EU Fluggastrechte / Annullierung

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MUCflieger

Neues Mitglied
05.10.2023
3
12
Wie geht man am sinnvollsten vor, wenn die LH eine Ausgleichszahlung mehrfach ablehnt?
Kundenservice habe ich bereits mehrfach kontaktiert, jeweils negative Nachrichten s.u.
In der Antwort vom Juni 2023 stand u.a. Zitat.: "wurde der Flughafen wegen [Wetterumstand, z.B. Gewittersturm einfügen] von den Behörden mehrere Stunden geschlossen."
Die letzte Antwort von LH (September 2023) ergab, dass ich den Flug selbst storniert hätte.

Der Flug BER-MUC hätte im Dezember 2022 stattfinden sollen. In der Nacht vor Abflug wurde er mir nach einer kostenfreien Umbuchung einseitig gecancelt. Das System hat mich um ca. 2 Uhr nachts dann umgebucht..
=> BER-LPA-MUC, Reisezeit wären roundabout 20h gewesen.. 🤪
Ich habe vormittags als ich wieder wach war, sofort den LH Kundenservice angerufen. Nach 10 Anrufen und mehrere Stunden Wartezeit hatte ich einen Mitarbeiter dran. Eine Umbuchung kann er nicht anbieten. Obwohl für BER-MUC eine Verbindung mit Zwischenstopp über den FRA möglich gewesen wäre. (Preis lag bei ca. 400 € für diese Verbindung.)

Was kann man jetzt noch machen? Flightright.de einschalten oder selber Klage einreichen?

Die erste Antwort von LH ist definitiv nicht korrekt, da der Flughafen BER nicht geschlossen war. Dies liegt mir sogar schriftlich vor.
 

Tasha

Neues Mitglied
20.09.2023
21
15
Wie geht man am sinnvollsten vor, wenn die LH eine Ausgleichszahlung mehrfach ablehnt?
Kundenservice habe ich bereits mehrfach kontaktiert, jeweils negative Nachrichten s.u.
In der Antwort vom Juni 2023 stand u.a. Zitat.: "wurde der Flughafen wegen [Wetterumstand, z.B. Gewittersturm einfügen] von den Behörden mehrere Stunden geschlossen."
Die letzte Antwort von LH (September 2023) ergab, dass ich den Flug selbst storniert hätte.

Der Flug BER-MUC hätte im Dezember 2022 stattfinden sollen. In der Nacht vor Abflug wurde er mir nach einer kostenfreien Umbuchung einseitig gecancelt. Das System hat mich um ca. 2 Uhr nachts dann umgebucht..
=> BER-LPA-MUC, Reisezeit wären roundabout 20h gewesen.. 🤪
Ich habe vormittags als ich wieder wach war, sofort den LH Kundenservice angerufen. Nach 10 Anrufen und mehrere Stunden Wartezeit hatte ich einen Mitarbeiter dran. Eine Umbuchung kann er nicht anbieten. Obwohl für BER-MUC eine Verbindung mit Zwischenstopp über den FRA möglich gewesen wäre. (Preis lag bei ca. 400 € für diese Verbindung.)

Was kann man jetzt noch machen? Flightright.de einschalten oder selber Klage einreichen?

Die erste Antwort von LH ist definitiv nicht korrekt, da der Flughafen BER nicht geschlossen war. Dies liegt mir sogar schriftlich vor.

Lustiger Laden, den gleichen verlogenen Mist haben sie mir auch erzählt, allerdings das Dublin von den Behörden mehrere Stunden gesperrt war... Auf Nachfrage kamen auch nur so mistige Textbausteine und dann stellte sich der Customer Relations Service (Service, das ich nicht lache) tot. Ich habe es jetzt an einen spezialisierten Anwalt übergeben. Ich bin noch nie von einer Firma so vera*scht worden wie von der LH. Unfassbar. Ach ja, und wir wurden auf DUB-ZRH-FRA umgebucht, der früheste Flug wäre DUB - FRA gewesen um kurz vor 6. Habe dann selbst über den Chatbot umgebucht auf DUB-FRA um 9 Uhr. Aber mal ehrlich, was machen da Leute die nicht so affin sind mit einer App, einer etwas älteren Dame habe ich dann geholfen, denn gesehen hat man von LH-Mitarbeitern keinen am Schalter an dem dann die Hotels zugeteilt wurden.
 

