EU Fluggastrechte / Annullierung

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
HUACA. Einen Rechtsanspruch auf eine Ersatzbeförderung sehe ich aber eher nicht.
Der EuGH legt doch nahe, dass Art. 8 (1) bei einer Vorverlegung um mehr als eine Stunde gilt.

“Art. 2 Buchst. l und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 sind dahin auszulegen, dass ein Flug als „annulliert“ zu betrachten ist, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt.”

“Hinzu kommt, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen dem Fluggast, dessen Flug annulliert wurde, eine Wahl zwischen den verschiedenen in Art. 8 Abs. 1 Buchst. a bis c der Verordnung aufgeführten Optionen bieten muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2019, Rusu, C‑354/18, EU:C:2019:637, Rn. 58).”

“Um den Fluggast in die Lage zu versetzen, seine Rechte im Fall der Annullierung wirksam im Sinne des 20. Erwägungsgrundes der Verordnung wahrzunehmen, obliegt es dem ausführenden Luftfahrtunternehmen, ihm alle Informationen über die aus Art. 8 Abs. 1 der Verordnung resultierenden Rechte zu liefern.”

”Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 261/2004 sind dahin auszulegen, dass die vor Reisebeginn an den Fluggast gerichtete Mitteilung über die Vorverlegung des Fluges ein Angebot einer anderweitigen Beförderung im Sinne der letztgenannten Bestimmung darstellen kann.”

C‑146/20, C‑188/20, C‑196/20, C‑270/20; 21.12.21
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Kostenlos stornieren sollte jawohl problemlos gehen als weitere Möglichkeit. Aber ob man da am Ende spart....Tap fliegt zumindest zu einer ähnliche Zeit.
Auf einen speziellen Platz hast du leider kein Anrecht - ggf. sollten die aber wenn's denn zutrifft die Gebühr der Sitzplatzreservierung erstatten.

.
 
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ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.225
1.945
VIE
Können frustrierte Sitzplatzreservierungskosten eigentlich zusätzlich zurückgefordert werden, oder werden diese bereits durch die Ausgleichszahlung umfasst? (Bsp.: Sitze mit extra Beinfreiheit gebucht, dieser Anschlussflug wird dann verpasst und auf dem Ersatzflug sind nur noch Standard-Sitzplätze übrig)

Und wie ist eigentlich der aktuelle Status Quo in Bezug auf Luftraumüberlastungen/verpassten Slots, insbesondere bei Folgeverspätungen? Also wenn der Flieger auf den ersten Rotationen in der Früh und am Vormittag schon ne Verspätung wegen Luftraumüberlastungen aufbaut, die sich dann den ganzen Tag durchziehen, sodass mein Abendflug dann verspätet ist und ich den Anschlussflug verpasse? Kommen die Airlines in solchen Fällen derzeit damit durch, wenn sowas als außergewöhnlicher Umstand bezeichnet wird?
 

daddycooool4

Erfahrenes Mitglied
25.02.2017
329
136
Ryanair ab Berlin am 24.4. storniert , Mitteilung am 23.4., wegen Streik des Flughafenpersonals...

Gehe ich Recht in der Annahme:
Die Airline schuldet keine pauschale Entschädigung nach EU261?

Frage:

Die Airline schuldet die Kosten des Bahntickets, welches nicht kostenfrei erstattbar ist?

Die Airline schuldet eine Umbuchung auf gleicher Strecke, auch in der Hochsaison?

In der App scheint es möglich zu sein derartig umzubuchen, zunächst soll aber noch versucht werden, den Hinflug auf einen anderen Abflughafen umzubuchen, was die App nicht anbietet und die Hotline wartet mit einer Endloswarteschleife auf ...

Umbuchung auf Fremdmetall am 25.4. gibt es bei denen wohl außergerichtlich nicht, oder?

Danke schonmal
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.434
3.087
Neuss
www.drboese.de
Keine Ausgleichsleistung
Keine Erstattung Deines Bahntickets

Umbuchung auf Wunschtermin oder den frühestmöglichen Flug, auch ab anderem Airport ist aber denkbar, dafür aber vorher mit (kurzer) Frist auffordern
 
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ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.836
1.332
BRE / HAJ
Moin

Buchung BA Prämienflug in F

HAJ-LHR-EWR 959/181 für Mittwoch.

Am Freitag Abend kam von BA die Mail, das BA 181 (Abflug 19:10) gestrichen wurde.

Zusätzlich noch der Hinweis

"Wenn Sie sich für einen anderen Abflugort oder Zielort als in Ihrer ursprünglichen Buchung entscheiden, übernehmen wir keine Kosten für die Fahrt zwischen den beiden Orten, einschließlich Mietwagen und Parken".

Bei der Buchung extra für den langen Layover in LHR entschieden, da ich in den 4:20 eigentlich noch was außerhalb des Flughafen zu erledigen habe.

Buchung ist über ba.com nicht im Konto mehr aufrufbar, nur noch in der App, wobei beim Hinflug keine Ticketnummern mehr hintelegt sind, nur noch für den Rückflug.

