EU Fluggastrechte / Annullierung

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.932
3.110
CGN / MUC / ZRH / EWR
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Ich bin eher der Ansicht, in Fluggastrechte gehört es streng genommen nicht, wenn meine Vermutung, keinen Anspruch auf Ausgleich zu haben, stimmt.

Zusätzlich gibt es noch Fragen zu Airrail, Sitzplatzreservierung und Bot.

Freue mich auf Antworten.
Natürlich gehört es dort hin, denn es ist eine Annullierung des ursprünglichen Fluges mit allen damit einhergehenden Rechten - nur halt ohne Ausgleichsanspruch.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.213
7.854
FRA / FMO
Ich bin eher der Ansicht, in Fluggastrechte gehört es streng genommen nicht, wenn meine Vermutung, keinen Anspruch auf Ausgleich zu haben, stimmt.

Zusätzlich gibt es noch Fragen zu Airrail, Sitzplatzreservierung und Bot.

Freue mich auf Antworten.
Ich stimme @dermatti voll zu. Zum Glück gehen die Fluggastrechte weit über Entschädigung hinaus.
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
689
597
In einer ähnlichen Situation bei mir will LH nur einmal bezahlen (das aber sehr bereitwillig), weshalb die Angelegenheit jetzt wohl zum Anwalt geht.
EuGH-Urteil C-832/18 ist hier dein Freund.
 
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Yellowcab

Reguläres Mitglied
07.09.2019
57
40
Bielefeld
Guten Morgen,
nachdem wir in München „gestrandet“ sind und es erst morgen weiter nach Hannover geht, stehe ich vor meiner ersten Übernachtung wegen Annulierung und Umbuchung auf den Folgetag. LH per E-Mail und Fristsetzung aufgefordert ein Hotel zu stellen, natürlich keine Rückmeldung und so selbst gebucht nun.

Gibt es Erfahrungswerte, was gemäß EU261 als angemessene Verpflegung gilt? Wir haben 26h bis zum Weiterflug, da geht die ein oder andere Mahlzeit ja schon durch? Referenzurteile wie z.B. zur Kompensation auch von alkohlischen Getränken habe ich bereits gelesen. :unsure:

Vielen Dank und Grüße vom MUC
 

Nupshh

Erfahrenes Mitglied
26.03.2011
330
31
HAM
Frage :
Streikbedingt wurde mein M&M Business Awardticket mit Discover HAM-FRA-RSW am 17.2. umgebucht auf HAM-FRA-EWR-RSW wobei der Zubringer nach Frankfurt planmäßig mit LH geflogen wurde, die anderen beiden Legs mit United. FRA-EWR in der Polaris Business war ganz nett, das letzte Leg dann allerdings in Eco weil der Flieger voll war.

Kompensation sollte klappen da wir erst 5 Stunden später am Ziel waren.

Kann ich zusätzlich mit einer Meilenerstattung rechnen weil ja statt Business teilweise nur Eco verfügbar war?

Wo mache ich die Ansprüche geltend, bei LH wo gebucht wurde oder bei Discover?

Ich antworte mir mal selbst falls es den Einen oder Anderen interessiert :

Kompensation bei LH per Kontaktformular geltend gemacht weil dort mit M&M gebucht.
Wurde dann an Discover weitergeleitet und mittlerweile akzeptiert und bestätigt.

Für die angefragte Erstattung der Meilen, da das letzte Segment EWR-RSW in Eco statt Business geflogen wurde, bekam ich eben folgende Mail, wobei mir die Meilensumme für den 3,5 stündigen Flug sehr niedrig erscheint ?

"Sehr geehrter Herr nupshh,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch Ihren Flug entstanden sind. Gerne haben wir Ihnen den Differenzbetrag für das Downgrade von 5320 Prämienmeilen pro Person auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Wir halten eine Übersicht online auf Ihrem Konto unter www.miles-and-more.com für Sie bereit.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag...."


Was meint ihr ?
 

Ratinger

Erfahrenes Mitglied
09.11.2013
337
74
Hallo zusammen, folgender Fall bei mir:

Wir sind mit Air Austral von JNB über RUN nach MRU geflogen. Dabei hatte das erste Leg eine Verspätung, wodurch wir unseren Anschlussflug nach MRU nicht erreicht haben. Nächster Flug ging 3,5h später. Ankunft am Zielort 3:45h verspätet.

