Typische Verzögerungstaktik der Airline. Gut die Hälfte meiner berechtigten Forderungen landen entweder über Anwalt oder Online-Flugrechteplattform vor Gericht. Bei Gericht taucht dann aber die beklagte Partei so gut wie nie auf und es ergeht ein Versäumnisurteil. Airlines kalkulieren wohl damit, dass viele das Klagerisiko scheuen und nicht so weit gehen wollen und man hat sich wieder ein paar Euro "gespohrt".Gibt es unter euch vergleichbare Fälle?
Am Montag steht die Gerichtsverhandlung an:
Okt 22: Flug CGN-VIE: Abflug aufgrund von Abfertigungs- und Check-in Chaos am Flughafen so verspätet abgeflogen, dass Anschlussflug VIE-LCA nicht mehr erreicht werden konnte. Flug VIE-LCA wurde dann am Folgetag angetreten und Reiseziel mit 12 Std. Verspätung erreicht. Buchung erfolgte direkt bei Airline.
Reklamation über Fluggesellschaft sowie Gutachten durch Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr blieb trotz Anmahnung unbeantwortet.
Klage über Rechtsanwalt landet jetzt somit vor Gericht. Ich hoffe mit Erfolg.
Nur zur Info, gestern von der Schlichtung die Info bekommen, das Lufthansa akzeptiert und heute die 250.-€ Entschädigung auf dem Konto gehabt.Sitzen beim LH Customer Relations Service eigentlich noch reale Menschen im Call Center in Indien oder werden die Anfragen von einem Bot beantwortet.
Ich habe da so meine Zweifel, weil meine letzte Anfrage zur Kompensation lässt den Gedanken aufkommen, das mit "KI" generierte Antworten verschickt werden.
Gebucht war BER->MUC->SBZ mit Ankunft am 10.12.23 um 18:15
Gecancelt wurde BER->MUC und umgebucht auf BER->ZRH->MUC mit Weiterflug nach SBZ und pünktliche Ankunft 10.12.23, 18:15 Uhr
Der Flieger ZRH->MUC war verspätet, konnte somit den ursprünglich geplanten Flug MUC->SBZ nicht erreichen und wurde auf die nächste Maschine MUC-SBZ mit Ankunft 11.12.23, 01:00 Uhr umgebucht.
Daraus resultiert doch eine Verspätung der Ankunft aus mindesten 6h!
Und diese Verspätung ist das Ergebnis von Flügen, die gecancelt, verspätet und umgebucht wurden.
Begründung der Ablehnung des LH Customer Relations Service :
Also nochmals alle detailliert beschrieben und mal sehen was dann kommt....
Was sagt denn die eigene Recherche?Ich will keinen neuen Thread eröffnen, daher hier meine kurze Frage bzgl. Entschädigungsleistung
Gebucht wurde mit SWISS DUS-ZRH-JNB, das Leg ZRH-JNB wurde 2 Std. vor Abflug in DUS gecancelt.
Der Bot wollte mich umbuchen auf den folgenden Tag, habe ich abgelehnt und per Servicetelefon eine
(schnellere) alternative Umbuchung angefragt. SWISS hat daraufhin umgebucht auf DUS-DXB-JNB mit
Abflug am gleichen Tag, jedoch geplanter Ankunft in JNB 5,5 Std. später als ursprünglich geplant. Wegen
starkem Nebel in DXB und daher dort verspäteter Ankunft/verspätetem Abflug hat sich die Ankunft in JNB
gegenüber der ursprünglichen Buchung um 7,5 Std verspätet.
Frage: Steht mir trotz relativ zügig durchgeführter Ersatzbeförderung eine pauschale Entschädigung
(> 3.500 km, > 6 Std x 2 Paxe = 1.200 €) zu?
Vielen Dank und beste Grüße
Tom
Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn (…)
Sie weniger als sieben Tage vor dem geplanten Abflug informiert werden und Ihnen eine anderweitige Beförderung angeboten wird, die es Ihnen ermöglichen würde,
- nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Startzeit abzufliegen und
- den Zielort weniger als zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zu erreichen.
ja, hast Du wenn man voraussetzt, dass es keine aussergewoehnlichen Umstaende warenIch will keinen neuen Thread eröffnen, daher hier meine kurze Frage bzgl. Entschädigungsleistung
Gebucht wurde mit SWISS DUS-ZRH-JNB, das Leg ZRH-JNB wurde 2 Std. vor Abflug in DUS gecancelt.
