EU Fluggastrechte / Annullierung

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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.292
1.938
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Wo soll sich denn ein solches Recht her ableiten?
wurde ja schon erklärt
Hat er wohl von der Bahn (zurück zum Ausgangs Bahnhof, wenn Reise sinnlos geworden ist)
aha.. wohl nochmal die Verordnung lesen anstatt Vermutungen anzustellen


also "freiwillig" zurück nur Eco :S ich finde das wäre mal ein schöner Präzedenzfall für Kexbox :)
vorallem wenn die Airline noch Geld haben will für das Gepäck, weil sie den Rückflug in "light" bucht.. könnte ich mir so vorstellen
 

carl

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
365
75
Folgendes wurde von A3 annulliert:
1.11.23 ZTH-ATH 11:40-12:35
1.11.23 ATH-BER 13:35-16:30

Umgebucht wurde auf ZTH-ATH-BER am 30.10., was nicht akzeptabel ist.

Aufforderung zur Ersatzbeförderung am 1.11. verstrich fruchtlos. Kayak findet passende Flugverbindungen ZTH-ATH-MUC-BER oder ZTH-ATH-FRA-BER nur via OTA. Habt ihr eine Idee diese A3/LH Kombination ohne OTA zu buchen?
Darf ich meine Frage nochmal hervorholen? Was ist zu raten, wenn die Airline bei der Rückreise aus dem Urlaub keine Ersatzbeförderung anbietet und eine Selbstbuchung scheinbar nicht auf einem Ticket möglich ist?
 

Chris_AC

Reguläres Mitglied
20.07.2016
53
1
Kurze Frage in die Runde: Unser EW-Flug heute wurde gestern einfach von EW von Zielflughafen STR nach NUE verlegt mit Hinweis Nachtlandeverbot in STR. Allerdings ist der Start nach wie vor pünktlich und könnte dementsprechend auch noch in STR landen!? Wie ist das zu bewerten gerade vor dem Hintergrund das die Umbuchung offenbar nicht aufgrund tatsächlicher Verspätung erfolgt und am Tag vorher feststeht?

2. Muss bei Ankunft (mitten in der Nacht) mit Bus in Stuttgart die Ankunft (>3Stunden) irgendwie dokumentiert werden oder ist die Sachlage hier so klar, dass eh Fluggastrechte greifen?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Ich vermute es interessiert Tailwind nicht wirklich, was man macht.
In der Vergangenheit wurde immer wieder berichtet, dass keine Reaktion erfolgt und Durchsetzung auf dem Rechtsweg mangels ladungsfähiger Anschrift in Deutschland schwierig bis unmöglich ist und selbst wenn man einen Titel erlangt, dieser praktisch nicht vollziehbar ist.
Also ich bitte Euch, mich zu korrigieren; @kexbox
Wenn Tailwind auf eine Klageverfahren vor einem Deutschen Gericht nicht reagiert (bzw. keinen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland benennt), erfolgt i.d.R. ein Versäumnisurteil.
Im ersten Klageverfahren muss sicherlich eine Zustellung an die türkische Adresse erfolgen. Das soll das Problem vom Gericht sein.

Mit dem Titel aus dem Versäumnisurteil kann man dann Ansprüche, die Tailwind an große Deutsche Reiseveranstalter (Drittschuldner) hat, pfänden lassen. Damit lässt sich ein Titel praktisch durchsetzen. Tailwind transportiert doch sicherlich eine Reihe von Pauschaltouristen von Deutschland in die Türkei?
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.714
474
STR
Damit handelt es sich um EW2537 (Flugzeug D-AEWN).
STR-AGP EW2536 war prünktlich, Flugzeug stand dann zwei Stunden in AGP und ist mit einer Stunde Verspätung gestartet.
Grund ist ein Streik der Fluglotsen in Frankreich, das wusste man auch schon am Vortag.
Dann plant man den Flug diekt nach NUE, denn als Ausweichflughafen darf man NUE nachts nicht benutzen, wenn es nicht schon bei Abflug das Ziel war. Ansonsten muss man nach FMO oder HAJ, was für die Paxe noch eine längere Busfahrt bedeudet.

DE1459 TFS-STR und X32169 LPA-STR sind davon genauso betroffen.
edit sowie EW2585/EW2587/EW2581 PMI-STR. Nur AGP-STR und TFS-STR sind nach NUE geplant, wobei aktuell es für AGP-STR nach STR vor 00:00 Uhr reichen könnte/müsste.
 
