Die weiteren 12h gehen aber komplett auf LX.Planmässig bei SN nur 70 Minuten verspätung aber in wirklichkeit 13 Stunden.
Eine 4-Sterne-Airline ist derzeit darum bemüht, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage zu vermeiden.Kann man in diesem Fall eine Ersatzbeförderung in der gebuchten Reiseklasse verlangen? Es ist ja nicht direkt ein Downgrade am Gate, sondern eine vertragsbrüchige Ersatzbeförderung nach Wahl des Beförderers.
Wobei ein Anwalt hier auch bemüht ist, eine klare Antwort zu vermeidenEine 4-Sterne-Airline ist derzeit darum bemüht, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage zu vermeiden.
Die Gegenseite und ich scheinen uns also einig zu sein, wie die Antwort auf die Frage lautet.
Ich als Passagier sehe hier eigentlich keinen Unterschied. Beides endet für mich im selben Resultat, ich fliege nicht in der gewünschten Reiseklasse, die ich bezahlt habe. Der einzige Unterschied ist, dass ich im einen Fall noch eine andere Flugnummer kriege und mehr oder weniger unannehmlichkeiten, weil ich früher am Flughafen sein muss oder später ankomme.Wobei ein Anwalt hier auch bemüht ist, eine klare Antwort zu vermeiden
Ich sehe nämlich auch einen Unterschied zwischen operationell notwendigem Downgrade am Gate und Flugstreichung mit Ersatzbeförderungsangebot direkt in einer niedrigeren Reiseklasse.
Alles bis 24h Aufenthalt in MUC zählt ja laut Tarif als "Transfer" da würde ich sagen 400,00 EUR. Bei mehr als 24h wäre es ein "Stopover", dann nur 250,00 EUR auf die betroffene Strecke.Was könnte denn gelten? 2 Paxe gleiche PNR unterschiedliche Kompensation angeboten/erhalten.
Gebucht Multistop aber Ticket als Return ausgestellt.
BER-MUC 19:XX, MUC-CTA nächster Tag, Return CTA-BER Gesamtstrecke ca. 1650km
1. Segment BER-MUC wurde 3 Stunden vor Abflug gecancelt und proaktiv auf 6:15 am nächsten Tag umgebucht.
Also ursprünglicher Flug gecancelt, Abflug 10 Stunden später, Ankunft "pünktlich".
Pax 1 hat als Kompensation 250 EUR angeboten bekommen, da BER-MUC unter 1500 km.
Pax 2 hat als Kompensation 400 EUR da Gesamtstrecke über 1500 km angeboten bekommen.
Lohnt es sich für Pax 1 nochmal nachzuhaken oder hatte Pax 2 eher etwas Glück?
eben gar nicht, ursprünglichen Flug ab MUC genommen...Plan war ursprünglich entspannt am Vorabend nach Muc um 19:XXn lecker Bier im Airbräu trinken und am nächsten morgen weiter nach cta, Aus nem entspannten Bier wurde dann 3:30 aufstehen und 6:15 Abflug .Wieviel verspätet waren Pax 1+ 2 in CTA?
maldenken: Gerade im zweiten Fall ist doch ein riesiger Unterschied:Ich als Passagier sehe hier eigentlich keinen Unterschied. Beides endet für mich im selben Resultat, ich fliege nicht in der gewünschten Reiseklasse, die ich bezahlt habe. Der einzige Unterschied ist, dass ich im einen Fall noch eine andere Flugnummer kriege und mehr oder weniger unannehmlichkeiten, weil ich früher am Flughafen sein muss oder später ankomme.
Fall 1 ist keine Annullierung / Beförderungsverweigerung. Aber um Fall 2 geht es hier.Wobei ein Anwalt hier auch bemüht ist, eine klare Antwort zu vermeiden
Ich sehe nämlich auch einen Unterschied zwischen operationell notwendigem Downgrade am Gate und Flugstreichung mit Ersatzbeförderungsangebot direkt in einer niedrigeren Reiseklasse.
Reine Theorie:Was könnte denn gelten? 2 Paxe gleiche PNR unterschiedliche Kompensation angeboten/erhalten.
Gebucht Multistop aber Ticket als Return ausgestellt.
