EU Fluggastrechte / Annullierung

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Noc

Erfahrenes Mitglied
18.09.2018
534
1.101
Bayreuth
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Der Fall TAP vs Noc wurde nach 9 Monaten durch vollständige Zahlung der Entschädigung abgeschlossen.

Danke hier an @kexbox für die Unterstützung.
 
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shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.714
474
STR
Servus. Heute morgen habe ich eine E-Mail von Lufthansa erhalten, dass mein Swiss (Edelweiss) Flug vom kommenden Sonntag von Male nach Zürich gestrichen wurde (also in sechs Tagen): "


Guten Tag,​

wir mussten unsere Flugpläne anpassen. Davon ist auch Ihre Reservierung betroffen. Dadurch wurden alle Flüge in Ihrer Buchung annulliert.
"

Habe ich hier Anspruch auf 600 €? Kann ich hier einen Flug (in Business, weil LX ebenfalls in Business gebucht) mit einer anderen Airline buchen und von Swiss erstatten lassen?
selber Fall wurde hier beschrieben: https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/ftl-sen-hon-statusvorteile.1010/page-216#post-3859176 und folgende Beiträge
WK hat auf alternative Airlines umgebucht
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.256
13.950
Achtung einige FRA-DRS (und MUC-DRS) Flüge sind keine wetleases sondern Codeshare. (Z.b. EN8700/LH9462)

Das war mir zwar wie gesagt neu, ich hatte es dann auch herausgefunden. Danke, again what learned ;) Naja - so fühlt man Absicht und man ist verstimmt... Das ist natürlich auch wieder ein Schlag gegen Fremdgold.

Wie dem auch sei, ich habe mir nochmal die Thomson-Entscheidung angeguckt: "Folglich ist das Luftfahrtunternehmen als ausführendes Luftfahrtunternehmen anzusehen, das im Rahmen seiner Tätigkeit der Beförderung von Fluggästen die Entscheidung trifft, einen bestimmten Flug durchzuführen – die Festlegung seiner Flugroute eingeschlossen – und dadurch ein an Interessierte gerichtetes Angebot für den Luftverkehr zu schaffen. Eine solche Entscheidung zu treffen bedeutet nämlich, dass dieses Unternehmen die Verantwortung für die Durchführung dieses Fluges, einschließlich insbesondere seiner etwaigen Annullierung oder einer etwaigen großen Verspätung bei seiner Ankunft, übernimmt."

Und da habe ich doch starke Zweifel daran, dass EN ausführende Airline auf FRA-DRS ist. Aber gut, das müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden. Nicht schön jedenfalls, für den Kunden. (Wann sehen wir endlich CL-Flugnummer?!?)
 
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Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
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selber Fall wurde hier beschrieben: https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/ftl-sen-hon-statusvorteile.1010/page-216#post-3859176 und folgende Beiträge
WK hat auf alternative Airlines umgebucht

Danke für den Link. Werde mal den Kollegen anschreiben.

Mit Edelweiss, Swiss, Lufthansa komme ich nicht weiter. Erstere zwei erklären sich als nicht zuständig (weil auf LH Ticket gebucht). Letztere bietet lediglich Umbuchung auf den 29.06.2023 mit Condor an. Sehr sehr frustrierend ist das...
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Danke für den Link. Werde mal den Kollegen anschreiben.

Mit Edelweiss, Swiss, Lufthansa komme ich nicht weiter. Erstere zwei erklären sich als nicht zuständig (weil auf LH Ticket gebucht). Letztere bietet lediglich Umbuchung auf den 29.06.2023 mit Condor an. Sehr sehr frustrierend ist das...
Wenn der Edelweissflug annulliert ist, dann ist Edelweiss zuständig. Ich hätte den Hotlinemitarbeiter gefragt, ob er die EU/VO 261 kennt und ihn darüber informiert, dass genau seine Airline eben danach der richtige Ansprechpartner ist. Und vielleicht noch der denzente Hinweis, dass man in Deutschland klagen kann und nicht auf ein schweizer Gericht angewiesen ist, man also mit einem Urteil pro Fluggast rechnet. Die wissen genau, dass sie Zuständig sind und lügen einem vermutliuch auf Verlangen des Ag bewusst an.
 
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GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
414
190
Artikel 5 a) von EU/VO261 sagt explizit "operating air carrier", damit ist Edelweiss zuständig.

Wie verhält man sich jetzt rechtlich korrekt wenn es wie hier erfolgsversprechender scheint sich mit Lufthansa auseinanderzusetzen?

