EU Fluggastrechte / Annullierung

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
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Aber das kostet die Airline doch zu viel Geld. Lieber der lieben Airline Geld sparen bei der SÖP, damit Sie auch in Zukunft vorbildlich reguliert.
Diese Spitze wäre nachvollziehbar, wenn es keine - mindestens zeitweise - Schwierigkeiten gäbe (davon wir immer wieder hier im Forum berichtet), einen einschlägig versierten Anwalt für ein solches Thema zu finden. Und ein nicht einschlägig versierter Anwalt ist immer eine Wundertüte.
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Hallo,
habe mir einen Flug (nur mit LH) über die Hotline reservieren lassen (Award-Ticket M&M).

In der schriftlichen Mailbesttätigung stand: "Diese Reservierung wird automatisch gestrichen, wenn Sie die Ticketerstellung nicht bis zum 25 April 2024 00:00 (Ortszeit) beauftragen.".

Habe nun Hotel etc. entsrpechend gebucht und dann am 24. April angerufen um das Ticket "fix" zu machen.

Leider war die Reservierung aus dem Sytem gefallen (lt. der Hotline).

Nun gibt es keine Awardverfügbarkeiten (auch Sen-WL Anfrage negativ) und LH sagt da können sie nix machen...

Normal ist der Flug buchbar (ca. 1.000 EUR). (wären als Award 50k Meilen gewesen).

Ich würde jetzt also normal buchen und dann "sehr wahrscheinlich" einklagen müssen um an mein Geld zu kommen.

Wie hier vorgehen? Denke mit der schriftlichen Bestätigung kann man die 1000 EUR riskieren. Oder kann man LH vorher vom Anwalt aufforderung lassen das Ticket als Award wie bestätigt auszustellen?

Liebe Grüße
Sebastian
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
habe mir einen Flug (nur mit LH) über die Hotline reservieren lassen (Award-Ticket M&M).

In der schriftlichen Mailbesttätigung stand: "Diese Reservierung wird automatisch gestrichen, wenn Sie die Ticketerstellung nicht bis zum 25 April 2024 00:00 (Ortszeit) beauftragen.".

Habe nun Hotel etc. entsrpechend gebucht und dann am 24. April angerufen um das Ticket "fix" zu machen.
Die erste Frage wäre die nach der vertraglichen Grundlage.

Was genau ist die Reservierung ohne Buchung? Ich kenne eine solche Situation nur als Buchungsanfrage, die - wenn man Glück hat - M&M mit einem Angebot beantwortet - also mit einer Art “Einladung zur Buchung.” Da würde ich eine Verbindlichkeit des Angebots nicht als sicher betrachten.

Wie war es bei Dir?
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Die erste Frage wäre die nach der vertraglichen Grundlage.

Was genau ist die Reservierung ohne Buchung? Ich kenne eine solche Situation nur als Buchungsanfrage, die - wenn man Glück hat - M&M mit einem Angebot beantwortet - also mit einer Art “Einladung zur Buchung.” Da würde ich eine Verbindlichkeit des Angebots nicht als sicher betrachten.

Wie war es bei Dir?
Hallo,

Ist meines Wissens eigentlich ein bekanntes Prozedere: Man kann bei LH (wenn nur LH Flüge in der Buchung sind) - diese unverblich für ca. 7 Tage reservieren lassen. (Bei Awardtickets!) - glaube der Hauptunterschied ist dass hier KEIN Ticket ausgestellt wird. Können meines Wissens Reisebüros auch machen für eine bestimmt Frist bei normalen Tickets.

Die Buchungsbestätigung sieht ident aus wie eine normale Buchung - mit Buchungscode usw. - Lediglich der Hinweis mann muss eben in dieser Frist noch "fixieren" sonst fällt die Buchung raus und es wird dann kein Ticket ausgestellt. (also wenn man nix tut fällt es automatisch raus).

Liebe Grüße
Sebastian
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Ist meines Wissens eigentlich ein bekanntes Prozedere: Man kann bei LH (wenn nur LH Flüge in der Buchung sind) - diese unverblich für ca. 7 Tage reservieren lassen. (Bei Awardtickets!) - glaube der Hauptunterschied ist dass hier KEIN Ticket ausgestellt wird. Können meines Wissens Reisebüros auch machen für eine bestimmt Frist bei normalen Tickets.

Die Buchungsbestätigung sieht ident aus wie eine normale Buchung - mit Buchungscode usw. - Lediglich der Hinweis mann muss eben in dieser Frist noch "fixieren" sonst fällt die Buchung raus und es wird dann kein Ticket ausgestellt. (also wenn man nix tut fällt es automatisch raus).
Stimmt. Wird mir auch regelmäßig angeboten. Habe ich allerdings in der Form noch nicht in Anspruch genommen.