Eine Umbuchung auf die u.a. Alternativen ist bis jetzt noch nicht erfolgt.

Auf BA181 (EWR Abflug 16:45) ) mit nur noch 1:50 Aufenthalt, und auf BA 179 (JFK, Abflug 18:05) und 183 (JFK, Abflug 19:05) ist Stand heute noch jeweils 1 F Platz frei.

Welche Ansprüche gegen BA habe ich ? Da ja innerhalb von 7 Tagen vor Abflug die Stornierung reinbekommen habe, interpretiere ich die 261/04



sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.

dass ich einen Anspruch gegen BA von 600 Euro habe, egal ob ich nach EWR früher fliege, nach JFK oder gar nicht fliege ?

Muss ich den früheren Abflug aus LHR nach (EWR/JFK) abzeptieren, oder kann ich auch sagen, es geht kein Abflug mehr nach EWR um ursprünglich 19.10 ich übernachte in LHR und fliege am Donnerstag mit der ersten Maschine nach EWR ?
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.821
6.907
Frage in Zusammengang mit dem möglichen Ausflug:
Planabflug ab BER 23:15 Uhr, Verspätung wahrscheinlich, letztmöglicher Start 23:59 Uhr. Wenn's schief geht hätte man immerhin noch ein Los für 400€, aber ist es realistisch das Geld von MGA zu bekommen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.434
3.087
Neuss
www.drboese.de
LOL. Alle hier beteiligten Unternehmen werden sich über eine Forderung totlachen, da sie wissen, dass spätestens bei der Zwangsvollstreckung die Luft raus ist.
 

einser34

Aktives Mitglied
06.07.2018
132
19
Hallo, über eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar, Flug war von London über Frankfurt nach Leipzig. Die London Maschine hatte Verspätung das der Anschlussflug nach Leipzig nicht erreicht werden konnte. Der eigentliche Flug wäre gegen 18.00 Uhr in Leipzig gewesen. Es wurde ein Ticket für den ICE(Umbuchung) in Anspruch genommen, der aber dann erst 22.00 Uhr in Leipzig war. Kommt hier der Anspruch auf "Fluggastrechte-Verordnung" (VO (EG) Nr. 261/2004 zum tragen? Danke für die Antworten.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Hallo, über eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar, Flug war von London über Frankfurt nach Leipzig. Die London Maschine hatte Verspätung das der Anschlussflug nach Leipzig nicht erreicht werden konnte. Der eigentliche Flug wäre gegen 18.00 Uhr in Leipzig gewesen. Es wurde ein Ticket für den ICE(Umbuchung) in Anspruch genommen, der aber dann erst 22.00 Uhr in Leipzig war. Kommt hier der Anspruch auf "Fluggastrechte-Verordnung" (VO (EG) Nr. 261/2004 zum tragen? Danke für die Antworten.

Klar, Ausgleichszahlung i.H.v. € 250,00. Sofern die Verspätung nicht auf einen außergwöhnlichen Umstand zurückzuführen war.
 
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einser34

Aktives Mitglied
06.07.2018
132
19
Auch mal was erfreuliches, heute habe ich das Geld von AA für mein gecancelten Flug erhalten. Sogar ohne Einschaltung eines Anwaltes. Nach einem Tag, wurde die Entschadigung schon anerkannt. Nach 2 Monten war das Geld dann da. Bin Ehrlich hätte ich nicht gedacht. BG
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.862
881
LEJ
Kleiner Erfahrungsbericht mit Award-Ticket und LH.

Flugbuchung 01.04.23 LEJ-FRA-LAX auf Award. Am 31.03.23 um 22 Uhr kam Mail, dass LEJ-FRA gestrichen (der Abendflug FRA-LEJ war schon gestrichen) und der Bot hat mich automatisch auf die gleiche Verbindung 02.04.23 umgebucht. 2 Telefonate mit der LH-Hotline sinnlos (M&M Hotline erreicht man um die Zeit ja nicht) - die haben sich absolut geweigert, etwas an dem Ticket zu machen - "das könnte nur M&M machen". Also habe ich selbst einen zweiten Award FRA-LAX am 01.04.23 neu gebucht (genau mein Platz von der ursprünglichen Buchung war im Sitzplan noch frei) und bin mit dem Zug nach FRA. Auf der Fahrt im Zug habe ich dann kurz nach 7 Uhr den auf den 02.04.23 umgebuchten Flug an der M&M-Hotline storniert (ich weiß, hätte ich stehen lassen können/sollen und hätte dann noch das Zugticket und andere Auslagen erstattet bekommen, die 600 € erschienen mir aber genug, da ich ja wie ursprünglich geplant in LAX ankam).

