EU Fluggastrechte / Annullierung

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fbremer1

Reguläres Mitglied
10.03.2013
26
1
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Du meinst, der erste Flug der neuen Verbindung TPA-ATL ist mit Delta? Das ist egal, solange dieser nicht annulliert wird oder zu spät ankommt. Hier wäre dann die Lage nicht eindeutig. An Deiner Forderung aufgrund der ersten Verbindung ändert das nichts.

Da KLM den Flug LHR-AMS durchführen wollte und annulliert hat, ist KLM der Ansprechpartner für Deine Forderung.
Richtig- umgebucht wurfen wir auf TPA-ATL-AMS mit Delta.
Eine ergänzende Frage, KLM schreibt auf deren HP zum Thema Annulirungserstattung:

Diese Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, wenn die Ankunftszeit des alternativen Fluges die planmäßige Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges nicht um 2 Stunden (Flüge der Kategorie A), 3 Stunden (Flüge der Kategorie B) oder 4 Stunden (Flüge der Kategorie C) überschreitet.

Wobei wir dann Kategorie C wären ( über 3,5Tsd Km). Wir kamen nun ja tatsächlich 3,5 Std früher an. Kann KLM also in diesem Fall tatsächlich um 50% kürzen oder missverstehe ich das?
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Wobei wir dann Kategorie C wären. Wir kamen ja tatsächlich 3,5 Std früher an. Kann KLM also in diesem Fall tatsächlich um 50% kürzen oder missverstehe ich das?
Aus dem Text der VO kann man das folgern. Doch der EuGH hat klargestellt, dass bei mehr als einer Stunde Vorverlegung nichts gekürzt werden darf.
 
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Reaktionen: fbremer1

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.956
6.767
LEJ
Hallo,

bei mir gab es eine kurzfristige Stornierung / Umbuchung (~24h vor Abflug) aufgrund des morgigen Wetters am AMS.

Gebucht waren
KL1810 (DRS-AMS, 1400-1530)
KL807 (AMS-TPE, 2005-1550)

Über die Hotline wurde ich auf
OS252 (LEJ-VIE, 0805-0920)
BR066 (VIE-TPE, 1205-0650)
umgebucht.

Da ich eine ähnliche Umbuchung schon einmal hatte (BKK-FRA-AMS mit LH anstelle von BKK-VIE-AMS mit OS) und es damals keine Entschädigung gab, hätte ich gerne gewusst, ob die heutige Umbuchung einen Anspruch gem. EU261/04 erlaubt oder nicht.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
bei mir gab es eine kurzfristige Stornierung / Umbuchung (~24h vor Abflug) aufgrund des morgigen Wetters am AMS.
Das hängt davon ab, ob es sich um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von EU261/EuGH handelt. Für AMS ist Sturm angesagt. Muss man abwarten, wie es wird.

So oder so stehen Dir auch die Kosten für die Fahrt von DRS nach LEJ zu, wenn da Kosten für Dich entstehen.
Da ich eine ähnliche Umbuchung schon einmal hatte (BKK-FRA-AMS mit LH anstelle von BKK-VIE-AMS mit OS) und es damals keine Entschädigung gab, hätte ich gerne gewusst, ob die heutige Umbuchung einen Anspruch gem. EU261/04 erlaubt oder nicht.
Weshalb hattest Du da keine Entschädigung bekommen?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.956
6.767
LEJ
das müsstest du noch etwas genauer ausführen..
Würde ich gerne, aber ich habe die Info nur aus der App und von der Hotline.
Due to the expected weather conditions at Amsterdam Airport Schiphol, the runway capacity has been reduced on Thursday 2 November. As a result, some of our flights have been cancelled. We apologize for any inconvenience.
So oder so stehen Dir auch die Kosten für die Fahrt von DRS nach LEJ zu, wenn da Kosten für Dich entstehen.
Da ich in LEJ bin, fällt die bereits gebuchte Zugfahrt ins Wasser. Das Ticket ist ein Super Sparpreis für ~20 EUR gewesen - verkraftbar.
Weshalb hattest Du da keine Entschädigung bekommen?
Weil uns angeblich kein Schaden entstanden ist, außer einer früheren Ankunft.
Wir waren für morgen (12.03.) auf

LH6467 op. by OS – BKK-VIE
LH1247 – VIE-FRA
LH988 – FRA-AMS

gebucht. Heute (11.03.) erreichte mich eine E-Mail von Austrian, dass wir auf

LH773 - BKK-FRA
LH986 - FRA-AMS

umgebucht wurden. Greift hier EU261/04?
Dann ist es ja noch besser. Keine wirklichen Nachteile, Kompensation. Und höchstwahrscheinlich Meilengutschrift nach Buchungsklasse für den Rückflug, wenns kein Meilenticket ist.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.231
3.246
Das ist die Prognose für morgen:

Hmm, das kann man durchaus als außergewöhnliche Umstände werten.

