte Teilstrecke auch nicht storniert werden.

Zurück zur Ursprungsfrage: Ich habe die Verspätung Ende August eingereicht (ob berechtigt oder nicht ist jetzt erstmal egal) und habe eine Vorgangsnummer.
Eine Antwort leider bis heute nicht…
Nachfassen, oder Füße stillhalten?
 

Zhest

Neues Mitglied
02.01.2023
2
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Hallo allerseits,

ich habe eine Frage zu meiner Situation. Mein Flug von Salzburg nach Hamburg wurde von Eurowings annuliert. Ich wurde von Eurowings auf einen Lufthansa-Flug Salzburg-Frankfurt mit einer anschliessenden Zugfahrt Frankfurt-Hamburg umgebucht. Der Lufthansa-Flug hatte eine Verspätung von etwa 30 Minuten, dadurch habe ich aber den Zug verpaßt und konnte erst am nächsten Morgen mit Lufthansa nach Hamburg fliegen. Insgesammt etwa 14 Stunden verspätung gegenüber der ursprünglichen Ersatzverbindung. Und nun die Frage: steht mir nur eine 250€ Entschädigung von Eurowings zu oder kann ich eine zweite von Lufthansa verlangen? Im Post #6.787 dieses Themas hat der Nutzer umsteiger vor 2 Jahren folgendes geschrieben:
Gibt leider genügend Richter, die für die Ansicht - eine Buchung, eine Ausgleichszahlung - Sympathie haben. Obwohl der Wortlaut der VO dafür wenig bis gar nichts hergibt.

Der BGH war ja mal recht nah dran, das zu entscheiden. Hat die Frage dann aber doch offengelassen.
Gilt das immernoch?

Danke für eure Antworten
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Ich halte auch das wieder für einen potentiellen Double-Dipping-Fall. Allerdings bleiben hier auf dem unabhängig von EW zu betrachtenden LH-Flug nur die 30 Minuten Verspätung von SZG-FRA.
 

Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
66
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Diese Frage musst Du Dir schon selbst beantworten.
Moechtest Du Nachfassen, solltest Du Deine Forderung konkretisieren und an die richtige Airline senden; moechtest Du Stillhalten, bleibt es so etwas wie eine Brieffreundschaft mit KL.
Die richtige Fluggesellschaft? Dir ist schon bewusst, dass das bei KLM/Air France/Delta über eine Stelle läuft? Gerade nochmal in der KLM App nachgeschaut. Flug aufgerufen, 2x Klicks weiter ist dann der Anhang:
Aber das K.O. Kriterium wird sicher die Delta-Flugnummer sein…
 

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red_travels

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16.09.2016
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Die richtige Fluggesellschaft? Dir ist schon bewusst, dass das bei KLM/Air France/Delta über eine Stelle läuft? Gerade nochmal in der KLM App nachgeschaut. Flug aufgerufen, 2x Klicks weiter ist dann der Anhang:
Aber das K.O. Kriterium wird sicher die Delta-Flugnummer sein…

dein Delta Flug war nur 2 Stunden verspätet… und du hast den Anschluss nicht angetreten. Da wird es schwer überhaupt was rauszukriegen, allenfalls S&G für den No Show. Sei froh, wenn keine Nachberechnung kommt.
 

ArnoldB

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17.09.2016
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VIE
Falls jemand im Bilde der aktuellen Rechtsprechung ist - wie sieht es im folgenden Beispiel bei einer hypothetischen Verspätung/Annullierung aus:

KUL-SIN-FRA-VIE auf SQ-Ticket, dabei KUL-SIN auf SQ-Metall und SIN-FRA-VIE auf LH-Metall.

Bei einer Verspätung/Annullierung der SIN-FRA bzw. FRA-VIE Flüge müsste ja jedenfalls 261/04 anwendbar sein, weil "EU-Metall", egal wer das Ticket verkauft hat, oder? Wie sieht es aus, wenn die Verspätung dem SQ-Zubringer zuzurechnen ist? Bilde mir ein mal gelesen zu haben, dass der EuGH auch in diesem Fall 261/04 anwendbar sieht - oder vielleicht nur, wenn es auf LH-Ticket ausgestellt wäre?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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dein Delta Flug war nur 2 Stunden verspätet… und du hast den Anschluss nicht angetreten. Da wird es schwer überhaupt was rauszukriegen, allenfalls S&G für den No Show. Sei froh, wenn keine Nachberechnung kommt.

Nachberechnung in dem Sinne, dass man auf einmal einen Open Jaw zum Mondpreis hat, sicher nicht. Bei den Steuern und Gebühren könnte aber interessant sein, ob die für AMS-DUS einfach zu erstatten sind, oder ob verrechnet werden darf, falls die Steuern von JFK-AMS durch den fehlenden Weiterflug teurer geworden sein sollten.

Ob EU-Fluggastrechte gelten, da bin ich ehrlich gesagt nicht firm, was die Rechtsprechung aktuell zu diesen Umsteigerfällen sagt, in denen EU- und Nicht-EU-Airline auftreten. Da muss ein Profi ran. Unabhängig davon dürfte ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Alternativbeförderung per Auto bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
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dein Delta Flug war nur 2 Stunden verspätet… und du hast den Anschluss nicht angetreten. Da wird es schwer überhaupt was rauszukriegen, allenfalls S&G für den No Show. Sei froh, wenn keine Nachberechnung kommt.
Nachberechnung wird es kaum geben, da der ehemalige Flug ja annulliert wurde bzw. hier insbesondere so kurzfristig, dass der Fluggast ggf. nicht mal reagieren kann. Darüber hinaus muss man nicht zwingend das letzte Segment fliegen um Ansprüche geltend machen zu können.
 

Zhest

Neues Mitglied
02.01.2023
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Hast du von Lufthansa ein neues, separates Ticket bekommen für Salzburg-Frankfurt-Hamburg?
Ich habe 2 neue Papier-Boardingpässe von Lufthansa in Salzburg bekommen, die aber zu derselben Buchung gehören, wie der annulierte Eurowings-Flug. Die Umbuchung auf Lufthansa wurde von Eurowings durchgeführt. Ich habe bei Lufthansa eine Entschädigung beantragt, diese wurde zuerst mit der Begründung abgelehnt, der Flug habe weniger als 3 Stunden Verspätung. Auf meinen Einwand, dass ich den Anschluß Frankfurt-Hamburg vesrpaßt habe und die Gesamtverspätung 14 Stunden beträgt, wurde dann geantwortet "Nach Ihrer Anfrage haben wir Ihre Buchung in unserem System überprüft und festgestellt, dass wir Ihnen die Entschädigung gemäß unserer Richtlinie nicht zusenden können". Mein Mitreisender, der eine eigene Buchung hat, ansonsten aber eine genau dieselbe Situation, wird von Lufthansa entschädigt. Seinen Fall wurde allerdings von einem anderen Sachberarbeiter als bei mir bearbeitet.
 

SVG

Reguläres Mitglied
17.08.2017
31
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Hallo zusammen, kennt jemand den Grund für die Annullierung des LH53 (HAJ-FRA) am 14.12.2022? Wurde uns am 13.12. mittags mitgeteilt, konnte dann über die Hotline auf LH49 umbuchen, also 4 Stunden früher. LH behauptet, dass HAJ für mehrere Stunden gesperrt wurde aus Wettergründen, was natürlich nicht stimmt. Erst recht nicht nachvollziehbar, dass sie das schon 24 Stunden vorher wussten.
 
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