Zuletzt bearbeitet:

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.638
5.891
Mir wurde gestern morgen von der Langstrecke kommend FRA-DUS (LH72 um 7:15) gecancelt, mit automatischer Umbuchung auf LH74 um 9:00, was ich auf meinen Wunsch hin auf einen Zug nach Dortmund (DTZ) umgebucht habe. Berechtigt alleine die Cancellation (Grund würde ich aufgrund mehrerer equipment changes in den 24 Stunden vor dem Flug auf no aircraft tippen) zu einer Kompensationszahlung, auch wenn ich sowohl mit der LH74, als auch mit der Zugverbindung mit weniger als drei Stunden Verspätung am jeweiligen Ziel (Düsseldorf bzw. Dortmund) angekommen wäre/bin?
 

Chris_AC

Reguläres Mitglied
20.07.2016
53
1
Damit handelt es sich um EW2537 (Flugzeug D-AEWN).
STR-AGP EW2536 war prünktlich, Flugzeug stand dann zwei Stunden in AGP und ist mit einer Stunde Verspätung gestartet.
Grund ist ein Streik der Fluglotsen in Frankreich, das wusste man auch schon am Vortag.
Dann plant man den Flug diekt nach NUE, denn als Ausweichflughafen darf man NUE nachts nicht benutzen, wenn es nicht schon bei Abflug das Ziel war. Ansonsten muss man nach FMO oder HAJ, was für die Paxe noch eine längere Busfahrt bedeudet.

DE1459 TFS-STR und X32169 LPA-STR sind davon genauso betroffen.
edit sowie EW2585/EW2587/EW2581 PMI-STR. Nur AGP-STR und TFS-STR sind nach NUE geplant, wobei aktuell es für AGP-STR nach STR vor 00:00 Uhr reichen könnte/müsste.
Wie ist dies im Hinblick auf Fluggastrechte zu bewerten? Letztendlich ist das Flugzeug vor Plan in AGP angekommen und stand dann einfach länger. Sämtlicher Überflugverkehr über Frankreich war heute Abend unauffällig und nicht arg verspätet.
Den Grund am Streik zu sehen halte ich für sehr weit hergeholt. Die letztendliche Landezeit in Nue war vor Mitternacht, wenn man die kürzere Flugzeit nach Str noch berücksichtigt, war hier eher die übervorsichtige Planung von Eurowings schuld. Bei Einreichen der Fluggastrechte wird man vermutlich mit Fluglotsen-streik abgelehnt, zu Recht ?
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.095
1.535
Wie ist dies im Hinblick auf Fluggastrechte zu bewerten? Letztendlich ist das Flugzeug vor Plan in AGP angekommen und stand dann einfach länger. Sämtlicher Überflugverkehr über Frankreich war heute Abend unauffällig und nicht arg verspätet.
Den Grund am Streik zu sehen halte ich für sehr weit hergeholt. Die letztendliche Landezeit in Nue war vor Mitternacht, wenn man die kürzere Flugzeit nach Str noch berücksichtigt, war hier eher die übervorsichtige Planung von Eurowings schuld. Bei Einreichen der Fluggastrechte wird man vermutlich mit Fluglotsen-streik abgelehnt, zu Recht ?
Es gab einiges an Verspätungen/CANX
über in Frankreich. Eine (von mehreren) Gewerkschaften hat zum Streik aufgerufen.

Wenn die Flugsicherung streikt kann EW dafür nichts. Versuchen und dass es fälschlicherweise trotzdem durchgeht kann man immer. Chancen sind aber gering.

