EU Fluggastrechte / Annullierung

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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.300
10.973
der Ewigkeit
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Nicht für alles braucht es einen Rechtsanwalt, gibt eh schon zuviele von denen und dafür dann aber zu wenige Krankenschwestern, Luggage-Handler oder Hotline-Agenten.
....mir ist nicht bekannt, wie sich das auf den Azoren darstellt,
in Deutschland allerdings gibt es die freie Berufswahl.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.230
866
Nun, ja wenn du Hotels X gebucht hast und die Airline dich in einem vergleichbaren Hotel untergebracht hat dann entsteht dir da ja kein Schaden, du schläfst nur nicht in dem von dir gebuchten Hotel. Der Mietwagen in diesem Fall wurde ja genutzt wie reserviert, lediglich die Strecke wurde nicht so gefahren wie geplant, wo ist der materielle Schaden?
Ich bin davon ausgegangen, daß sich durch verspätete Anreise der Urlaub um ganze Tage verkürzt hat, was in praktisch jedem Land mit vom römischen Recht abgeleitetem Rechtssystem ein Schaden ist - den Mietwagen kannst du dann nicht nutzen trotz Bezahlung und ob das Hotel von der Airline denselben Standard hat und das als Urlaubszeit gelten kann ist sehr zweifelhaft. Bringt nur nix, solange der Schaden unter der Pauschale ist, weil angerechnet wird. Wie gesagt, der Anspruch besteht dem Grunde nach, in der Praxis gibts dennoch oft nix.
Das Hauptproblem, wenn kein dt. Recht anwendbar ist, ist übrigens in aller Regel nicht mal die Rechtslage sondern sind die Rechtsverfolgungskosten, die nur teilweise erstattet werden. Typisches Beispiel Benelux. Unter 1000 EUR ist dort eine Klage kaum ökonomisch, egal wie sehr du im Recht best. Das geht dann trotzdem fast +- Null aus für Dich. Kannst du dich nur an dem Schaden für die Airline freuen. Nicht sehr konstruktiv.
Das hat dann die kuriose Konsequenz, daß du mit Rechtsschutz faktisch stärker stehst (allerdings aus der Versicherung fliegst, wenn du die dauernd nutzt) als in D, weil es für die Gegenpartie natürlich auch teuerer wird. Und ohne ist einfach mehr "Wild-West". Schlichtung und Facturing wird dann logischerweise mehr genutzt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Ich bin davon ausgegangen, daß sich durch verspätete Anreise der Urlaub um ganze Tage verkürzt hat, was in praktisch jedem Land mit vom römischen Recht abgeleitetem Rechtssystem ein Schaden ist - den Mietwagen kannst du dann nicht nutzen trotz Bezahlung und ob das Hotel von der Airline denselben Standard hat und das als Urlaubszeit gelten kann ist sehr zweifelhaft. Bringt nur nix, solange der Schaden unter der Pauschale ist, weil angerechnet wird. Wie gesagt, der Anspruch besteht dem Grunde nach, in der Praxis gibts dennoch oft nix.
Das Hauptproblem, wenn kein dt. Recht anwendbar ist, ist übrigens in aller Regel nicht mal die Rechtslage sondern sind die Rechtsverfolgungskosten, die nur teilweise erstattet werden. Typisches Beispiel Benelux. Unter 1000 EUR ist dort eine Klage kaum ökonomisch, egal wie sehr du im Recht best. Das geht dann trotzdem fast +- Null aus für Dich. Kannst du dich nur an dem Schaden für die Airline freuen. Nicht sehr konstruktiv.
Das hat dann die kuriose Konsequenz, daß du mit Rechtsschutz faktisch stärker stehst (allerdings aus der Versicherung fliegst, wenn du die dauernd nutzt) als in D, weil es für die Gegenpartie natürlich auch teuerer wird. Und ohne ist einfach mehr "Wild-West". Schlichtung und Facturing wird dann logischerweise mehr genutzt.
Im aktuellen Fall wurde der Mietwagen rechtzeitig übernommen, man konnte lediglich nicht wie geplant die Route fahren weil man noch einen Tag auf das Gepäck warten musste. Der Mietwagen konnte wie gebucht genutzt werden nur nicht wie geplant.
 

fanofall

Neues Mitglied
08.06.2014
14
3
Hallo zusammen,

ich wurde auf der Strecke MAD-SCQ einen Tag vor Abflug ohne Angabe von Gründen auf einen früheren Flug (11:50 Uhr statt geplant 19:55 Uhr) am selben Tag umgebucht. Diesen Flug kann ich unmöglich erreichen, da ich zuvor auf einem zweiten Ticket nach MAD anreise.

