EU Fluggastrechte / Annullierung

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spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.138
888
BER - NYC
Dachte ich mir. Danke euch. Fordere trotzdem mal die 600, dann sehen wir weiter.
Habe dann noch in der Lounge nen Platz im früheren bekommen - sogar mit Seat Blocking... der einzige freie Platz im Flieger ist neben mir
 

MagicBerlin

Aktives Mitglied
28.02.2023
133
212
Berlin / Transsilvanien
Wie wird die Entfernung für Regressansprüche bei Umsteigeverbindungen gemessen?
beispielsweise bei einem Flug Berlin nach Sibiu via München Alles auf einem Ticket.
Entfernung Berlin -> Sibiu ca. 1400km
Die Entfernungen der Flugsegmente sind Berlin -> München ca 550km und München -> Sibiu ca 1400km. Also reine Flugstrecke ca 1950km
Wenn jetzt noch ne Verspätung von >3h am Zielort kommt, hat man Anspruch auf auf 400.-€ (weil Flugstrecke ca 1950km und >3h Verspätung) oder nur einen Anspruch auf 250.-€ (weil Entfernung Berlin -> Sibiu ca 1400km und >2hVerspätung)?

Also was zählt?
Direkte Entfernung Startort -> Zielort,
oder die geflogenen Strecken Startort-> Umsteigeort-> Zielort?
oder die letzte Strecke bis zum Zielort ?

Danke für ne kurze Erklärung Für einen Normalbürger ist der Artikel 7 der Verordnung nicht so richtig eindeutig ;)
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wie wird die Entfernung für Regressansprüche bei Umsteigeverbindungen gemessen?
beispielsweise bei einem Flug Berlin nach Sibiu via München Alles auf einem Ticket.
Entfernung Berlin -> Sibiu ca. 1400km
Die Entfernungen der Flugsegmente sind Berlin -> München ca 550km und München -> Sibiu ca 1400km. Also reine Flugstrecke ca 1950km
Wenn jetzt noch ne Verspätung von >3h am Zielort kommt, hat man Anspruch auf auf 400.-€ (weil Flugstrecke ca 1950km und >3h Verspätung) oder nur einen Anspruch auf 250.-€ (weil Entfernung Berlin -> Sibiu ca 1400km und >2hVerspätung)?

Also was zählt?
Direkte Entfernung Startort -> Zielort,
oder die geflogenen Strecken Startort-> Umsteigeort-> Zielort?
oder die letzte Strecke bis zum Zielort ?

Danke für ne kurze Erklärung Für einen Normalbürger ist der Artikel 7 der Verordnung nicht so richtig eindeutig ;)
Gesamtstrecke nach Grosskreis.
 

Sweden

Aktives Mitglied
23.02.2010
227
3
Würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

Mein Flug LH2265 MRS-MUC wurde am Samstag den 20.04.2024 annuliert. Daraufhin wurde ich auf den folgenden Sonntag umgebucht.
Die Ausgaben für Hotel, ect. sowie eine Entschädigung habe ich daraufhin bei LH beantragt.

Rückmeldung seitens LH: "Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit waren Beschränkung am Zielflughafen. Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss."

Es handelte sich um das Flugzeug D-AILT. Es wurde Vormittags von MUC nach HAM umgeleitet, nachdem am Flughafen Billund eine Bombendrohung einging.
Meiner Meinung nach gab es genügend Zeit, einen Ersatz nach MRS zu schicken, zumal am "Zielflughafen" keine Beschränkung herrschte.


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huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
355
510
Ich war gestern auf DTW-CDG-STR gebucht. Der erste Flug hatte aufgrund eines zu spät ankommenden Flugzeugs bei Abflug knapp 50 min Verspätung. Da damit meine Verbindung in Paris evtl. sehr knapp geworden wäre und es keinen späteren Verfügbarkeiten ab CDG nach STR gegeben hätte, haben sie mich in Absprache auf eine Verbindung über AMS mit ca. 4h späterer Ankunft in STR umgebucht.

Besteht hier ein Anspruch auf 300-600€ (je nachdem ob es am Ende knapp unter oder über 4h werden), oder zählt das als freiwillige Umbuchung ohne jegliche Ansprüche?
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.347
1.000
Mein Flug LH2265 MRS-MUC wurde am Samstag den 20.04.2024 annuliert. Daraufhin wurde ich auf den folgenden Sonntag umgebucht.
Die Ausgaben für Hotel, ect. sowie eine Entschädigung habe ich daraufhin bei LH beantragt.
Sorry falls ich es missverstehe - "folgenden Sonntag" ist damit der 28.04. gemeint? Und "Ausgaben für Hotel" eine Nacht oder dann die kompletten 7Nächte?
 