Vom frühen Abflug mal abgesehen, ist die neue Verbindung doch sogar wesentlich besser (keine Zugfahrt nach DRS, keine 4,5h Aufenthalt in AMS und 9h früher da).
Selbst der frühe Abflug dürfte sich durch den Entfall der Zugfahrt relativieren.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Weil uns angeblich kein Schaden entstanden ist, außer einer früheren Ankunft.
Schaden oder nicht spielt bei EU261 keine Rolle.

EU261 sieht auch bei kurzfristiger Annullierung keine Ausgleichszahlung vor, wenn der Ersatzflug nicht mehr als 1h früher oder mehr als 2h später startet/ankommt. Das war das Problem.

Dieses Mal startet der Ersatzflug mehr als 1h früher. Deshalb gibt es eine Ausgleichszahlung, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Wobei das Wetter wohl als aussergewöhnlicher Umstand gewertet wird !
Das ist nicht eindeutig. Es kommt auf die Bewertung im Einzelfall an.

Zum einen kennt man das tatsächliche morgige Wetter AMS noch nicht.

Zum anderen scheint es, als würden morgen durchaus Flüge stattfinden, nur weniger als normal.
 

Edelfant

Neues Mitglied
10.09.2023
21
18
Hallo zusammen,

ich hoffe das passt hier rein, einen komplett neuen Thread wollte ich im M&M-Bereich aber auch nicht öffnen.

Wir (2 Personen) haben für einen Flug von LEJ -> SFO via FRA return mit M&M gebucht (hin 25.09.2024, zurück 02.10.2024, Business). Der "Rückflug" FRA -> LEJ ist dabei FRA -> XIT, weil keine andere Verfügbarkeit angezeigt wurde, wenn ich die Strecke SFO -> LEJ buche. Bei einzelner Suche von FRA -> LEJ für den Folgetag wurden mir Award-Tickets angezeigt, sodass ich bei der M&M-Hotline angerufen und nachgefragt habe, ob man das denn nicht manuell trotzdem buchen könne. Antwort: nein, denn das Kontingent für Zubringer-Awardflüge wäre ein anderes als für regulär buchbare Award-Flüge. Na gut, trotzdem gebucht, für uns kein wirkliches Drama.

Jetzt habe ich die E-Mail erhalten, dass FRA -> XIT annulliert wurde, laut Buchung endet jetzt unsere Reise in FRA. Warum die Verbindung annulliert wurde wird nicht mitgeteilt, wenn ich aktuell für diese Strecke (SFO -> LEJ am 02.10.) suche findet sich jegliche Verbindung nach XIT nicht mehr.

Alternativen wurden mir nicht angeboten, nur ein "Änderung annehmen" (womit ich quasi den Zug FRA -> XIT "aufgebe"?), "Rückerstattung beantragen" (womit die ganze Reise gecancelled wird, was ich nicht will) oder "Ticket später verwenden" (was auch immer das konkret heißt). Chatbot bietet auch nix an.

M&M bzw. Lufthansa wird morgen direkt angerufen, aber vielleicht kann hier schonmal jemand helfen: habe ich einen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung nach Leipzig? Die Alternative ist mit Flug nach LEJ ja recht eindeutig. Oder ist das ein Problem, da ich ja nicht FRA -> LEJ gebucht habe sondern FRA -> XIT und die LH da tatsächlich keinen alternativen "Flug" hinschicken kann?

Danke für eure Hilfe! :)
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.861
880
LEJ
Anruf bei LH kannst du dir sparen, die rühren M&M-Tickets nicht an.

M&M-Hotline ggf. so lange abrufen, bist du einen fähigen Agenten (aus dem Leipziger Callcenter dran hast) - die müssten dich nun eigentlich auch auf höhere Buchungsklassen innerhalb von LH umbuchen (können) und sollten somit eigentlich Verbindungen SFO-FRA/MUC-LEJ finden.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
M&M bzw. Lufthansa wird morgen direkt angerufen, aber vielleicht kann hier schonmal jemand helfen: habe ich einen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung nach Leipzig? Die Alternative ist mit Flug nach LEJ ja recht eindeutig. Oder ist das ein Problem, da ich ja nicht FRA -> LEJ gebucht habe sondern FRA -> XIT und die LH da tatsächlich keinen alternativen "Flug" hinschicken kann?
Auf der einen Seite gilt EU261 nicht für Zugverbindungen. Auf der anderen Seite hast Du einen vertraglichen Anspruch auf den Transport nach XIT.