Meine Fragen an euch:

Kann ich hier von einer Annullierung / Nichtbeförderung ausgehen und die 250 EUR Ausgleichszahlung fordern?
Habe ich alternativ oder zusätzlich Anspruch auf Erstattung des Flugpreises?

Vielen Dank für eure Hilfe vorab

fanofall
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
BA wird argumentieren das wegen der Enteisung und dem Nachtflugverbot in Düsseldorf aussergewöhnliche Umstände vorhanden sind,

Enteisung und Nachtflugverbot sind keine außergewöhnliche Umstände.
Nachtflugverbot ist bekannt.
Enteisung ist ein absolut normaler Vorgang im feuchten Winterwetter.

Die Enteisung fand in LHR statt?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Hallo zusammen,

ich wurde auf der Strecke MAD-SCQ einen Tag vor Abflug ohne Angabe von Gründen auf einen früheren Flug (11:50 Uhr statt geplant 19:55 Uhr) am selben Tag umgebucht. Diesen Flug kann ich unmöglich erreichen, da ich zuvor auf einem zweiten Ticket nach MAD anreise.

Meine Fragen an euch:

Kann ich hier von einer Annullierung / Nichtbeförderung ausgehen und die 250 EUR Ausgleichszahlung fordern?
Habe ich alternativ oder zusätzlich Anspruch auf Erstattung des Flugpreises?

Vielen Dank für eure Hilfe vorab

fanofall
Die Frage ist was du willst. Flug findet morgen statt? Dann solltest du dich schnell um Ersatzbeförderung kümmern und bei der Airline anrufen.
 
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fanofall

Neues Mitglied
08.06.2014
14
3
Die Frage ist was du willst. Flug findet morgen statt? Dann solltest du dich schnell um Ersatzbeförderung kümmern und bei der Airline anrufen.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ja, der Flug wäre morgen. Mittlerweile hat sich ergeben, dass ich die Strecke mit dem Auto fahre, die Kosten für die Ersatzbeförderung sind dabei aber (durch einen privaten Zusammenhang) minimal, deswegen diese gerne bei der Betrachtung außen vor lassen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.230
866
Kann ich hier von einer Annullierung / Nichtbeförderung ausgehen und die 250 EUR Ausgleichszahlung fordern?
Habe ich alternativ oder zusätzlich Anspruch auf Erstattung des Flugpreises?

Mittlerweile hat sich ergeben, dass ich die Strecke mit dem Auto fahre, die Kosten für die Ersatzbeförderung sind dabei aber (durch einen privaten Zusammenhang) minimal, deswegen diese gerne bei der Betrachtung außen vor lassen.
Dann kannst du die Umbuchung einfach ablehnen und sagen, daß du die neue Verbindung nicht akzeptierst und 250 EUR plus vollen Ticketpreis einfordern. Wichtig: Das kannst du auch im Nachhinein einfordern, du mußt nicht mal vor Abflug Bescheid sagen. Nur Einchecken solltest du natürlich in dem Falle nicht aktiv.

Selbstverständlich ist das eine Annulierung. Die Fluggesellschaften tun zwar immer so, als dürften sie die Flugzeiten bei Lininienflügen einseitig ändern, aber das ist nicht zutreffend. Sowas ist eine Annulierung + Angebot einer Ersatzbeförderung. Und weil das ein Vertragsbruch der Airline ist, hast du hast sogar 3 Optionen zur freien Auswahl:

1. Vom Vertrag zurücktreten und Geld zurück. In Deinem Fall die Methode der Wahl.
2. Den nächstmöglichen identischen Flug egal mit welcher Airline. Natürlich kann man sich auch auf einen früheren Flug einigen, wenn es denn angeboten wird. Will die Airline nicht, darf man die nächstmögliche Verbindung selber buchen und in Rechnung stellen.
3. Dieselbe Flugverbindung bei gleicher Airline zum Wunschtermin später. Muß nur verfügbar sein. Buchungsklasse egal. Einschränkungen bzgl. besonders gefragter Termine gibt es rechtlich nicht, was der Airline natürlich nicht gefällt.