Auch gleich am 01.04.23 Kompensationsformular auf der LH-Homepage ausgefüllt. Feedback ID bekommen. 3 Wochen Funkstille. Letzen Freitag (21.04.) dann Formbrief (mit Verweis auf die Feedback ID) von @kexbox (Danke dafür und den hilfreichen Blog!!) an die imprint-Email-Adresse von LH geschickt (da kommt nix zurück!). Vorgestern dann Anwort auf meine Feedback-ID, 600 € kommen im nächsten Zahlungslauf. Geld heute auf dem Konto gebucht. Da LH ja die Kontoverbindung nur aus dem Formbrief hatte, war das Ganze also die Reaktion auf die Mail an die imprint-Adresse.

Glück gehabt, dass mein umgebuchter Platz auf FRA-LAX gleich wieder in I freigegeben wurde. Ansonsten hätte sich LH ungefähr 500 € sparen können, wenn das Callcenter mir einfach ein Zugticket gestellt hätte und mich wieder auf FRA-LAX eingebucht hätte. Geht ja aber bei den phösen Award-Tickets nicht.
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
412
164
STR/VIE/MEX
Auch von mir ein Erfahrungsbericht, da es ungewöhnlich schnell ging:
Flugverspätung 24.04.23 auf LH498 MEX-FRA, Ankunft am 25.4. mit 3:15h später.
Noch beim Warten auf das Gepäck das Kompensationsformular auf der LH-Homepage ausgefüllt, sofort eine Feedback-ID bekommen.
Am 26.4. Angebot der 300,-€ und Ankündigung der Auszahlung, gestern, am 27.04., das Geld bereits auf dem Konto.
Es war ein 134-er Ticket mit Flug in O.
 
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effzeh

Neues Mitglied
16.04.2023
4
0
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einer Entschädigungszahlung aufgrund einer Verspätung > 3 Stunden. Am 3.04. sind wir die Strecke FRA-CUN mit Condor geflogen. Das Boarding begann pünktlich und um 12 Uhr sollten wir abheben. Leider gab es dann aber einen technischen Fehler (der Pilot machte mehrere Ansagen und es gab wohl ein Problem mit einem Ventil zur Sauerstoffversorgung) und wir saßen rund 2 Stunden im Flugzeug fest, da mehrere Techniker versuchten, das Problem noch in den Griff zu kriegen. Weil das nicht gelang, mussten alle wieder aussteigen und auf eine Ersatzmaschine warten, die dann um 15.40 Uhr startete und anstatt um 16.50 Uhr Ortszeit um 20.22 Uhr landete.
Wir haben die Reise als Pauschalreise gebucht und als ich das dem Veranstalter mitgeteilt habe, schickte er mir einen Link zu einem Kontaktformular von Condor zu. Das habe ich zwar ausgefüllt, weiß aber, dass sie sich vermutlich nicht melden werden und Condor ja eine harte Nuss sein soll was Entschädigungszahlungen angeht.
Da ich bisher wenig Erfahrung mit Flugverspätungen/EU-Fluggastrechten habe, wäre ich über Tipps dankbar, wie ich weiter vorgehen soll. Wäre es ratsam, direkt einen Anwalt ins Boot zu holen bzw. nach einem Mahnschreiben mit Fristsetzung einzuschalten? Wie wahrscheinlich ist es, dass dieser Fall erfolgreich sein wird? Besteht im Falle eines defekten Ventils für Condor irgendwie die Möglichkeit, sich mit höherer Gewalt herauszureden? Ich habe keine Rechtschutzbersicherung und möchte natürlich nicht auf den Anwaltskosten sitzenbleiben. Oder sollte man es erst einmal auf eigene Faust versuchen? Oder direkt den bequemen Weg gehen und die gängigen Geldeintreiber-Vereine bemühen? Ich wäre über Rückmeldungen sehr dankbar.
Vielen Dank und einen schönen Sonntag
Ich zitiere meine Nachricht noch einmal, weil Condor sich heute gemeldet hat und uns 300 Euro Entschädigung pro Person angeboten hat.

"Wir erstatten Ihnen gemäß der EU-VO 261/2004 einen Betrag über 300,00 Euro. Da die Ankunftsverspätung Ihres Fluges unter 4 Stunden lag, wurde in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung die Höhe der Ausgleichszahlung um 50 Prozent gekürzt."

Ist das so ok und soll ich das so akzeptieren? Ich habe letztens nicht so ganz verstanden, ob mir nun 600 pro Person zustehen oder die Airlines um 50% kürzen dürfen.
Danke und Grüße
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Wird mal wirklich Zeit, die VO zu überarbeiten - wo kann ich unterschreiben?;-) Nee aber mal im Ernst - da sollte es doch mal eine Anpassung geben. Schon allein durch die ganzen EuGH-Urteile steigt da bald eh keiner mehr durch, wie es denn nun letztendlich klar und deutlich "zu beurteilen" ist.

Wobei ich gerade etwas gefunden habe wie der Vorschlag lauten könnte -lassen wir es lieber so;-)

"Im Genauen soll sich die Verspätungsdauer so gestalten:
  • 5 Stunden bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
  • 9 Stunden bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, sowie bei Flügen innerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern
  • 12 Stunden bei Flügen außerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern
Quelle: https://www.flug-verspaetet.de/anderung-der-eu-fluggastrechteverordnung
 
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