Dass man sicherheitshalber nach NUE geplant hat, statt zu canceln war doch sicher in deinem Interesse?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Berechtigt alleine die Cancellation (Grund würde ich aufgrund mehrerer equipment changes in den 24 Stunden vor dem Flug auf no aircraft tippen) zu einer Kompensationszahlung, auch wenn ich sowohl mit der LH74, als auch mit der Zugverbindung mit weniger als drei Stunden Verspätung am jeweiligen Ziel (Düsseldorf bzw. Dortmund) angekommen wäre/bin?
Eine Annullierung reicht alleine nicht aus. Die Grenze für eine Ausgleichszahlung liegt hier bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden. Schlägt die Airline eine Ersatzbeförderung vor, die zwei Stunden oder weniger beim vorher gebuchten Ziel ankommt, dann ist sie aus dem Schneider. Die Ankunftszeit einer anderweitigen Beförderung auf Wunsch des Passagiers ist nur relevant, wenn diese in Hinsicht auf die neuen Flugzeiten (nach Umbuchung) verspätet ist.
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.852
7.378
FRA / FMO
Wie ist dies im Hinblick auf Fluggastrechte zu bewerten? Letztendlich ist das Flugzeug vor Plan in AGP angekommen und stand dann einfach länger. Sämtlicher Überflugverkehr über Frankreich war heute Abend unauffällig und nicht arg verspätet.
Den Grund am Streik zu sehen halte ich für sehr weit hergeholt. Die letztendliche Landezeit in Nue war vor Mitternacht, wenn man die kürzere Flugzeit nach Str noch berücksichtigt, war hier eher die übervorsichtige Planung von Eurowings schuld. Bei Einreichen der Fluggastrechte wird man vermutlich mit Fluglotsen-streik abgelehnt, zu Recht ?
Nur weil du nicht einsehen möchtest, dass es einen Streik gibt, ist der Streik nicht weg. Viele Airlines streichen Flüge oder verspäten sie, aufgrund des real existierenden Streiks.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.922
3.814
FRA
Eine Annullierung reicht alleine nicht aus. Die Grenze für eine Ausgleichszahlung liegt hier bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden. Schlägt die Airline eine Ersatzbeförderung vor, die zwei Stunden oder weniger beim vorher gebuchten Ziel ankommt, dann ist sie aus dem Schneider. Die Ankunftszeit einer anderweitigen Beförderung auf Wunsch des Passagiers ist nur relevant, wenn diese in Hinsicht auf die neuen Flugzeiten (nach Umbuchung) verspätet ist.
Ab 2 Stunden Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlung erst ab 3 Stunden, oder?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.292
1.938
Ab 2 Stunden Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlung erst ab 3 Stunden, oder?
Wenn ein Flug (kurzfristig) annulliert wird, und die Airline bei Strecken unterhalb der 1.500km (also im 250€-Bereich) nur Alternativen anbietet, die mehr als 2h später ankommen, muss sie auch die Ausgleichszahlung (250€) zahlen.

Aber ja, grundsätzlich sind es 3h
 

Chris_AC

Reguläres Mitglied
20.07.2016
53
1
Nur weil du nicht einsehen möchtest, dass es einen Streik gibt, ist der Streik nicht weg. Viele Airlines streichen Flüge oder verspäten sie, aufgrund des real existierenden Streiks.
Ich hatte doch gar nicht geschrieben, dass ich das nicht einsehe.
Lediglich die Kausalität (atc-streik als "Schutzschild" für Alles - warum stand die Maschine vor Boarding so lange und hat den Slot verpasst) und Verhältnismäßigkeit (Ankunftszeit Hinflug, tatsächliche Uhrzeit Landung) hinterfragt.
Ebenfalls Frage ich mich, wieso Stuttgart so "hart" ablehnen durfte, wo klar war, dass die Verspätung definitiv trotzdem mit Landung vor Mitternacht möglich ist?
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.714
474
STR
Ebenfalls Frage ich mich, wieso Stuttgart so "hart" ablehnen durfte, wo klar war, dass die Verspätung definitiv trotzdem mit Landung vor Mitternacht möglich ist?
Ich gehe nicht davon aus, dass „Stuttgart“ (d.h. das Regierungspräsidium Stuttgart als Aufsichtsbehörde für den Flughafen Stuttgart) irgendwas abgelehnt hat. Landungen vor 24 Uhr sind sowieso nicht ablehnbar und die TUI aus LPA hat eine Ausnahme für Landung um 00:40 bekommen.
Ich wundere mich nur, warum die Flugbesatzung als klar war, dass es zeitlich noch nach Stuttgart reicht, nicht entschieden hat in Stuttgart zu landen. (wie bei den beiden genannten PMI-STR)
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.150
2.693
Ich hatte doch gar nicht geschrieben, dass ich das nicht einsehe.
Lediglich die Kausalität (atc-streik als "Schutzschild" für Alles - warum stand die Maschine vor Boarding so lange und hat den Slot verpasst) und Verhältnismäßigkeit (Ankunftszeit Hinflug, tatsächliche Uhrzeit Landung) hinterfragt.
Ebenfalls Frage ich mich, wieso Stuttgart so "hart" ablehnen durfte, wo klar war, dass die Verspätung definitiv trotzdem mit Landung vor Mitternacht möglich ist?
Du weißt, dass sie den Slot verpasst hat? Oder bekam sie vielleicht einen anderen? Und definitiv? Wir sind kurz vor Nürnberg und sagen " ach weißte, wir haben den Flug zwar so angemeldet, fliegen jetzt aber doch woanders hin. Könnt ihr mal alles fertig machen, wir sind in 20min da" 🙄
 

Chris_AC

Reguläres Mitglied
20.07.2016
53
1
Du weißt, dass sie den Slot verpasst hat? Oder bekam sie vielleicht einen anderen? Und definitiv? Wir sind kurz vor Nürnberg und sagen " ach weißte, wir haben den Flug zwar so angemeldet, fliegen jetzt aber doch woanders hin. Könnt ihr mal alles fertig machen, wir sind in 20min da" 🙄
Vor Start und mit zugewiesenem Slot in AGP war klar, dass Landung vor Mitternacht möglich ist, aber Stuttgart hat laut Pilot nur bis 23:30 zugelassen, was knapp nicht geschafft worden wäre....
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.113
1.410
TXL
Jetzt bin ich selbst mal betroffen:

Gebucht mit A3 über Ostern:
BER-ATH-LCA r/t.

