EU Fluggastrechte / Annullierung

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insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.159
683
jwd
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Warum? Am Ende zahlt's doch die Airline.
Ja, genau - am Ende. Nicht am Anfang.

Mit dieser Logik müsstest auch nicht im Vorfeld fakturieren, wenn am Ende die Airline zahlt. Allein unsere gemeinsame Geschäftsbeziehung wird zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung schon dreieinhalb Jahre alt sein. Wenn sie nicht das vierte oder fünfte Mal verschoben wird.

Solange sollst Du keinen Verdienstausfall haben und ich keinen Vermögensverlust. Bei einer EU 261-Sache kann man sicher drüber streiten, ob eine Rechtschutz sinnvoll ist.

Am Ende aber bleibt die Frage, die sich alle stellen müssen: Gehe ich Dir und Deinen Kollegen gegenüber in Vorleistung oder lasse ich die Rechtsschutzversicherung in Vorleistung treten. Es gibt ja ein paar Mitinsassen, die mehrere EU 261-Bälle in der Luft haben. Da würde ich keinesfalls immer selbst in Vorleistung treten.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.431
3.070
Neuss
www.drboese.de
Allein unsere gemeinsame Geschäftsbeziehung wird zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung schon dreieinhalb Jahre alt sein
Du scheinst dich mit der anwaltlichen Durchsetzung von Fluggastrechten nicht auszukennen (oder bisher an absolute Luftpumpen geraten sein).

Ich bekomme Verfahren über zwei Instanzen + EuGH schneller entschieden, als das.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.956
6.767
LEJ
LH1151 (AGP-FRA) ist am 22.09. nach NUE umgeleitet worden, laut Aussage des Piloten wegen des Wetters am FRA und den fehlenden Treibstoffreserven für die ~50 Minuten Warteschleifen. An dem Abend sind fünf LH Maschinen nach NUE und eine nach STR umgeleitet worden, alles andere ist gelandet (wenn auch verspätet).

Aus dem FRA-Thread:
Denke das war ein Mix aus Wetter, ATC-Mangel und der Anfälligkeit Frankfurts bei den kleinsten Probleme direkt aus den Ruder zu laufen.

Gegen 19 Uhr gab es starken Regen mit böigem Wind und gefolgt von etwas Gewitter um Frankfurt. Das kann der Grund gewesen sein.
LH hat sich nicht um den Weitertransport gekümmert, per Lautsprecher kam "bitte selbst organisieren" o.ä. (ich war nicht vor Ort). Daraufhin wurde ein Taxi nach FRA organisiert, drei Mitfahrer, 200 EUR Pauschale pro Person. Ankunft am FRA um 2 Uhr statt 20:45 Uhr. Mangels ÖPNV wurde dann noch ein Taxi (~50 EUR) für die Heimfahrt ab FRA genutzt.

EU261/04 via @kexbox-Howto und Mail (BCC-Trick) an LH geschickt, nach einer Woche kam die Antwort: die LH möchte 200 EUR auszahlen. Gefordert waren 400 EUR plus Auslagenerstattung (zumindest 200 EUR der insgesamt 250 EUR Taxikosten).

Frage: es wird mit keinem Wort der Grund der Umleitung (Wetter, Technical, etc.) erwähnt. Lohnt es sich Einspruch einzulegen?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.851
7.378
FRA / FMO
LH1151 (AGP-FRA) ist am 22.09. nach NUE umgeleitet worden, laut Aussage des Piloten wegen des Wetters am FRA und den fehlenden Treibstoffreserven für die ~50 Minuten Warteschleifen. An dem Abend sind fünf LH Maschinen nach NUE und eine nach STR umgeleitet worden, alles andere ist gelandet (wenn auch verspätet).

