EU Fluggastrechte / Annullierung

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TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
672
568
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Auf den ungenutzten Hotelkosten für singapore und Kuala Lumpur , aufgrund der Verspätung, werde ich wohl leider sitzen bleiben.
Die Idee der pauschalen Ausgleichszahlung ist ja unter anderem, solche Kosten auszugleichen, ohne dass du sie einzeln nachweisen musst. Unabhängig davon stellt sich mir nach deiner Beschreibung (erste angebotene Option birgt das Risiko den *Rückflug* zu verpassen) die Frage, wie viel Sinn der Trip jetzt überhaupt noch hat - wäre hier nicht ein full refund + Ausgleichszahlung und Zuhause bleiben/nach Zuhause zurückkehren die sinnvollere Option gewesen?
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Deswegen wurde der Direktflug mit Swiss nach Singapur ausgewählt.
Dann ist es eine sehr aussichtsreiche Angelegenheit,.
Auf den ungenutzten Hotelkosten für singapore und Kuala Lumpur , aufgrund der Verspätung, werde ich wohl leider sitzen bleiben.
Wie @TheWolf schon schrieb, geht es bei EU261 um einen pauschalen Ausgleich. Man kann explizit auch weitere Ansprüche stellen, die dann mit der Ausgleichszahlung verrechnet werden. Das lohnt sich also nur, wenn diese Ansprüche in Summe die Ausgleichszahlung ausreichend deutlich übertreffen. Da sollte ein einschlägig erfahrener Anwalt ran.

Das mit dem einschlägig erfahrenen Anwalt ist immer wichtig, weil dieser einen weitaus geringeren Aufwand hat, um das Thema zu bearbeiten. Der hat die Themen im Kopf und kennt auch das Richterrecht sowie was darüberhinaus machbar sein könnte. Ein nicht einschlägig erfahrener Anwalt muss einiges an Zeit fürs Einlesen aufwenden und weiss dann immer noch weniger als der einschlägig erfahrene Kollege. Der Aufwand ist meistens die Gebühren nicht wert, weil der Streitwert nicht besonders hoch ist.
 

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
759
1.011
Die Idee der pauschalen Ausgleichszahlung ist ja unter anderem, solche Kosten auszugleichen, ohne dass du sie einzeln nachweisen musst. Unabhängig davon stellt sich mir nach deiner Beschreibung (erste angebotene Option birgt das Risiko den *Rückflug* zu verpassen) die Frage, wie viel Sinn der Trip jetzt überhaupt noch hat - wäre hier nicht ein full refund + Ausgleichszahlung und Zuhause bleiben/nach Zuhause zurückkehren die sinnvollere Option gewesen?
Die zum Glück geringen und leider ungenutzten Hotelkosten von 1 Nacht in Singapur und 2 Nächte in Kuala Lumpur kann ich verschmerzen.

Nein, an Abbruch der Reise dachte ich nicht. Es ist ja nicht das erste und letzte Mal wo man verspätet ankommt. Es geht nicht um das Ziel, sondern um den Weg dort hin.

Es gibt schlimmeres im Leben als 1 oder 2 Tage später an seinem Reiseziel anzukommen, dass vergessen leider die meisten.
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
672
568
Versteh mich nicht falsch - du kannst mit deinen Reisen selbstverständlich machen was du willst (und auch eine Reise um des reinen Fliegens willen ist natürlich vorstellbar - das halbe Forum hier beschäftigt sich ja damit). Aber aus reinem Interesse: wie lang ist denn dein Trip nun geplant, wenn einerseits die erste vorgeschlagene Verbindung das Risiko barg, den Rückflug zu verpassen, andererseits aber 1 bis 2 Tage Verspätung kein Problem darstellen?
 