MUCflieger

Neues Mitglied
05.10.2023
3
12
Die Sache mit dem Anwalt ist nur die. Der Anwalt schickt nach paar Tagen eine Rechnung von ca. 250€. Rechtsschutz hab ich (noch) nicht. @kexbox

Ja es ist ein lustiger Laden, besser gesagt ein fast verbrecherischer Laden. Da die LH in Deutschland das Monopol hat, ist es schwierig zur Konkurrenz zu gehen. Die Eurowings ist ja mindestens genauso schlimm - die ja auch zur LHG gehört. :cautious: @Tasha
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.728
4.352
Paralleluniversum
Die Sache mit dem Anwalt ist nur die. Der Anwalt schickt nach paar Tagen eine Rechnung von ca. 250€. Rechtsschutz hab ich (noch) nicht. @kexbox
Ich bin kein Anwalt, habe aber schon 2x einen benötigt zwecks Fluggastrechte.
Von keinem habe ich eine Rechnung bekommen, die Kosten wurden von der jeweiligen Fluggesellschaft getragen.
Vielleicht aber auch, weil beide Fälle glasklar waren.
 

BillyLowskill

Neues Mitglied
06.10.2023
7
1
Hallo zusammen,

Kurzfassung:
Flug HAM - AYT war ursrpünglich ein non-stop Flug. Dann wurde Zwischenstopp in Leipzig eingefügt, wobei sich die Flugnummer nicht ändern sollte, weder für HAM - Leipzig, noch für Leipzig - AYT. Am Abflugtag wurde dann für beide Flüge die Flugnummer geändert. Letztendlich mit über 3h Verspätung in AYT gelandet. Anspruch auf Entschädigung trotz geänderter Flugnummer?

Hier die Details:
ich hatte über Involatus den Flug TI 356 mit Tailwind Airlines von Hamburg (HAM) nach Antalya (AYT) gebucht. Flugdaten bei Buchung waren: Abflug am 26.09.2023 um 09:55 und Ankunft um 14:35. Buchungsbestätigung kam per SMS am 13.09.2023. Das war der Tag an dem ich auch gebucht hatte. Am 14.09.2023 kam per SMS eine Flugdatenänderung: HAM - LEJ (Leipzig) 09:55 - 10:45 und dann LEJ - AYT 11:45 - 16:00 Uhr. Der Tag war unverändert der 26.09.2023 und die Flugnummer sollte nun für beide Flüge TI 356 sein, also unveränderte Flugnummer.
Als ich am Morgen des 26.09.2023 am Flughafen Hamburg ankam musste ich feststellen, dass es den Flug TI 356 nicht mehr gab. Ich hatte keine Info darüber bekommen, im Gegenteil: am 25.09.2023 hatte ich noch die Bestätigung bekommen, dass meine Flugdaten unverändert wären (also HAM - LEJ und dann LEJ - AYT).
Es gab aber nun einen Flug TWI 355 (HAM - AYT) für den ich dann auch problemlos einchecken konnte. Ich stand also auf der Passagierliste, obwohl ich ja eigentlich den Flug TI 356 hatte. Die Abflugzeit von TWI 355 war dann allerdings mit 10:05 eine andere als die ursprüngliche Zeit für meinen Flug (09:55). Die Ankunft war auch entsprechend später. Auch TWI 355 sollte einen Zwischenstopp in Leipzig haben.
Letztendlich sind wir mit ca. 2h Verspätung in HAM losgeflogen. Grund: Es gab diverse Passagiere, die eigentlich den Flug AYT - LEJ gebucht hatten. Dieser Flug fiel aber aus und stattdessen wurde der Flug AYT - HAM daraus. In Hamburg mussten dann alle aus dem Flug AYT - HAM aussteigen, durch die Passkontrolle und wieder zurück ins Flugzeug, um dann sozusagen mit unserem Zwischenstopp in Leipzig ihr eigentliches Endziel zu erreichen. Das haben aber nicht alle rechtzeitig geschafft. genau genommen hat es eine Gruppe von ca. 15 - 20 Personen nicht rechtzeitig geschafft und kam ca. 30 min zu spät. Dann fehlten nach über einer Stunde immer noch 2 Fluggäste und man wollte schon deren Gepäck wieder ausladen, doch genau in dem Moment kamen die dann mit dem Zubringerbus am Flugzeug an und stiegen ein. Dann hatten wir aber unseren Abflugslot verpasst und mussten nochmal 30 min oder so warten.
Ich habe dann im Flieger auf meine Nachfrage erfahren, dass es nun auch nicht mehr eine durchgehende Flugnummer gab, sondern dass der Flug von LEJ - AYT einen neue Nummer bekommen hatte, nämlich TWI 372.
Ankunft in AYT war dann letztendlich erst um 17:47 Uhr (Das war die Uhrzeit, die auf der Anzeigetafel als Arrival Time stand (hab ein Foto davon)), also mehr als 3h Verspätung.

