EU Fluggastrechte / Annullierung

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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.110
1.545
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die 4x300€ sind auf jeden fall zu wenig.
es müssen 4x600€ sein wegen des Stornos, da die Gesamtstrecke über 3500 km umfasst.
Die 300€ sind ungewöhnlich, da die Stufen ja 250, 400, 600 sind.

gab es Gründe die 600 um 50% zu kürzen?

edit: ihr seid zwar “pünktlich” angekommen, aber doch erheblich früher abgereist. Daher gibt es mMn keinen Grund zu kürzen.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Die 300€ sind ungewöhnlich, da die Stufen ja 250, 400, 600 sind.

gab es Gründe die 600 um 50% zu kürzen?

edit: ihr seid zwar “pünktlich” angekommen, aber doch erheblich früher abgereist. Daher gibt es mMn keinen Grund zu kürzen.
Im EU261 steht es so, dass früher starten, aber pünktlich ankommen zur 50% Kürzung berechtigen.

Die Kosten für die Ersatzbeförderung müssten zusätzlich zur Ausgleichszahlung durch KLM erstattet werden. EUR 270 erscheinen mir da als deutlich zu niedrig.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.587
1.653
Im EU261 steht es so, dass früher starten, aber pünktlich ankommen zur 50% Kürzung berechtigen.

Die Kosten für die Ersatzbeförderung müssten zusätzlich zur Ausgleichszahlung durch KLM erstattet werden. EUR 270 erscheinen mir da als deutlich zu niedrig.
Das ist eine Interpretation, die einige hier vertreten, die ich aber für so nicht gedacht erachte. Gibt es hierzu eine höchstrichterliche Entscheidung?
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
767
1.081
ZRH
Das ist eine Interpretation, die einige hier vertreten, die ich aber für so nicht gedacht erachte. Gibt es hierzu eine höchstrichterliche Entscheidung?
Genügt Dir eine Entscheidung vom EuGH?: Az: C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20
Reisenden steht auch dann eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine solche Vorverlegung komme einer Annullierung gleich.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.587
1.653
Genügt Dir eine Entscheidung vom EuGH?: Az: C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20
Reisenden steht auch dann eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine solche Vorverlegung komme einer Annullierung gleich.
Ist etwas am Ziel vorbei, da die eigentliche Fragestellung Kürzung um 50% anscheinend keine Diskusion war. Ich streite die Entschädigung nicht ab, ich bin sogar der Meinung, wenn man deutlich vor der vereinbarten Zeit los muss, dann stehen einem 100% der Ausgleichszahlung zu. Eine Kürzung um 50% ist nur erlaubt, wenn man nicht deutlich früher starten muss, aber nicht mehr als 3 Stunden verspätet ankommt. Einige Forenteilnehmer sind aber hartnäckig der Meinung, dass unabhängig der Startzeit eine Kürzung um 50% zulässig ist, wenn man nicht mehr als 3 Stunden verspätet ankommt.

Edit: ist aus meinem Beitrag auch nicht ganz ersichtlich, womit ich nicht einverstanden bin.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Einige Forenteilnehmer sind aber hartnäckig der Meinung, dass unabhängig der Startzeit eine Kürzung um 50% zulässig ist, wenn man nicht mehr als 3 Stunden verspätet ankommt.
Naja, was bedeutet hartnäckig. Der Text von EU261 legt es nahe. Doch der legt auch anderes nahe, was mittlerweile von Gerichten zugunsten der Passagiere anders geklärt wurde. Wenn das Richterrecht es hier klärt - oder gar bereits geklärt hat -, dann wundert oder stört es mich nicht.
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
767
1.081
ZRH
Einige Forenteilnehmer sind aber hartnäckig der Meinung, dass unabhängig der Startzeit eine Kürzung um 50% zulässig ist, wenn man nicht mehr als 3 Stunden verspätet ankommt.
In bestimmten Fällen ist das durchaus zutreffend. Kommt direkt aus der Verordnung (dort in Art. 7):
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km nicht später als drei Stunden oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.387
210
Im konkreten Fall sind die Paxe doch nicht früher gestartet , sondern gar nicht.
"""Zubringer NUE - AMS 36 Stunden vor Start von KLM gestrichen / annuliert. Anreise nach AMS erfolgte im PKW mangels Alternativen"""
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die 300€ sind ungewöhnlich, da die Stufen ja 250, 400, 600 sind.