Ist diese Reservierung nur für den Passagier unverbindlich oder auch für die Airline? Da wären Wortlaut und das Kleingedruckte interessant.
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Stimmt. Wird mir auch regelmäßig angeboten. Habe ich allerdings in der Form noch nicht in Anspruch genommen.

Ist diese Reservierung nur für den Passagier unverbindlich oder auch für die Airline? Da wären Wortlaut und das Kleingedruckte interessant.
Also die Mail ist IDENT wie jede normale Buchungsbestätigung - nur eben mit dem Hinweis dass bis zu einem gewissen Datum "bestätigt" weden muss.

Würde also klar davon ausgehen es handelt sich hier um kein unverbindliches Angebot von LH
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.434
3.087
Neuss
www.drboese.de
Oh das klingt spannend. Je nach Optik dessen, was da versendet wurde, kann das viel Freude bereiten. Ich schließe mich aber bisherigen Meinungen auch an, dass das kein Selbstläufer ist.
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Oh das klingt spannend. Je nach Optik dessen, was da versendet wurde, kann das viel Freude bereiten. Ich schließe mich aber bisherigen Meinungen auch an, dass das kein Selbstläufer ist.
;-) ich hatte solche Fälle übrigens in der Vergangenheit schon öfters - habe dann halt immer ein anderes Routing genommen oder sonstige Alternativen. Da es in dem konkreten Fall aber schwierig ist überleg ich halt hier mal zu klagen... #klagenhilft ;-)
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Ich kenne den Fall, dass aus Kundensicht alles getan ist aber der Vogel es gleichwohl nicht schafft. Da ist es glasklar.
ok - also die geratene Vorgehenswiese wäre ich buche ein nomales Ticket (ca. 1300 EUR) - und lasse mir dies von LH dann erstatten - wenn notwendig mit jur. Hilfe.
Oder JETZT LH durch einen Anwalt auffordern mir das Ticket wie bestätigt auszustellen?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.233
3.249
Oder JETZT LH durch einen Anwalt auffordern mir das Ticket wie bestätigt auszustellen?
Du solltest LH auf jeden Fall nachweisbar mit einer Fristsetzung auffordern, das Ticket auszustellen. Das muss nicht durch einen Anwalt geschehen (hilft eh nichts).

Später kannst Du dann klagen. Ob das was wird, weiß kein Mensch.

Wichtig wäre auch, dass nachweisbar ist, dass es eine bestätigte Reservierung gab UND das Du rechtzeitig das Ticket ausstellen lassen wolltest.
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Du solltest LH auf jeden Fall nachweisbar mit einer Fristsetzung auffordern, das Ticket auszustellen. Das muss nicht durch einen Anwalt geschehen (hilft eh nichts).

Später kannst Du dann klagen. Ob das was wird, weiß kein Mensch.

Wichtig wäre auch, dass nachweisbar ist, dass es eine bestätigte Reservierung gab UND das Du rechtzeitig das Ticket ausstellen lassen wolltest.
Danke - ja ist beides ganz klar nachweisbar... - und da ich den Fall schon öfter hatte wird es diesmal wohl #klagenhilft
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.345
996
Sachlage:
Heute sollte der Abflug mit Ryanair ab Köln/Bonn nach Lanzarote erfolgen.
Gestern Abend wurde man per E-Mail informiert, dass der Flug gestrichen worden sei.
Grund soll ein Fluglotsenstreik in Frankreich sein. ...
Gibt es Möglichkeiten eine EU-Kompensationszahlung zu verlangen oder besteht eher keine Chance, da höhere Gewalt?
Da bin ich mal gespannt, was @kexbox dazu sagen wird...
Streik der Fluglotsen ist m.w. höhere Gewalt. Interessant an diesem Beispiel ist aber, dass es keinen Streik gab - dieser wurde abgesagt. Damit hätte Ryanair theoretisch fliegen können. Daher würde es mich brennend interessieren, ob bereits eine ANKÜNDIGUNG für die Fluggesellschaft ausreichend ist, sich auf höhere Gewalt zu berufen.

 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
56
29
Da bin ich mal gespannt, was @kexbox dazu sagen wird...
Streik der Fluglotsen ist m.w. höhere Gewalt. Interessant an diesem Beispiel ist aber, dass es keinen Streik gab - dieser wurde abgesagt. Damit hätte Ryanair theoretisch fliegen können. Daher würde es mich brennend interessieren, ob bereits eine ANKÜNDIGUNG für die Fluggesellschaft ausreichend ist, sich auf höhere Gewalt zu berufen.

Was mir da gleich noch als Zusatzfrage einfällt wäre ob die da nicht um Frankreich einen Bogen fliegen können... irgendwo auf der Welt wird ja vermutlich immer irgendein Radargeät "streiken"...
 
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emmdee

Erfahrenes Mitglied
04.01.2022
255
217
Ryanair hat am besagten Tag z.B. auch Flüge ab Brüssel nach Lanzarote durchgeführt. Klingt so, als ob man nicht alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um den Flug doch durchführen zu können. Zumal das Flugzeug regulär ohnehin eines der am CGN stationierten ist.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Manche meinen, dass wenn auch nur ein einziger Flieger fliegt, dann wäre das der Gegenbeweis für außergewöhnliche Umstände.

Auf der anderen Seite gibt es Ereignisse außerhalb des Verantwortungsbereichs der Airlines, die zu einer Reduzierung der Frequenzen führen und dann eben nur x% der Flüge stattfinden können.

Tatsache ist, dass Airlines sich gerne mit solchen Hinweisen rausreden und der Flug aus anderen als den vorgegebenen Gründen gestrichen wurde.

Sehr wahrscheinlich kommt es daher auf die Details des einzelnen Falles an. Das erhöht leider das Klagerisiko.
 
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darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
759
1.011
Hallo,

ich habe folgende Flüge angetreten:


Fr. 26. April 2024: Stuttgart – Zürich
19:30 Uhr Stuttgart Stuttgart (STR)
Terminal 2
20:15 Uhr Zürich Zurich (ZRH)
LX 1175
durchgeführt von:
HELVETIC AIRWAYS
Ergebnis: Der erste Flug wurde erfolgreich durchgeführt.

Ich bin jetzt in Zürich im Flughafenhotel, dass war nicht das Ziel.

Der Langstreckenflug LX 176 wurde aufgrund einen technischen Defekts ( stand auf der Anzeigentafel am Gate) am Flugzeug abgesagt und Swiss versuchte eine Sondergenehmigung für die Starterlaubnis vom Airport zu erhalten. Diese wurde aufgrund des Nachtflugverbot zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens abgelehnt.



Fr. 26. April 2024: Zürich – Singapur
22:40 Uhr Zürich Zurich (ZRH)
16:55 Uhr +1 Singapur Changi Intl Apt (SIN)
Terminal 2

LX 176
durchgeführt von:
Swiss International Air Lines


Als Alternative wurde der Swiss Direkt-Flug 24h später oder einen Flug nach Bombay ( Indien) und dort 2,5 h Transfer und von dort weiter mit SQ nach Singapur angeboten.

Meine Frage lautet:

Habe ich ein Recht auf Entschädigung? Falls ja, wo kann ich diese einfordern? Wie sieht es mit Technischen Defekt und Nachtflugverbot aus?
Zahlt Swiss so "gerne" wie die Lufthansa Entschädigung an Passagiere?

Heute geht es dann hoffentlich um 22:40 Uhr mit Swiss nach Singapur.

Vielen Dank
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.897
3.014
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hallo,

ich habe folgende Flüge angetreten:


Fr. 26. April 2024: Stuttgart – Zürich
19:30 Uhr Stuttgart Stuttgart (STR)
Terminal 2
20:15 Uhr Zürich Zurich (ZRH)
LX 1175
durchgeführt von:
HELVETIC AIRWAYS
Ergebnis: Der erste Flug wurde erfolgreich durchgeführt.

Ich bin jetzt in Zürich im Flughafenhotel, dass war nicht das Ziel.

Der Langstreckenflug LX 176 wurde aufgrund einen technischen Defekts ( stand auf der Anzeigentafel am Gate) am Flugzeug abgesagt und Swiss versuchte eine Sondergenehmigung für die Starterlaubnis vom Airport zu erhalten. Diese wurde aufgrund des Nachtflugverbot zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens abgelehnt.



Fr. 26. April 2024: Zürich – Singapur
22:40 Uhr Zürich Zurich (ZRH)
16:55 Uhr +1 Singapur Changi Intl Apt (SIN)
Terminal 2

LX 176
durchgeführt von:
Swiss International Air Lines


Als Alternative wurde der Swiss Direkt-Flug 24h später oder einen Flug nach Bombay ( Indien) und dort 2,5 h Transfer und von dort weiter mit SQ nach Singapur angeboten.

Meine Frage lautet:

Habe ich ein Recht auf Entschädigung? Falls ja, wo kann ich diese einfordern? Wie sieht es mit Technischen Defekt und Nachtflugverbot aus?
Zahlt Swiss so "gerne" wie die Lufthansa Entschädigung an Passagiere?

Heute geht es dann hoffentlich um 22:40 Uhr mit Swiss nach Singapur.