BER-MUC 19:XX, MUC-CTA nächster Tag, Return CTA-BER Gesamtstrecke ca. 1650km
1. Segment BER-MUC wurde 3 Stunden vor Abflug gecancelt und proaktiv auf 6:15 am nächsten Tag umgebucht.
Also ursprünglicher Flug gecancelt, Abflug 10 Stunden später, Ankunft "pünktlich".
Pax 1 hat als Kompensation 250 EUR angeboten bekommen, da BER-MUC unter 1500 km.
Pax 2 hat als Kompensation 400 EUR da Gesamtstrecke über 1500 km angeboten bekommen.
Lohnt es sich für Pax 1 nochmal nachzuhaken oder hatte Pax 2 eher etwas Glück?
Alles bis 24h Aufenthalt in MUC zählt ja laut Tarif als "Transfer" da würde ich sagen 400,00 EUR. Bei mehr als 24h wäre es ein "Stopover", dann nur 250,00 EUR auf die betroffene Strecke.
Edit: nach der Logik bekommst du aber 0,00 EUR, du bist ja "pünktlich" in Catania angekommen. Somit sind 250,00 EUR doch "großzügig".
Ich habe gedacht und zwar folgendes:maldenken: Gerade im zweiten Fall ist doch ein riesiger Unterschied:
Der Passagier hat sich absichtlich für den Flug VLC-ZRH-DUS in C entschieden und nicht für den zeitgleichen Flug mit EW in Y. Das ist schon mal deutlich anders als ein Downgrade auf demselben Flug mit LX von C auf Y.
Weitere Unterschiede: Eine Ersatzbeförderung in einer echten C via CDG oder MAD würde der gebuchten Leistung näher kommen. Sollte diese zeitlich länger dauern, gäbe es auch noch 250 EUR on top.
Unterschied also mit fiktiven Zahlen:
LX C VLC-ZRH-DUS: 300 EUR
zu
1. EW Y VLC-DUS: 200 EUR (oder günstiger beim Buchungszeitpunkt)
hier gibt es ein Downgrade und 30% also 90 EUR Entschädigung
2. AF/IB C VLC-XXX-DUS (Preis irrelevant für den Pax)
hier erhält der Pax die vereinbarte Beförderungsklasse plus eventuell 250 Euro.
Auf Langstrecke mit Downgrade aus F oder C und ohne Wahlmöglichkeit wird es noch spannender.
Auf keinen Fall entscheidend sind Tarifregeln. Da würde ich recht klar die 250€ hier sehen.Reine Theorie:
EU261 spricht ja immer nur von Flug, Ist mit dem Begriff (1) Flugsegment oder (2) "alle Segemente" einer Reiserichtung (Hinflug bzw. Rückflug) gemeint?
Bei 2. gäbe es eigentlich dann ja nur eine deutliche Abflugverspätung und somit eigentlich nicht mal Anspruch auf Kompensation nach EU261?
Edit: so wie DrSEJ es wohl auch sieht
der gleiche Unterschied, wie zwischen einer Annullierung 13,9 und 14,1 Tage vor Abflug. DER Unterschied schlechthin für die Frage von Ansprüchen aus der VO 261/2004/EG.. Was ist hier der echte grosse Unterschied zwischen den beiden Szenarien? Der Direktflug versus Umsteigen?
warum hast Du dann nicht LH angerufen und Dich auf ein anders Routing umbuchen lassen? VCL-VIE-DUS VCL-MUC-DUS, VCL-FRA-DUS oder sogar Konzernfremd. In der Regel werden diese Strecken dann auch direkt in der App angeboten oder die SEN Hotline regelt das dann.Jetzt habt ihr mich völlig verwirrt. Ich hab bewusst VLC - ZRH- DUS gebucht, weil ich lieber In C fliegen mag, die Lounge in VLC und in ZRH nutzen und entspannt ankommen wollte. Da der Flug ZRH - DUS annuliert wurde, hätte ich einfach in C einen späteren ex ZRH genommen. Stattdessen schimmelige Economy bei Eurowings, operated by Air Baltic, 1,5 Stunden Verspätung und 4x 9 Euro extra, damit ich mit meinen Kindern zusammen sitzen konnte. First World Problems, ich weiß, es bringt mich auch nicht um, aber in der sehr guten Swiss Lounge in ZRH chillen wäre irgendwie angenehmer gewesen. Jetzt versuche ich mal die 3 Mark 50 zurückzubekommen x 4 Personen.