gab es Gründe die 600 um 50% zu kürzen?

edit: ihr seid zwar “pünktlich” angekommen, aber doch erheblich früher abgereist. Daher gibt es mMn keinen Grund zu kürzen.
Im konkreten Fall sind die Paxe doch nicht früher gestartet , sondern gar nicht.
"""Zubringer NUE - AMS 36 Stunden vor Start von KLM gestrichen / annuliert. Anreise nach AMS erfolgte im PKW mangels Alternativen"""
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.674
2.391
PIX, BER, ZRH
Im konkreten Fall sind die Paxe doch nicht früher gestartet , sondern gar nicht.
"""Zubringer NUE - AMS 36 Stunden vor Start von KLM gestrichen / annuliert. Anreise nach AMS erfolgte im PKW mangels Alternativen"""
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Im konkreten Fall sind die Paxe doch nicht früher gestartet , sondern gar nicht.
"""Zubringer NUE - AMS 36 Stunden vor Start von KLM gestrichen / annuliert. Anreise nach AMS erfolgte im PKW mangels Alternativen"""

Also wenn das Fluggastunternehmen noch nicht einmal eine anderweitige Beförderung vom Start- zum Zielort anbieten kann, gibt es sicher keinen Grund die Ausgleichszahlung um 50% zu mindern.
 
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Noris-Fan

Neues Mitglied
24.08.2022
9
3
Vielen Dank euch allen. Ich werde KLM nochmals auffordern die offene Restsumme zu begleichen. Mal schauen, ich werde berichten ...
 

olip

Erfahrenes Mitglied
04.01.2013
1.417
703
Darmstadt
Leider nicht. Gibt es vielleicht eine Chance einen Gerichtsstand an deinem Wohnort in Deutschland zu erzeugen?
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Du hast zwei Ansprüche. Wurde vor kurzem erst höchstrichterlich geklärt.
Danke. LH hat inzwischen geschrieben und meint, dass es die Entschädigung pro Buchung nur 1 x gäbe.
War die gerichtliche Klärung beim BGH oder beim EuGH? Oder hast Du eventuell einen Link zu dem Urteil?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.587
1.653

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Hallo,
folgender Fall (der wohl sehr wahrscheinlich eintrifft - mir geht es hier um Fluggastrechte und nicht um Tipps fürs "umbuchen")....

Flug von Neapel (NAP) über MUC nach FRA und dann nach Salzburg (SZG) ist gebucht. Die Umstiegszeit in MUC ist 40 Minunten und der Flieger aus NAP hat eigentlich "immer" Verspätung. Werde also fast sicher in MUC stranden...

Dort habe ich dann zwei Optionen:
a) Taxi / Zug nach Salzburg - Ankunft dann wohl vor der geplanten Ankunftszeit
b) Übernachtung in MUC und am nächsten Tag dann Flug über FRA nach SZG

Bekomme ich bei a) auch eine Entschädigung? Muss ich die zB Ersatzbeförderung mit Taxi/Bahn akzeptieren.
Dann würde ich lieber gemütlich ins Flughafenhotel in MUC und am nächsten Tag weiterfliegen.

Danke für eure Meinungen
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.587
1.653
Hallo,
folgender Fall (der wohl sehr wahrscheinlich eintrifft - mir geht es hier um Fluggastrechte und nicht um Tipps fürs "umbuchen")....

