EU Fluggastrechte / Annullierung

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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
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Die teils vertretene Anwendung von 7 abs 2 der VO.

ob das mit der (zuletzt passgierfeindlich genutzten) Zeitverlust-Doktrin de EuGH so zusammenpasst, halte ich für zweifelhaft.

???

In EuGH C-146/20 steht doch explizit: "Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 261/2004 ist dahin auszulegen, dass er nicht für einen Fall gilt, in dem die Ankunftszeit eines vorverlegten Fluges innerhalb der in dieser Bestimmung genannten Grenzen liegt."

Mit anderen Worten: Die etwaige 50%-Kürzung wird bei Vorverlegungen eindeutig ausgeschlossen (was ja auch logisch ist).
 
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HAJfb

Aktives Mitglied
22.10.2016
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HAJ
Ich setze das auch zu 100% durch, keine Sorge. Aber mit dem neuen Zeitverlust-Ding zu Lasten des Passagiers, sehen einige AGe das anders

Begründung der Lufthansa

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. April 2024.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch die Annullierung Ihres Fluges entstanden sind. Wir haben unsere Datenbank überprüft und es scheint, dass Sie früher an Ihrem Zielort angekommen sind, daher können wir Ihnen nur die Hälfte der Entschädigung anbieten.


Weiteres diskutieren wird da vermutlich wenig helfen.. hilft bei sowas die SÖP oder geht dann nur klagen?
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
239
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Ich gehe davon aus, dass das immer noch so ist, oder?
Konkret: GYE-AMS-FRA gebucht. Langstrecke war pünktlich, AMS-FRA wurde storniert.
Damit müssten es in Bezug auf den Link 600€ sein, oder?
Ändert sich etwas an der Sachlage, wenn als Ersatz für AMS-FRA AMS-STR gebucht wird?
(Umbuchung durch KLM vorgenommen).
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.876
256
VIE
Adym?
Zuerst bekam ich die info, dass es zu einem delay kam! Anschließend haben die selbst festgestellt, dass nur ein delay dumm ist und ich nicht den Anschluss schaffe, der 20 minuten vor Ankunft gehen würde. Dann wurde ich nun statt LAX-MUC-GRZ auf LAX-ZRH-VIE-GRZ gebucht und komme statt am Nachmittag um kurz vor Mitternacht an.
Meine Sitzplatzreservierungen sind auch alle weg.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.233
3.249
Zuerst bekam ich die info, dass es zu einem delay kam! Anschließend haben die selbst festgestellt, dass nur ein delay dumm ist und ich nicht den Anschluss schaffe, der 20 minuten vor Ankunft gehen würde. Dann wurde ich nun statt LAX-MUC-GRZ auf LAX-ZRH-VIE-GRZ gebucht und komme statt am Nachmittag um kurz vor Mitternacht an.
Das ist ein einziges Ereignis - also max. 1 x 600€ (ohne besondere Umstände zugunsten LH).

Anders wäre es, wenn dann LAX-ZRH storniert worden wäre. Dann gäbe es hierfür nochmals 600€.
 
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S

Seoul7777

Guest
Guten Tag,

Ende Februar 24 hatten wir bei unserem Flug von Seoul (Südkorea) nach Deutschland am Abend vor unserem Rückflug eine Mail der LH erhalten, wonach der Anschlussflug in Deutschland gestrichen wurde. Grund ist der damals angelaufene 3 tägige Streik.
Nach unzähligen Telefonaten haben wir dann am Flughafen in Incheon eine Umbuchung für den Anschlussflug erwirken können, wodurch wir in D fast 18 Stunden die Nacht auf dem Flughafen München aushalten mussten. In der gesamten Zeit hat sich niemand, auch nur ansatzweise um uns gekümmert.

Noch nie in den mehr als 30 Flügen nach Seoul und zurück haben wir so etwas mit der LH erleben müssen.

Nun möchten wir einen Antrag auf Kompensation stellen.
Vor knapp 4 Wochen habe ich das schriftlich an die Lufthansa gemacht mit Fristsetzung Mitte April.
Bislang keine Antwort.

Wie sollten wir weiter vorgehen?

Macht es Sinn den Online Antrag der Lufthansa auf Kompensation auszufüllen?
Würde dieser zeitnaher bearbeitet oder beachtet?

Oder sollten wir direkt das Portal Flightright einschalten, selbst dann, wenn die bis zu 30% Provision nehmen?

Was ist sicherer, besser und zielführender, diese Angelegenheit zum Abschluss zu bringen?

Vielen Dank.
 
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S

Seoul7777

Guest
Du meinst jetzt das Formular der SÖP oder das Online Formular der LH auf Kompensation?
 
Moderiert:

LB2606

Reguläres Mitglied
23.11.2022
58
24
@Seoul7777 Teils-Teils, in einfachen (vermeintlich) Fällen liefert die SÖP (zwar nach langer Zeit) gute Ergebnisse.
Ich warte bspw. jetzt ein zwei Fällen schon über vier Wochen, was zwar anstrengend ist, aber immer noch günstiger als Flighright etc. Ist ja nicht so, dass man mit der Entschädigung als "Einkommen" kalkuliert und sie deshalb unmittelbar haben muss.
 
S

Seoul7777

Guest
@LB2606

Du hast es also über SÖP eingereicht?

Völlig richtig, es geht mir nicht um die Schnelligkeit dieses Geld haben zu müssen, sondern nur darum, diese Sache ordentlich und fristgerecht abzuwickeln, damit ich sie vom "Tisch" habe.

Ich könnte ja beides ausfüllen, sowohl das Online Formular der LH, als auch das der SÖP.:unsure:
Schriftlich habe ich es ja bereits eingereicht, vor 4 Wochen, mit Fristsetzung und Androhung weiterer, notfalls rechtlicher Schritte ab Mitte April 2024.
 
Moderiert: