wers nicht kennt
#ONAIR - Der Aviation Podcast mit Peter Malanik · Episode
open.spotify.com
on air - ein Podcast von/mit peter malanik mit luftfahrtthemen.
hier eine folge mit einem anwalt, der airlines vertritt. es geht um die fluggastrechte-verordnung und zukünftige Entwicklungen.
Danke für den Link, die Episode kannte ich bisher noch nicht.
Rechtsanwalt Klemm vertritt Wizzair und bedient sich dabei oft gewagter Thesen sowie standardisierter Textbausteine. Das Gespräch wirkt insgesamt stark airlinefreundlich und teilweise sogar inkompetent.
Seine Mandantin Wizzair verstößt regelmäßig und vorsätzlich gegen die Fluggastrechteverordnung.
Thema Überbuchung:
Hier wird der Artikel 4 der Verordnung bewusst ignoriert. Wizzair bemüht sich bei Überbuchungen nicht um Freiwillige, sondern lässt schlicht einzelne Passagiere zurück, wie auch hier öfters schon berichtet wurde.
Artikel 4 – Nichtbeförderung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass Fluggästen die Beförderung zu verweigern ist, so versucht es zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende Gegenleistung unter Bedingungen, die zwischen dem betreffenden Fluggast und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu vereinbaren sind, zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen. Die Freiwilligen sind gemäß Artikel 8 zu unterstützen, wobei die Unterstützungsleistungen zusätzlich zu dem in diesem Absatz genannten Ausgleich zu gewähren sind.
(2) Finden sich nicht genügend Freiwillige, um die Beförderung der verbleibenden Fluggäste mit Buchungen mit dem betreffenden Flug zu ermöglichen, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigern.
(3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.
Thema höhere Gewalt und Dritte:
Hier wird beklagt, dass Schwierigkeiten bei Erfüllungsgehilfen (z. B. Bodenabfertiger) nicht der Airline angelastet werden sollten. Diese Argumentation greift nicht, denn mit diesen Dienstleistern bestehen in der Regel vertragliche Vereinbarungen, die auch Regressansprüche regeln können.
Andersherum kann ich mein Ticket bei Wizzair auch nicht zurückfordern, wenn ich wegen eines technischen Problems auf dem Weg zum Flughafen (z. B. eine Reifenpanne – die sogenannte "Flat Tyre Rule" in den USA, da USA mehrfach positiv genannt wurde) den Flug verpasse. Gerade Airlines wie Wizzair, die bei Passagierfehlern auf jedes Detail pochen, sollten technische oder organisatorische Probleme im eigenen Einflussbereich nicht auf die Kunden abwälzen und umgekehrt immer abkassieren.
RA Klemm verdient gut daran, dass Wizzair selbst bei eindeutig eigenem Verschulden etwa bei Flugstreichungen den Beförderungsvertrag einseitig nicht einhalten will.
Er fordert eine Einschränkung der Fluggastrechte, während sich seine Mandantin nicht einmal an grundlegende bestehende Vorschriften hält.