Und pauschale Entschädigung gibts, wenn die Benachrichtigung <14 Tage vorher kommt. Ausnahme höhere Gewalt, liegt bei tagelang vorab annulierten Flügen eher selten vor.
 
Zuletzt bearbeitet:

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
2. Den nächstmöglichen identischen Flug egal mit welcher Airline. Natürlich kann man sich auch auf einen früheren Flug einigen, wenn es denn angeboten wird. Will die Airline nicht, darf man die nächstmögliche Verbindung selber buchen und in Rechnung stellen.
Einigen muss man sich aber nicht mehr wirklich. Auch eine frühere Alternative kann eine Ersatzbeförderung darstellen laut EuGH.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Wäre das nicht über das Europäische Mahnverfahren machbar?
@hollaho Vielen Dank für deine Antwort!
Das Mahnverfahren funktioniert nur bei unbestrittenen Ansprüchen bzw. titulierten Forderungen.

Wenn dir eine einfache Lösung liegt, dann ruf die Airline an und frage nach einem kostenlose Storno mit Erstattung, einen Voucher (damit kann man ein wenig mehr rausholen) oder buche in die Ferne um an einem Tag an dem du die Strecke fliegen möchtest. Ob du die Entschädigung einforderst und durchsetzt musst du dann wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Wäre das nicht über das Europäische Mahnverfahren machbar?

@hollaho Vielen Dank für deine Antwort!
Das bringt praktisch nichts, da Iberia/Iberia diesem Europäischen Mahnbescheid einfach widersprechen kann. Und dann ist man als Fluggast genauso schlau wie vorher. Und so wie ich das verstehe, ist das EU-Verfahren für geringfügige Forderungen bei Transportdienstleistungen nicht anwendbar.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.677
2.398
PIX, BER, ZRH
Vielleicht sollte LH-Personal mal bei SP ausgebildet werden, die wissen nämlich wie anderweitige Beförderung und Betreuungsleistungen funktionieren:

Ich sitze gerade in HOR fest und wollte eigentlich von HOR über CVU nach FLW fliegen. Nun ist das Wetter auf FLW so schlecht, dass weder der frühere Direktflug von HOR nach FLW rausgegangen ist noch wäre CVU nach FLW gegangen. Von Seiten SP wurden ein Holländer mit gleichem Routing und ich kurz vor Boarding nach CVU ausgerufen, wir sollten uns doch am Gate melden. Wir haben dort die Info bekommen, dass wir unser Gepäck abholen und dann zum Ticketschalter gehen sollten. Nach zehn Minuten hielten wir ****Hotel-Voucher + Lunch + Dinner sowie Taxi-Voucher vom Flughafen und für morgen wieder zurück in der Hand. Für den Flug morgen konnte ich auf dem Tablet schon einchecken während wir die zehn Minuten gewartet haben, das Ticket war schon umgeschrieben.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.117
Das bringt praktisch nichts, da Iberia/Iberia diesem Europäischen Mahnbescheid einfach widersprechen kann. Und dann ist man als Fluggast genauso schlau wie vorher. Und so wie ich das verstehe, ist das EU-Verfahren für geringfügige Forderungen bei Transportdienstleistungen nicht anwendbar.

Woraus soll sich denn ergeben, dass das EU-Verfahren für geringfügige Forderungen nicht in Betracht kommt?

Spoiler: die VO (EG) 861/2007 deckt die Vermutung zur Nichtanwendbarkeit nicht ab.
 
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cas_de

Erfahrenes Mitglied
Vielleicht sollte LH-Personal mal bei SP ausgebildet werden, die wissen nämlich wie anderweitige Beförderung und Betreuungsleistungen funktionieren:

Ich sitze gerade in HOR fest und wollte eigentlich von HOR über CVU nach FLW fliegen. Nun ist das Wetter auf FLW so schlecht, dass weder der frühere Direktflug von HOR nach FLW rausgegangen ist noch wäre CVU nach FLW gegangen. Von Seiten SP wurden ein Holländer mit gleichem Routing und ich kurz vor Boarding nach CVU ausgerufen, wir sollten uns doch am Gate melden. Wir haben dort die Info bekommen, dass wir unser Gepäck abholen und dann zum Ticketschalter gehen sollten. Nach zehn Minuten hielten wir ****Hotel-Voucher + Lunch + Dinner sowie Taxi-Voucher vom Flughafen und für morgen wieder zurück in der Hand. Für den Flug morgen konnte ich auf dem Tablet schon einchecken während wir die zehn Minuten gewartet haben, das Ticket war schon umgeschrieben.