Laut UU besteht hier kein Anspruch auf Kompensationsleistung, da sich Abflug und Ankunft in der Nicht-EU befinden. Im Prinzip war nur der Transit in der EU.

UU kann ich wie folgt zitieren:
In a judgment of February 24, 2022, the Court of Justice of the European Union specified that the regulation EC 261/2004 does not apply when your departure airport and your arrival airport are not located on the territory of a Member State of the European Union.

Ich konnte hierzu leider nichts konkretes finden. Vielleicht wisst ihr mehr ;)

Danke und viele Grüsse
R
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.663
3.147
Danke. So verstanden fallen alle Umbuchung in die Fluggastrechte, ja.
Wie ihr seht, hängen da aber noch mehrere Fragen dran.
Ich verschiebe jetzt rüber, und hoffe ihr könnt mir dann im Faden dort leichter helfen.

 
Zuletzt bearbeitet:

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.663
3.147
In letzter Zeit erreicht mich eine kleine Umbuchungswelle bei LH, meistens mit kleinen Zeitänderungen, die ich alle bestätigen konnte.
Bei einer Langstrecke ist es allerdings für mich jetzt schwieriger. Wurde per mail informiert, der Hinflug der Langstrecke ist verschoben, Ankunft drei Stunden später als gebucht. In der Mail sind nun Airrail Zubringer und Langstrecke beide als canceled gekennzeichnet. Das Airrail Segment wurde auf späteren Zug und die Langstrecke auf späteren Flug umgebucht. Laut Mail wieder die drei Möglichkeiten, canceln, umbuchen, bestätigen.
Hatte extra die teurere Verbindung mit früherer Ankunft gebucht. Jetzt komme ich drei Stunden später an und die Airrail Verbindung ist auch knapp.

Deswegen möchte ich ändern. Welche Möglichkeiten habe ich?

Anspruch auf Fluggastrechte/ Entschädigung ist wohl nicht, da Flug erst in ein paar Monaten, oder? Die schlechtere Verbindung hätte ich nämlich billiger haben können.
Was passiert mit den Sitzplatzreservierungen? Können die übernommen werden oder bekomme ich das Geld automatisch zurück und darf dann neue Plätze einbuchen?
Da das neue Airrail Segment nur mit knappen Umstieg ist, kann ich da den Zug auf einen Zubringerflug umbuchen?
Wenn es der Bot nicht zulässt, dann über Hotline?
Wenn ich die umbuchen Option in der Mail anwähle, um zu prüfen was angeboten wird, ist das dann final, oder bleibt dann dem draufklicken die ursprüngliche Buchung weiter unangetastet?
Danke schonmal für eure Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.918
4.717
Paralleluniversum
In letzter Zeit erreicht mich eine kleine Umbuchungswelle bei LH, meistens mit kleinen Zeitänderungen, die ich alle bestätigen konnte.
Bei einer Langstrecke ist es allerdings für mich jetzt schwieriger. Wurde per mail informiert, der Hinflug der Langstrecke ist verschoben, Ankunft drei Stunden später als gebucht. In der Mail sind nun Airrail Zubringer und Langstrecke beide als canceled gekennzeichnet. Das Airrail Segment wurde auf späteren Zug und die angstrecke auf späteren Flug umgebucht. Laut Mail wieder die drei Möglichkeiten, canceln, umbuchen, bestätigen.
Hatte extra die teurere Verbindung mit früherer Ankunft gebucht. Jetzt komme ich drei Stunden später an und die Airrail Verbindung ist auch knapp.

Deswegen möchte ich ändern. Welche Möglichkeiten habe ich?

Anspruch auf Fluggastrechte/ Entschädigung ist wohl nicht, da Flug erst in ein paar Monaten, oder? Die schlechtere Verbindung hätte ich nämlich billiger haben können.
Was passiert mit den Sitzplatzreservierungen? Können die übernommen werden oder bekomme ich das Geld automatisch zurück und darf dann neue Plätze einbuchen?
Da das neue Airrail Segment nur mit knappen Umstieg ist, kann ich da den Zug auf einen Zubringerflug umbuchen?
Wenn es der Bot nicht zulässt, dann über Hotline?
Wenn ich die umbuchen Option in der Mail anwähle, um zu prüfen was angeboten wird, ist das dann final, oder bleibt dann dem draufklicken die ursprüngliche Buchung weiter unangetastet?
Danke schonmal für eure Antworten.

