EU Fluggastrechte / Annullierung

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
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Liebes Forum. In folgendem Fall wäre ich für eine kurze Einschätzung dankbar:

Gebucht wurde in diesem Frühjahr der Flug W6 5473 von VCE-RUH, 15:35-23:05 Uhr, am 15. Februar 2024, der am 26. August 2023 storniert wurde. Wir müssen an diesem Tag reisen, da die Übernachtung am 15. Feb in RUH bereits gebucht ist und es am Folgetag auf separatem Ticket weiter nach TUU geht und eine Mietwagenrundreise beginnt.

Eine Ersatzbeförderung ist ja "frühestmöglich" geschuldet. Das wird ja in der Regel als nach dem ursprünglich gebuchten Abreisezeitpunkt ausgelegt. In diesem Fall gibt es allerdings keine Alternativen Direktflüge. Umsteigeverbindungen nach 15:35 Uhr würden uns erst mitten in der Nacht, oder am Morgen des 16. Feb nach RUH bringen und eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen.

Wizz habe ich mit Fristsetzung zur Ersatzbeförderung aufgefordert, die längst verstrichen ist. Nun werde ich selbst buchen müssen, und die Kosten einfordern. Am nächsten an der Zeit aber sehr teuer ist:

15.02.2024 EK136 VCE-DXB 15:25-00:15
16.02.2024 EK815 DXB-RUH 01:25-02:25

Zeitlich früher geht es an diesem Tag mit TK oder Pegasus.

Auf Grund des größeren Angebots abgehend von Mailand, würden wir auch einen Abflug von dort akzeptieren z.B.

15.02.2024 EY0088 MXP-AUH 09:55-18:45
15.02.2024 EY0351 AUH-RUH 20:35-21:40

15.02.2024 GF0022 MXP-BAH 10:55-18:45
15.02.2024 GF0169 BAH-RUH 20:05-21:20

„Wilde“ OTS-Kombinationen muss man doch nicht buchen, oder?

Was ist auf Grund Eurer juristischen Expertise oder persönlichen Erfahrung in diesem Fall ausschlaggebend? Ein Abflug wie gebucht von VCE oder eine deutlich kostenminimierende Strecke ab MXP? Müssen auch Verbindungen mit möglichem Re-Checkin z.B. mit Pegasus gewählt werden? Kann auch eine vergleichbare Ankunftszeit ausschlaggebend sein?
Alles Quark!
Gerichtsbarkeit liegt in Italien.
So kannst Du keine Forderungen praktischerweise durchsetzen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Guten Tag,

leider hat sich heute folgender Sachverhalt bei meiner Reisebegleitung und mir ergeben:

Am 25.05 folgende Flüge (ca. 200€ pro Person) über lastminute.de gebucht:

15.09 - Hamburg - Tirana (via Belgrad)
27.09 - Tirana - Hamburg (via Belgrad) - 04:00 Uhr Abflug Tirana, Ankunft Hamburg 08:40 Uhr
Beide Flüge durchgeführt durch Air Serbia.

Auf dem Hinflug gab es keine Probleme, jedoch auf dem Rückflüg gewaltige.
Wir waren bereits am 01:30 Uhr am Check-In Schalter an Tirana, jedoch wurden keine Flüge zu unseren Pässen gefunden und wir sollten uns dann ab 02:30 Uhr an den Air Serbia Service-Desk Schalter begeben.

Dort wurde uns dann mitgeteilt, dass aufgrund eines gecancelten Fluges (Belgrad-Hamburg) der Rückflug vorverlegt wurde und zwar auf dem 25.09 um 4:20 Uhr. Darüber wurde ich weder durch Air Serbia, noch durch lastminute.de informiert.
Einen kostenlosen Alternativflug wollte man uns nicht anbieten, der nächste Flug via Air Serbia wäre am 28.09 in der Nacht möglich gewesen, jedoch mit einer Reisezeit von ca. 24 Stunden, aufgrund mehrere Stopps und diese Flug hätten wir mit ca. 400€ pro Person zusätzlich zahlen müssen.

