EU Fluggastrechte / Annullierung

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Habe ich das Recht auf die frühere Maschine gebucht zu werden oder greift EU 261 in diesem Fall nicht, weil ich ja von Anfang an schon auf die spätere Verbindung gebucht war. Jetzt geht der Flieger aus IAD halt schon 3.5 Std früher und es bietet sich die frühere Verbindung halt an
Wenn Dein Fall so ist, wie ich ihn verstanden habe, dann hast Du das Recht, auf die frühere Maschine umgebucht zu werden.

Verstanden habe ich, dass Dein Rückflug um 3,5h vorverlegt wurde, die Umbuchung auf den nächstmöglichen innereuropäischen Umsteiger jedoch verweigert wird.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.233
3.249
die Durchsetzung ist sicher nicht aussichtslos - man beauftragt ein RA in NL und der loest das "aussichtslose" Problem. Glaubst Du, dass nur in D EU261 gilt ??
Nö, gilt natürlich in ganz Europa. Allerdings sind die Gerichte in DE sehr verbraucherfreundlich. In vielen Ländern bleibt man außerdem auch bei einem gewonnenen Verfahren auf einem Teil der Gerichtskosten sitzen.
Aber gut, wenn Du meinst es besser zu wissen, mach halt.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
die Durchsetzung ist sicher nicht aussichtslos - man beauftragt ein RA in NL und der loest das "aussichtslose" Problem. Glaubst Du, dass nur in D EU261 gilt ??
Ja, sicherlich. Nur wie langsam mahlen die juristischen Mühlen in NL und bezahlt man am Ende eventuell mehr für den Anwalt, als dass man durch die EU261 kriegt? Keine Ahnung wie das in den Niedrlanden ist.
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.038
2.220
Frankfurt am Main und Köln
Ja, sicherlich. Nur wie langsam mahlen die juristischen Mühlen in NL und bezahlt man am Ende eventuell mehr für den Anwalt, als dass man durch die EU261 kriegt? Keine Ahnung wie das in den Niedrlanden ist.
Also wenn kein Deutschland Kontakt nehm ich einfach flightright. Hat mir für einen 2 Jahre vergangenen Flug von TAP ohne D Kontakt 401 Euro beschafft. Klar keine 600 aber besser das als nichts. Hat ca 4 Monate gedauert.
 

Ans.wer

Erfahrenes Mitglied
24.11.2018
1.476
925
Also ich hab jetzt auch die "Sie können uns am Arsch lecken" Mail von der LH mit Verweis an die SÖP bekommen
Was wäre das weitere Vorgehen?
Fristsetzung?
SOP?
Oder direkt zu Kexbox?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Also ich hab jetzt auch die "Sie können uns am Arsch lecken" Mail von der LH mit Verweis an die SÖP bekommen
Was wäre das weitere Vorgehen?
Fristsetzung?
SOP?
Oder direkt zu Kexbox?
Du hast die Optionen:
- SÖP (kostenlos, dauert einige Zeit, gute, aber nicht maximale Erfolgsaussichten)
- einschlägige EU261-Dienstleister mit pauschalen Abschlag (ohne Risiko, wenig Aufwand, im Erfolgsfall weniger Entschädigung, auch keine maximalen Erfolgschancen)
- selber klagen (kostet etwas Zeit und Geld, benötigt Knwo-how)
- Rechtsanwalt (im Erfolgsfall kostenlos, im Misserfolgsfall teuer, maximale Erfolgsaussicht, sofern einschlägig erfahren, Kexbox ist da sicherlich ein sehr guter Ansprechpartner - sofern er die Sache übernimmt)
- es dabei belassen (gehört der Vollständigkeit dazu, kann bei sehr hohen Bedarf nach Konfliktvermeidung die richtige Wahl sein)
 

johan741

Aktives Mitglied
01.09.2015
115
140
Wir (3 Personen) hatten gebucht bei OS AMS-VIE-JFK. Flug kurzfristig annuliert,
Airline hat AMS-JFK mit KLM vorgeschlagen (Abflugzeit gleich, Ankunft früher) aber hatten wir abgelehnt , refund verlangt und bekommen.
1. Person hat 600 Euro Ausgleichszahlung bekommen
2. Person 300 Euro bekommen
3. Person 0 Euro weil Ersatz möglich war aber wir refund gewählt hatten.