Du solltest mindestens einen Zug nach Leipzig nehmen können und die Kosten von M&M erstattet bekommen.

Regelmäßig buchen Dich M&M/LH auch dann um, wenn eine Annullierung eines Express Rail-Segments vorliegt.
 

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
324
455
Ludwigshafen am Rhein
Gibt es aktuelle Erfahrungen, wie lange Ryanair braucht, um Forderungen aus der Fluggastrechteverordnung zu erstatten?
Es geht konkret um den Flugpreis und eine Entschädigung in Höhe von 400,00, je hin und retour.

Wie lange darf es nach der aktuellen Gesetzgebung dauern?
Bin was Fluggastrechte angeht noch neu.
 

TheCancelator

Neues Mitglied
03.11.2023
6
0
Guten Tag,

Gibt es Erfahrungswerte in welchen Ländern Flightright, Airhelp und Co wirklich klagen und die Ansprüche durchsetzen, wenn kein DE Bezug besteht?

Da Flightright eine italienische und spansiche Webseite anbietet vermute ich, dass man dort ggf. auch Partneranwälte hat?
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.861
880
LEJ
Danke euch für das Feedback! Umbuchung bei der M&M-Hotline hat grade auf Anhieb beim 1. Call funktioniert, statt Zug jetzt Flug, wie von Anfang an gewünscht. 👍 Warum das direkt bei der Buchung nicht ging wird aber wohl nur M&M/LH selbst wissen (hofft man zumindest…)
In welche Buchungsklasse bist du gekommen - vielleicht gibt's ja noch zusätzlich Meilen...
 

Edelfant

Neues Mitglied
10.09.2023
21
18
In welche Buchungsklasse bist du gekommen - vielleicht gibt's ja noch zusätzlich Meilen...
Ist die I geworden - also (wenn ich das richtig interpretiere) keine Meilen.

Ist aber nicht so „schlimm“. Der jetzt nach LEJ gebuchte Flug war eh unsere bevorzugte Option von Anfang an, insofern alles okay.

Dafür knapp 35 € Steuern/Gebühren gespart, der Zuschlag SFO -> FRA -> XIT beim Prämienflug war ca. 680€, bei SFO -> FRA -> LEJ wären es ca. 715 € gewesen. Ist auch Geld. :)
 

Travelleer1940

Neues Mitglied
07.11.2023
5
2
Gekauft wurde bei LH (wie immer) ein Hin/Rückflug-Ticket (jeweils mit Umstieg in FRA).
Alle Flüge haben LH-Nummern.

Beim Rückflug wurde die letzte Teilstrecke durch LH ca. 20 min vor Abflug in FRA annuliert.
Das ist zwar schon häufig passiert, bisher wurde die Entschädigung (mit mehr, oder noch mehr LH-Ausreden) aber direkt über LH geklärt.
Jetzt kam eine neue LH-Ausrede:

"Guten Tag xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom xxx, in der Sie uns mitteilen, dass Sie auf Ihrer Reise am xxxx von einer Flugunregelmäßigkeit betroffen waren. Diesen Umstand bedauern wird sehr.

Unseren Unterlagen zufolge stand der betroffene Flug jedoch unter der kommerziellen Kontrolle von xxxxx.

Wir sind daher nicht in der Lage, den Grund für die Flugunregelmäßigkeit zu ermitteln oder festzustellen, ob es außergewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit dem Flug gegeben hat.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage bezüglich des oben genannten Fluges deshalb direkt an xxxx. Die Mitarbeitenden dort können Ihnen angemessen helfen.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) ist es uns nicht gestattet, Ihre Anfrage an Dritte weiterzuleiten.

Daher bitten wir Sie, xxxx zu kontaktieren und Ihre Anfrage dort zu stellen. xxxxx wird Ihnen eine Referenznummer mitteilen und sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord von Lufthansa begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen"


LH bezieht sich nun auf die "DSGVO"?

Gibt es wirklich eine Grundlage dafür, dass das Subunternehmen der LH (mit dem kein Vertrag geschlossen wurde) für die Fluggastrechte einer Teilstrecke zuständig ist?

Gibt es hier wen, der damit schon Erfahrung hat?