Währenddessen hatte ich auch bereits den Live-Chat von lastminute.de bemüht, jedoch war dieser auch keine große Hilfe, da diese auch nichts von den vorverlegten Flügen bescheid wussten und hiermit mit der Airline in Kontakt treten wollten, um herauszufinden was passiert ist und eine mögliche Rückerstattung des Rückfluges in Anspruch zu nehmen, aber eine Rückmeldung hier mehrere Stunden bis Tage dauern kann. Da eine einfache Rückerstattung nur des Rückfluges hier uns auch nicht nach Hamburg gebracht hätte und zudem wohl auch sehr gering ausfällt bei dem Flugpreis, haben wir uns entschieden uns nach Alternativflügen anderer Airlines umzusehen.

Es war zwar ein Tirana Airport Ticket Schalter auf, aber hier konnte man komischerweise keine Tickets verkaufen, so dass ich über Opodo Flüge bei der Lufthansa gebucht habe.
Abflug Tirana 06:20 Uhr via München nach Hamburg (Ankunft 11:30 Uhr).

Leider waren diese Tickets sehr teuer, so dass wir insgesamt 920€ für beide Tickets bezahlt haben.

Kann mir einer behilflich sein, welche rechtlichen Ansprüche ich habe und an wem ich diese direkt stellen muss?
Laut lastminute.de können diese nur eine Erstattung des Rückfluges nach den Richtlinien von Air Serbia in Erfahrung bringen, was wohl auch nicht sicher ist und weitere Ansprüche wohl gegen Air Serbia gerichtet sein müssen.

Mit meiner Kreditkarte (Bank Norwegian) ist zwar eine Reise- und Reiserücktrittsversicherung inkludiert, jedoch hat diese keine gesonderten Punkte zu solchen Fällen, nur zu Flugverspätungen und auch nur bis zu 250€ pro Reise.

Ich wäre über jegliche Hilfe über das bestmögliche Vorgehen sehr dankbar.
Kein Gerichtsstand in Deutschland! Schreib die Forderung ab.
 
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stubenhocker

Erfahrenes Mitglied
20.11.2009
777
33
STR/MUC/ZRH
Uns hat die LH371 (annulliert) am 23.09.2023 in FDH stehen gelassen. Das war der Zubringer für LH456 nach FRA. Nach gefühlt 5-6 Telefonaten den Direktflug mit LX am 23.09.2023 umgebucht bekommen und nach ZRH. Dort wurde uns erklärt , das die Tickets nicht ordnungsgemäß umgeschrieben wurden. Eine sehr fähige LX-Agentin hat sich dann der Sache angenommen und wir sind kurz vor Boardschluß ins Flugzeug.

Daraufhin gestern Abend Kompensation nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im online Formular auf der LH-Seite beantragt.

Heute morgen (nach 12 Stunden!) dann folgende Antwort erhalten:

-------------------------------------------------------------------------------------------

Guten Tag Stubenhocker,



vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. September 2023.



Es tut uns leid, dass Ihre Mandantschaft auf der geschilderten Reise von einer Flugunregelmäßigkeit aufgrund von einer Überlastung des Luftraums betroffen war.



Eine ordnungsgemäße Flugdurchführung war vor diesem Hintergrund nicht möglich. Die Flugunregelmäßigkeit lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches.



Ausgleichszahlungen sieht die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Ihrer Forderung nach einer Kompensation können wir aus diesen Gründen nicht nachkommen.



An dieser Stelle erlauben wir uns den Hinweis, dass die aufgezeigte Erfüllungsverweigerung ernsthaft und endgültig, i.S.v. BGH, Urt. v. 17.09.2015, Az.: IX ZR 280/14, Rn. 11, ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir den Vorgang als abgeschlossen betrachten.



Abschließend möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die außergerichtliche Beauftragung von Vertragsanwälten nicht erforderlich und sachdienlich ist.



Mit freundlichen Grüßen

-------------------------------------------------------------

Wie soll ich jetzt vorgehen. Einen RA aus dem Forum fragen oder 'Airhelp' beauftragen ?
 