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
759
1.011
Versteh mich nicht falsch - du kannst mit deinen Reisen selbstverständlich machen was du willst (und auch eine Reise um des reinen Fliegens willen ist natürlich vorstellbar - das halbe Forum hier beschäftigt sich ja damit). Aber aus reinem Interesse: wie lang ist denn dein Trip nun geplant, wenn einerseits die erste vorgeschlagene Verbindung das Risiko barg, den Rückflug zu verpassen, andererseits aber 1 bis 2 Tage Verspätung kein Problem darstellen?
Meine Begleitung hat einen grünen Ausweis und das wäre mir mit Transfer in Indien extrem kritisch. Ich war noch nie in Indien und kenne die Einreisebestimmungen nicht und den Flughafen erst Recht nicht. Und möchte dort nicht stranden.

Da ich mich um alles kümmern muss, auch wenn man zu zweit unterwegs ist. Unsere Reise dauert 3 Wochen und ist eng getaktet. Start Singapur ( 1 Nacht), danach Kuala Lumpur (2 Nächte), dann Kambodscha (6 Tage), Laos ( 6 Nächte) und zum Schluss Thailand (6 Nächte). Für meine Begleitung ist dies jedes Mal Neuland, weil man nur an Routinen gewohnt ist.

Und sowas gibt es bei mir nicht, wenn ich meinen Urlaub plane und die Begleitung mit Mal halt Mal für paar Wochen im Jahr eine Abwechslung zu haben.

Familien mit Angehörigen, die im Besitz eines grünen Ausweises sind, wissen wovon ich spreche.

Meinen Flug nach Kuala Lumpur könnte ich um einen Tag für eine geringe Gebühr um einen Tag verschieben.

Hab eher gedacht, dass alles in der Schweiz wie ein perfekt eingestelltes Uhrwerk funktioniert. Aber laut den Hotelangestellten vom Flughafenhotel klagen alle gestrandeten Passagiere dass seit C-19 alle Fluggesellschaften solche Probleme weltweit haben und nicht nur Swiss.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.988
8.391
LEJ
Meine Begleitung hat einen grünen Ausweis und das wäre mir mit Transfer in Indien extrem kritisch. Ich war noch nie in Indien und kenne die Einreisebestimmungen nicht und den Flughafen erst Recht nicht. Und möchte dort nicht stranden.

Mit einem "vorläufigen Reisepass", wenn es einer ist, würde ich niemanden durch diese fünf Länder jagen.
Da ich mich um alles kümmern muss, auch wenn man zu zweit unterwegs ist. Unsere Reise dauert 3 Wochen und ist eng getaktet. Start Singapur ( 1 Nacht), danach Kuala Lumpur (2 Nächte), dann Kambodscha (6 Tage), Laos ( 6 Nächte) und zum Schluss Thailand (6 Nächte).
EureTour ist viel zu eng getaktet, Trotzdem viel Spass.
Für meine Begleitung ist dies jedes Mal Neuland, weil man nur an Routinen gewohnt ist.
Das verstehe ich nicht, weil ich den Zusammenhang nicht finde.

Und sowas gibt es bei mir nicht, wenn ich meinen Urlaub plane und die Begleitung mit Mal halt Mal für paar Wochen im Jahr eine Abwechslung zu haben.

Familien mit Angehörigen, die im Besitz eines grünen Ausweises sind, wissen wovon ich spreche.
Das muss ich jetzt nicht verstehen.
Meinen Flug nach Kuala Lumpur könnte ich um einen Tag für eine geringe Gebühr um einen Tag verschieben.
Schneide vorne was ab und mach den Rest wie geplant.
Hab eher gedacht, dass alles in der Schweiz wie ein perfekt eingestelltes Uhrwerk funktioniert.
Warum sollte das so sein?
Aber laut den Hotelangestellten vom Flughafenhotel klagen alle gestrandeten Passagiere dass seit C-19 alle Fluggesellschaften solche Probleme weltweit haben und nicht nur Swiss.
 
Zuletzt bearbeitet:

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR

Oder doch der?
stasi-ausweis-putin-106_v-variantBig16x9_wm-true_zc-ecbbafc6.jpg
 

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
759
1.011
Wenn es so ist, war ich gedanklich auf dem Holzweg.
Der TO lässt eben viel Spielraum.
Der Spielraum war nicht beabsichtigt , kommt vor wenn man Schlafmangel hat und kurz vorm Boarding ist. Tut mir leid wenn dies zu viel Spielraum führte. Es ist der Schwerbehindertenausweis.

Ich bin dankbar, dass es dieses Forum gibt und werde mich ab jetzt präziser ausdrücken.

P. s. Gerade pünktlich in Singapur gelandet.
 
Zuletzt bearbeitet:

mtresc

Erfahrenes Mitglied
27.08.2010
888
99
MUC
Vmtl. steht die Antwort hier irgendwo in den knapp 15.000 Beiträgen, kann nur leider nix finden, sorry;

Austrian hat unseren Rückflug nach INN (mit Transfer in VIE, Flug ist in 3 Wochen)) storniert und auf den nächsten Tag umgebucht, nun leider mit Overnight in VIE; ist hier unter INVOL auch ein Wechsel von INN auf MUC als Zielflughafen möglich (dann kein Overnight erforderlich)? Kann mich vage an irgendwas mit 250 km Radius erinnern bzgl. Airport-Wechsel.

Der Hinflug ist eigentlich nicht betroffen, kann ich trotzdem dann auch für den Hinflug einen Wechsel auf MUC (statt INN) verlangen (wegen Parken meines Autos)?

Danke
 

spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.137
886
BER - NYC
Hast du mal gefragt? Je nach Agent könnte das schon hinhauen. LHG-weit gilt m.W.n. dass bei INVOL eine Umbuchung des Tickets möglich ist, inwiefern das konkrete Legs betrifft weiß ich nicht. Beim betroffenen Segment ist es Erfahrungsgemäß möglich, beim Hinflug wüsste ich nicht warum du es "verlangen" können solltest. Kann mir aber vorstellen dass es OS am Ende des Tages ohnehin lieber ist dich in MUC zu haben als in INN.
 
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Sweden

Aktives Mitglied
23.02.2010
227
3
Würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

Mein Flug LH2265 MRS-MUC wurde am Samstag den 20.04.2024 annuliert. Daraufhin wurde ich auf den folgenden Sonntag umgebucht.
Die Ausgaben für Hotel, ect. sowie eine Entschädigung habe ich daraufhin bei LH beantragt.

Rückmeldung seitens LH: "Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit waren Beschränkung am Zielflughafen. Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss."

Es handelte sich um das Flugzeug D-AILT. Es wurde Vormittags von MUC nach HAM umgeleitet, nachdem am Flughafen Billund eine Bombendrohung einging.
Meiner Meinung nach gab es genügend Zeit, einen Ersatz nach MRS zu schicken, zumal am "Zielflughafen" keine Beschränkung herrschte.


Anhang anzeigen 249772


Customer Relations sind auch am Feiertag "fleißig".

7 Tage nach meiner Antwort bekam ich soeben eine Rückmeldung. Nachdem wieder "Beschränkungen am Zielflughafen" als Ursache genannt wurden, ohne diese tatsächlich genauer zu benennen, gab es die freudige Nachricht, dass LH sich an meinen Unkosten mit 200 € p.P. plus Taxi beteiligen will.

Ersatzkleidung, Hygieneartikel und anteilige Parkplatzkosten lehnt man mit Hinweis auf Art. 14.1.5 der Beförderungsbedingungen ab. (https://www.lufthansa.com/de/de/geschaeftsbedingungen-1#14)

Nicht verständlich ist für mich dieser Satz: "Auch sind solche Schäden nicht vom Schutzzweck des Beförderungsvertrages umfasst (und wären letztlich auch auf die Ausgleichszahlungen anzurechnen)."
Würde LH also die Schuld der Annulierung übernehmen, würden sie trotzdem die Kleidung, Hygiene, ect. nicht übernehmen bzw. diese auf die Kompensation durch die EU Verordnung verrechnen? Verstehe ich diesen Satz so richtig?


Dazu gibt es einen Link für die Auzahlung des Kompensationsangebots.
Hier noch die Frage, falls ich diesen direkt annehmen würde, verfällt dann jeglicher weiterer Kompensationsanspruch?
 

