Wie geht man am sinnvollsten vor, wenn die LH eine Ausgleichszahlung mehrfach ablehnt?
Kundenservice habe ich bereits mehrfach kontaktiert, jeweils negative Nachrichten s.u.
In der Antwort vom Juni 2023 stand u.a. Zitat.: "wurde der Flughafen wegen [Wetterumstand, z.B. Gewittersturm einfügen] von den Behörden mehrere Stunden geschlossen."
Die letzte Antwort von LH (September 2023) ergab, dass ich den Flug selbst storniert hätte.
Der Flug BER-MUC hätte im Dezember 2022 stattfinden sollen. In der Nacht vor Abflug wurde er mir nach einer kostenfreien Umbuchung einseitig gecancelt. Das System hat mich um ca. 2 Uhr nachts dann umgebucht..
=> BER-LPA-MUC, Reisezeit wären roundabout 20h gewesen..
Ich habe vormittags als ich wieder wach war, sofort den LH Kundenservice angerufen. Nach 10 Anrufen und mehrere Stunden Wartezeit hatte ich einen Mitarbeiter dran. Eine Umbuchung kann er nicht anbieten. Obwohl für BER-MUC eine Verbindung mit Zwischenstopp über den FRA möglich gewesen wäre. (Preis lag bei ca. 400 € für diese Verbindung.)
Was kann man jetzt noch machen? Flightright.de einschalten oder selber Klage einreichen?
Die erste Antwort von LH ist definitiv nicht korrekt, da der Flughafen BER nicht geschlossen war. Dies liegt mir sogar schriftlich vor.
Ich bin kein Anwalt, habe aber schon 2x einen benötigt zwecks Fluggastrechte.Die Sache mit dem Anwalt ist nur die. Der Anwalt schickt nach paar Tagen eine Rechnung von ca. 250€. Rechtsschutz hab ich (noch) nicht. @kexbox
Nachdem LOT großzügig 10 Stunden Ankunftsverspätung ausgegeben hatte weil Anschlussflug verpasst, möchten sie mir jetzt 250€ offerieren ("wir haben uns entschieden ihnen 250€ als Ausgleich anzubieten.") Nette Formulierung als Antwort auf meinen EU261 Claim
Nur bieten sie in einem Link nur Erstattung auf Konto. Möchte das Geld aber lieber auf Zahlungsmittel KK zurück? Weiß jemand ob/wie das bei Lot funktioniert?
Wer öfter im Anwendungsbereich von EU 261 fliegt, findet auf finanztip.de vielleicht eine Rechtsschutzversicherung, die nach Preis und Leistung kein ökonomischer Unfug ist.Die Sache mit dem Anwalt ist nur die. Der Anwalt schickt nach paar Tagen eine Rechnung von ca. 250€. Rechtsschutz hab ich (noch) nicht. @kexbox
Die Sache mit dem Anwalt ist nur die. Der Anwalt schickt nach paar Tagen eine Rechnung von ca. 250€. Rechtsschutz hab ich (noch) nicht. @kexbox
Ja es ist ein lustiger Laden, besser gesagt ein fast verbrecherischer Laden. Da die LH in Deutschland das Monopol hat, ist es schwierig zur Konkurrenz zu gehen. Die Eurowings ist ja mindestens genauso schlimm - die ja auch zur LHG gehört. @Tasha
Warum? Am Ende zahlt's doch die Airline.Wer öfter im Anwendungsbereich von EU 261 fliegt, findet auf finanztip.de vielleicht eine Rechtsschutzversicherung, die nach Preis und Leistung kein ökonomischer Unfug ist.
ich hatte über Involatus den Flug TI 356 mit Tailwind Airlines von Hamburg (HAM) nach Antalya (AYT) gebucht.
Die werden sich kaputtlachen schätze ich - solche Flugplanänderungen in Salamitaktik kommt bei denen schon mal häufiger vor. Also man kann im Prinzip mit allen türkischen Airlines fliegen - von Tailwind würde ich aus genau diesem Grund aber immer abraten. Die fliegen wie es denen passt und wenn 10 Tage vorher der Flieger nicht voll ist, wird eben zusammengelegt. Beschwerden dazu hört man immer wieder.Da noch keiner der Experten geantwortet hat:
[Laie]
- Abflug ab HAM, HAM liegt in der EU => EU261 ist anwendbar
- Verspätung > 3 Std, keine außergewöhnlichen Umstände => es besteht ein Anspruch
- Anspruchsgegner ist Tailwind, auf deren Homepage stehen 2 E-Mail Adressen => Anspruch geltend machen
[/ Laie]
Danke!Da noch keiner der Experten geantwortet hat:
[Laie]
- Abflug ab HAM, HAM liegt in der EU => EU261 ist anwendbar
- Verspätung > 3 Std, keine außergewöhnlichen Umstände => es besteht ein Anspruch
- Anspruchsgegner ist Tailwind, auf deren Homepage stehen 2 E-Mail Adressen => Anspruch geltend machen
[/ Laie]
Ich vermute es interessiert Tailwind nicht wirklich, was man macht.Da noch keiner der Experten geantwortet hat:
[Laie]
- Abflug ab HAM, HAM liegt in der EU => EU261 ist anwendbar
- Verspätung > 3 Std, keine außergewöhnlichen Umstände => es besteht ein Anspruch
- Anspruchsgegner ist Tailwind, auf deren Homepage stehen 2 E-Mail Adressen => Anspruch geltend machen
[/ Laie]
Ich kenne mich mit den rechtlichen Begriffen nicht so aus. Bedeutet "Titel erlangen", dass man den Prozess gewonnen hat und Tailwind dazu veruteilt wurde, die Entschädigung zu zahlen? "nicht vollziehbar" heißt dann, dass die trotzdem nicht zahlen werden, weil sie wissen, dass man denen nichts kann?Ich vermute es interessiert Tailwind nicht wirklich, was man macht.
In der Vergangenheit wurde immer wieder berichtet, dass keine Reaktion erfolgt und Durchsetzung auf dem Rechtsweg mangels ladungsfähiger Anschrift in Deutschland schwierig bis unmöglich ist und selbst wenn man einen Titel erlangt, dieser praktisch nicht vollziehbar ist.
Wenn man z.B. über Flightright versucht etwas einzuklagen und Tailwind vom Gericht dazu verurteilt wird, zu zahlen, dann wäre die Klage ja erfolgreich. Und im Erfolgsfall müsste man dann die Provision an Flightright zahlen. Müsste man die Provision auch zahlen, wenn man gar kein Geld bekommen hat?
naja, Verhaeltnismaessigkeit und so...
wenn kein geringeres wirtschaftsgut vorhanden oder greifbar ist -> warum nicht?