Danke. Also auch entsprechend Umbuchen lassen?600 € verlangen.
Wenn du dich freiwillig umbuchen lässt, zählt trotzdem das, was dir die Airline angeboten hat.Danke. Also auch entsprechend Umbuchen lassen?
Gesamtstrecke nach Grosskreis.Wie wird die Entfernung für Regressansprüche bei Umsteigeverbindungen gemessen?
beispielsweise bei einem Flug Berlin nach Sibiu via München Alles auf einem Ticket.
Entfernung Berlin -> Sibiu ca. 1400km
Die Entfernungen der Flugsegmente sind Berlin -> München ca 550km und München -> Sibiu ca 1400km. Also reine Flugstrecke ca 1950km
Wenn jetzt noch ne Verspätung von >3h am Zielort kommt, hat man Anspruch auf auf 400.-€ (weil Flugstrecke ca 1950km und >3h Verspätung) oder nur einen Anspruch auf 250.-€ (weil Entfernung Berlin -> Sibiu ca 1400km und >2hVerspätung)?
Also was zählt?
Direkte Entfernung Startort -> Zielort,
oder die geflogenen Strecken Startort-> Umsteigeort-> Zielort?
oder die letzte Strecke bis zum Zielort ?
Danke für ne kurze Erklärung Für einen Normalbürger ist der Artikel 7 der Verordnung nicht so richtig eindeutig
Und Distanzen rechnen ist auch nicht so ganz einfach. Selbst BER-MUC-SBZ ist mit 1440km <1500km.Danke für ne kurze Erklärung Für einen Normalbürger ist der Artikel 7 der Verordnung nicht so richtig eindeutig
Ja, war AF377 und wurde dann auf DL136 umgebucht und zum Glück nicht umgekehrt.1. Frage: War es AF-Metall nach CDG?
Falls ja, würde ich mir die 600,00 €holen
Sorry falls ich es missverstehe - "folgenden Sonntag" ist damit der 28.04. gemeint? Und "Ausgaben für Hotel" eine Nacht oder dann die kompletten 7Nächte?Mein Flug LH2265 MRS-MUC wurde am Samstag den 20.04.2024 annuliert. Daraufhin wurde ich auf den folgenden Sonntag umgebucht.
Die Ausgaben für Hotel, ect. sowie eine Entschädigung habe ich daraufhin bei LH beantragt.
Für gewöhnlich fliegt LH die Strecke täglich, wird also der Sonntag nach dem Samstag gewesen sein, ergo der 21.4.Sorry falls ich es missverstehe - "folgenden Sonntag" ist damit der 28.04. gemeint? Und "Ausgaben für Hotel" eine Nacht oder dann die kompletten 7Nächte?
Das will bestimmt keine Airline geklärt wissen, denn die - die Rechtsprechung des EuGH stringent zu Ende führende Antwort - würde für wenig Freude sorgen.Nochmal kurz eine Verständnisfrage: welche Uhrzeit gilt bei Busankunft? Tür Flugzeug auf (3:58h Verspätung) oder Tür Bus auf (4:02h)?
Ist das nicht ein Widerspruch? Wenn sie eh zahlen, können sie es doch auch höchstrichterlich klären lassen…?Das will bestimmt keine Airline geklärt wissen, denn die - die Rechtsprechung des EuGH stringent zu Ende führende Antwort - würde für wenig Freude sorgen.
Daher wird gezahlt.
Ketzerische Frage: Was muss man sich denn dafür trauen und wieso muss man dafür (anwaltlich) vertreten sein?Sie zahlen es nur an die, die sich das trauen und fähig vertreten sind. Damit fallen schon mal seeeeehr viele Fluggäste raus.
Wieso sollte die Tochter anders reagieren als die Mutter? Direkt zum Anwalt lautet meine Empfehlung.Mir stinkt es gewaltig, dass sich eine LH-Tochter so sträubt, obwohl die Sachlage klar ist.