Für mich als LX Laie(war da bisher wohl zu naiv): gelten denn die Umbuchungsregelungen auf "bestmögliche Verbindung" auch für die nichtEU Swiss? Kompensation ja wohl eher nicht zwingend inbesondere ex ZRH?warum hast Du dann nicht LH angerufen und Dich auf ein anders Routing umbuchen lassen? VCL-VIE-DUS VCL-MUC-DUS, VCL-FRA-DUS oder sogar Konzernfremd. In der Regel werden diese Strecken dann auch direkt in der App angeboten oder die SEN Hotline regelt das dann.
@fhanfi 1) Der Start war in einem Mitgliedsstaat. Da gelten die Fluggastrechte aus der EG-Verordnung 261/2004. 2) Selbst wenn der Start nicht in einem Mitgliedsstaat gewesen wäre: Durch die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU hat die Schweiz die EG-Verordnung 261/2004 auch in der Schweiz anwendbar gemacht (wobei die zahlreichen Urteile der europäischen Gerichte aber nicht im Schweizer Kontext angewendet werden). 3) Bei dem diskutierten Fall (VLC-ZRH-DUS) ist der Umstieg in ZRH unerheblich. Betrachtet werden werden nur Startpunkt und der Zielort der Reise betrachte. Ein Umstieg ausserhalb der EU "vergiftet" nicht die Reise (und würde die Ansprüche gemäs EG-V 261/2004 aushebeln), sofern der Start in einem Mitgliedsstaat war oder die ausführende Fluggesellschaft in einem Mitgliedsstaat domiziliert ist.Für mich als LX Laie(war da bisher wohl zu naiv): gelten denn die Umbuchungsregelungen auf "bestmögliche Verbindung" auch für die nichtEU Swiss? Kompensation ja wohl eher nicht zwingend inbesondere ex ZRH?
1) Beim nächsten Mal besser über Deine Rechte informieren! Lies das hier: https://www.drboese.de/blog/ersatzbefoerderung-nach-annullierung-wie-richtig-vorgehen/ Da steht alles drin, was Du brauchst. Lass Dich nicht von der Airline verarschen. Und mit irgendwelchen dysfunktionalen Tools musst Du Dich auch nicht rumärgern. Einfach abgebrüht sein, und seine Rechte kennen und daran orientiert handeln! Und abgesehen davon... Zu diesem Thema wird viel Schund geschrieben und Desinformation verbreitet! Lass Dich davon nicht beirren...Austrian hat mir aufgrund Streik den Zubringer von Wien nach München gecancelt, erst auf den nächst früheren Flug umgebucht, dann diesen auch gecancelt.
Am gleichen Tag konnte mir Austrian keine Alternative anbieten. Allianzfremde Umbuchung am gleichen Tag wurde abgelehnt.
Deswegen habe ich den Langstreckenflug ( mit LH) auch storniert.
Nun compensation claim bei Austrian eingereicht mit dem Ergebnis, dass Austrian mir nur 250€ zahlen möchte für den OS Flug.
Denke nicht dass das so korrekt ist oder?
Wenn die Tickets auf VLC-ZRH-DUS in Biz lauteten und Du auf VLC-DUS in Eco umgebucht wurdest, dann bekommst Du die prozentuale Erstattung für die Gesamtstrecke.Jetzt habt ihr mich völlig verwirrt. Ich hab bewusst VLC - ZRH- DUS gebucht, weil ich lieber In C fliegen mag, die Lounge in VLC und in ZRH nutzen und entspannt ankommen wollte. Da der Flug ZRH - DUS annuliert wurde, hätte ich einfach in C einen späteren ex ZRH genommen. Stattdessen schimmelige Economy bei Eurowings, operated by Air Baltic, 1,5 Stunden Verspätung und 4x 9 Euro extra, damit ich mit meinen Kindern zusammen sitzen konnte. First World Problems, ich weiß, es bringt mich auch nicht um, aber in der sehr guten Swiss Lounge in ZRH chillen wäre irgendwie angenehmer gewesen. Jetzt versuche ich mal die 3 Mark 50 zurückzubekommen x 4 Personen.