Der Bot wollte mich umbuchen auf den folgenden Tag, habe ich abgelehnt und per Servicetelefon eine
(schnellere) alternative Umbuchung angefragt. SWISS hat daraufhin umgebucht auf DUS-DXB-JNB mit
Abflug am gleichen Tag, jedoch geplanter Ankunft in JNB 5,5 Std. später als ursprünglich geplant. Wegen
starkem Nebel in DXB und daher dort verspäteter Ankunft/verspätetem Abflug hat sich die Ankunft in JNB
gegenüber der ursprünglichen Buchung um 7,5 Std verspätet.
Frage: Steht mir trotz relativ zügig durchgeführter Ersatzbeförderung eine pauschale Entschädigung
(> 3.500 km, > 6 Std x 2 Paxe = 1.200 €) zu?
Vielen Dank und beste Grüße
Tom
Dem würde ich auf Basis der bekannten Informationen zustimmen. Nur bei Annullierung muss die Verspätung meist noch weniger als 3h sein, also noch bessere Lage.Guten Morgen!
Folgender Fall:
14.03. DUS-MUC, anulliert (kein Streik in DUS) - wohl wegen geringer Auslastung (Vermutung) LH2033 - umgebucht auf 15.03.- Entschädigungsanspruch wegen Verspätung größer als drei Stunden, korrekt?
14.03. CGN-MUC, annulliert, wohl wegen Streik in CGN (LH1987) (Vermutung) - umgebucht auf 15.03. - kein Entschädigungsanspruch wegen des Streiks verdi, korrekt? (betrifft einen Kollegen)
Danke für Eure Einschätzung!
Grüße
LB
Was sagt denn die eigene Recherche?
Fluggastrechte - Your Europe
Fluggastrechte – Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungeneuropa.eu
Wenn du dir die anderen Threads hier ansiehst, läuft das bei der LH aktuell meist genau so.Das ging extrem schnell - da bin ich von der "Mutter" LH deutlich mehr Theater gewohnt
Zweite Anfrage wurde (wie erwartet) bereits abgelehnt. Warten wir mal ab, was bei der ersten rauskommt.Dem würde ich auf Basis der bekannten Informationen zustimmen. Nur bei Annullierung muss die Verspätung meist noch weniger als 3h sein, also noch bessere Lage.
Zweite Anfrage wurde (wie erwartet) bereits abgelehnt. Warten wir mal ab, was bei der ersten rauskommt.
Wenn aber fast alles fliegt und nur sehr wenige ausfallen, dann ist es doch sehr diskutabel, ob das wirklich der Grund war...Wenn die SiKo streikt kann LH dafür ja recht wenig. (Ist ja eine hoheitliche Aufgabe).
Zumal sie ihn auch MUC-FRA-DUS/QDU oder direkt mit der Bahn oder auch MUC-DUS auf EW hätten befördern können statt Umbuchung auf den nächsten Tag - dürfte dann ja kein AU mehr sein, s. BGH Urt. v. 10.10.2023, X ZR 123/22.Wenn aber fast alles fliegt und nur sehr wenige ausfallen, dann ist es doch sehr diskutabel, ob das wirklich der Grund war...
ja, hast Du wenn man voraussetzt, dass es keine aussergewoehnlichen Umstaende waren
Habe es an die Schlichtungsstelle gegeben. Hatte zusätzliche 150€ Hotelkosten. Und es ist wirklich an dem Tag jede Verbindung außer meine gegangen. Bin gespannt.Zumal sie ihn auch MUC-FRA-DUS/QDU oder direkt mit der Bahn oder auch MUC-DUS auf EW hätten befördern können statt Umbuchung auf den nächsten Tag - dürfte dann ja kein AU mehr sein, s. BGH Urt. v. 10.10.2023, X ZR 123/22.
Nö. Die ist gestern nach GRU geflogen und inzwischen wieder auf dem Rückweg nach FRA und wird überpünktlich in FRA erwartet.D-ABYT seit 10.03. defekt.