Nun ja, Du hast einen Teil der Frage ja bereits im anderen Thread beantwortet bekommen. Warum also nochmal mit dem selben Text hier anfangen? Hättest die Erkenntnis ja einarbeiten können.
Natürlich gehört es dort hin, denn es ist eine Annullierung des ursprünglichen Fluges mit allen damit einhergehenden Rechten - nur halt ohne Ausgleichsanspruch.

Ich stimme @dermatti voll zu. Zum Glück gehen die Fluggastrechte weit über Entschädigung hinaus.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.663
3.147
Nun ja, Du hast einen Teil der Frage ja bereits im anderen Thread beantwortet bekommen. Warum also nochmal mit dem selben Text hier anfangen? Hättest die Erkenntnis ja einarbeiten können.
Nicht richtig. Könnte man bitte einfach auf die Fragen antworten und nicht immer nur Senf drübergeben. Keine der Fragen ist geklärt.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.602
1.664
Deswegen möchte ich ändern. Welche Möglichkeiten habe ich?

Anspruch auf Fluggastrechte/ Entschädigung ist wohl nicht, da Flug erst in ein paar Monaten, oder? Die schlechtere Verbindung hätte ich nämlich billiger haben können.
Anspruch nach EU/VO 261 entfällt, wenn der Flug mehrere Monate entfernt ist. Bei Involumbuchungen gibt es auch keinen automatischen Ausgleich ala zum Buchungszeitpüunkt war der Flug günstiger. Du musst das Angebot aber nicht annehmen und kannst den Flug auch annullieren und selber was günstigeres / passenderes buchen ;) oder versuchen auf etwas passenderes umzubuchen.

Was passiert mit den Sitzplatzreservierungen? Können die übernommen werden oder bekomme ich das Geld automatisch zurück und darf dann neue Plätze einbuchen?
Da das neue Airrail Segment nur mit knappen Umstieg ist, kann ich da den Zug auf einen Zubringerflug umbuchen?
Ob LH das zulässt 🤷‍♂️ theoretisch aber schon.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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www.red-travels.com
Nicht richtig. Könnte man bitte einfach auf die Fragen antworten und nicht immer nur Senf drübergeben. Keine der Fragen ist geklärt.

zwischen den beiden Postings hättest du auch schon die LH-Hotline bemühen können... der Bot ist... wie man in zahlreichen Beiträgen hier lesen kann... ein Krampf.

Dass die FGR (eben ohne Anspruch auf € Entschädigung) gelten wurde dir bereits genannt, wenn du damit nichts anfangen kannst, musst du eben googeln was in diesen steht.

Wenn du etwas in der Mail bestätigst, ist deine Entscheidung gefallen. Solange du bei der Umbuchung nur guckst und nichts auswählst und bestätigst, ändert sich idR nichts an der Situation.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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3.147
zwischen den beiden Postings hättest du auch schon die LH-Hotline bemühen können... der Bot ist... wie man in zahlreichen Beiträgen hier lesen kann... ein Krampf.
Du machst dir die Welt wie die dir gefällt 🧚‍♂️.
Es ist unstrittig, der Bot ist nicht das gelbe vom Ei. Dennoch wird das zehnmal wiederholt, obwohl nicht zielführend und nicht gefragt.
Und dann sagst du mir, ich solle dir Hotline bemühen, die genauso schlimm ist wie der Bot. Ziemlich blauäugig dort anzurufen, ohne meine Möglichkeiten zu kennen, welche ich gehofft habe, durch die Schwarmintelligenz, ganz ohne unnützes Diskutieren zu bekommen, findest du nicht? Du liest hier doch schon länger mit.
Dass die FGR (eben ohne Anspruch auf € Entschädigung) gelten wurde dir bereits genannt, wenn du damit nichts anfangen kannst, musst du eben googeln was in diesen steht.
Ist auch gar nicht die Frage, das es keinen Ausgleich gibt ist beantwortet.

Wenn du etwas in der Mail bestätigst, ist deine Entscheidung gefallen. Solange du bei der Umbuchung nur guckst und nichts auswählst und bestätigst, ändert sich idR nichts an der Situation.
Klärt genau nicht die Frage, ob das Klicken auf "umbuchen" schon eine Bestätigung darstellt.

@malschauen, beziehst du dich mit "theoretisch schon" auf das Umwandeln eines Airrail Segments auf einen Flug oder auf die Sitzplatzmitnahme oder beides? Danke.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.663
3.147
sagt der Richtige 🤦‍♂️

Hörer in die Hand nehmen, statt in der theoretischen Welt zu verweilen.
Du weichst aus. Oder möchtest du mir bei der Hotlinequalität nicht doch zustimmen?

Ich denke hier ist es theoretisch nämlich möglich, die bessere Hilfe zu bekommen als unvorbereitet am Hörer.
Auch Zustimmung?
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.663
3.147
such dir ne Alternative & häng dich an den Hörer...
Du schickst mich also nackt in die Höhle der Löwen :unsure:
Klare und verständliche Frage, bitte um ebensolche Antwort:
Statt QKL-JFK, ist folgendes möglich: DUS-EWR? Oder zumindest DUS-JFK? Unter Beachtung der Fluggastrechte? oder nur mit Hilfe Kulanz?
Danke.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.663
3.147
Mit Kulanz oder ggf. Vertragsrecht.
Heißt das safe? Ja/nein? Weil unzumutbar für LH ist es nicht.
Gibt es Erfahrungen der geschätzten Vielflieger?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Der Thread hat 567 Seiten, dass dieser Fall hier noch nie durchgesprochen wurde, kann ich mir nicht vorstellen.
Ich stell dich ein für 0,38€ die Stunde und du durchforstest die 567 Seiten für mich, ok? Übrigens, so gut wie alles steht im Netz. Mach du bitte das Forum dicht! :ROFLMAO:
 

christianskas

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
1.073
390
Lviv, Ukraine - Düsseldorf
Die Sache ist nicht so einfach. Es geht um eine verlegte Flugzeit für einen Flug am 31.10.2023 + Rückflug eine Woche später. Die Sache hatte ich hier schon einmal kurz im Wizz-Forum angesprochen. Aber es kam nicht zu weiteren Antworten, bzw. zu echten Lösungsvorschlägen. Meine damalige Nachricht vom 26.10.2023:

Gerade habe ich für einen Flug eingecheckt und habe dabei auch noch einmal meine Flüge für die kommende Woche durchgesehen. Dabei bin ich leider auf eine Änderung gestoßen. Diese wurde mir aber bis jetzt noch nicht angekündigt. Weder per App, noch per Push-Nachricht, noch per Email.

Es geht um eine Flugzeitverschiebung. Anstatt relativ bequem um 09:55 Uhr startet unser Flug nach Rom laut Wizz-Seite bereits um 08:20 Uhr. Der Flug wurde also um eine Stunde und 35 Minuten vorverlegt. Entsprechend auch der Rückflug. Anstatt um 07:10 Uhr geht der Flug jetzt bereits um 05:35 Uhr. Auch hier eine Stunde und 35 Minuten früher.


Für meinen morgigen Flug habe ich die ganz normalen Emails bekommen (Sitzplatzverkauf, Gepäckverkauf, Bitte früher am Airport sein, Check-in geöffnet). Für den Flug am nächsten Dienstag RZE-FCO wie gesagt keine Nachrichten. Keine Info zur Änderung und bis jetzt keine der üblichen Werbe-Mails.

Beim Hinflug ist die Sache bereits ärgerlich, weil wir eigentlich geplant hatten erst in den frühen Morgenstunden aus der Ukraine anzureisen. Was aber jetzt nicht mehr funktioniert, weil kein Bus und kein Zug so fährt, dass wir bereits gegen 06:00 Uhr am Airport RZE (eine Stunde von der Grenze entfernt) sein können. Wir müssen also einen Tag früher anreisen und im Hotel übernachten. Beim Rückflug müssen wir jetzt anstatt mit dem Zug ein Taxi zum Airport nehmen. Beide Flüge nicht über OTA, sondern vor zwei Monaten über die "echte" Seite von Wizz gebucht.

Die Sache ist dann so gelaufen, dass wir tatsächlich einen Tag vorher angereist sind und dadurch Übernachtungkosten im Hotel hatten. Knappe 80 Euro. Und das nur dank HRS-Business-Rate. Denn selbst die einfachsten Hotels in Rzeszow waren an dem Tag überall schon bei 100 Euro angelangt. Airport Hotels noch deutlich teurer. Mit dem Airport-Zug konnten wir auch nicht von der Innenstadt zum Flughafen fahren. Denn der Zugfahrplan ist auf die Flüge abgestimmt. Und weil so früh eigentlich kein Flug abgehen sollte, gab es damals auch keinen Zug. Also mussten wir mit dem Taxi fahren.

