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Dürfte jetzt die neue Masche bei LH sein.
Bei mir wollen sie sogar nur 150,- übernehmen (und das in Singapur!)
wie gehst du weiter vor?
Dürfte jetzt die neue Masche bei LH sein.
Bei mir wollen sie sogar nur 150,- übernehmen (und das in Singapur!)
Wie immer... (wenn es nötig ist) https://www.drboese.de/blog/howto-fluggastrechte-richtig-geltend-machen/
wie gehst du weiter vor?
Liegt eine Bombendrohung und daraus resultierenden Stornos denn im Verantwortungsbereich der Airline? Ich denke eher nicht….Habe ich gemäß EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung durch die Airline, wenn es am Ablugflughafen eine Bombendrohung gab und der Flug deswegen annuliert wurde?
Totaler Schwachsinn, LH widerspricht sich selbst. Mir wurde auch bereits am Schalter gesagt, dass wenn ich mir ein Hotel suche, nur Kosten bis max. von 250€ von LH getragen werden und ich den Rest aus eigener Tasche zahlen müsste. Wie gesagt totaler Blödsinn. Selbst LH schreibt auf ihrer homepage:Guten Tag panzi
Wir zahlen maximal 250 EUR für Hotel, Taxi und Mahlzeiten in Übereinstimmung mit unserer Politik.
Wahrscheinlich sagt LH "wir zahlen angemessen und angemessen sind 250€"Totaler Schwachsinn, LH widerspricht sich selbst. Mir wurde auch bereits am Schalter gesagt, dass wenn ich mir ein Hotel suche, nur Kosten bis max. von 250€ von LH getragen werden und ich den Rest aus eigener Tasche zahlen müsste. Wie gesagt totaler Blödsinn. Selbst LH schreibt auf ihrer homepage:
"Falls sich Ihr Abflug auf den Folgetag verschiebt, kümmern wir uns um Ihre Hotelübernachtung. Überprüfen Sie bitte, ob Sie dazu bereits eine Information per E-Mail oder SMS erhalten haben. Wenn Sie möchten, können Sie sich selbst ein Hotel buchen und die Kosten für Übernachtung, Transport zwischen Flughafen und Hotel sowie Verpflegung zur Erstattung einreichen. Lufthansa übernimmt die Kosten hierfür, sofern sie angemessen sind."
Da steht nichts von max. 250€ pro Übernachtung! Zum nachlesen:
Danke für deinen input, aber da das Rechtswesen nicht logisch oder gerecht ist und zwischen Recht haben und Recht bekommen manchmal Galaxien liegen und weil ich keine Anwältin bin frage ich hier nachLiegt eine Bombendrohung und daraus resultierenden Stornos denn im Verantwortungsbereich der Airline? Ich denke eher nicht….
Na ja, da einen festen Betrag einzusetzen ist wenig sinnvoll. In BRE kann man für 250€ fürstlich übernachten, in München zu Messezeiten gibt es dafür nix.Wahrscheinlich sagt LH "wir zahlen angemessen und angemessen sind 250€"
Sprich Abbruch in ATH = möglich für Kompensation?
Vermutlich nur dann, sofern es sich um unzufriedene Mitarbeiter der LH handelt, die sich über das Management und die zähen Verhandlungsrunden ärgern.Liegt eine Bombendrohung und daraus resultierenden Stornos denn im Verantwortungsbereich der Airline? Ich denke eher nicht….
EW macht es sich da ja noch einfacher - für die sind maximal 30€ Verpflegung pro Tag und 150€ Hotelkosten angemessenWahrscheinlich sagt LH "wir zahlen angemessen und angemessen sind 250€"
Folgendes Szenario:
Fliege demnächst CGN-ATH-SKG am Abend.
Die Chance den Flug nach SKG zu verpassen ist relativ groß.
Je nachdem welche konkreten Alternativen (am nächsten Tag) nach SKG angeboten würden, wäre der Flug nach SKG obsolet.
Sollte ich mich dann entscheiden in ATH zu bleiben und nicht nach SKG zu fliegen - gäbe es dann trotzdem 400€ oder muss man das Endziel auch zwingend (verspätet) erreichen?
