EU Fluggastrechte / Annullierung

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keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
403
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Was ist an der Frage denn interessant? Geflogen wie gebucht und auf Grund technischen Schluckaufs nach Kompensationsmöglichkeiten suchen?
Das sehe ich auch nicht ganz so unkritisch. Sobald der Flug annulliert wird ist der annulliert, ob er danach wieder stattfindet kann dir erstmal egal sein.
Frage ist für mich ob man ihn dann dennoch wahrnimmt oder eben nicht (wegen der Mitteilung Annullierung).

Die Airline wird sich aber auch dennoch querstellen Kompensation zu leisten, weil sie ja geflogen ist (trotz Annullierungsmitteilung).
Aus meiner Sicht gehts da lediglich darum, ob man den annulliert-nicht-annullierten Flug wahrgenommen hat oder eben nicht..
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Hallo,
ich bin derzeit auf einem Flug von SZG über FRA mit extrem kurzer Umstiegszeit nach ATH gebucht. Aus Erfahrung (fliege oft über FRA) ist der Anschluss wohl kaum zu schaffen. (Maschine aus SZG hat wohl Vorfeldposition und ATH schein von B wegzugehen - aber um das geht es nicht...)

Ich möchte (solle ich es nicht schaffen) lieber einen Nacht in FRA verbringen und am nächsten Tag erst weiter nach ATH fliegen.
Habe ich in dem Fall Anspruch darauf nicht den nächsten Flug nach ATH zu nehmen sondern erst einen Tag später? (es gibt davor auch noch Verbindungen mit LH)
Muss LH dann trotzdem das Hotel in FRA zahlen?
Danke Sebastian
 

pbartholomaeus

Reguläres Mitglied
13.07.2018
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53
das mit den "Kompensationsmöglichkeiten" unterstellst du doch..

die Frage drehte sich um die "Rechtslage" aus dem Blickwinkel der EU-Verordnung.

Zudem lassen sich viele Dinge konstruieren:
Canx-Benachrichtigung erhalten -> daraufhin die Hotelreservierung storniert... etc etc
Du hast vollkommen Recht. An die Konsequenzen habe ich nicht gedacht, wenngleich die im Zweifel auf Grund der kurzen Abfolge der Ereignisse und des eingebuchten Hinflugs am selben Tag noch gar nicht eingetreten sind. Dennoch: Du hast vollkommen Recht.

Mir ist nur impulsiv das Messer in der Hose aufgegangen, weil viele hier eine Mitnahmementalität entwickelt haben, die mir einfach zuwider ist. Mea culpa.
 
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Reaktionen: deecee und slutz

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.560
2.903
HAM, LBC
Hallo,
ich bin derzeit auf einem Flug von SZG über FRA mit extrem kurzer Umstiegszeit nach ATH gebucht. Aus Erfahrung (fliege oft über FRA) ist der Anschluss wohl kaum zu schaffen. (Maschine aus SZG hat wohl Vorfeldposition und ATH schein von B wegzugehen - aber um das geht es nicht...)

Ich möchte (solle ich es nicht schaffen) lieber einen Nacht in FRA verbringen und am nächsten Tag erst weiter nach ATH fliegen.
Habe ich in dem Fall Anspruch darauf nicht den nächsten Flug nach ATH zu nehmen sondern erst einen Tag später? (es gibt davor auch noch Verbindungen mit LH)
Muss LH dann trotzdem das Hotel in FRA zahlen?
Wenn die Verbindung schief geht und Du (freiwillig) am nächsten Tag fliegst, stellt sich die (fast überflüssige) Frage, warum LH Dir die Nacht spendieren sollte. Anders sieht es natürlich aus, wenn LH die nächste Verbindung erst für den Folgetag anbietet – dann könnte man entweder irgendeinen anderen Flug zum Zielort nehmen (falls möglich) – oder eben die Änderung akzeptieren und auf LH-Kosten nächtigen, plus 261...
 
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sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Über den Chatbot bekomme ich in solchen Fällen üblicherweise verschiedene Flüge – auch die am nächsten Tag - zur Auswahl.
 

Knabberbox

Reguläres Mitglied
12.10.2014
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Habe den Claim umgehend eingereicht - wurde nach zwei Mails seitens LH „abschließend“ abgewiesen. Der Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung wurde gar nicht erst weiter kommentiert. Liegt nun bereits bei der SÖP. Wenn das nichts bringt, dann wird es wohl nur auf dem Klageweg gehen.

Geht um 2x 600 EUR nach Annullierung ab FRA.
Hier noch der Nachtrag zum Ausgang:

Nach zweimaliger Ablehnung durch LH wurde ein Schlichtungsantrag bei der SÖP am 07.02. eingereicht. Am 12.04. wurde dieser zu meinem Gunsten entschieden. Die 1.200 EUR wurden dann etwa 10 Tage später ohne jegliche weitere Korrespondenz seitens LH meinem Konto gutgeschrieben.

Grüße
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.374
1.300
NUE
Hier noch der Nachtrag zum Ausgang:

Nach zweimaliger Ablehnung durch LH wurde ein Schlichtungsantrag bei der SÖP am 07.02. eingereicht. Am 12.04. wurde dieser zu meinem Gunsten entschieden. Die 1.200 EUR wurden dann etwa 10 Tage später ohne jegliche weitere Korrespondenz seitens LH meinem Konto gutgeschrieben.