Den Rückflug haben wir dann ganz ausfallen lassen. Bei der ursprünglichen Abflugzeit 07:10 Uhr hätten wir in einem Vorort von Rom übernachtet (das Ibis-Hotel war günstig). Dann wären wir mit dem ersten Airport-Express zum Flughafen gefahren. Rechtzeitig dort gewesen. Das funktionierte natürlich nicht mehr. Laut Rezeption des Ibis-Hotels wäre es mitten in der Nacht (02:30 Uhr) auch schwierig gewesen ein Taxi vom Vorort zum Flughafen zu bekommen. Dann ohnehin auch zu recht hohen Preisen. Hotels in der Innenstadt (Nähe Bus-Shuttle) waren wegen der Feiertage kurzfristig gebucht viel zu teuer. Ein Taxi hätte (glaube ich) auch 60 Euro gekostet. Also haben wir stattdessen einen sehr billigen Flug mit Ryanair von Pisa nach Krakau gebucht. Billiger als die Taxi-Fahrt von Rom-Innenstadt zum Airport. Ohne die Änderung wäre die Route der Tour Rom-Florenz-Rom (mit dem Zug) gewesen. Aber es sind natürlich zusätzliche Kosten entstanden.

Eigentlich hätte ich mich hier nur geärgert und die Geschichte zu den Akten gelegt. Aber dann kamen im Januar plötzlich zwei Emails von Wizz Air. Und darin wurde dann die Flugzeitverlegung für die beiden Flüge angekündigt. Also im Januar 2024 die Änderung für zwei Flüge die bereits über zwei Monate vorher stattfanden. Da habe ich mich natürlich so richtig geärgert.

Noch einmal kurz zur Erinnerung: Beide Flüge wurden um 1 1/2 Stunden vorverlegt. Waren dann beide nicht mehr so einfach und ohne weiteren Kostenaufwand zu erreichen wie bei der Buchung. Eine Änderung wurde nicht mitgeteilt. Den Rückflug haben wir verfallen lassen.

1. Problem: Wizz Air
2. Problem: Nicht Deutschland, sondern Abflug in Polen.

Daher die konkrete Frage: Besteht Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Fluggastrecht...? (Änderung der Flugzeiten ohne Ankündigung)

Und wenn ja, bitte Vorschläge wie sich dieser Anspruch durchsetzen lässt. Oder welche (ersten) Schritte ich selbst unternehmen kann.

Die üblichen Dienstleister werden da wohl kaum in Frage kommen.

Eine diesbezügliche Anfrage über die Online-Formulare von Wizz Air ist übrigens nicht möglich. Es wird nach Eingabe der korrekten Daten immer nur "Passagier nicht gefunden" angezeigt. Und dann kommt man natürlich nicht weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.932
3.110
CGN / MUC / ZRH / EWR
Die Sache ist nicht so einfach. Es geht um eine verlegte Flugzeit für einen Flug am 31.10.2023 + Rückflug eine Woche später. Die Sache hatte ich hier schon einmal kurz im Wizz-Forum angesprochen. Aber es kam nicht zu weiteren Antworten, bzw. zu echten Lösungsvorschlägen. Meine damalige Nachricht vom 26.10.2023:

Gerade habe ich für einen Flug eingecheckt und habe dabei auch noch einmal meine Flüge für die kommende Woche durchgesehen. Dabei bin ich leider auf eine Änderung gestoßen. Diese wurde mir aber bis jetzt noch nicht angekündigt. Weder per App, noch per Push-Nachricht, noch per Email.

Es geht um eine Flugzeitverschiebung. Anstatt relativ bequem um 09:55 Uhr startet unser Flug nach Rom laut Wizz-Seite bereits um 08:20 Uhr. Der Flug wurde also um eine Stunde und 35 Minuten vorverlegt. Entsprechend auch der Rückflug. Anstatt um 07:10 Uhr geht der Flug jetzt bereits um 05:35 Uhr. Auch hier eine Stunde und 35 Minuten früher.


Für meinen morgigen Flug habe ich die ganz normalen Emails bekommen (Sitzplatzverkauf, Gepäckverkauf, Bitte früher am Airport sein, Check-in geöffnet). Für den Flug am nächsten Dienstag RZE-FCO wie gesagt keine Nachrichten. Keine Info zur Änderung und bis jetzt keine der üblichen Werbe-Mails.

