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HUACA. Einen Rechtsanspruch auf eine Ersatzbeförderung sehe ich aber eher nicht.
Bitte?
Der EuGH legt doch nahe, dass Art. 8 (1) bei einer Vorverlegung um mehr als eine Stunde gilt.HUACA. Einen Rechtsanspruch auf eine Ersatzbeförderung sehe ich aber eher nicht.
Hallo, über eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar, Flug war von London über Frankfurt nach Leipzig. Die London Maschine hatte Verspätung das der Anschlussflug nach Leipzig nicht erreicht werden konnte. Der eigentliche Flug wäre gegen 18.00 Uhr in Leipzig gewesen. Es wurde ein Ticket für den ICE(Umbuchung) in Anspruch genommen, der aber dann erst 22.00 Uhr in Leipzig war. Kommt hier der Anspruch auf "Fluggastrechte-Verordnung" (VO (EG) Nr. 261/2004 zum tragen? Danke für die Antworten.
Danke für die Anregung. Von Lufthansa kam ein Standardschreiben. Lehnen die Forderung ab. BGKlar, Ausgleichszahlung i.H.v. € 250,00. Sofern die Verspätung nicht auf einen außergwöhnlichen Umstand zurückzuführen war.
Danke für die Anregung. Von Lufthansa kam ein Standardschreiben. Lehnen die Forderung ab. BG
Ich zitiere meine Nachricht noch einmal, weil Condor sich heute gemeldet hat und uns 300 Euro Entschädigung pro Person angeboten hat.Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einer Entschädigungszahlung aufgrund einer Verspätung > 3 Stunden. Am 3.04. sind wir die Strecke FRA-CUN mit Condor geflogen. Das Boarding begann pünktlich und um 12 Uhr sollten wir abheben. Leider gab es dann aber einen technischen Fehler (der Pilot machte mehrere Ansagen und es gab wohl ein Problem mit einem Ventil zur Sauerstoffversorgung) und wir saßen rund 2 Stunden im Flugzeug fest, da mehrere Techniker versuchten, das Problem noch in den Griff zu kriegen. Weil das nicht gelang, mussten alle wieder aussteigen und auf eine Ersatzmaschine warten, die dann um 15.40 Uhr startete und anstatt um 16.50 Uhr Ortszeit um 20.22 Uhr landete.
Wir haben die Reise als Pauschalreise gebucht und als ich das dem Veranstalter mitgeteilt habe, schickte er mir einen Link zu einem Kontaktformular von Condor zu. Das habe ich zwar ausgefüllt, weiß aber, dass sie sich vermutlich nicht melden werden und Condor ja eine harte Nuss sein soll was Entschädigungszahlungen angeht.
Da ich bisher wenig Erfahrung mit Flugverspätungen/EU-Fluggastrechten habe, wäre ich über Tipps dankbar, wie ich weiter vorgehen soll. Wäre es ratsam, direkt einen Anwalt ins Boot zu holen bzw. nach einem Mahnschreiben mit Fristsetzung einzuschalten? Wie wahrscheinlich ist es, dass dieser Fall erfolgreich sein wird? Besteht im Falle eines defekten Ventils für Condor irgendwie die Möglichkeit, sich mit höherer Gewalt herauszureden? Ich habe keine Rechtschutzbersicherung und möchte natürlich nicht auf den Anwaltskosten sitzenbleiben. Oder sollte man es erst einmal auf eigene Faust versuchen? Oder direkt den bequemen Weg gehen und die gängigen Geldeintreiber-Vereine bemühen? Ich wäre über Rückmeldungen sehr dankbar.
Vielen Dank und einen schönen Sonntag