Grüße
Du hättest ihnen wahrscheinlich genau so gut auch ein Rezept von Chefkoch.de schicken können, das wird dann ohnehin nie in der Fachabteilung gelesen und abermals nur durch wirre Textbausteine beantwortet.
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
329
298
CHO/IAD
interiminnkeeper.net
Folgendes Problem:
Gebucht auf SAS von IAD nach AMS ueber CPH in SAS Plus am 3. Nov
Schedule change und aircraft change bekommen
Nun habe ich über 8 Std Aufenthalt in CPH
Es geht ein frühere Maschine nach AMS, SAS verweigert aber die Umbuchung auf diese mit der Begründung, dass sie nicht nur einen Teil umbuchen kann, sondern nur die komplette Buchung ändern kann. Das ist natürlich Unsinn, die wollen mich vermutlich aus dieser Maschine haben, denn SAS Plus ist bereits nicht mehr buchbar ( aircraft change von A330 nach A321, somit Überbucht?)

Habe ich das Recht auf die frühere Maschine gebucht zu werden oder greift EU 261 in diesem Fall nicht, weil ich ja von Anfang an schon auf die spätere Verbindung gebucht war. Jetzt geht der Flieger aus IAD halt schon 3.5 Std früher und es bietet sich die frühere Verbindung halt an
Danke

vermutlich stelle ich mich nur zu bloed an :), aber ich kann kein Impressum auf der Seite der SAS finden - kann mir jemand auf die Spruenge helfen ? Danke
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.346
9.226
BRU
Hallo zusammen,

heutige Situation: Wollte mit Swiss von Valencia über Zürich nach Düsseldorf fliegen. 16 Stunden vor Abflug Annulierung der Strecke ZRH-DUS und Umbuchung auf Direktflug Valencia - DUS. Abflug 30 Minuten vor ursprünglichem Flug, daher in meinen Augen kein Anspruch auf pauschale Entschädigung in meinen Augen. Allerdings Downgrade von Business Class auf Economy Class. Gilt hier die prozentuale Erstattung aufgrund des Downgrades der Umbuchung?


Hatte kürzlich einen ähnlichen Fall: Europa-Umsteigeverbindung via VIE, erstes Segment BRU-VIE (OS op. by SN) kurz vor planmäßigem Boarding-Beginn gestrichen. Habe es dann immerhin noch geschafft, auf eine fast zeitgleiche Verbindung via MUC umzubuchen, dabei allerdings das erste Segment BRU-MUC (ebenfalls SN) nur in Eco. Da mit Abstand die beste Alternative, war ich froh, auf BRU-MUC am Ende mitzukommen (an dem Tag war wirklich alles voll bis überbucht).

Aber trotzdem bei SN die Downgrade-Entschädigung verlangt. Gab irgendwas von etwas über 20 Euro, also 30% des auf dieses Segment entfallenden Anteil des Flugpreises (ohne Steuern und Gebühren). Schon irgendwo lächerlich....

Andererseits hat mir SN aber noch 200 Euro Ausgleichszahlung gezahlt (Strecke über 1.500 km, aber Ersatzbeförderung mit Ankunft weniger als 3h später, daher um 50% reduziert). Damit hatte ich irgendwie gar nicht gerechnet. Mir ist da irgendwie auch nicht klar, wann da jetzt die Regelung gilt, dass es bei angebotener Ersatzbeförderung mit Abflug weniger als 1h früher bzw. Ankunft weniger als 2h später nichts gibt, und wann die Reduzierung um 50% gelten.
 

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
2.105
571
HAM
Hat Eurowings ein neues Abwimmel-Programm?

"Automatische Prüfung nicht möglich"​

  • Der Flug wurde umgeleitet.
  • Der Flug ist von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt worden.
  • Der Flug ist noch nicht im System hinterlegt.
Von https://www.eurowings.com/de/4u/online-service-ausgleichsanspruch.html ..
War der EW7765 am 19.5. (technical, EW7764 ist nach HAM umgedreht) - "noch nicht im System"?!


Edith: idT, am Anfang steht "Deinen Anspruch kannst du 2 Werktage nach deiner Ankunft" - sie brauchen
diese Zeit fuer die "Legendenbildung" (vulgo: Ausrede finden)? :) Mal sehen..
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Seoul7777

Guest
Tja, morgen läuft die Frist ab, die ich der LH wegen des Flugausfalls (Streik Ende Februar) gesetzt hatte. Bereits 2 x per Brief, Online Formular und 2 x per Mail mit BCC-Trick.
Bislang keine Reaktion, kein Geld erhalten.

Was nun, bin ratlos.
 
Moderiert:
S

Seoul7777

Guest
Bleibt mir wohl keine andere Wahl.
Habe keine Rechtsschutzversicherung für so etwas.
Muss ich einen Anwalt vor Ort wählen, oder geht so etwas auch online?
 
Moderiert:

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Bleibt mir wohl keine andere Wahl.
Habe keine Rechtsschutzversicherung für so etwas.
Muss ich einen Anwalt vor Ort wählen, oder geht so etwas auch online?
Rechtsschutzversicherung dürfte bei so einem klaren Fall egal sein, Verlierer zahlt das Verfahren.
Hier im Vielfliegertreff hast du bspw. zwei Spezialanwälte, die den ganzen Tag gefühlt nichts anderes machen: @kexbox (drboese.de) oder @umsteiger (ra-woicke.de)