Sendet man die Aufforderung zur Ersatzbeförderung an beide Airlines (immernoch in der Hoffnung das man umgebucht wird, aber als Vorbereitung das man selber eine Ersatzbeförderung buchen & nacher erstatten lassen kann)?
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.230
405
VIE
Und vielleicht noch der denzente Hinweis, dass man in Deutschland klagen kann und nicht auf ein schweizer Gericht angewiesen ist, man also mit einem Urteil pro Fluggast rechnet. Die wissen genau, dass sie Zuständig sind und lügen einem vermutliuch auf Verlangen des Ag bewusst an.
Wo siehst du bei MLE-ZRH einen Deutschland-Bezug?
Müsste es dafür nicht ein Ticket MLE-ZRH-XXX (in DE) sein?
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Wo siehst du bei MLE-ZRH einen Deutschland-Bezug?
Müsste es dafür nicht ein Ticket MLE-ZRH-XXX (in DE) sein?
Stimmt nur MLE-ZRH ist kein Deutschlandbezug. Aber wieso in 3-teufelsnamen bucht man dann über LH und nimmt damit noch einen weiteren Player ins Boot.

Ich kann das nur der Tatsache zuschreiben, dass ich aus dem Wort alle Flüge einen Weiterflug automatisch hinzugefügt habe. Für mich persönlich würde der Deutschlandbezug im Moment stimmen ;-)
 
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Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
Stimmt nur MLE-ZRH ist kein Deutschlandbezug. Aber wieso in 3-teufelsnamen bucht man dann über LH und nimmt damit noch einen weiteren Player ins Boot.

Ich kann das nur der Tatsache zuschreiben, dass ich aus dem Wort alle Flüge einen Weiterflug automatisch hinzugefügt habe. Für mich persönlich würde der Deutschlandbezug im Moment stimmen ;-)

Weil "man" keine Alternative hat? Es handelt sich um ein M&M-Ticket.
 

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
Wenn der Edelweissflug annulliert ist, dann ist Edelweiss zuständig. Ich hätte den Hotlinemitarbeiter gefragt, ob er die EU/VO 261 kennt und ihn darüber informiert, dass genau seine Airline eben danach der richtige Ansprechpartner ist. Und vielleicht noch der denzente Hinweis, dass man in Deutschland klagen kann und nicht auf ein schweizer Gericht angewiesen ist, man also mit einem Urteil pro Fluggast rechnet. Die wissen genau, dass sie Zuständig sind und lügen einem vermutliuch auf Verlangen des Ag bewusst an.

Es handelt sich um einen Flug von MLE nach ZRH. Somit leider kein Deutschland-Bezug. In Zukunft werde ich vermutlich versuchen den Rückflug nach DE zu buchen und dann einfach in ZRH aussteigen. Vor deutschen Gerichten hat man als Passagier deutlich bessere Rechte.

Niemand fühlt sich zuständig, gestern führte ich etwa dreissig Telefongespräche in dieser Angelegenheit. Edelweiss schickte mich zu Swiss. Diese zu LH Deutschland, diese zu LH Schweiz, diese wiederum zu M&M DE. Letztere fühlt sich nicht zuständig, weil das Ticket mit einem statuslosen Konto gebucht wurde... Es ist zum aus der Haut fahren.

Nach langem Hin und her boten die an: Umbuchung auf TK am 26.06. um 22.50 Uhr oder auf DE am 29.06. - beides keine Optionen. Sowohl aus beruflichen aus auch aus privaten Gründen muss ich am 25.06. am Abend, resp. am 26.06. am frühen Morgen in Zürich sein.

Verweis auf die EU Fluggastrechte habe ich gemacht, interessiert niemanden. Man hätte gewisse Partner-Airlines auf die man umbuchen könne (eben z. B. auf DE oder TK). Die zahlreichen Optionen am 25.06. würden alle nicht gehen - zur Zeit Emirates, Ethiad, British, Oman Air.

Ein Anruf beim BAZL ergab auch keine Klarheit. Der Mitarbeiter an der Hotline meinte, dass mich LX auf einen zeitnahen Alternativflug buchen müsse. Was das aber sei, könne nicht abgeschätzt werden. Gerichte in DE (oder Europa) würden vermutlich dem Passagier Recht geben, wenn er die erst mögliche Alternative wählt, also am 25.06. Bei Gerichten in der Schweiz wisse man das nicht. Die Gerichte in Bülach und Basel sind sehr Swiss-treu und lehnten in der Vergangenheit sogar Ausgleichszahlungen wegen Verspätungen ab. Schlussendlich kam bei meinem Anruf nichts konkretes raus. Keine Ahnung was ich jetzt machen soll.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Artikel 5 a) von EU/VO261 sagt explizit "operating air carrier", damit ist Edelweiss zuständig.