Meine Frage: habe ich hier einen Anspruch auf Entschädigung? oder hat sich die Airline dadurch rausgewunden, dass sie kurzfristig die Flugnummern geändert hat und der Flug LEJ - AYTdann weniger als 3h verspätung hatte? Meines Erachtens müsste eigentlich die Abweichung zu meinem initial gebuchten Flug TI 355 gelten, oder?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen :)
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.180
2.810
Nachdem LOT großzügig 10 Stunden Ankunftsverspätung ausgegeben hatte weil Anschlussflug verpasst, möchten sie mir jetzt 250€ offerieren ("wir haben uns entschieden ihnen 250€ als Ausgleich anzubieten.") Nette Formulierung als Antwort auf meinen EU261 Claim 😉
Nur bieten sie in einem Link nur Erstattung auf Konto. Möchte das Geld aber lieber auf Zahlungsmittel KK zurück? Weiß jemand ob/wie das bei Lot funktioniert?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.935
2.824
CGN
Nachdem LOT großzügig 10 Stunden Ankunftsverspätung ausgegeben hatte weil Anschlussflug verpasst, möchten sie mir jetzt 250€ offerieren ("wir haben uns entschieden ihnen 250€ als Ausgleich anzubieten.") Nette Formulierung als Antwort auf meinen EU261 Claim 😉
Nur bieten sie in einem Link nur Erstattung auf Konto. Möchte das Geld aber lieber auf Zahlungsmittel KK zurück? Weiß jemand ob/wie das bei Lot funktioniert?

Warum? Einfach Zahlung per Überweisung aktzeptieren und gut ist.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Die Sache mit dem Anwalt ist nur die. Der Anwalt schickt nach paar Tagen eine Rechnung von ca. 250€. Rechtsschutz hab ich (noch) nicht. @kexbox

Ja es ist ein lustiger Laden, besser gesagt ein fast verbrecherischer Laden. Da die LH in Deutschland das Monopol hat, ist es schwierig zur Konkurrenz zu gehen. Die Eurowings ist ja mindestens genauso schlimm - die ja auch zur LHG gehört. :cautious: @Tasha

Selbst klagen? Beim zuständigen Amtsgericht nach dem Urkundsbeamten fragen und dem erzählen, was passiert ist. Alles weitere get seinen Gang. Vorzustreckende Kosten sehr überschaubar.
 
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mb85

Erfahrenes Mitglied
20.06.2021
1.312
1.046
So heute die 2. Mail mit Frist an LH.
Bislang kam irgendeine Antwort aus Indien mit Textbausteinen die überhaupt nicht passt.
Jetzt hat LH nochmal gute 7 Tage Zeit und danach wird der kexbox tätig.
Geht um eine Award Buchung könnte spannend werden 😁
 

Vahid

Erfahrenes Mitglied
05.07.2010
506
281
CGN
ich hatte über Involatus den Flug TI 356 mit Tailwind Airlines von Hamburg (HAM) nach Antalya (AYT) gebucht.

Da noch keiner der Experten geantwortet hat:

[Laie]

- Abflug ab HAM, HAM liegt in der EU => EU261 ist anwendbar
- Verspätung > 3 Std, keine außergewöhnlichen Umstände => es besteht ein Anspruch
- Anspruchsgegner ist Tailwind, auf deren Homepage stehen 2 E-Mail Adressen => Anspruch geltend machen

[/ Laie]
 

carl

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
365
75
Folgendes wurde von A3 annulliert:
1.11.23 ZTH-ATH 11:40-12:35
1.11.23 ATH-BER 13:35-16:30

Umgebucht wurde auf ZTH-ATH-BER am 30.10., was nicht akzeptabel ist.

Aufforderung zur Ersatzbeförderung am 1.11. verstrich fruchtlos. Kayak findet passende Flugverbindungen ZTH-ATH-MUC-BER oder ZTH-ATH-FRA-BER nur via OTA. Habt ihr eine Idee diese A3/LH Kombination ohne OTA zu buchen?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Da noch keiner der Experten geantwortet hat:

[Laie]

- Abflug ab HAM, HAM liegt in der EU => EU261 ist anwendbar
- Verspätung > 3 Std, keine außergewöhnlichen Umstände => es besteht ein Anspruch
- Anspruchsgegner ist Tailwind, auf deren Homepage stehen 2 E-Mail Adressen => Anspruch geltend machen

