Hallo zusammen, folgender Fall bei mir:
Wir sind mit Air Austral von JNB über RUN nach MRU geflogen. Dabei hatte das erste Leg eine Verspätung, wodurch wir unseren Anschlussflug nach MRU nicht erreicht haben. Nächster Flug ging 3,5h später. Ankunft am Zielort 3:45h verspätet.
Laut UU besteht hier kein Anspruch auf Kompensationsleistung, da sich Abflug und Ankunft in der Nicht-EU befinden. Im Prinzip war nur der Transit in der EU.
UU kann ich wie folgt zitieren:
"In a judgment of February 24, 2022, the Court of Justice of the European Union specified that the regulation EC 261/2004 does not apply when your departure airport and your arrival airport are not located on the territory of a Member State of the European Union."
Ich konnte hierzu leider nichts konkretes finden. Vielleicht wisst ihr mehr