EU Fluggastrechte / Annullierung

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hippo72

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11.03.2009
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Paralleluniversum
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Na ja, Du hast ja am Ende eine wesentlich bessere Verbindung bekommen. Kein Umsteigen in LHR, kürzere Reisezeit. Wofür sollte es da eine Ausgleichszahlung geben?
Ernsthaft? Wenn ich LH Business Class hätte fliegen wollen, hätte ich diese gebucht. Also das ist für mich im Vergleich zur BA Club World Suite ein deutliches downgrade.
Und 5h am Telefon hängen, zigmal mit dem Umbuchungswunsch abgewiesen zu werden wegen "die nächste Möglichkeit, Sie nach New York zu befördern ist in 4 Tagen". (! ja!) Eher aus Ärger für den Umgang. Aber ja, ich weiß, darum geht es bei der Ausgleichszahlung nicht.
Naja, egal ;)
 
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Und 5h am Telefon hängen, zigmal mit dem Umbuchungswunsch abgewiesen zu werden wegen "die nächste Möglichkeit, Sie nach New York zu befördern ist in 4 Tagen". (! ja!) Eher aus Ärger für den Umgang. Aber ja, ich weiß, darum geht es bei der Ausgleichszahlung nicht.

sollte es die Ausgleichszahlung nicht auch geben, wenn du mehr als 2h früher losfliegst? Ansonsten ist es halt dummgelaufen, dass es doch noch funktioniert hat, überpünktlich (!) anzukommen.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.825
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Paralleluniversum
sollte es die Ausgleichszahlung nicht auch geben, wenn du mehr als 2h früher losfliegst? Ansonsten ist es halt dummgelaufen, dass es doch noch funktioniert hat, überpünktlich (!) anzukommen.
Ich bin tatsächlich später losgeflogen und früher angekommen, weil der beabsichtigte "Umweg" über LHR wegfiel.

Und ja, zeitlich habe ich mich gefreut, früher in NYC zu sein. Auch wenn ich ein anderes Produkt gebucht hatte, Egal ;)
 

thbe

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27.06.2013
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Ernsthaft? Wenn ich LH Business Class hätte fliegen wollen, hätte ich diese gebucht. Also das ist für mich im Vergleich zur BA Club World Suite ein deutliches downgrade.
Und 5h am Telefon hängen, zigmal mit dem Umbuchungswunsch abgewiesen zu werden wegen "die nächste Möglichkeit, Sie nach New York zu befördern ist in 4 Tagen". (! ja!) Eher aus Ärger für den Umgang. Aber ja, ich weiß, darum geht es bei der Ausgleichszahlung nicht.
Naja, egal ;)
EU261 spricht von “vergleichbaren Reisebedingungen“. Dabei habe ich meine Zweifel, dass hier von einem Gericht LH C und BA Club World als nicht vergleichbar betrachtet wird (obwohl sie natürlich nicht vergleichbar sind). Das war auch schon mal mein Problem, dass mir für einen Einzelsitz bei OS oder LX ein 2-2-2 LH C-Krampf oder schlimmer als Ersatz angeboten wird.

Allerdings kann man dann seine anderweitige Beförderung selbst heraussuchen. Das klappt nur nicht zu vergleichbaren Zeiten, da muss man flexibel sein. Und es gibt dann keine Ausgleichszahlung.
 
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hollaho

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22.10.2016
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Ich bin tatsächlich später losgeflogen und früher angekommen, weil der beabsichtigte "Umweg" über LHR wegfiel.
Nur für den "Telefonärger" gibts leider nix pauschal. Bei der Konstellation hast du einen quasi-"Upgrade" (faktisch sind die Direktflüge nahezu immer deutlich teurer) bekommen und keine Verspätung gehabt.

Ansonsten wird bzgl. vergleichbar nur bzgl. der Kategorien Eco / Eco+ / BC / First unterschieden. Der Flugzeugtyp und dessen Bestuhlung ist nicht garantiert, ebensowenig wie die Sitzplatznummer - da gibt's höchstens die Reservierungsgebühr zurück, soweit angefallen.
 

Airsicknessbag

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red_travels

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Sorry für die Frage, gibt es diese Schreiben auch in englischer Sprache, also wenn die Airline in D kein Büro hat?

Warum sollte man sich die Mühe machen?

Weil nicht alle Bock auf „Klagen hilft“ haben, sondern einfach möglichst schnell und unkompliziert ihre Kohle haben wollen…

Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

gibt bestimmt auch Airlines, die sich nicht so extrem wehren wie LH oder EW... Wenn es dem Anwalt zu viel Mühe macht, seine Vorlage zu übersetzen nutzt doch einfach Deepl, Copy+Paste ;)
 

hippo72

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11.03.2009
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gibt bestimmt auch Airlines, die sich nicht so extrem wehren wie LH oder EW...
Die würde ich mal gerne kennenlernen :)

Ok, eine habe ich kennengelernt, auch wenn in einem etwas anderen Zusammenhang - bin aber noch immer beeindruckt:
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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gibt bestimmt auch Airlines, die sich nicht so extrem wehren wie LH oder EW... Wenn es dem Anwalt zu viel Mühe macht, seine Vorlage zu übersetzen nutzt doch einfach Deepl, Copy+Paste ;)
Andere Airlines ignorieren einfach solche Aufforderungen. Das geht ganz einfach.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und die wurden heute von der LH angekündigt, inkl der Kosten für das Zugticket. 9 Tage nach der Email mit der Forderung von 713€…(danke für die Vorlage @kexbox!)
Großes Lob an die LH für die extrem schnelle Bearbeitung Anhang anzeigen 203887

Es gab schon Berichte, dass das Geld (nach dieser Meldung) auch nach mehreren Monaten noch immer nicht auf dem eigenen Bankkonto angekommen ist.
 
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mosher2k

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01.11.2009
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Guten Abend zusammen,

eine Frage an die Profis, mit welcher Entschädigung hier zu rechnen ist und wie man das am besten geltend macht (just einem Freund von mir passiert, der mich fix und fertig anrief, in Anbetracht des anstehenden Nachtflugs in der Economy):

beim Boarding für MIA=>MAD kam es zu einem Downgrade von Business zu Economy.
Es handelt sich um einen Oneway-Ticket, gebucht bei Iberia per Avios.

Verschiebung auf einen Tag später war angeblich nicht möglich (dann auch kein Platz frei).

Danke für jedweden Tipp.
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
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Guten Abend zusammen,

eine Frage an die Profis, mit welcher Entschädigung hier zu rechnen ist und wie man das am besten geltend macht (just einem Freund von mir passiert, der mich fix und fertig anrief, in Anbetracht des anstehenden Nachtflus in der Economy):

beim Boarding für MIA=>MAD kam es zu einem Downgrade von Business zu Economy.
Es handelt sich um einen Oneway-Ticket, gebucht bei Iberia per Avios.

Verschiebung auf einen Tag später war angeblich nicht möglich (dann auch kein Platz frei).

Danke für jedweden Tipp.
Was hat denn Deine Recherche bislang ergeben?
 

doc7austin2

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10.03.2021
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_aqua_sports_

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15.05.2017
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Ist doch eigentlich völlig egal, wo bzw. wann das Downgrade stattgefunden hat....
Soll er es doch erstmal bei IB versuchen - der Fall ist hier doch auch eindeutig. Vielleicht klappt es problemlos.

Es ist hier wirklich eine (nervt mich jedenfalls manchmal etwas;-) Tendenz zu erkennen, dass eigentlich wirklich nur rechtliche Schritte weiterhelfen (können). So eine auffallende Werbung dafür gibt´s aber auch ausschließlich nur hier;-). Vorgehensweisen und rechtliche Hilfen gut und schön aber man kann auch alles übertreiben -nein jetzt lassen Airllines auch noch ihre Software hierrüber laufen....etc. pp.
 
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_aqua_sports_

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15.05.2017
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Na schön ok- so weit hab ich´s noch nicht geschafft;). Nur soviel: öffentlich zugängliche Werbe- und Kundenbindungsprogramme zählen jedenfalls zur VO EU261
Ansonsten bleibe ich aber bei meiner Ansicht.
 
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emmdee

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04.01.2022
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Es ist hier wirklich eine (nervt mich jedenfalls manchmal etwas;-) Tendenz zu erkennen, dass eigentlich wirklich nur rechtliche Schritte weiterhelfen (können).

Oder man läuft Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden wie beispielsweise hier:


Welche "Dienstleister" sind für welche Airlines mit diesen Aufgaben betraut?
 
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