Ich bin davon ausgegangen, daß sich durch verspätete Anreise der Urlaub um ganze Tage verkürzt hat, was in praktisch jedem Land mit vom römischen Recht abgeleitetem Rechtssystem ein Schaden ist - den Mietwagen kannst du dann nicht nutzen trotz Bezahlung und ob das Hotel von der Airline denselben Standard hat und das als Urlaubszeit gelten kann ist sehr zweifelhaft. Bringt nur nix, solange der Schaden unter der Pauschale ist, weil angerechnet wird. Wie gesagt, der Anspruch besteht dem Grunde nach, in der Praxis gibts dennoch oft nix.
Das Hauptproblem, wenn kein dt. Recht anwendbar ist, ist übrigens in aller Regel nicht mal die Rechtslage sondern sind die Rechtsverfolgungskosten, die nur teilweise erstattet werden. Typisches Beispiel Benelux. Unter 1000 EUR ist dort eine Klage kaum ökonomisch, egal wie sehr du im Recht best. Das geht dann trotzdem fast +- Null aus für Dich. Kannst du dich nur an dem Schaden für die Airline freuen. Nicht sehr konstruktiv.
Das hat dann die kuriose Konsequenz, daß du mit Rechtsschutz faktisch stärker stehst (allerdings aus der Versicherung fliegst, wenn du die dauernd nutzt) als in D, weil es für die Gegenpartie natürlich auch teuerer wird. Und ohne ist einfach mehr "Wild-West". Schlichtung und Facturing wird dann logischerweise mehr genutzt.