Flug von Neapel (NAP) über MUC nach FRA und dann nach Salzburg (SZG) ist gebucht. Die Umstiegszeit in MUC ist 40 Minunten und der Flieger aus NAP hat eigentlich "immer" Verspätung. Werde also fast sicher in MUC stranden...

Dort habe ich dann zwei Optionen:
a) Taxi / Zug nach Salzburg - Ankunft dann wohl vor der geplanten Ankunftszeit
b) Übernachtung in MUC und am nächsten Tag dann Flug über FRA nach SZG

Bekomme ich bei a) auch eine Entschädigung? Muss ich die zB Ersatzbeförderung mit Taxi/Bahn akzeptieren.
Dann würde ich lieber gemütlich ins Flughafenhotel in MUC und am nächsten Tag weiterfliegen.

Danke für eure Meinungen
Frage 1) Wer fliegt die Strecke nach MUC?
eine Option könnte sein, dass du je nach Ankunftszeit direkt auf MUC - SZG umgebucht wirst.
 

olip

Erfahrenes Mitglied
04.01.2013
1.417
703
Darmstadt
Frage 1) Wer fliegt die Strecke nach MUC?
eine Option könnte sein, dass du je nach Ankunftszeit direkt auf MUC - SZG umgebucht wirst.
Mehr Sinn würde die Umbuchung auf NAP - FRA machen, falls man frühzeitig absehen kann, daß NAP MUC verspätet reinkommt/rausgeht.
Flugdatum und genaue Uhrzeiten wären hilfreich, falls es nicht nur darum geht, die Entschädigung zu kassieren.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.587
1.653
Mehr Sinn würde die Umbuchung auf NAP - FRA machen, falls man frühzeitig absehen kann, daß NAP MUC verspätet reinkommt/rausgeht.
Flugdatum und genaue Uhrzeiten wären hilfreich, falls es nicht nur darum geht, die Entschädigung zu kassieren.
Nur wenn es diese Verbindung parallel gibt. Wir wissen ja nicht, wann der Fragesteller fliegt.

Anspruchsgrundlage ist die EU/VO, also Entschädigung nur unter den dort genannten Verbindungen. Weiter Transprot unter vergleuchbaren Reisebedingungen steht dot ebenfalls. Ob man jetzt Zug, Taxi vergleichbar nennen kann... Das sind die Randbedingungen, da es ja um EU-EU geht. Kann aber bei einer absehbaren Verspätung durchaus auch zu einer frühzeitigen Umbuchung auf eine andere Route führen.
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Mehr Sinn würde die Umbuchung auf NAP - FRA machen, falls man frühzeitig absehen kann, daß NAP MUC verspätet reinkommt/rausgeht.
Flugdatum und genaue Uhrzeiten wären hilfreich, falls es nicht nur darum geht, die Entschädigung zu kassieren.
Klar wäre es einfach direkt NAP-FRA-SZG zu fliegen da geht aber Flug an dem Tag schon um 13:00 ab NAP - über MUC erst so um 17:35 - also habe ich mehr Zeit in NAP... - daher geht es in meiner Frage nicht nach einem besseren Routing sonderum um die Fluggastrechte..... - Danke
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nur wenn es diese Verbindung parallel gibt. Wir wissen ja nicht, wann der Fragesteller fliegt.

Anspruchsgrundlage ist die EU/VO, also Entschädigung nur unter den dort genannten Verbindungen. Weiter Transprot unter vergleuchbaren Reisebedingungen steht dot ebenfalls. Ob man jetzt Zug, Taxi vergleichbar nennen kann... Das sind die Randbedingungen, da es ja um EU-EU geht. Kann aber bei einer absehbaren Verspätung durchaus auch zu einer frühzeitigen Umbuchung auf eine andere Route führen.
Es geht mir darum ob ich das Taxi/Bahn von MUC nach SZG annehmen muss (finde ich wie gesagt umständlich) und wie es da dann mit einer Entschädigung aussieht wenn ich das Endziel (SZG) ja in dem Fall noch pünktich erreiche. Danke euch für die Überlegungen.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.212
597
LEJ
Hallo zusammen,

nun hat es mich auch erwischt.

Gebucht ist über Firmenreisebüro mit TK:
Hinflug:
05Feb LEJ IST 1805 TK1340
06Feb IST CAI 0110 TK692

ca. 20.30 wurde TK1340 annuliert (operationelle Gründe, vermutlich dünne Auslastung).

TK stellt sich an der Hotline mit umbuchen quer:
- TK Call Center kann erst 4h vor Abflug auf das Ticket zugreifen
- Eine Umbuchung auf Lufthansa (und ´vermutlich andere Airlines) ist nicht möglich

Problem ist auch, dass der einzig sinnvolle Ersatzflug schon 12:45 via MUC geht - mit vergleichbar bescheidener Ankunft.

Ist die Aussage richtig, dass das Reisebüro zuständig ist?
Ratschläge zum Vorgehen um möglichst ohne viel zeitlichen Mehraufwand ans Ziel zu kommen und TK die Kosten übernehmen zu lassen?


Als alternativen sehe ich:
- Flug um 1245 mit LH via MUC (ggf. ab MUC auch TK)
- Umbuchung ab anderem Flugafen (z.B. TK ab Berlin)
-> Welche Zeiten kann ich mir da raussuchen, ggf. Montag früh oder Sonntag früh?
-> Kann man das Risiko, dass der Zug zu spät ist TK anlasten?

Danke!
 

HAJfb

Aktives Mitglied
22.10.2016
133
36
HAJ
Hallo in die Runde,

mich hat schon wieder die Lufthansa erwischt, allerdings als Codeshare auf einem TAP Ticket und mir ist nicht ganz klar wer zuständig ist…
Gebucht SSA-LIS-FRA-HAJ mit TAP Ticketnummer und mit geplanter Ankunft in HAJ um 18:15 Uhr am 03.02.2023. SSA nach LIS mit TAP und LIS-FRA und FRA-HAJ mit Lufthansa.
Die LH Maschine kam schon verspätet aus FRA und hat in LIS beim turnaround noch mehr Verspätung aufgebaut, so dass wir mit fast einer Stunde Verspätung abgeflogen sind. Bei 60min Umsteigezeit in FRA war der Flieger weg und Umbuchung auf die Abendmaschine nach HAJ mit Ankunft 22:45 Uhr, allerdings nur auf Warteliste.
Das war uns zu riskant und wir sind dann auf eigene Kosten mit dem Zug nach Hannover gefahren. Wir waren auch erst 4 Std später am Flughafen Hannover, aber ohne das Wartelisten Risiko.
Wo reiche ich den Claim ein? Bei TAP als Ticket ausstellender Airline oder bei der Lufthansa als ausführender Airline, die es verbockt hat.
Kann ich die Kosten für das Zugticket (immerhin 103€) auch einfordern?
Und zu guter letzt: zählt für die Höhe der Entschädigung die Distanz, die auf dem Ticket zurückgelegt wurde oder in dem Fall nur LIS-FRA-HAJ, da der Teil als Codeshare von LH geflogen wurde.
Vielen Dank!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Hallo zusammen,

nun hat es mich auch erwischt.

Gebucht ist über Firmenreisebüro mit TK:
Hinflug:
05Feb LEJ IST 1805 TK1340
06Feb IST CAI 0110 TK692

ca. 20.30 wurde TK1340 annuliert (operationelle Gründe, vermutlich dünne Auslastung).