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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
918
319
HAM - PRM
Sehr cool - die Frage ist kommt man mit „von einer Flugunregelmäßigkeit aufgrund von einer Überlastung des Luftraums betroffen war.“ durch ??
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.095
1.535
Guten Tag,

leider hat sich heute folgender Sachverhalt bei meiner Reisebegleitung und mir ergeben:

Am 25.05 folgende Flüge (ca. 200€ pro Person) über lastminute.de gebucht:

15.09 - Hamburg - Tirana (via Belgrad)
27.09 - Tirana - Hamburg (via Belgrad) - 04:00 Uhr Abflug Tirana, Ankunft Hamburg 08:40 Uhr
Beide Flüge durchgeführt durch Air Serbia.

Auf dem Hinflug gab es keine Probleme, jedoch auf dem Rückflüg gewaltige.
Wir waren bereits am 01:30 Uhr am Check-In Schalter an Tirana, jedoch wurden keine Flüge zu unseren Pässen gefunden und wir sollten uns dann ab 02:30 Uhr an den Air Serbia Service-Desk Schalter begeben.

Dort wurde uns dann mitgeteilt, dass aufgrund eines gecancelten Fluges (Belgrad-Hamburg) der Rückflug vorverlegt wurde und zwar auf dem 25.09 um 4:20 Uhr. Darüber wurde ich weder durch Air Serbia, noch durch lastminute.de informiert.
Einen kostenlosen Alternativflug wollte man uns nicht anbieten, der nächste Flug via Air Serbia wäre am 28.09 in der Nacht möglich gewesen, jedoch mit einer Reisezeit von ca. 24 Stunden, aufgrund mehrere Stopps und diese Flug hätten wir mit ca. 400€ pro Person zusätzlich zahlen müssen.

Währenddessen hatte ich auch bereits den Live-Chat von lastminute.de bemüht, jedoch war dieser auch keine große Hilfe, da diese auch nichts von den vorverlegten Flügen bescheid wussten und hiermit mit der Airline in Kontakt treten wollten, um herauszufinden was passiert ist und eine mögliche Rückerstattung des Rückfluges in Anspruch zu nehmen, aber eine Rückmeldung hier mehrere Stunden bis Tage dauern kann. Da eine einfache Rückerstattung nur des Rückfluges hier uns auch nicht nach Hamburg gebracht hätte und zudem wohl auch sehr gering ausfällt bei dem Flugpreis, haben wir uns entschieden uns nach Alternativflügen anderer Airlines umzusehen.

Es war zwar ein Tirana Airport Ticket Schalter auf, aber hier konnte man komischerweise keine Tickets verkaufen, so dass ich über Opodo Flüge bei der Lufthansa gebucht habe.
Abflug Tirana 06:20 Uhr via München nach Hamburg (Ankunft 11:30 Uhr).

Leider waren diese Tickets sehr teuer, so dass wir insgesamt 920€ für beide Tickets bezahlt haben.

Kann mir einer behilflich sein, welche rechtlichen Ansprüche ich habe und an wem ich diese direkt stellen muss?
Laut lastminute.de können diese nur eine Erstattung des Rückfluges nach den Richtlinien von Air Serbia in Erfahrung bringen, was wohl auch nicht sicher ist und weitere Ansprüche wohl gegen Air Serbia gerichtet sein müssen.

Mit meiner Kreditkarte (Bank Norwegian) ist zwar eine Reise- und Reiserücktrittsversicherung inkludiert, jedoch hat diese keine gesonderten Punkte zu solchen Fällen, nur zu Flugverspätungen und auch nur bis zu 250€ pro Reise.

Ich wäre über jegliche Hilfe über das bestmögliche Vorgehen sehr dankbar.
Fällt nicht unter die EU Richtlinie. Was in Serbien drin liegt, unklar.

Im Zweifel hart und bitter als teure Erfahrung abschreiben.