Wie verhält man sich jetzt rechtlich korrekt wenn es wie hier erfolgsversprechender scheint sich mit Lufthansa auseinanderzusetzen?

Sendet man die Aufforderung zur Ersatzbeförderung an beide Airlines (immernoch in der Hoffnung das man umgebucht wird, aber als Vorbereitung das man selber eine Ersatzbeförderung buchen & nacher erstatten lassen kann)?


Danke für den Hinweis. Ist Edelweiss tatsächlich das ausführende Unternehmen? Als Laie würde ich sagen ja. Aber warum kommt dann die Stornierung von LH? Zudem verweist einen Edelweiss bereits auf deren Webseite an Swiss "Haben Sie Ihren Flug über ein Reisebüro oder via swiss.com gebucht, wenden Sie sich bitte direkt wieder an diese Buchungsstelle." Quelle: https://www.flyedelweiss.com/ch/de/customer-service/rebooking-cancellation.html
 
Zuletzt bearbeitet:

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
414
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Wenn dus finanziell verkraften kannst: Schriftlich zur Ersatzbeförderung auffordern (an wen genau ist mir nicht klar, siehe oben), wenn Frist verstrichen selber eine Alternative buchen und zur Erstattung einfordern. Natürlich alles dokumentieren und verhältnissmässig die günstigste passende Verbindung wählen.

 
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Herr Rossi

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22.03.2022
140
62
Wenn dus finanziell verkraften kannst: Schriftlich zur Ersatzbeförderung auffordern (an wen genau ist mir nicht klar, siehe oben), wenn Frist verstrichen selber eine Alternative buchen und zur Erstattung einfordern. Natürlich alles dokumentieren und verhältnissmässig die günstigste passende Verbindung wählen.


Das hat mir der BAZL-Mitarbeiter im ersten Schritt auch vorgeschlagen. Die Frage stellt ich jedoch; was kann ich von Swiss einfordern? Was ist der Differenzbetrag zwischen einem Meilenticket (78k Meilen und 120 USD) und einem Revenue Ticket (zZt ab 2'500 USD)? Er wusste keine Antwort. Hast du eine Idee?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
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Das hat mir der BAZL-Mitarbeiter im ersten Schritt auch vorgeschlagen. Die Frage stellt ich jedoch; was kann ich von Swiss einfordern? Was ist der Differenzbetrag zwischen einem Meilenticket (78k Meilen und 120 USD) und einem Revenue Ticket (zZt ab 2'500 USD)? Er wusste keine Antwort. Hast du eine Idee?
Die Differenz ist nicht intressant. Du forderst die Erstattung der 2500 USD, da du das Ticket mit Meilen gezahlt hast. Das löst dein Dilemma, was die Differenz ist. Mit der Aufforderung der Erstattung verzichtest du auf deine Rechte, sollten die Meilen zurücksein, steht es Edelweiss oder wem auch immer zu, diese wieder einzuziehen. In dem Fall müsstest du nur die Steuern vom Betrag abziehen, da schon eine Teilerstattung stattgefunden hat.
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
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Ist in CH natürlich nicht so einfach/günstig mit der Durchsetzung. Wenn das aber für dich die einzige Möglichkeit ist, dann machen…
 
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GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
414
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Klar ist es in D einfacher als in CH, die Kosten der Ersatzbeförderung (nicht unbedingt die für die 600€ Entschädigung) erachte ich aber auch in der Schweiz als möglich einzutreiben.

Natürlich umständlich und nicht risikolos.

1. Idealerweise bringt man LH/Edelweiss dazu einem auf eine akzeptable Alternative umzubuchen.
2. Wenn man das Risiko finanziell tragen kann: Bucht man nach Fristsetzung & verstrichener Frist verhältnissmässige Ersatzflüge selbst (und Dokumentiert jede Handlung was/wann/wie/wieso).
 

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
Ich führte heute erneut zehn Anrufe mit M&M DE und M&M CH.

Es gibt nach wie vor zahlreiche Verfügbarkeiten, u.a. mit TK in C Klasse.

Ich höre gebetsmühlenartig "wir können Sie nicht umbuchen, weil wir keinen Vertrag mit XY haben / weil keine Meilen-Buchungsklasse verfügbar ist, etc"....

Stimmung ist total im Keller. Keine Spur mehr von Ferien-Stimmung und meine schwangere Frau regt sich total auf. Hoffentlich geschieht dem Ungeborenen nichts durch diesen Ärger. Keinerlei Hilfe von LX, LH, M&M... Sowas hab ich echt noch gar nie erlebt! :mad: :mad: :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.651
2.357
PIX, BER, ZRH
Ich führte heute erneut zehn Anrufe mit M&M DE und M&M CH.

Es gibt nach wie vor zahlreiche Verfügbarkeiten, u.a. mit TK in C Klasse.