Beim Hinflug ist die Sache bereits ärgerlich, weil wir eigentlich geplant hatten erst in den frühen Morgenstunden aus der Ukraine anzureisen. Was aber jetzt nicht mehr funktioniert, weil kein Bus und kein Zug so fährt, dass wir bereits gegen 06:00 Uhr am Airport RZE (eine Stunde von der Grenze entfernt) sein können. Wir müssen also einen Tag früher anreisen und im Hotel übernachten. Beim Rückflug müssen wir jetzt anstatt mit dem Zug ein Taxi zum Airport nehmen. Beide Flüge nicht über OTA, sondern vor zwei Monaten über die "echte" Seite von Wizz gebucht.

Die Sache ist dann so gelaufen, dass wir tatsächlich einen Tag vorher angereist sind und dadurch Übernachtungkosten im Hotel hatten. Knappe 80 Euro. Und das nur dank HRS-Business-Rate. Denn selbst die einfachsten Hotels in Rzeszow waren an dem Tag überall schon bei 100 Euro angelangt. Airport Hotels noch deutlich teurer. Mit dem Airport-Zug konnten wir auch nicht von der Innenstadt zum Flughafen fahren. Denn der Zugfahrplan ist auf die Flüge abgestimmt. Und weil so früh eigentlich kein Flug abgehen sollte, gab es damals auch keinen Zug. Also mussten wir mit dem Taxi fahren.

Den Rückflug haben wir dann ganz ausfallen lassen. Bei der ursprünglichen Abflugzeit 07:10 Uhr hätten wir in einem Vorort von Rom übernachtet (das Ibis-Hotel war günstig). Dann wären wir mit dem ersten Airport-Express zum Flughafen gefahren. Rechtzeitig dort gewesen. Das funktionierte natürlich nicht mehr. Laut Rezeption des Ibis-Hotels wäre es mitten in der Nacht (02:30 Uhr) auch schwierig gewesen ein Taxi vom Vorort zum Flughafen zu bekommen. Dann ohnehin auch zu recht hohen Preisen. Hotels in der Innenstadt (Nähe Bus-Shuttle) waren wegen der Feiertage kurzfristig gebucht viel zu teuer. Ein Taxi hätte (glaube ich) auch 60 Euro gekostet. Also haben wir stattdessen einen sehr billigen Flug mit Ryanair von Pisa nach Kattowitz gebucht. Billiger als die Taxi-Fahrt von Rom-Innenstadt zum Airport. Ohne die Änderung wäre die Route der Tour Rom-Florenz-Rom (mit dem Zug) gewesen. Aber es sind natürlich zusätzliche Kosten entstanden.

Eigentlich hätte ich mich hier nur geärgert und die Geschichte zu den Akten gelegt. Aber dann kamen im Januar plötzlich zwei Emails von Wizz Air. Und darin wurde dann die Flugzeitverlegung für die beiden Flüge angekündigt. Also im Januar 2024 die Änderung für zwei Flüge die bereits über zwei Monate vorher stattfanden. Da habe ich mich natürlich so richtig geärgert.

Noch einmal kurz zur Erinnerung: Beide Flüge wurden um 1 1/2 Stunden vorverlegt. Waren dann beide nicht mehr so einfach und ohne weiteren Kostenaufwand zu erreichen wie bei der Buchung. Eine Änderung wurde nicht mitgeteilt. Den Rückflug haben wir verfallen lassen.

1. Problem: Wizz Air
2. Problem: Nicht Deutschland, sondern Abflug in Polen.

Daher die konkrete Frage: Besteht Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Fluggastrecht...? (Änderung der Flugzeiten ohne Ankündigung)

Und wenn ja, bitte Vorschläge wie sich dieser Anspruch durchsetzen lässt. Oder welche (ersten) Schritte ich selbst unternehmen kann.

Die üblichen Dienstleister werden da wohl kaum in Frage kommen.

Eine diesbezügliche Anfrage über die Online-Formulare von Wizz Air ist übrigens nicht möglich. Es wird nach Eingabe der korrekten Daten immer nur "Passagier nicht gefunden" angezeigt. Und dann kommt man natürlich nicht weiter.
Flightright dürfte sowohl für den Ausgleichsanspruch als auch die Ticketkostenerstattung in Frage kommen.