TK stellt sich an der Hotline mit umbuchen quer:
- TK Call Center kann erst 4h vor Abflug auf das Ticket zugreifen
- Eine Umbuchung auf Lufthansa (und ´vermutlich andere Airlines) ist nicht möglich

Problem ist auch, dass der einzig sinnvolle Ersatzflug schon 12:45 via MUC geht - mit vergleichbar bescheidener Ankunft.

Ist die Aussage richtig, dass das Reisebüro zuständig ist?
Ratschläge zum Vorgehen um möglichst ohne viel zeitlichen Mehraufwand ans Ziel zu kommen und TK die Kosten übernehmen zu lassen?


Als alternativen sehe ich:
- Flug um 1245 mit LH via MUC (ggf. ab MUC auch TK)
- Umbuchung ab anderem Flugafen (z.B. TK ab Berlin)
-> Welche Zeiten kann ich mir da raussuchen, ggf. Montag früh oder Sonntag früh?
-> Kann man das Risiko, dass der Zug zu spät ist TK anlasten?

Danke!
Was betreibst Du hier für einen Aufwand für eine Geschäftsreise?
Du sagst einfach dem Firmenreisebüro, dass die einen neuen Flug buchen sollen.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
TK stellt sich an der Hotline mit umbuchen quer:
- TK Call Center kann erst 4h vor Abflug auf das Ticket zugreifen
- Eine Umbuchung auf Lufthansa (und ´vermutlich andere Airlines) ist nicht möglich
Beides ist gelogen.
Ist die Aussage richtig, dass das Reisebüro zuständig ist?
Nein, das ist gelogen.
Ratschläge zum Vorgehen um möglichst ohne viel zeitlichen Mehraufwand ans Ziel zu kommen und TK die Kosten übernehmen zu lassen?
Das kommt darauf an, was Du willst. Du findest Hinweise zur Vorgehensweise - z.B. für eine Ersatzbeförderung - hier.

Das Problem ist für viele, dass man sich sein Geld gerade bei Ersatzbeförderungen auf eigene Faust später einklagen muss. Hat man auf dem Weg dahin alles richtig gemacht (siehe Link), dann gewinnt man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den Prozess.
-> Welche Zeiten kann ich mir da raussuchen, ggf. Montag früh oder Sonntag früh?
Sowohl als auch. Auch in zwei Wochen oder drei Monaten.
-> Kann man das Risiko, dass der Zug zu spät ist TK anlasten?
Nein. Wenn Du als Ersatzbeförderung teilweise andere Verkehrsmittel einplanst, dann gilt EU261 für diese Abschnitte nicht.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Das war uns zu riskant und wir sind dann auf eigene Kosten mit dem Zug nach Hannover gefahren. Wir waren auch erst 4 Std später am Flughafen Hannover, aber ohne das Wartelisten Risiko.
Du hast nach EU261 ab einer Verspätung von 3h Anrecht auf Ersatzbeförderung und Ausgleichszahlung, weil es einer Annullierung gleichgesetzt wird.
Wo reiche ich den Claim ein? Bei TAP als Ticket ausstellender Airline oder bei der Lufthansa als ausführender Airline, die es verbockt hat.
Den Claim nach EU261 nur bei LH. Einen vertraglichen Anspruch auch gegen TAP. Dir dürfte hier EU261 genügen.
Kann ich die Kosten für das Zugticket (immerhin 103€) auch einfordern?
Ja, das ist die Ersatzbeförderung, die von LH zu zahlen ist. Allerdings sollte man diese vorher eingefordert haben. Wie schädlich es ist, wenn Du dies nicht getan hast, kann Dir ein Rechtsanwalt sagen.
Und zu guter letzt: zählt für die Höhe der Entschädigung die Distanz, die auf dem Ticket zurückgelegt wurde oder in dem Fall nur LIS-FRA-HAJ, da der Teil als Codeshare von LH geflogen wurde.
Es zählt die Gesamtdistanz (Luftlinie Startort bis Zielort). Dein Ausgleichsanspruch beträgt also EUR 400,- pro Person.