Aus dem FRA-Thread:



LH hat sich nicht um den Weitertransport gekümmert, per Lautsprecher kam "bitte selbst organisieren" o.ä. (ich war nicht vor Ort). Daraufhin wurde ein Taxi nach FRA organisiert, drei Mitfahrer, 200 EUR Pauschale pro Person. Ankunft am FRA um 2 Uhr statt 20:45 Uhr. Mangels ÖPNV wurde dann noch ein Taxi (~50 EUR) für die Heimfahrt ab FRA genutzt.

EU261/04 via @kexbox-Howto und Mail (BCC-Trick) an LH geschickt, nach einer Woche kam die Antwort: die LH möchte 200 EUR auszahlen. Gefordert waren 400 EUR plus Auslagenerstattung (zumindest 200 EUR der insgesamt 250 EUR Taxikosten).

Frage: es wird mit keinem Wort der Grund der Umleitung (Wetter, Technical, etc.) erwähnt. Lohnt es sich Einspruch einzulegen?
Aus meiner Sicht sollte voller Anspruch auf die Taxikosten zum Flughafen bestehen, egal warum umgeleitet wurde. Ohne zwingende Notwendigkeit (Wetter, ATC) werden normalerweise keine Flüge umgeleitet, daher sehe ich keinen Anspruch auf 250€ wegen Verspätung.
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.956
6.767
LEJ
Aus meiner Sicht sollte voller Anspruch auf die Taxikosten zum Flughafen bestehen, egal warum umgeleitet wurde.
Der Anspruch wäre von den 200EUR ja abgedeckt. Die offenen 50EUR sind FRA-Wohnung und vermutlich grenzwertig.
daher sehe ich keinen Anspruch auf 250€ wegen Verspätung.
Warum 250EUR? AGP-FRA sind 1.129mi (1.817km) und damit 400EUR. Und kann man nicht auch den fehlenden Sprit für die Warteschlangen als durch LH-verursachtes Problem ansehen?
Ohne zwingende Notwendigkeit (Wetter, ATC) werden normalerweise keine Flüge umgeleitet
Müsste (sollte?) LH dann nicht diese Gründe in der Antwort auflisten, damit der Passagier weiß warum die Kompensationsforderung abgelehnt wurde?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Und kann man nicht auch den fehlenden Sprit für die Warteschlangen als durch LH-verursachtes Problem ansehen?
Nein. Es hängt davon ab, ob der LH die Ursache für die Umleitung zuzuordnen ist (im Sinne von EuGH).
Müsste (sollte?) LH dann nicht diese Gründe in der Antwort auflisten, damit der Passagier weiß warum die Kompensationsforderung abgelehnt wurde?
Das wäre schön. Muss sie aber nicht.
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.956
6.767
LEJ
Ok, danke für den Input. Noch eine Frage: Verspielt man die von LH angebotenen 200 EUR Kompensation wenn man jetzt Widerspruch einlegt? Als Laie würde ich sagen, dass das nicht möglich ist.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.851
7.378
FRA / FMO
Der Anspruch wäre von den 200EUR ja abgedeckt. Die offenen 50EUR sind FRA-Wohnung und vermutlich grenzwertig.
Dann würde ich es dabei belassen
Warum 250EUR? AGP-FRA sind 1.129mi (1.817km) und damit 400EUR. Und kann man nicht auch den fehlenden Sprit für die Warteschlangen als durch LH-verursachtes Problem ansehen?
Stimmt. Wären wenn 400€ war bei den meisten EU Zielen.
Müsste (sollte?) LH dann nicht diese Gründe in der Antwort auflisten, damit der Passagier weiß warum die Kompensationsforderung abgelehnt wurde?
Ich wüsste nicht was die Grundlage dafür sein sollte.
 