Sweden

Aktives Mitglied
23.02.2010
227
3
Sorry für die Unklarheit @jaykayham, genau wie @dermatti es schreibt, Sonntag der 21.04. war gemeint und dementsprechend eine Hotelnacht. Am Check-In wurde uns ebenfalls noch gesagt "buchen Sie sich einfach ein Hotel und reichen es bei Lufthansa ein, das wird dann gezahlt".
 
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huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
355
510
Nochmal kurz eine Verständnisfrage: welche Uhrzeit gilt bei Busankunft? Tür Flugzeug auf (3:58h Verspätung) oder Tür Bus auf (4:02h)?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.434
3.087
Neuss
www.drboese.de
Nochmal kurz eine Verständnisfrage: welche Uhrzeit gilt bei Busankunft? Tür Flugzeug auf (3:58h Verspätung) oder Tür Bus auf (4:02h)?
Das will bestimmt keine Airline geklärt wissen, denn die - die Rechtsprechung des EuGH stringent zu Ende führende Antwort - würde für wenig Freude sorgen.
Daher wird gezahlt.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Das will bestimmt keine Airline geklärt wissen, denn die - die Rechtsprechung des EuGH stringent zu Ende führende Antwort - würde für wenig Freude sorgen.
Daher wird gezahlt.
Ist das nicht ein Widerspruch? Wenn sie eh zahlen, können sie es doch auch höchstrichterlich klären lassen…?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.110
Sie zahlen es nur an die, die sich das trauen und fähig vertreten sind. Damit fallen schon mal seeeeehr viele Fluggäste raus.
Ketzerische Frage: Was muss man sich denn dafür trauen und wieso muss man dafür (anwaltlich) vertreten sein?

Zwischen Ankunft an einem Busgate und Busankunft am Terminal ist der Pax fremdbestimmt in Bezug auf die Fortbewegung. Das kann man sich auch selbst erschließen.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.644
4.411
DTM
Liebe Gemeinde-Mitglieder (Volljuristen, vermeintliche Rechtsexperten, Vielflieger, Extrem-Meilensammler, Maximierer etc. pp.),
ich weiß, die Antwort steht vermutlich irgendwo verborgen in den Weiten dieses Forums, ich bitte dennoch um Hilfe.
Sachlage:
Pauschalreise - Veranstalter: LMX Touristik
Heute sollte der Abflug mit Ryanair ab Köln/Bonn nach Lanzarote erfolgen.
Gestern Abend wurde man per E-Mail informiert, dass der Flug gestrichen worden sei.
Grund soll ein Fluglotsenstreik in Frankreich sein.
Es erfolgte ein etwa 2-stündiger Telefon-Marathon und am Ende wurde man auf Frankfurt/Main - Lanzarote (am selben Tag, also heute, aber mit deutlich verspäteter Ankunft) umgebucht. Die Anreise nach FRA soll mittels ICE erfolgen. Ich glaube, das Bahnticket wurde gestellt (bin mir nicht sicher).
Gibt es Möglichkeiten eine EU-Kompensationszahlung zu verlangen oder besteht eher keine Chance, da höhere Gewalt?
Danke für jegliche Hilfe.
PS: Die Angelegenheit betrifft nicht mich selbst, sondern eine Freundin.
 

LB2606

Reguläres Mitglied
23.11.2022
58
24
Guten Tag Zusammen!

Kurze Frage: wenn ich eine Fluggesellschaft (in diesem Falle Air Dolomiti) via Formular um Ersattung (Annulierung ohne Ersatzbeförderung) gebeten habe, dann nichts gehört habe und dann die söp eingeschaltet habe, kann ich nicht mit einer Antwort von der Fluggesellschaft direkt rechnen, sondern es wird alles über die söp laufen, korrekt?

Mir stinkt es gewaltig, dass sich eine LH-Tochter so sträubt, obwohl die Sachlage klar ist.

Grüße
LB
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.434
3.087
Neuss
www.drboese.de
Aber das kostet die Airline doch zu viel Geld. Lieber der lieben Airline Geld sparen bei der SÖP, damit Sie auch in Zukunft vorbildlich reguliert.