Ich hatte immer gedacht dass Ersatzverbindung und Zeitrahmen egal sind wenn man nicht reisen will. 600 bleibt 600. Oder nicht?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.233
3.249
Ich hatte immer gedacht dass Ersatzverbindung und Zeitrahmen egal sind wenn man nicht reisen will. 600 bleibt 600. Oder nicht?

Nein.

Wenn man praktisch zur gleichen Zeit ankommt (oder früher), gibt es keine Entschädigung. Bis max. 4h (bei einer Langstrecke) später darf die Ausgleichszahlung halbiert werden.

Hier die Seite der VBZ dazu:

Bietet Ihnen die Fluggesellschaft bei einer Information über die Annullierung innerhalb dieser Zeitspanne eine Ersatzbeförderung an, die nur geringfügig von den Flugzeiten des annullierten Flugs abweicht, braucht sie keine Ausgleichszahlungen zu leisten. Dies ist bei so kurzfristiger Information über die Annullierung der Fall, wenn Sie mit der Flugalternative max. eine Stunde früher abfliegen und max. zwei Stunden später am Endziel ankommen, als ursprünglich vorgesehen.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Wir (3 Personen) hatten gebucht bei OS AMS-VIE-JFK. Flug kurzfristig annuliert,
Airline hat AMS-JFK mit KLM vorgeschlagen (Abflugzeit gleich, Ankunft früher) aber hatten wir abgelehnt , refund verlangt und bekommen.
1. Person hat 600 Euro Ausgleichszahlung bekommen
2. Person 300 Euro bekommen
3. Person 0 Euro weil Ersatz möglich war aber wir refund gewählt hatten.

Ich hatte immer gedacht dass Ersatzverbindung und Zeitrahmen egal sind wenn man nicht reisen will. 600 bleibt 600. Oder nicht?
Hm, die EU/VO setzt eine bestimmte Mindestverspätung voraus und begünstigt ein Umbuchen auf sehr zeitnahe Ersatzverbindungen. So wie ich deinen Text verstanden habe, hättet ihr eine solche Umbuchung gekriegt, aber ihr wolltet nicht mehr reisen oder nicht mit KLM. Für welchen Schaden und Umstände sollte die Airline euch jetzt mit 600 Euro pauschal entschädigen? Ich wäre dankbar für den Fehler bei Person 1 und Person 2. Immerhin im Schnitt 300 Euro pro Person, wenn man bei einer Umbuchung 0 Euro gekriegt hätte. Finde ich jetzt so kein schlechter Deal.
 

johan741

Aktives Mitglied
01.09.2015
115
140
Abflug war am Freitag geplant, E-mail Annulierung 2 Tage vorher am Mittwoch, E-mail Angebot Ersatzverbindung am Donnerstag.
Weil unsere Tickets ziemlich teuer waren, war Erstattung günstiger (und selbst andere Flüge buchen).

Schade, wenn ich nach der Annulierung sofort Erstattung verlangt hatte schickt man kein Ersatzangebot mehr und gab es Ausgleichszahlung.

Ist es angemessen um ein Ersatzangebot erst 24 Stunden nach Annuliering und kurz vor Abflug mit zu teilen?
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.374
1.300
NUE
Letztens eine Zahlungszusage von LH erhalten und über das Portal auch auf die Kontoverbindung ausgezahlt. 10 Tage später noch kein Geld da. Wie an der Stelle weiter vorgehen?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.110
Buchung auf KL1764 BRE-AMS 14:30 - 15:25 Uhr am 08.05.2024 (mit Anschlussflug AMS-OSL). KL1764 gemäß E-Mail vom 08.05.2024 um 07.44 Uhr annulliert und Umbuchung auf KL1766 BRE-AMS 18:10 - 19:05 Uhr (falls relevant: Anschlussflug zeitlich nicht betroffen). Die Annullierung von KL1764 wurde mit E-Mail um 09.13 Uhr zurückgenommen und die ursprüngliche Buchung wieder hergestellt. Grund dafür war aller Wahrscheinlichkeit nach gemäß Daten von FR24, dass die D-APRI von German Airways im oder nach dem Nightstop in BRE vom 07. auf den 08.05.2024 AOG war und dann anscheinend entgegen früherer Erwartung für KL1764 am 08.05.2024 wieder einsatzbereit war.