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BillyLowskill

Neues Mitglied
06.10.2023
7
1
Hallo nochmal,

bevor ich jetzt kompletten Blödsinn an Tailwind schreibe und mich ggf. durch ungeschickte Formulierungen direkt selbst rauskicke bitte ich um ein kurzes Feedback zu folgendem Text, den ich an den Tailwind Customer Service schicken möchte. Insbesondere bei dem kursiv gedruckten Teil bin ich mir unsicher, ob ich das überhaupt erwähnen sollte und falls ja, ob die Formulierung so passt oder eher unglücklich ist:


Sehr geehrte Damen und Herren,

da mein Flug TI 356 von Hamburg (HAM) nach Antalya (AYT) am 26.09.2023 mehr als 3 Stunden Verspätung gegenüber der geplanten Ankunft bei meiner Buchung am 13.09.2023 hatte, fordere ich eine Entschädigung. Geplante Ankunftszeit in Antalya (AYT) bei Buchung war 26.09.2023 14:35 Uhr Ortszeit. Die tatsächliche Ankunft war am 26.09.2023 um 17:47 Uhr Ortszeit.

Ich hatte für zwei Fluggäste gebucht: Herrn Vorname Nachname und Herrn Vorname Nachname, Buchungsnummer: 1234567. Am 25.09.2023 wurde mir per Email bestätigt, dass trotz der nach meiner Buchung hinzugekommenen Zwischenlandung in Leipzig die Flugnummer weiterhin unverändert TI 356 wäre, sowohl für den Flug Hamburg – Leipzig als auch für den Flug Leipzig – Antalya. Am Abflugtag gab es keinen Flug mit der Nummer TI 356. Es gab auch keine Info seitens Tailwind, dass es den von mir gebuchten Flug nicht mehr gäbe. Stattdessen standen sowohl Herr Vorname Nachname als auch Herr Vorname Nachname auf der Passagierliste der Flüge TWI 355 (Hamburg – Leipzig) sowie TWI 372 (Leipzig – Antalya), welcher dann wie oben beschrieben mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden in Antalya landete.

Gemäß Fluggastrechtverordnung 261/2004 steht uns pro Fluggast eine Entschädigung in Höhe von € 400,00 zu. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von € 800,00 bis zum 24.10 2023 auf folgendes Konto:

Herr Vorname Nachname
IBAN: 12345...
BIC: adfadf...



Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname



Vielen Dank schon mal für eure Mühe bis hierher! Die Hinweise, dass es bei Tailwind generell schwierig ist, Entschädigungen zu bekommen habe ich gelesen. Trotzdem will ich es wenigstens versuchen, indem ich erstmal so eine Email hinschicke und bei nichtbeachtung/ablehnung seitens Tailwind dann Flightright einschalte.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.758
27.082
MUC
Hallo nochmal,

bevor ich jetzt kompletten Blödsinn an Tailwind schreibe und mich ggf. durch ungeschickte Formulierungen direkt selbst rauskicke bitte ich um ein kurzes Feedback zu folgendem Text, den ich an den Tailwind Customer Service schicken möchte. Insbesondere bei dem kursiv gedruckten Teil bin ich mir unsicher, ob ich das überhaupt erwähnen sollte und falls ja, ob die Formulierung so passt oder eher unglücklich ist:


Sehr geehrte Damen und Herren,

da mein Flug TI 356 von Hamburg (HAM) nach Antalya (AYT) am 26.09.2023 mehr als 3 Stunden Verspätung gegenüber der geplanten Ankunft bei meiner Buchung am 13.09.2023 hatte, fordere ich eine Entschädigung. Geplante Ankunftszeit in Antalya (AYT) bei Buchung war 26.09.2023 14:35 Uhr Ortszeit. Die tatsächliche Ankunft war am 26.09.2023 um 17:47 Uhr Ortszeit.