Vielen Dank
Einfach mal Claim einreichen, meiner Erfahrung nach zahlt die SWISS in solchen Fällen brav sofern die Reise in DE beginnt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Habe ich ein Recht auf Entschädigung? Falls ja, wo kann ich diese einfordern? Wie sieht es mit Technischen Defekt und Nachtflugverbot aus?
Es gilt EU261 und da verhindern ein technischer Effekt oder ein Nachtflugverbot den Anspruch auf Ausgleichszahlung nicht. Das sind Probleme der Airline. Diskussionspunkt wäre, wenn die von der Airline vorgeschlagene Ersatzbeförderung im zeitlichen Rahmen läge - solange man noch von vergleichbaren Reisebedingungen sprechen kann.
Zahlt Swiss so "gerne" wie die Lufthansa Entschädigung an Passagiere?
Das ist bei allen LHG-Airlines Glücksache. Die zahlen regelmäßig in begründeten Fällen nicht, dafür manchmal auch in unbegründeten Fällen. Das ist mehr Chaos-getrieben als bewusst gesteuert.

Gerichtsstand ist Deutschland. Sachverhalt ist ziemlich eindeutig. Spätestens mit einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt stehen die Chancen sehr gut.
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
937
901
Hatte hier wegen der Lufthansa Streichungen/Verspätungen in FRA am 07. Dezember hier jemand eine Entschädigung von LH bekommen bzw. durchsetzen können? Ich hatte nun einen entsprechenden Flug eingereicht (einschließlich Verpassens des Anschlussfluges), und nun folgende seltsame Antwort der LH erhalten:

dass Ihr Flug am 7. Dezember 2023 nicht wie geplant stattfinden konnte, tut uns sehr leid.

Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit war Massiver IT-Ausfall in Frankfurt führt zu erheblichen Verspätungen und Problemen mit der Legalität der Besatzung - zum Schutz der NS-Flüge EX Frankfurt. Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss. Damit ergibt sich aus einer solchen Flugunregelmäßigkeit auch kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa.
Und was sollen NS-Flüge sein? Und handelt es sich hier nicht um einen LH-internen Systemausfall?
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
672
568
Na da hat Indien ja mal wieder super übersetzt. Ich vermute mal, mit NS ist Non-Schengen gemeint - das würde die "Legalität der Besatzung" erklären. Ich gehe davon aus, dass sie keinen Zugriff auf das System hatten, in dem hinterlegt ist, welche Mitarbeiter welche Staatsangehörigkeiten/Visa/sonstige Einreiseberechtigungen in die Zielländer haben, weshalb sie ihre Umläufe nicht mit Personal besetzen konnten.
Ist am Ende aber auch egal, wie du schon sagst. Interner IT-Ausfall = im Einflussbereich der Airline.
 

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
759
1.011
Es gilt EU261 und da verhindern ein technischer Effekt oder ein Nachtflugverbot den Anspruch auf Ausgleichszahlung nicht. Das sind Probleme der Airline. Diskussionspunkt wäre, wenn die von der Airline vorgeschlagene Ersatzbeförderung im zeitlichen Rahmen läge - solange man noch von vergleichbaren Reisebedingungen sprechen kann.

Das ist bei allen LHG-Airlines Glücksache. Die zahlen regelmäßig in begründeten Fällen nicht, dafür manchmal auch in unbegründeten Fällen. Das ist mehr Chaos-getrieben als bewusst gesteuert.

Gerichtsstand ist Deutschland. Sachverhalt ist ziemlich eindeutig. Spätestens mit einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt stehen die Chancen sehr gut.
Die 2 angebotenen Alternativflüge wären erst am nächsten Tag gestartet

1) Vorschlag
Über Bombay mit Swiss
Start am 27. April um 9: xx Uhr morgens ->Abflug und dann 2,5h Transfer mit Wechsel auf SQ Bombay nach Singapur Abflug um 21: xx und voraussichtlich Ankunft am 28. April 2024 um 8: xx Uhr morgens.

2) Vorschlag
SWISS DIREKTFLUG ( ZRH - Singapur)
Abflug 27.April um 22:40 Uhr
Voraussichtliche Ankunft am 28. April 2024 um 16:55 Uhr.

Das Gepäck blieb über Nacht am Flughafen und wurde nur für Business Class PAX herausgegeben. Vermutlich wird das Gepäck umgelabelt oder es bleibt so?!

1. Vorschlag wäre ein zu hohes Risiko gewesen, falls was beim Umsteigen in Indien schief läuft, dann könnte ich wohl meinen Rückflug ab Bangkok nicht wahrnehmen.

Deswegen wurde der Direktflug mit Swiss nach Singapur ausgewählt.

Auf den ungenutzten Hotelkosten für singapore und Kuala Lumpur , aufgrund der Verspätung, werde ich wohl leider sitzen bleiben.