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Dann gilt leider nicht die EU-Fluggastrechteverordnung.es gibt einen Bestätigungscode von Delta und KLM, ab JFK war es eine Delta Maschine, ab AMS wäre es eine KLM gewesen
Ich würde die Forderung jetzt abschreiben.
Dann gilt leider nicht die EU-Fluggastrechteverordnung.es gibt einen Bestätigungscode von Delta und KLM, ab JFK war es eine Delta Maschine, ab AMS wäre es eine KLM gewesen
Die Reklamation ging an den Kundenservice von KLM/Air France(wurde uns so am Schalter gesagt)Bei wem hast Du denn was reklamiert? Falls JFK-AMS von DL durchgefuehrt wurde, gilt EU261 schonmal nicht. Wuerdest Du gern die Kosten des privaten Transfers mit dem nicht angetretenen Leg AMS-DUS verrechnen? Evtl. koennte dann sogar die Airline, bei der das Ticket gebucht wurde, eine Tarif-Neuberechnung durchfuehren; ist allerdings nicht unbedingt wahrscheinlich.
Aus Sicht der Airline warst Du ein No-Show.
Aus Sicht der Airline warst Du ein No-Show.
Und was hast Du reklamiert?Die Reklamation ging an den Kundenservice von KLM/Air France(wurde uns so am Schalter gesagt)
Die 1. Umbuchung hätte 15 Stunden Wartezeit in AMS gehabt, daraufhin haben wir uns um einen Transfer gekümmert.Nicht unbedingt!
Bei Durchführung JFK-AMS durch KLM darf der Fluggast durch die hohe Verspätung selbst entscheiden, ob er die Flüge antritt oder eine Teilerstattung einfordert.
Der Flug wurde nunmehr aber leider durch DL durchgeführt, deshalb gibt es hier nichts.
Ich habe die komplette Rückfahrt mit KLM/Air France telefoniert. Damals hieß es, dass eine Stornierung nicht mehr möglich sei.Und was hast Du reklamiert?
Bislang sind wir uns nur einig, dass die EU261 nicht gilt. Evtl koenntest Du die nicht in Anspruch genommenen Steuern und Gebuehren auf AMS-DUS zurueckverlangen. Ob sich das wirklich lohnt, magst Du bitte selbst abschaetzen.
n AMS gelandet bekamen wir dann eine SMS , dass wir jetzt nochmal umgebucht wurden mit nur 4 Stunden Wartezeit. Den Flug sind wir aber nicht mehr angetreten. Eine „Nachbelastung“ wurde telefonisch auch von KLM ausgeschlossen.
Die 1. Umbuchung hätte 15 Stunden Wartezeit in AMS gehabt,
Die Airline muss verweigern, den Passagier zu befördern, nicht der Passagier, befördert zu werden.Daraus könnte man ein Verweigerte Beförderung konstruieren.
Nur ein Screenshot aus der AppDaraus könnte man ein Verweigerte Beförderung konstruieren.
Dann würde KLM pro Fluggast EUR 250 aus Ausgleichsleistung + Cash-Erstattung (nach Great Circle Map) von AMS-DUS schulden.
Moralisch richtig fände ich das aber nicht.
Liegt Ihnen für die 1. Umbuchung ein neues Ticket vor?
Nur ein Screenshot aus der App
Verweigerte Beförderungen? Neee…
Große Klappe, keine Ahnung!Du solltest die größtenteils falschen Ratschläge des Users Docxyz nicht allzu ernst nehmen. Er ist hier als Forentroll bekannt, der gerne seine meist falsche Laienmeinung in Sachen Fluggastverordnung postet. Entweder weiss er die Dinge nicht besser, oder er macht sich einen Spaß Leute zu verwirren.
In AMS gelandet bekamen wir dann eine SMS , dass wir jetzt nochmal umgebucht wurden mit nur 4 Stunden Wartezeit.
Heieiei...Diese 2. Umbuchung ist nur mit Zustimmung des Fluggastes erlaubt. Das ergibt sich direkt aus der Fluggastrechteverordnung
Große Klappe, keine Ahnung!
Gilt das immernoch?Gibt leider genügend Richter, die für die Ansicht - eine Buchung, eine Ausgleichszahlung - Sympathie haben. Obwohl der Wortlaut der VO dafür wenig bis gar nichts hergibt.
Der BGH war ja mal recht nah dran, das zu entscheiden. Hat die Frage dann aber doch offengelassen.
Diese Frage musst Du Dir schon selbst beantworten.Nachfassen, oder Füße stillhalten?
Die richtige Fluggesellschaft? Dir ist schon bewusst, dass das bei KLM/Air France/Delta über eine Stelle läuft? Gerade nochmal in der KLM App nachgeschaut. Flug aufgerufen, 2x Klicks weiter ist dann der Anhang:Diese Frage musst Du Dir schon selbst beantworten.
Moechtest Du Nachfassen, solltest Du Deine Forderung konkretisieren und an die richtige Airline senden; moechtest Du Stillhalten, bleibt es so etwas wie eine Brieffreundschaft mit KL.
Die richtige Fluggesellschaft? Dir ist schon bewusst, dass das bei KLM/Air France/Delta über eine Stelle läuft? Gerade nochmal in der KLM App nachgeschaut. Flug aufgerufen, 2x Klicks weiter ist dann der Anhang:
Aber das K.O. Kriterium wird sicher die Delta-Flugnummer sein…
dein Delta Flug war nur 2 Stunden verspätet… und du hast den Anschluss nicht angetreten. Da wird es schwer überhaupt was rauszukriegen, allenfalls S&G für den No Show. Sei froh, wenn keine Nachberechnung kommt.
Nachberechnung wird es kaum geben, da der ehemalige Flug ja annulliert wurde bzw. hier insbesondere so kurzfristig, dass der Fluggast ggf. nicht mal reagieren kann. Darüber hinaus muss man nicht zwingend das letzte Segment fliegen um Ansprüche geltend machen zu können.dein Delta Flug war nur 2 Stunden verspätet… und du hast den Anschluss nicht angetreten. Da wird es schwer überhaupt was rauszukriegen, allenfalls S&G für den No Show. Sei froh, wenn keine Nachberechnung kommt.
Ich habe 2 neue Papier-Boardingpässe von Lufthansa in Salzburg bekommen, die aber zu derselben Buchung gehören, wie der annulierte Eurowings-Flug. Die Umbuchung auf Lufthansa wurde von Eurowings durchgeführt. Ich habe bei Lufthansa eine Entschädigung beantragt, diese wurde zuerst mit der Begründung abgelehnt, der Flug habe weniger als 3 Stunden Verspätung. Auf meinen Einwand, dass ich den Anschluß Frankfurt-Hamburg vesrpaßt habe und die Gesamtverspätung 14 Stunden beträgt, wurde dann geantwortet "Nach Ihrer Anfrage haben wir Ihre Buchung in unserem System überprüft und festgestellt, dass wir Ihnen die Entschädigung gemäß unserer Richtlinie nicht zusenden können". Mein Mitreisender, der eine eigene Buchung hat, ansonsten aber eine genau dieselbe Situation, wird von Lufthansa entschädigt. Seinen Fall wurde allerdings von einem anderen Sachberarbeiter als bei mir bearbeitet.Hast du von Lufthansa ein neues, separates Ticket bekommen für Salzburg-Frankfurt-Hamburg?