Ich hatte für zwei Fluggäste gebucht: Herrn Vorname Nachname und Herrn Vorname Nachname, Buchungsnummer: 1234567. Am 25.09.2023 wurde mir per Email bestätigt, dass trotz der nach meiner Buchung hinzugekommenen Zwischenlandung in Leipzig die Flugnummer weiterhin unverändert TI 356 wäre, sowohl für den Flug Hamburg – Leipzig als auch für den Flug Leipzig – Antalya. Am Abflugtag gab es keinen Flug mit der Nummer TI 356. Es gab auch keine Info seitens Tailwind, dass es den von mir gebuchten Flug nicht mehr gäbe. Stattdessen standen sowohl Herr Vorname Nachname als auch Herr Vorname Nachname auf der Passagierliste der Flüge TWI 355 (Hamburg – Leipzig) sowie TWI 372 (Leipzig – Antalya), welcher dann wie oben beschrieben mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden in Antalya landete.

Gemäß Fluggastrechtverordnung 261/2004 steht uns pro Fluggast eine Entschädigung in Höhe von € 400,00 zu. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von € 800,00 bis zum 24.10 2023 auf folgendes Konto:

Herr Vorname Nachname
IBAN: 12345...
BIC: adfadf...



Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname



Vielen Dank schon mal für eure Mühe bis hierher! Die Hinweise, dass es bei Tailwind generell schwierig ist, Entschädigungen zu bekommen habe ich gelesen. Trotzdem will ich es wenigstens versuchen, indem ich erstmal so eine Email hinschicke und bei nichtbeachtung/ablehnung seitens Tailwind dann Flightright einschalte.

Den Sermon bzgl. Zwischenlandung und anderer Flugnummer würde ich mir sparen. Generell ist weniger meist mehr. Du hast offenbar eine Beförderung von HAM nach AYT gebucht. Wenn dann die Ankunft in AYT mehr als drei Stunden verzögert erfolgt, ist der Rest eigentlich irrelevant.

Bei Tailwind wird es aber ohnehin sehr wahrscheinlich auf eine Klage und Probleme bei der Eintreibung hinauslaufen.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
430
Den Sermon bzgl. Zwischenlandung und anderer Flugnummer würde ich mir sparen. Generell ist weniger meist mehr. Du hast offenbar eine Beförderung von HAM nach AYT gebucht. Wenn dann die Ankunft in AYT mehr als drei Stunden verzögert erfolgt, ist der Rest eigentlich irrelevant.

Bei Tailwind wird es aber ohnehin sehr wahrscheinlich auf eine Klage und Probleme bei der Eintreibung hinauslaufen.

Dem würde ich zustimmen. Ich tendiere auch generell bei Airlines dazu, zu lange Sätze, Kausalsätze oder alles, was in einem Translator ggf. untergehen könnte, zu vermeiden.

  • Ich wende mich an Sie im Namen von Reisender2 sowie im eigenen Namen
  • Ich habe gebucht: ..
  • Tatsächlich angekommen bin ich: ..
  • Deshalb mache ich laut EU261 folgendes geltend: ...
  • Fristsetzung
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.292
1.938
Soweit ich das in Erinnerung habe, kann man als Gast bei verpasstem/gestrichenen Anschluss-Flug auch den Rücktransport zum Startpunkt verlangen.
Z.B. LAX-FRA-OTP

Während man im Flugzeug LAX-FRA sitzt, wird FRA-OTP gestrichen, umgebucht und man würde 5h später als ursprünglich gebucht in OTP ankommen.

Wenn man nun aber die "Reise abbrechen" will, steht dem Fluggast dann der Rücktransport nach LAX auch in der auf dem Hinflug gebuchten Klasse zu?
Also bei LAX-FRA in F gehts auch in F zurück? oder "kann" die Airline dann den F/C Gast auch in Eco zurücktransportieren?

100% Refund sollte es ja auch noch geben?
 

HAJfb

Aktives Mitglied
22.10.2016
133
36
HAJ
(Auch) BA ist Schuldner
Vielen Dank, BA hat auch schon reagiert und sagt mir stehen 300€ zu, weil die Entfernung über 3500km liegt und die Verspätung unter 4 Std. Passt das? War irgendwie von 600€ ab 3 Std ausgegangen..

vielen Dank
Hallo Zusammen! Frage in die Runde zur Zuständigkeit für einen Claim bzgl. mehr als 3 Stunden Delay bei der Ankunft..