Google ergab, dass Albanien auch irgendwie ein Äquivalent zu den EU Regeln hätte. Praktische Erfahrungen habe ich jedoch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Reisehelfer

Neues Mitglied
16.02.2023
4
0
Meine Laienmeinung: Mit dem Aussuchen der neuen Flüge habt ihr von eurem Wahlrecht nach EU/VO261 gebrauch gemacht und kein Anrecht mehr auf eine kostenlose Stornierung.
Hallo Gemeinde,

update hier: Erstattung per Website beantragt, heute mail bekommen --> der gesamte Ticketpreis ist bis spätestens übermorgen auf der Kreditkarte ;-)
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.758
27.017
MUC
Uns hat die LH371 (annulliert) am 23.09.2023 in FDH stehen gelassen. Das war der Zubringer für LH456 nach FRA. Nach gefühlt 5-6 Telefonaten den Direktflug mit LX am 23.09.2023 umgebucht bekommen und nach ZRH. Dort wurde uns erklärt , das die Tickets nicht ordnungsgemäß umgeschrieben wurden. Eine sehr fähige LX-Agentin hat sich dann der Sache angenommen und wir sind kurz vor Boardschluß ins Flugzeug.

Daraufhin gestern Abend Kompensation nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im online Formular auf der LH-Seite beantragt.

Heute morgen (nach 12 Stunden!) dann folgende Antwort erhalten:

-------------------------------------------------------------------------------------------

Guten Tag Stubenhocker,



vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. September 2023.



Es tut uns leid, dass Ihre Mandantschaft auf der geschilderten Reise von einer Flugunregelmäßigkeit aufgrund von einer Überlastung des Luftraums betroffen war.



Eine ordnungsgemäße Flugdurchführung war vor diesem Hintergrund nicht möglich. Die Flugunregelmäßigkeit lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches.



Ausgleichszahlungen sieht die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Ihrer Forderung nach einer Kompensation können wir aus diesen Gründen nicht nachkommen.



An dieser Stelle erlauben wir uns den Hinweis, dass die aufgezeigte Erfüllungsverweigerung ernsthaft und endgültig, i.S.v. BGH, Urt. v. 17.09.2015, Az.: IX ZR 280/14, Rn. 11, ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir den Vorgang als abgeschlossen betrachten.



Abschließend möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die außergerichtliche Beauftragung von Vertragsanwälten nicht erforderlich und sachdienlich ist.



Mit freundlichen Grüßen

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Wie soll ich jetzt vorgehen. Einen RA aus dem Forum fragen oder 'Airhelp' beauftragen ?

Ja, natürlich würde ich einen Anwalt beauftragen. "Überlastung des Luftraums" klingt nach fauler Ausrede.

Das Problem war wohl eher, dass man die D-ACNP, die am 23.09.23 als LH371 auf FDH-FRA bzw. am Vorabend als LH376 FRA-FDH geplant war, kurzfristig lieber als LH1378 nach GDN geschickt hat. Da muss eine andere Maschine ausgefallen sein und da opfert man gerne mal die ein oder andere innerdeutsche Strecke.

Wobei Du ziemlich Glück hattest, denn wenn ich Deine Ausführungen richtig deute, wurdest Du von LH456 (geplante Ankunft in LAX 13:00) auf LX40 (tatsächliche Ankunft in LAX 16:11) umgebucht. Mit 3 Stunden und 11 Minuten Ankunftsverspätung sind die 600 Euro Kompensation p.P. aber auch erst so gerade fällig.

Dazu sollte LH natürlich noch die Kosten für Eure offenbar selbst organisierte Reise FDH-ZRH übernehmen.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.472
1.212
Düsseldorf
Ja, natürlich würde ich einen Anwalt beauftragen. "Überlastung des Luftraums" klingt nach fauler Ausrede.

Das Problem war wohl eher, dass man die D-ACNP, die am 23.09.23 als LH371 auf FDH-FRA bzw. am Vorabend als LH376 FRA-FDH geplant war, kurzfristig lieber als LH1378 nach GDN geschickt hat. Da muss eine andere Maschine ausgefallen sein und da opfert man gerne mal die ein oder andere innerdeutsche Strecke.