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
759
1.011
Hallo,

ich habe folgende Flüge angetreten:


Fr. 26. April 2024: Stuttgart – Zürich
19:30 Uhr Stuttgart Stuttgart (STR)
Terminal 2
20:15 Uhr Zürich Zurich (ZRH)
LX 1175
durchgeführt von:
HELVETIC AIRWAYS
Ergebnis: Der erste Flug wurde erfolgreich durchgeführt.

Ich bin jetzt in Zürich im Flughafenhotel, dass war nicht das Ziel.

Der Langstreckenflug LX 176 wurde aufgrund einen technischen Defekts ( stand auf der Anzeigentafel am Gate) am Flugzeug abgesagt und Swiss versuchte eine Sondergenehmigung für die Starterlaubnis vom Airport zu erhalten. Diese wurde aufgrund des Nachtflugverbot zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens abgelehnt.



Fr. 26. April 2024: Zürich – Singapur
22:40 Uhr Zürich Zurich (ZRH)
16:55 Uhr +1 Singapur Changi Intl Apt (SIN)
Terminal 2

LX 176
durchgeführt von:
Swiss International Air Lines


Als Alternative wurde der Swiss Direkt-Flug 24h später oder einen Flug nach Bombay ( Indien) und dort 2,5 h Transfer und von dort weiter mit SQ nach Singapur angeboten.

Meine Frage lautet:

Habe ich ein Recht auf Entschädigung? Falls ja, wo kann ich diese einfordern? Wie sieht es mit Technischen Defekt und Nachtflugverbot aus?
Zahlt Swiss so "gerne" wie die Lufthansa Entschädigung an Passagiere?

Heute geht es dann hoffentlich um 22:40 Uhr mit Swiss nach Singapur.

Vielen Dank
Falls der Claim von Swiss abgelehnt werden sollte, was wird alles zur Klageerhebung benötigt? Was benötigt man von der Rechtschutz Versicherung damit dieser Fall darüber abgerechnet werden kann? Ich möchte mich gerne im Vorfeld erkundigen. Vielen Dank.
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
672
568
Der Anwalt interessiert sich vor allem für die ursprüngliche Buchungsbestätigung, die Stornierungs-E-Mails o.ä. , Nachweise zu den dir entstandenen Kosten sowie ggf. deine Kommunikation mit der Swiss. Den Claim am besten per E-Mail mit "BCC-Trick" einreichen, nicht über das Formular.
Die Kommunikation mit der RSV übernimmt im Normalfall der Anwalt.
 

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
759
1.011
Der Anwalt interessiert sich vor allem für die ursprüngliche Buchungsbestätigung, die Stornierungs-E-Mails o.ä. , Nachweise zu den dir entstandenen Kosten sowie ggf. deine Kommunikation mit der Swiss. Den Claim am besten per E-Mail mit "BCC-Trick" einreichen, nicht über das Formular. Die Kommunikation mit der RSV übernimmt im Normalfall der Anwalt.

Der Claim wurde leider per Swiss Formular eingereicht, da ich keine andere Option fand den Antrag auf Entschädigung zu stellen. Welche Auswirkungen hat das jetzt für mich? Welche weiteren Optionen habe ich jetzt noch?
 

HAJfb

Aktives Mitglied
22.10.2016
133
36
HAJ
Der Claim wurde leider per Swiss Formular eingereicht, da ich keine andere Option fand den Antrag auf Entschädigung zu stellen. Welche Auswirkungen hat das jetzt für mich? Welche weiteren Optionen habe ich jetzt noch?

Erfahrung aus dem letzten Claim bei LH bzgl. erheblich früherer Ankunft aufgrund von streikbedingter Umbuchung:
2 Personen (inkl. mir) haben den Claim via Email eingereicht -> 300€
Eine Person via Formular -> 600€
Vermutlich Zufall, aber auf jeden Fall musst du dir keine Gedanken machen.
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
672
568
Der Claim wurde leider per Swiss Formular eingereicht, da ich keine andere Option fand den Antrag auf Entschädigung zu stellen. Welche Auswirkungen hat das jetzt für mich? Welche weiteren Optionen habe ich jetzt noch?

Ich würde einfach abwarten und das Ganze nochmal per Mail einreichen, falls es über das Formular abgelehnt wirklich wird. Die Anwälte wollen halt typischerweise eine Mail mit Fristsetzung von dir, weil die Airline damit ab Fristablauf in Verzug ist und ab dann die Anwaltskosten von der unterliegenden Partei (mutmaßlich der Airline) zu tragen sind. Von irgendwas wollen die Anwälte ja schließlich auch leben ;)

Erfahrung aus dem letzten Claim bei LH bzgl. erheblich früherer Ankunft aufgrund von streikbedingter Umbuchung:
2 Personen (inkl. mir) haben den Claim via Email eingereicht -> 300€
Eine Person via Formular -> 600€
Vermutlich Zufall, aber auf jeden Fall musst du dir keine Gedanken machen.

Ich würde da auch auf Zufall tippen - bei mir kam über das Formular und die E-Mail zum Beispiel die gleiche (aus meiner Sicht und der des Anwalts zu geringe) Summe raus.
 

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
759
1.011
Ich würde einfach abwarten und das Ganze nochmal per Mail einreichen, falls es über das Formular abgelehnt wirklich wird. Die Anwälte wollen halt typischerweise eine Mail mit Fristsetzung von dir, weil die Airline damit ab Fristablauf in Verzug ist und ab dann die Anwaltskosten von der unterliegenden Partei (mutmaßlich der Airline) zu tragen sind. Von irgendwas wollen die Anwälte ja schließlich auch leben ;)



Ich würde da auch auf Zufall tippen - bei mir kam über das Formular und die E-Mail zum Beispiel die gleiche (aus meiner Sicht und der des Anwalts zu geringe) Summe raus.
Ich habe in das Formular meine Begleitung und mich gemeinsam eingetragen. Alles unter einem Buchungscode, da ich für uns beide die Swiss Flüge gebucht habe und bin froh, dass ich nicht den 2. Vorschlag mit Transfer über Indien mit 2 Fluggesellschaften ( Swiss und dann weiter mit Singapur Airlines) akzeptiert habe. Im vom Swiss bezahlten Flughafenhotel hatte ich reichlich Zeit Berichte über alternativ- Routen von Swiss durchzulesen. Man denkt schlimmer geht es nicht mehr. Ich bin froh, dass in Singapur mein Aufgabe Gepäck mit uns angekommen ist.

Wie lautet die Email Adresse von Swiss wegen der Annullierung und Umbuchung , damit ich dort endlich meinen ( unseren gemeinsamen) Claim einreichen kann? Da es über das Formular leider abgelehnt wurde.

Vielen Dank!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.434
3.087
Neuss
www.drboese.de
Die Anwälte wollen halt typischerweise eine Mail mit Fristsetzung von dir, weil die Airline damit ab Fristablauf in Verzug ist und ab dann die Anwaltskosten von der unterliegenden Partei (mutmaßlich der Airline) zu tragen sind. Von irgendwas wollen die Anwälte ja schließlich auch leben ;)
Da schein ein Irrtum vorzuliegen.
Anwälte leben davon, etwas für Mandanten zu unternehmen. Sie werden immer bezahlt.
Seriöse Anwälte sorgen aber dafür, dass diese Kosten stets die Gegenseite am Ende tragen muss, ohne dass unnötige Risiken eingegangen werden.
 

Ans.wer

Erfahrenes Mitglied
24.11.2018
1.476
925
Ich liebe die Lufthansa.
Zur Erinnerung, Personal Streik im März
Flug gebucht -> Flug gecancelt -> Flug umgebucht (+5 Stunden)-> Flug gecancelt -> Flug umgebucht (Früheste Möglichkeit + 14 Stunden)

Natürlich 2 Claims eingereicht

Letzte Antwort:

Guten Tag xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Mai 2024.