Sprich Abbruch in ATH = möglich für Kompensation?
Folgendes Szenario:
Fliege demnächst CGN-ATH-SKG am Abend.
Die Chance den Flug nach SKG zu verpassen ist relativ groß.
Je nachdem welche konkreten Alternativen (am nächsten Tag) nach SKG angeboten würden, wäre der Flug nach SKG obsolet.
Sollte ich mich dann entscheiden in ATH zu bleiben und nicht nach SKG zu fliegen - gäbe es dann trotzdem 400€ oder muss man das Endziel auch zwingend (verspätet) erreichen?
Sprich Abbruch in ATH = möglich für Kompensation?
Kann gut sein.Habe ich gemäß EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung durch die Airline, wenn es am Ablugflughafen eine Bombendrohung gab und der Flug deswegen annuliert wurde?
Winken bei SOEP zurzeit wohl so gut wie alle Altlasten durch.Lohnt es sich eigentlich aktuell mit LH die gütliche Lösung zu versuchen?
Die Antwort von LH auf einen Erstattungsantrag (gebucht war FRA-IAD LH und weiter nach TPA mit UA) wegen verspassten Anschluss weil die Maschine schon in FRA verspätet abgeflogen ist, sehr "interessant", auf den Sachverhalt wird nicht eingegangen aber man habe den Vorgang an UA weiter geleitet, was nun eben so gar keinen Sinn macht.
Erstaunlicherweise hat Discover aber für ihren annullierten FRA-TPA schon nach nur neun Tagen die Erstattung zugesagt.
Bei deren Rechtsanwälten würd ich das lieber in professionelle Hände geben, könnte sonst recht hesslich werden.Ich komme nicht umhin, KLM zu verklagen (AG Bremen) und wäre für einen Rat oder eine Bestätigung von den übrigen Forumsjuristen dankbar.
Beklagtenbezeichnung
Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V. (handelnd unter „KLM Royal Dutch Airlines“), vertreten durch den Vorstand, De-Saint-Exupéry Straße 10, 60549 Frankfurt/Main
-> dies oder Anschrift in den Niederlanden verwenden (die streitgegenständlichen Flüge wurden online über klm.de gebucht)?
Klageantrag
Ich erhebe Klage und beantrage,
die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger einen elektronischen Gutschein über 475,00 EUR mittels Übersendung an die E-Mail-Adresse [...] auszustellen.
Die 475,00 EUR setzen sich aus zwei Teilbeträgen (350 EUR und 125 EUR) zusammen. Die beiden Forderungen wurden bei Geltendmachung über das Online-Formular jeweils mit Zahlung per Gutschein (= 100 EUR Bonus) angemeldet. Die 350 EUR sind eine Komplettablehnung (habe dafür bei KLM eine DSGVO-Auskunft angefordert), die 125 EUR folgen aus 250 EUR, gekürzt um 50 % nach 261/2004 zuzüglich 100 EUR Bonus. Das zwecks Verständnis und Vollständigkeit. Meine eigentliche Frage hierzu: Reicht der o.g. Text als ggf. vollstreckbarer Inhalt aus?
Ich bin beruflich weit von forensischer Tätigkeit entfernt, so dass ich hier sicherheitshalber noch einmal nachfragen möchte. Vielen Dank für sachdienliche Anmerkungen/Hinweise!
Bin Volljurist und traue mir das ungeachtet der o.g. Detailfragen schon selbst zu.Bei deren Rechtsanwälten würd ich das lieber in professionelle Hände geben, könnte sonst recht hesslich werden.
Dann viel Vergnügen mit denen, war mir anhand deines Kommentares nicht sicher ob du Jurist bist und wollte lieber vorwarnenBin Volljurist und traue mir das ungeachtet der o.g. Detailfragen schon selbst zu.
In Anbetracht dessen, was Du da schreibst, habe ich auch arge Bedenken.Bin Volljurist und traue mir das ungeachtet der o.g. Detailfragen schon selbst zu.
Es sinkt für sie: das Niveau.In Anbetracht dessen, was Du da schreibst, habe ich auch arge Bedenken.