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Dann werden wir mal sehen, ich hätte ja LH einfach den Mahnbescheid geschickt aber die Reisende weist dafür nicht so den Motivationsgrad auf.Winken bei SOEP zurzeit wohl so gut wie alle Altlasten durch.
SÖP Antrag ist schon gestellt und vielleicht reagiert ja LH auf die von mir genannte Nachfrage bei LH warum sie den Sachverhalt für einen Flug welcher wegen Verspätung den Anschlussverlust verursacht hat und von LH ausgeführt wurde an UA weiter geleitet wird.
Aber interessant der LCC Discover wickelt problemlos ab und LH macht Ärger.
Das Problem dürfte darin bestehen, dass die EU VO die Zahlung in Geld vorsieht, daher kann KLM auch entsprechend in dieser Art und Weise seiner Verpflichtung nachkommen.Die Frage nach der Einklagbarkeit von Entschädigungen per Gutschein hatte ich übrigens vor längerer Zeit schon einmal gestellt, ohne dass mir von dir Zweifel an meiner Befähigung attestiert wurden.
Auf welcher Grundlage wird denn der Anspruch begründet?
Bisher kenne ich es bei KLM so, dass die nach 261/2004 Claim selbst schreiben ich kann den 800 Gutschein mit Code XYZ nutzen oder eben über Link ABC die Auszahlung von 600 Euro beantragen.
Ich würde wohl in zwei Stufen vorgehen und erst einmal den Anspruch als solches feststellen lassen und dann eben erst die Höhe und Frage des Gutscheins aufwerfen, KLM dürfte schon durch die Feststellung des Anspruch ein Interesse daran haben den Fall zu regeln.