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Ja, genau - am Ende. Nicht am Anfang.Warum? Am Ende zahlt's doch die Airline.
Mit dieser Logik müsstest auch nicht im Vorfeld fakturieren, wenn am Ende die Airline zahlt. Allein unsere gemeinsame Geschäftsbeziehung wird zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung schon dreieinhalb Jahre alt sein. Wenn sie nicht das vierte oder fünfte Mal verschoben wird.
Solange sollst Du keinen Verdienstausfall haben und ich keinen Vermögensverlust. Bei einer EU 261-Sache kann man sicher drüber streiten, ob eine Rechtschutz sinnvoll ist.
Am Ende aber bleibt die Frage, die sich alle stellen müssen: Gehe ich Dir und Deinen Kollegen gegenüber in Vorleistung oder lasse ich die Rechtsschutzversicherung in Vorleistung treten. Es gibt ja ein paar Mitinsassen, die mehrere EU 261-Bälle in der Luft haben. Da würde ich keinesfalls immer selbst in Vorleistung treten.