Wir möchten Sie informieren, dass die IDs 00000000 und 00000001 für dasselbe Problem eingereicht wurden. Aus diesem Grund mussten wir sie als eine Angelegenheit behandeln, und die Entschädigung für den betroffenen Flug wurde bereits durchgeführt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

Hab dann auf den Urteilstext vom Urteil des EuGH vom 12.3.2020, Az.: C-832/18 verwiesen. Bin mal gespannt.
Wenn die weiterzicken werd ich mal mit @kexbox sprechen müssen :poop:
 
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derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
937
901
Ich liebe die Lufthansa.
Zur Erinnerung, Personal Streik im März
Flug gebucht -> Flug gecancelt -> Flug umgebucht (+5 Stunden)-> Flug gecancelt -> Flug umgebucht (Früheste Möglichkeit + 14 Stunden)

Natürlich 2 Claims eingereicht

Letzte Antwort:

Guten Tag xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Mai 2024.

Wir möchten Sie informieren, dass die IDs 00000000 und 00000001 für dasselbe Problem eingereicht wurden. Aus diesem Grund mussten wir sie als eine Angelegenheit behandeln, und die Entschädigung für den betroffenen Flug wurde bereits durchgeführt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

Hab dann auf den Urteilstext vom Urteil des EuGH vom 12.3.2020, Az.: C-832/18 verwiesen. Bin mal gespannt.
Wenn die weiterzicken werd ich mal mit @kexbox sprechen müssen :poop:
Von sechs zuletzt bei LH und Air Dolomitit eingeriechten Claims wurden sechs abgelehnt - teils habe ich sogar zwei verschiedene Antworten (mit unterschiedlichen Begründungen) erhalten. Egal ob es LH-Bodenpersonalstreik war, LH-Systemausfall, Nichtabholung von PRMs... Sehr beliebt in der Ausredentombola scheint in letzter Zeit der Ablehnungsgrund "aus Sicherheitsgründen" zu sein.
Auf eine erneute Antwort von Dir wird vermutlich folgender Baustein kommen - auch hier hat man sich nicht einmal die Mühe gemacht, das korrekt zu formulieren (was auch immer eine "höhere Entschädigung" ist - und auch der Baustein "haben wir bereits berücksichtigt" fordert ein anderes Satzende);

Ihren Wunsch eine höhere Entschädigung zu erhalten, verstehen wir durchaus. Bitte lesen Sie, weshalb wir Ihrem Wunsch dennoch nicht nachkommen können.
Bei unserer Entscheidung haben wir bereits berücksichtigt, Ihre Verbundenheit mit Lufthansa schätzen wir sehr. Es tut uns daher natürlich leid, dass unsere Entscheidung nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Nach Ihrem erneuten Schreiben haben wir unsere Einschätzung noch einmal geprüft. Auch wenn es nicht leichtfällt, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir an unserer Entscheidung festhalten – da wir sie als angemessen und fair ansehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies als unsere abschließende Einschätzung sehen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Gibt es überhaupt einen Textbaustein á la „Vielen Dank für das gute Argument. Das war uns nicht bekannt und hat uns überzeugt. Wir zahlen daher umgehend.“?

Ich finde es immer wieder drollig, dass Menschen meinen, sie würden bei solchen Claims inhaltliche Diskussionen führen. Das Gegenüber ist ein simpler Chatbot oder ein Inder, der vom Thema kulturbedingt weniger versteht als ein uninformierter Westeuropäer. Da wird über den gleichen Kanal auch nichts an jemanden eskaliert, der kompetenter ist.

Die initiale Mail an die Airline hat zwei Motivationen:
- man schafft die Voraussetzungen für das weitere Vorgehen (das nicht in zusätzlichen Mails besteht)
- man hat die Chance, dass daraufhin gezahlt wird. Das ist zufallsbasiert. Die Chance für das Gewinnen dieser „Lotterie“ wird alleine durch die relevanten Basisinhalte der initialen Mail zu tun. Es gibt keine Zusatzchancen für schlaue Formulierungen oder gute Argumente.