Hin - und Rückflug wurden jeweils storniert. A3 bietet auf der Website nur Flüge mit A3 als Alternative an. Mit der angebotenen Alternative für den Hinflug könnte ich leben, allerdings soll ich beim Rückflug jetzt schon um 5 Uhr morgens zurück nach BER fliegen statt um 10 Uhr. Das ist für mich überhaupt nicht akzeptabel. Ich weiß von anderen Unregelmäßigkeiten, dass A3 auch auf A3 Verbindungen bei der Umbuchung beharrt.

Flugzeit ursprünglich:
10:15 bis 16:20

Flugzeit neu:
05:00 bis 10:40

Die einzig brauchbaren Varianten gibt es mit der LH Group bzw. mit BA.
11:25 bis 17:55 (LX)
15:50 bis 21:05 (LH)
17:00 bis 22:25 (LH)
14:25 bis 18:55 (OS)
17:20 bis 22:15 (OS)
14:25 bis 22:45 (BA)

Ich nehme mal an, dass ich die LX Verbindung verlangen müsste und ggf. später einklagen müsste, weil diese am ehesten mit der ursprünglichen Uhrzeit passt, oder?
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Ich nehme mal an, dass ich die LX Verbindung verlangen müsste und ggf. später einklagen müsste, weil diese am ehesten mit der ursprünglichen Uhrzeit passt, oder?
Nein. Das wäre wahrscheinlich die anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Du kannst jedoch auch eine anderweitige Beförderung zu einem Zeitpunkt nach Wunsch einfordern. Auf dieser muss es natürlich entsprechende Verfügbarkeiten geben.

Da gibt es zwar Diskussion, wie weit man später umbuchen darf. Doch da geht es um Monate später, nicht um Tage oder gar um Flüge am selben Tag.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.638
5.891
Eine Annullierung reicht alleine nicht aus. Die Grenze für eine Ausgleichszahlung liegt hier bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden. Schlägt die Airline eine Ersatzbeförderung vor, die zwei Stunden oder weniger beim vorher gebuchten Ziel ankommt, dann ist sie aus dem Schneider.

Schade, die vorgeschlagene Ersatzverbindung hat 1:45 Stunden Verspätung. Ist jetzt schon das zweite Mal in zwei Jahren bei mir, dass LH um ein paar Minuten an der Kompensation vorbeikommt. Blöd sind sie dort nicht.

Trotzdem danke für die Info.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.113
1.410
TXL
Nein. Das wäre wahrscheinlich die anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Du kannst jedoch auch eine anderweitige Beförderung zu einem Zeitpunkt nach Wunsch einfordern. Auf dieser muss es natürlich entsprechende Verfügbarkeiten geben.

Da gibt es zwar Diskussion, wie weit man später umbuchen darf. Doch da geht es um Monate später, nicht um Tage oder gar um Flüge am selben Tag.
Danke dir. Ich möchte ja am selben Tag schon wieder nach Hause, nur ist Abflug um 5 Uhr für mich überhaupt nicht akzeptabel. Dann frage ich mal die 17:00 Uhr Verbindung bei A3 an. Mal gucken was die sagen werden. :)
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Schade, die vorgeschlagene Ersatzverbindung hat 1:45 Stunden Verspätung. Ist jetzt schon das zweite Mal in zwei Jahren bei mir, dass LH um ein paar Minuten an der Kompensation vorbeikommt. Blöd sind sie dort nicht.
Wenn Du diese wählst, dann geht es um den Zeitpunkt von „Tür auf“, nicht um die geplante Ankunftszeit. Da bestehen durchaus gute Chancen auf eine Kompensation.

Nimmt Du allerdings eine Verbindung nach Wunsch, dann ist es egal, ob der angebotene Flug am Ende zu spät ankommt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Danke dir. Ich möchte ja am selben Tag schon wieder nach Hause, nur ist Abflug um 5 Uhr für mich überhaupt nicht akzeptabel. Dann frage ich mal die 17:00 Uhr Verbindung bei A3 an. Mal gucken was die sagen werden. :)
Suche Dir die für Dich optimale Verbindung aus, frage diese bei A3 an und dokumentiere vorher die Verfügbarkeit des gewünschten Flugs.

Das wäre Dein gutes Recht. Wie geschmeidig eine Airline damit umgeht, ist allerdings eine andere Frage.