Dann hoffe ich mal, dass das Wetter morgen mitspielt und Du es noch rechtzeitig nach FLW schaffst. Ich habe den Pragmatismus von SP auch positiv in Erinnerung. Der Fairheit halber sollte man aber darauf hinweisen, dass es bei LHG vs. SP/S4 um ganz andere Mengengerüste was Flüge und Anz. Pax etc. anbelangt handelt. Natürlich würde ich mir gerne so einen Service von LHG wünschen, aber bei der Größe des Vereins ist das eher wishful thinking.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.677
2.398
PIX, BER, ZRH
Dann hoffe ich mal, dass das Wetter morgen mitspielt und Du es noch rechtzeitig nach FLW schaffst. Ich habe den Pragmatismus von SP auch positiv in Erinnerung.

Danke, wird schon klappen. Ansonsten wäre es ja auch nicht mein erstes gestrandetes Silvester auf Faial. Und solange es dann morgen zum Dinner wieder "Polvo guisado à moda dos Açores" gibt, wäre das schon auch eine gute Entschädigung.

Der Fairheit halber sollte man aber darauf hinweisen, dass es bei LHG vs. SP/S4 um ganz andere Mengengerüste was Flüge und Anz. Pax etc. anbelangt handelt. Natürlich würde ich mir gerne so einen Service von LHG wünschen, aber bei der Größe des Vereins ist das eher wishful thinking.

Hier muss ich Dir leider widersprechen. Der Fairheit halber muss man sagen, dass die Fluggastrechte für alle europäischen oder aus Europa abfliegenden Airlines gelten. Und manche kleinere Airlines halten sich daran und manche grosse nicht. Natürlich kosten die in der Verordnung verlangten anderweitigen Beförderungen und Betreuungsleistungen auch etwas. Und wenn dann grössere Airlines bei IROPs ihre Schalter in FRA oder MUC einfach schliessen, Gestrandete nicht umbuchen bzw. unterbringen, dann ist es mit der Fairnis vorbei. Somit verschafft man sich im Falle von IROPs einen [unlauteren] Wettbewerbsvorteil, indem man Kosten für eigentlich erforderliches Personal und Prozesse spart. Das sollte viel strenger sanktioniert werden, damit das wishful thinking auch mal irgendwann verordnungskonforme Realität wird.

In den letzten 15 Jahren hatte ich mit SP oder S4 keine Probleme, was anderweitige Beförderungen oder Betreuungsleistungen angeht, seit etwa zwei Jahren klappt es jetzt auch besser bei Ausgleichszahlungen. Fairerweise muss ich aber auch sagen, dass ich mit LH die letzten zehn Jahre auch keine diesbezüglichen Probleme hatte, denn so lange meide ich den Premium-Saftladen jetzt schon.
 
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cas_de

Erfahrenes Mitglied
Danke, wird schon klappen. Ansonsten wäre es ja auch nicht mein erstes gestrandetes Silvester auf Faial. Und solange es dann morgen zum Dinner wieder "Polvo guisado à moda dos Açores" gibt, wäre das schon auch eine gute Entschädigung.



Hier muss ich Dir leider widersprechen. Der Fairheit halber muss man sagen, dass die Fluggastrechte für alle europäischen oder aus Europa abfliegenden Airlines gelten. Und manche kleinere Airlines halten sich daran und manche grosse nicht. Natürlich kosten die in der Verordnung verlangten anderweitigen Beförderungen und Betreuungsleistungen auch etwas. Und wenn dann grössere Airlines bei IROPs ihre Schalter in FRA oder MUC einfach schliessen, Gestrandete nicht umbuchen bzw. unterbringen, dann ist es mit der Fairnis vorbei. Somit verschafft man sich im Falle von IROPs einen [unlauteren] Wettbewerbsvorteil, indem man Kosten für eigentlich erforderliches Personal und Prozesse spart. Das sollte viel strenger sanktioniert werden, damit das wishful thinking auch mal irgendwann verordnungskonforme Realität wird.

