Falls jemand im Bilde der aktuellen Rechtsprechung ist - wie sieht es im folgenden Beispiel bei einer hypothetischen Verspätung/Annullierung aus:
KUL-SIN-FRA-VIE auf SQ-Ticket, dabei KUL-SIN auf SQ-Metall und SIN-FRA-VIE auf LH-Metall.
Bei einer Verspätung/Annullierung der SIN-FRA bzw. FRA-VIE Flüge müsste ja jedenfalls 261/04 anwendbar sein, weil "EU-Metall", egal wer das Ticket verkauft hat, oder? Wie sieht es aus, wenn die Verspätung dem SQ-Zubringer zuzurechnen ist? Bilde mir ein mal gelesen zu haben, dass der EuGH auch in diesem Fall 261/04 anwendbar sieht - oder vielleicht nur, wenn es auf LH-Ticket ausgestellt wäre?