Wie ist das in Sachen 261/2004 zu betrachten? Geflogen wie gebucht, also nichts? Aufteilung in die einzelnen Schritte, also erst Annullierung, dann Verfrühung?
 
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pbartholomaeus

Reguläres Mitglied
13.07.2018
77
53
Buchung auf KL1764 BRE-AMS 14:30 - 15:25 Uhr am 08.05.2024 (mit Anschlussflug AMS-OSL). KL1764 gemäß E-Mail vom 08.05.2024 um 07.44 Uhr annulliert und Umbuchung auf KL1766 BRE-AMS 18:10 - 19:05 Uhr (falls relevant: Anschlussflug zeitlich nicht betroffen). Die Annullierung von KL1764 wurde mit E-Mail um 09.13 Uhr zurückgenommen und die ursprüngliche Buchung wieder hergestellt. Grund dafür war aller Wahrscheinlichkeit nach gemäß Daten von FR24, dass die D-APRI von German Airways im oder nach dem Nightstop in BRE vom 07. auf den 08.05.2024 AOG war und dann anscheinend entgegen früherer Erwartung für KL1764 am 08.05.2024 wieder einsatzbereit war.

Wie ist das in Sachen 261/2004 zu betrachten? Geflogen wie gebucht, also nichts? Aufteilung in die einzelnen Schritte, also erst Annullierung, dann Verfrühung?
Ohne auf die EUV einzugehen, betrachte ich das ganze mal möglichst objektiv: Du bist exakt so geflogen, wie Du gebucht hast. Dir ist null Nachteil entstanden. Null. Wieso versuchst Du hier noch ein bissl Saft aus der Zitrone zu pressen? Ggf. war die Annulierung ein Versehen, die Umbuchung die automatisierte Konsequenz und nun hat man es geschafft, das Versehen zu heilen. Der Ursprungszustand ist wieder hergestellt worden.

...aber hey: Geiz ist geil!
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.560
2.904
HAM, LBC
Ohne auf die EUV einzugehen, betrachte ich das ganze mal möglichst objektiv: Du bist exakt so geflogen, wie Du gebucht hast. Dir ist null Nachteil entstanden. Null. Wieso versuchst Du hier noch ein bissl Saft aus der Zitrone zu pressen? Ggf. war die Annulierung ein Versehen, die Umbuchung die automatisierte Konsequenz und nun hat man es geschafft, das Versehen zu heilen. Der Ursprungszustand ist wieder hergestellt worden.

...aber hey: Geiz ist geil!
Kann es sein, dass Du gerade deutlich über das (mir ohnehin kaum nachvollziehbare) Ziel hinausschießt? Die (durchaus interessante) Frage von @meilenfreund war doch klar und verständlich gestellt:
Wie ist das in Sachen 261/2004 zu betrachten?
Also was genau möchtest Du @pbartholomaeus mit Deinem Erguss zum Ausdruck bringen?
 

pbartholomaeus

Reguläres Mitglied
13.07.2018
77
53
Kann es sein, dass Du gerade deutlich über das (mir ohnehin kaum nachvollziehbare) Ziel hinausschießt? Die (durchaus interessante) Frage von @meilenfreund war doch klar und verständlich gestellt:

Also was genau möchtest Du @pbartholomaeus mit Deinem Erguss zum Ausdruck bringen?

Was ist an der Frage denn interessant? Geflogen wie gebucht und auf Grund technischen Schluckaufs nach Kompensationsmöglichkeiten suchen?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.292
1.939
Was ist an der Frage denn interessant? Geflogen wie gebucht und auf Grund technischen Schluckaufs nach Kompensationsmöglichkeiten suchen?

das mit den "Kompensationsmöglichkeiten" unterstellst du doch..

die Frage drehte sich um die "Rechtslage" aus dem Blickwinkel der EU-Verordnung.

Zudem lassen sich viele Dinge konstruieren:
Canx-Benachrichtigung erhalten -> daraufhin die Hotelreservierung storniert... etc etc