Wobei Du ziemlich Glück hattest, denn wenn ich Deine Ausführungen richtig deute, wurdest Du von LH456 (geplante Ankunft in LAX 13:00) auf LX40 (tatsächliche Ankunft in LAX 16:11) umgebucht. Mit 3 Stunden und 11 Minuten Ankunftsverspätung sind die 600 Euro Kompensation p.P. aber auch erst so gerade fällig.

Dazu sollte LH natürlich noch die Kosten für Eure offenbar selbst organisierte Reise FDH-ZRH übernehmen.
Müssten es für die 600 € nicht mehr als 4 Stunden sein?.
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
161
38
Fällt nicht unter die EU Richtlinie. Was in Serbien drin liegt, unklar.

Im Zweifel hart und bitter als teure Erfahrung abschreiben.

Google ergab, dass Albanien auch irgendwie ein Äquivalent zu den EU Regeln hätte. Praktische Erfahrungen habe ich jedoch nicht.

Bieten wohl was ähnliches an, ist nun nur die Frage, ob die sich dennoch querstellen und eine Vorverlegung und Canceln des Fluges auch unter deren Bestimmungen fällt.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.922
3.813
FRA
Fällt nicht unter die EU Richtlinie. Was in Serbien drin liegt, unklar.

Im Zweifel hart und bitter als teure Erfahrung abschreiben.
Das bezieht sich auf die Kompensation. Dass die nächstmögliche Beförderung geschuldet ist und ein Gerichtsstand in Deutschland begründet ist, halte ich trotzdem für gegeben.
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
161
38
Guten Tag,

leider hat sich heute folgender Sachverhalt bei meiner Reisebegleitung und mir ergeben:

Am 25.05 folgende Flüge (ca. 200€ pro Person) über lastminute.de gebucht:

15.09 - Hamburg - Tirana (via Belgrad)
27.09 - Tirana - Hamburg (via Belgrad) - 04:00 Uhr Abflug Tirana, Ankunft Hamburg 08:40 Uhr
Beide Flüge durchgeführt durch Air Serbia.

Auf dem Hinflug gab es keine Probleme, jedoch auf dem Rückflüg gewaltige.
Wir waren bereits am 01:30 Uhr am Check-In Schalter an Tirana, jedoch wurden keine Flüge zu unseren Pässen gefunden und wir sollten uns dann ab 02:30 Uhr an den Air Serbia Service-Desk Schalter begeben.

Dort wurde uns dann mitgeteilt, dass aufgrund eines gecancelten Fluges (Belgrad-Hamburg) der Rückflug vorverlegt wurde und zwar auf dem 25.09 um 4:20 Uhr. Darüber wurde ich weder durch Air Serbia, noch durch lastminute.de informiert.
Einen kostenlosen Alternativflug wollte man uns nicht anbieten, der nächste Flug via Air Serbia wäre am 28.09 in der Nacht möglich gewesen, jedoch mit einer Reisezeit von ca. 24 Stunden, aufgrund mehrere Stopps und diese Flug hätten wir mit ca. 400€ pro Person zusätzlich zahlen müssen.

Währenddessen hatte ich auch bereits den Live-Chat von lastminute.de bemüht, jedoch war dieser auch keine große Hilfe, da diese auch nichts von den vorverlegten Flügen bescheid wussten und hiermit mit der Airline in Kontakt treten wollten, um herauszufinden was passiert ist und eine mögliche Rückerstattung des Rückfluges in Anspruch zu nehmen, aber eine Rückmeldung hier mehrere Stunden bis Tage dauern kann. Da eine einfache Rückerstattung nur des Rückfluges hier uns auch nicht nach Hamburg gebracht hätte und zudem wohl auch sehr gering ausfällt bei dem Flugpreis, haben wir uns entschieden uns nach Alternativflügen anderer Airlines umzusehen.

Es war zwar ein Tirana Airport Ticket Schalter auf, aber hier konnte man komischerweise keine Tickets verkaufen, so dass ich über Opodo Flüge bei der Lufthansa gebucht habe.
Abflug Tirana 06:20 Uhr via München nach Hamburg (Ankunft 11:30 Uhr).

