Kann es sein, dass die Deutsche Lufthansa AG versucht ihre eigenen Regeln zu machen?, bei anderen Fluggesellschaften ist mir das noch nicht vorgekommen.
Im Grunde ist der Anspruch auf die Ausgleichszahlung der EU VO unstrittig, aber die LH hat eine Interessante Begründung warum sie nicht auszahlen könne:
Auszug aus der E-Mail:
"Sie haben selbstverständlich Anspruch auf die Ausgleichszahlung gemäß EU‑Verordnung 261/2004.
Allerdings können wir die Zahlung erst durchführen, wenn die Bankdaten mit Ihrem gemeldeten Wohnsitz übereinstimmen."
und
"Aus Sicherheits‑ und Compliance‑Gründen dürfen wir Zahlungen nur dann ausführen, wenn:
● die Bankverbindung zum Wohnsitzland passt, oder
● uns ein offizieller Nachweis Ihres tatsächlichen Wohnsitzes vorliegt.
Damit wir die Zahlung korrekt veranlassen können, benötigen wir daher entweder:
● eine ausländische Bankverbindung, oder
● Ihre deutsche Adresse, inklusive Wohnsitzbescheinigung
Sobald diese Angaben vorliegen, wird die Ausgleichszahlung umgehend angewiesen."
Irgendwie kann ich dafür keine Rechtsgrundlage erkennen, zwar habe ich auch eine Bankverbindung bei Maduro& Curiels aber das ist ein Konto in USD bzw Karibischen Gulden, eine Überweisung in Euro würde nur Wechselkursrisiken und Gebühren auslösen.
Ich kann dafür keine Rechtsgrundlage erkennen, aber wir haben hier einige internationale Leute, wie kommt ihr denn an die Auszahlung?