American Airlines Ticket (001- Ticket Stock) und erstes Leg (HAJ-LHR) AA Flugnummer und operated by BA).
Ca. 35 min Verspätung heute am 01.10. und dadurch den Anschluss in LHR auf AA21 verpasst und Umbuchung auf AA81. Dadurch auch den Anschluss in DFW verpasst (AA5556) und Umbuchung auf AA3567 mit Ankunft 3:40 Std. später als ursprünglich gebucht..
Bei wem melde ich jetzt die 600€ an? British Airways weil die es verbockt haben oder AA weil deren Ticket?
Vielen Dank!
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.758
27.082
MUC
Soweit ich das in Erinnerung habe, kann man als Gast bei verpasstem/gestrichenen Anschluss-Flug auch den Rücktransport zum Startpunkt verlangen.

Wo soll sich denn ein solches Recht her ableiten?

Z.B. LAX-FRA-OTP
Während man im Flugzeug LAX-FRA sitzt, wird FRA-OTP gestrichen, umgebucht und man würde 5h später als ursprünglich gebucht in OTP ankommen.

Wenn man nun aber die "Reise abbrechen" will, steht dem Fluggast dann der Rücktransport nach LAX auch in der auf dem Hinflug gebuchten Klasse zu?

"Reise abbrechen" würde ja bedeuten, in FRA auszusteigen.

Also bei LAX-FRA in F gehts auch in F zurück? oder "kann" die Airline dann den F/C Gast auch in Eco zurücktransportieren?
100% Refund sollte es ja auch noch geben?

Sicher, und doppelte Meilengutschrift natürlich. 🤣
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.851
7.378
FRA / FMO
Wo soll sich denn ein solches Recht her ableiten?
EU VO261/04 Artikel 8 ivm. Artikel 6

Beitrag automatisch zusammengeführt:

Soweit ich das in Erinnerung habe, kann man als Gast bei verpasstem/gestrichenen Anschluss-Flug auch den Rücktransport zum Startpunkt verlangen.
Z.B. LAX-FRA-OTP

Während man im Flugzeug LAX-FRA sitzt, wird FRA-OTP gestrichen, umgebucht und man würde 5h später als ursprünglich gebucht in OTP ankommen.

Wenn man nun aber die "Reise abbrechen" will, steht dem Fluggast dann der Rücktransport nach LAX auch in der auf dem Hinflug gebuchten Klasse zu?
Also bei LAX-FRA in F gehts auch in F zurück? oder "kann" die Airline dann den F/C Gast auch in Eco zurücktransportieren?

100% Refund sollte es ja auch noch geben?
Da die EU VO nur von Rückführung redet, gibt es denke ich mal freiwillig nur Eco.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.895
3.009
CGN / MUC / ZRH / EWR
EU VO261/04 Artikel 8 ivm. Artikel 6

Beitrag automatisch zusammengeführt:


Da die EU VO nur von Rückführung redet, gibt es denke ich mal freiwillig nur Eco.
Hab zurzeit auch so eine Konstellation mit Eurowings - die sind sehr bockig was das Art. 8 Wahlrecht angeht. Wo kämen wir denn da hin, wenn der Kunde am Ende völlig kostenlos geflogen wäre, das gibts doch nicht :LOL:
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.758
27.082
MUC
EU VO261/04 Artikel 8 ivm. Artikel 6

Beitrag automatisch zusammengeführt:


Da die EU VO nur von Rückführung redet, gibt es denke ich mal freiwillig nur Eco.

Wow, man lernt nie aus.

Damit sind die Fragen ja beantwortet. Rückflug an den Ursprungsort wird geschuldet, sofern der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist. Erstattung des vollen Flugpreises ebenfalls. Die von mir ins Spiel gebrachte doppelte Meilengutschrift hingegen ergibt sich wohl weniger aus EU261 als vielleicht eher aus ungewollten IT-Verhaltens.