Leider waren diese Tickets sehr teuer, so dass wir insgesamt 920€ für beide Tickets bezahlt haben.

Kann mir einer behilflich sein, welche rechtlichen Ansprüche ich habe und an wem ich diese direkt stellen muss?
Laut lastminute.de können diese nur eine Erstattung des Rückfluges nach den Richtlinien von Air Serbia in Erfahrung bringen, was wohl auch nicht sicher ist und weitere Ansprüche wohl gegen Air Serbia gerichtet sein müssen.

Mit meiner Kreditkarte (Bank Norwegian) ist zwar eine Reise- und Reiserücktrittsversicherung inkludiert, jedoch hat diese keine gesonderten Punkte zu solchen Fällen, nur zu Flugverspätungen und auch nur bis zu 250€ pro Reise.

Ich wäre über jegliche Hilfe über das bestmögliche Vorgehen sehr dankbar.

@kexbox und/oder @umsteiger
Wärt ihr so freundlich und könntet euch meinen Sachveerhalt durchlesen und eine Einschätzung hierzu abgeben?
Falls andersweitig eine Einschätzung erfolgen muss, bitte einmal Bescheid geben.
 
Zuletzt bearbeitet:

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.860
880
LEJ
LH159 morgen verspätet, dadurch erreiche ich LH456 nicht. Lufthansa Bot und Live-Chat bieten wegen Meilenbuchung mal wieder keine Alternative an. Wie muss ich das dokumentieren? Wenn ich nicht 13 Uhr in LAX sein kann, breche ich die Reise ab.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.095
1.535
LH159 morgen verspätet, dadurch erreiche ich LH456 nicht. Lufthansa Bot und Live-Chat bieten wegen Meilenbuchung mal wieder keine Alternative an. Wie muss ich das dokumentieren? Wenn ich nicht 13 Uhr in LAX sein kann, breche ich die Reise ab.
Was ist denn dein Ziel?

Im Zweifel nach FRA fliegen, und dort die Reise abbrechen und zurückfliegen?
 

Gym Knopf

Aktives Mitglied
27.02.2023
138
370
Wir waren am 28.08. vom Ausfall bei der britischen Flugsicherung betroffen, unsere Flüge (LH) LHR-MUC-BRE sind annulliert worden, wir wurden dann auf Flüge über FRA am nächsten Tag umgebucht (ca. 24 Stunden verspätete Ankunft). Eine Ausgleichszahlung dürfte uns wohl nicht zustehen, da die Lufthansa sich wohl auf außergewöhnliche Umstände berufen dürfte. Uns sind natürlich Kosten entstanden (Hotel, Transfer, Verpflegung) i.H.v. ca. 405GBP entstanden (ca. 480€). Wir haben das Feedbackformular bei der Lufthansa ausgefüllt und alle Belege angehängt, nun wurde uns ein Kompensationsangebot i.H.v. 400€ als Antwort übermittelt. Hat jemand eine Idee wie die Lufthansa auf diesen Betrag kommt? Meiner Meinung nach müssten sie die kompletten 480€ erstatten, da die Airline uns keine Unterkunft stellen konnte.
Danke für eure Einschätzung!
Kurzes Update: Ich habe die 400€ angenommen, den restlichen Betrag unkompliziert bei Axa (über AMEX) eingereicht und innerhalb weniger Tagen genehmigt bekommen. Zusätzlich verpassten wir am 29.08. einen weiteren Flug, welchen wir dann neu buchen mussten. Diesen hat die Axa ebenfalls erstattet (y)
 
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Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
LH159 morgen verspätet, dadurch erreiche ich LH456 nicht. Lufthansa Bot und Live-Chat bieten wegen Meilenbuchung mal wieder keine Alternative an. Wie muss ich das dokumentieren? Wenn ich nicht 13 Uhr in LAX sein kann, breche ich die Reise ab.
LH159 ist ca. 10 Minuten verspätet gelandet. LH456 mind. eine Stunde später, vermutlich wegen Umsteiger. Und dafür so ein Wind? ;)