In den letzten 15 Jahren hatte ich mit SP oder S4 keine Probleme, was anderweitige Beförderungen oder Betreuungsleistungen angeht, seit etwa zwei Jahren klappt es jetzt auch besser bei Ausgleichszahlungen. Fairerweise muss ich aber auch sagen, dass ich mit LH die letzten zehn Jahre auch keine diesbezüglichen Probleme hatte, denn so lange meide ich den Premium-Saftladen jetzt schon.

das heißt ja nicht, dass ich das gut heiße was LH da abzieht. Man müsste viel mehr machen, als das, was derzeit geliefert wird. Trotzdem ist es für SP „einfacher“ 37 Pax (überspitzt formuliert - so viele passen max. in eine DH2) zu versorgen, als LH mehrere Tausend in FRA bzw. MUC. Die Vogel Strauß Taktik ist hier aber absolut fehl am Platze und LH gehört hier mal richtig in die Verantwortung genommen.
 
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Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
66
13
Hallo zusammen,
kurzer Sachverhalt:
Rückflug am 20.08. von JFK nach AMS und dann am 21.08 nach DUS(ein Ticket)
Fluggesellschaft Delta/KLM
Der erste Flugabschnitt(JFK-AMS) hatte Verspätung, dadurch war in NY schon klar, dass wir den Anschluss nicht bekommen können.
Wir wurden in NY umgebucht, hätten aber 15(!) Stunden Aufenthalt in AMS gehabt... wir haben diesen Flug bereits in NY abgelehnt und haben uns einen privaten Transfer per Auto organisert.
Als wir dann in AMS gelandet sind bekam ich eine SMS, dass wir jetzt auf einen etwas früheren Flug umgebucht wurden. Diese wäre aber auch mit mehr als 4 Stunden Verspätung in DUS angekommen. Da unser private Transfer bereits in AMS war, sind wir den letzten Teilabschnitt nicht angetretten und mit dem PKW zurück gefahren.
Ich habe die Reklamation bereits im August eingereicht, bisher ohne Reaktion...
Besteht hier überhaupt noch die Chance auf eine Erstattung? Oder haben wir es selber verbockt, weil wir den letzten Flugabschnitt nicht angetreten sind?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Fluggesellschaft Delta/KLM

Und wer hat nun konkret JFK-AMS durchgeführt? Sollen wir jetzt raten?

Je nachdem, wer nun tatsächlich die Fluggesellschaft und wieso die Verspätung entstanden ist, schuldet Ihnen KLM ggf. EUR 600 pro Fluggast.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.125
625
Rückflug am 20.08. von JFK nach AMS und dann am 21.08 nach DUS(ein Ticket)
Fluggesellschaft Delta/KLM
Der erste Flugabschnitt(JFK-AMS) hatte Verspätung, dadurch war in NY schon klar, dass wir den Anschluss nicht bekommen können.
Wir wurden in NY umgebucht, hätten aber 15(!) Stunden Aufenthalt in AMS gehabt... wir haben diesen Flug bereits in NY abgelehnt und haben uns einen privaten Transfer per Auto organisert.
Als wir dann in AMS gelandet sind bekam ich eine SMS, dass wir jetzt auf einen etwas früheren Flug umgebucht wurden. Diese wäre aber auch mit mehr als 4 Stunden Verspätung in DUS angekommen. Da unser private Transfer bereits in AMS war, sind wir den letzten Teilabschnitt nicht angetretten und mit dem PKW zurück gefahren.
Ich habe die Reklamation bereits im August eingereicht, bisher ohne Reaktion...
Besteht hier überhaupt noch die Chance auf eine Erstattung? Oder haben wir es selber verbockt, weil wir den letzten Flugabschnitt nicht angetreten sind?
Bei wem hast Du denn was reklamiert? Falls JFK-AMS von DL durchgefuehrt wurde, gilt EU261 schonmal nicht. Wuerdest Du gern die Kosten des privaten Transfers mit dem nicht angetretenen Leg AMS-DUS verrechnen? Evtl. koennte dann sogar die Airline, bei der das Ticket gebucht wurde, eine Tarif-Neuberechnung durchfuehren; ist allerdings nicht unbedingt wahrscheinlich.
Aus Sicht der Airline warst Du ein No-Show.
 
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