Ich höre gebetsmühlenartig "wir können Sie nicht umbuchen, weil wir keinen Vertrag mit XY haben / weil keine Meilen-Buchungsklasse verfügbar ist, etc"....

Stimmung ist total im Keller. Keine Spur mehr von Ferien-Stimmung und meine schwangere Frau regt sich total auf. Hoffentlich geschieht dem Ungeborenen nichts durch diesen Ärger. Keinerlei Hilfe von LX, LH, M&M... Sowas hab ich echt noch gar nie erlebt! :mad: :mad: :mad:

WK ist ausführende Airline, diese musst Du zur Ersatzbeförderung auffordern, mit Musterschreiben und Frist, am besten das BAZL gleich mit ins CC nehmen. Wenn Frist verstreicht, selber Alternative buchen und Kosten bei WK geltend machen, gleichzeitig die Story an 20 minuten oder blick schicken, Horrorurlaub mit schwangerer Frau hat Potential.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.651
2.357
PIX, BER, ZRH
@Herr Rossi, ich habe Dir mal den Entwurf für ein Anschreiben per PN geschickt. Es ist schon peinlich, dass man der Airline, die den Flug durchführt erklären muss, dass sie ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne EU 261/2004 ist. Es kann ja sein, dass LX die unter LX 8XXX verkauften Umbuchungen handelt, aber das müssen WK und LX unter sich ausmachen, das kann wirklich nicht das Problem des Passagiers sein. EU 261/2004 ist eindeutig, was das "ausführende Luftfahrtunternehmen" angeht. Und die Verordnung gilt nun auch schon seit dem 01.12.2006 in der Schweiz.
 
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Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
140
62
@Herr Rossi, ich habe Dir mal den Entwurf für ein Anschreiben per PN geschickt. Es ist schon peinlich, dass man der Airline, die den Flug durchführt erklären muss, dass sie ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne EU 261/2004 ist. Es kann ja sein, dass LX die unter LX 8XXX verkauften Umbuchungen handelt, aber das müssen WK und LX unter sich ausmachen, das kann wirklich nicht das Problem des Passagiers sein. EU 261/2004 ist eindeutig, was das "ausführende Luftfahrtunternehmen" angeht. Und die Verordnung gilt nun auch schon seit dem 01.12.2006 in der Schweiz.

Your help is much appreciated, besten Dank. Ich habe das Schreiben nun ergänzt und rausgeschickt an Edelweiss (services@flyedelweiss.com) (y)
 

Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
3.497
Will die Diskussion hier nicht stören, möchte aber kurz ein positives Erlebnis mit BA schildern.

Innereuropäischer Flug <1500km ca. 24h vor Abflug von BA annulliert, angeblich technical. Meine beste Option war ein BA-Flug am Folgetag und Änderung des Zielflughafens von DUS zu FRA. Gefordert von BA habe ich (i) Ersatz Übernachtung im Flughafenhotel in London (ca. GBP 150), (ii) Ersatz Zugfahrt FRA-DUS über ca. EUR 65, (iii) GBP 220 Ausgleichszahlung.

Claim per BA Webformular eingereicht. BA meldet sich wenige Tage später, erkennt alles an. Sie rechnen Beträge in Euro um, Geld wird angewiesen. "It may take up to 28 business days for these amounts to get processed."

Aber trotzdem, ich muss insgesamt sagen: :resp:, so soll es sein!
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
@Herr Rossi, ich habe Dir mal den Entwurf für ein Anschreiben per PN geschickt. Es ist schon peinlich, dass man der Airline, die den Flug durchführt erklären muss, dass sie ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne EU 261/2004 ist. Es kann ja sein, dass LX die unter LX 8XXX verkauften Umbuchungen handelt, aber das müssen WK und LX unter sich ausmachen, das kann wirklich nicht das Problem des Passagiers sein. EU 261/2004 ist eindeutig, was das "ausführende Luftfahrtunternehmen" angeht. Und die Verordnung gilt nun auch schon seit dem 01.12.2006 in der Schweiz.
Na ja. Wer „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ in dieser Konstellation ist, sagt die Verordnung gar nicht, sondern der EuGH. Und dessen Rspr ist in CH nicht verbindlich. Mit anderen Worten: Man könnte das hier durchaus anders sehen…
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
414
190
Na ja. Wer „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ in dieser Konstellation ist, sagt die Verordnung gar nicht, sondern der EuGH. Und dessen Rspr ist in CH nicht verbindlich. Mit anderen Worten: Man könnte das hier durchaus anders sehen…

Kannst du uns erleuchten und Beispiele bringen wie man "operating air carrier" anders sehen und begründen kann?