[/ Laie]
Die werden sich kaputtlachen schätze ich - solche Flugplanänderungen in Salamitaktik kommt bei denen schon mal häufiger vor. Also man kann im Prinzip mit allen türkischen Airlines fliegen - von Tailwind würde ich aus genau diesem Grund aber immer abraten. Die fliegen wie es denen passt und wenn 10 Tage vorher der Flieger nicht voll ist, wird eben zusammengelegt. Beschwerden dazu hört man immer wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:

BillyLowskill

Neues Mitglied
06.10.2023
7
1
Da noch keiner der Experten geantwortet hat:

[Laie]

- Abflug ab HAM, HAM liegt in der EU => EU261 ist anwendbar
- Verspätung > 3 Std, keine außergewöhnlichen Umstände => es besteht ein Anspruch
- Anspruchsgegner ist Tailwind, auf deren Homepage stehen 2 E-Mail Adressen => Anspruch geltend machen

[/ Laie]
Danke!

@_aqua_sports_ Ich war auch ein bisschen skeptisch gegenüber Tailwind. War vor ein paar Jahren aber schon mal mit denen geflogen auf exakt derselben Strecke. Da lief alles problemlos. War jetzt aber definitiv das letzte Mal, dass ich mit denen geflogen bin. Selbst der Typ am check-In Schalter am Flughafen Hamburg meinte, dass er Tailwind nicht empfehlen kann, lol! Es standen auch diverse Passagiere nicht auf der Passagierliste, weshalb der Mann am Check-in ständig irgendwo anrufen musste. Dadurch hat der check-in ewig gedauert.
 
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shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.714
474
STR
Da noch keiner der Experten geantwortet hat:

[Laie]

- Abflug ab HAM, HAM liegt in der EU => EU261 ist anwendbar
- Verspätung > 3 Std, keine außergewöhnlichen Umstände => es besteht ein Anspruch
- Anspruchsgegner ist Tailwind, auf deren Homepage stehen 2 E-Mail Adressen => Anspruch geltend machen

[/ Laie]
Ich vermute es interessiert Tailwind nicht wirklich, was man macht.
In der Vergangenheit wurde immer wieder berichtet, dass keine Reaktion erfolgt und Durchsetzung auf dem Rechtsweg mangels ladungsfähiger Anschrift in Deutschland schwierig bis unmöglich ist und selbst wenn man einen Titel erlangt, dieser praktisch nicht vollziehbar ist.
 

BillyLowskill

Neues Mitglied
06.10.2023
7
1
Ich vermute es interessiert Tailwind nicht wirklich, was man macht.
In der Vergangenheit wurde immer wieder berichtet, dass keine Reaktion erfolgt und Durchsetzung auf dem Rechtsweg mangels ladungsfähiger Anschrift in Deutschland schwierig bis unmöglich ist und selbst wenn man einen Titel erlangt, dieser praktisch nicht vollziehbar ist.
Ich kenne mich mit den rechtlichen Begriffen nicht so aus. Bedeutet "Titel erlangen", dass man den Prozess gewonnen hat und Tailwind dazu veruteilt wurde, die Entschädigung zu zahlen? "nicht vollziehbar" heißt dann, dass die trotzdem nicht zahlen werden, weil sie wissen, dass man denen nichts kann?

Wenn man z.B. über Flightright versucht etwas einzuklagen und Tailwind vom Gericht dazu verurteilt wird, zu zahlen, dann wäre die Klage ja erfolgreich. Und im Erfolgsfall müsste man dann die Provision an Flightright zahlen. Müsste man die Provision auch zahlen, wenn man gar kein Geld bekommen hat?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.758
27.049
MUC
Wenn man z.B. über Flightright versucht etwas einzuklagen und Tailwind vom Gericht dazu verurteilt wird, zu zahlen, dann wäre die Klage ja erfolgreich. Und im Erfolgsfall müsste man dann die Provision an Flightright zahlen. Müsste man die Provision auch zahlen, wenn man gar kein Geld bekommen hat?

Ich würde Erfolgsfall so definieren, dass man Erfolg hatte, die einem zustehende Entschädigung zu bekommen, nicht nur einen rechtlichen Anspruch darauf. Details geben aber sicher die AGBs von Flightright & Co. her. Sofern Tailwind jedoch schwer zu belangen sein sollte, wird Flightright das bereits wissen, und den Fall dankend ablehnen.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.292
1.938
besteht doch immer noch die möglichkeit mit einem gerichtsvollzieher ein sich auf einem deutschen flughafen befindliche flugzeug festzusetzen.. und wenn keine bordkasse verfügbar oder ähnliches, das gesamte flugzeug zu pfänden?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.651
2.357
PIX, BER, ZRH
wenn kein geringeres wirtschaftsgut vorhanden oder greifbar ist -> warum nicht?

Schon etwa her, aber hier wäre so ein Beispiel: