EU Fluggastrechte / Annullierung

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panzi

Erfahrenes Mitglied
02.05.2010
1.042
94
LOWW
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Seit wann schreibt eine Rechtsschutzversicherung mit LH hin und her? Die zahlt einen Anwalt, der dann die Durchsetzung übernimmt.
"seit wann" weiss ich nicht.
Bei mir war das eben so 🤷‍♂️

Hat sich bestimmt ein halbes Jahr hingezogen, bis sie gesagt haben "nimm einen Anwalt"
 

panzi

Erfahrenes Mitglied
02.05.2010
1.042
94
LOWW
dafür, dass sie dir einen passenden Anwalt empfehlen oder den von dir ausgesuchten Anwalt auch im Misserfolgsfall bezahlen. Aber doch nicht dass sich der Versicherungsangestellte mit LH Briefchen schreibt :D
liegt doch nicht in meinem Einfluss, was die machen. Ich wollte einfach meine Kohle haben. wie die Rechtschutzversicherung das macht ist mir doch egal und liegt an denen.
 
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Reaktionen: hdz und berlin79

panzi

Erfahrenes Mitglied
02.05.2010
1.042
94
LOWW
Die RS in solch einfach gelagerten Fällen außen vor lassen, bevor sie sich von dir trennt :cool:
nachdem LH auf meine anfragen garnicht mehr reagiert hat, hab ich den fall an die RS übergeben / genau für solche lästigen Fälle zahle ich das zeugs.
wie die RS vorgeht, liegt - wie schon geschrieben - nicht an mir.

auch fehlt mir - weil es das erste mal war - bei sowas "das Geschick", richtig damit umzugehen -> deswegen RS
wie die RS vorgeht, liegt - wie abermals geschrieben - nicht an mir.

wenn die sich von mir trennen wollen, sollen sie das machen, trotzdem hab ich, für mich, alles richtig gemacht.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.108
16.179
www.red-travels.com
nachdem LH auf meine anfragen garnicht mehr reagiert hat, hab ich den fall an die RS übergeben / genau für solche lästigen Fälle zahle ich das zeugs.
wie die RS vorgeht, liegt - wie schon geschrieben - nicht an mir.

auch fehlt mir - weil es das erste mal war - bei sowas "das Geschick", richtig damit umzugehen -> deswegen RS
wie die RS vorgeht, liegt - wie abermals geschrieben - nicht an mir.

wenn die sich von mir trennen wollen, sollen sie das machen, trotzdem hab ich, für mich, alles richtig gemacht.

das richtige Vorgehen ist hier wahrscheinlich Tausende Male beschrieben

1. Auffordern mit Frist
2. Fristablauf => Anwalt.
3. der Anwalt wird dir den Rest erläutern und ggf. nach RSV fragen bzgl. Kostenübernahme im Worst Case
Im VFT aktiv sind RA Woicke (User Umsteiger) und RA Böse (User Kexbox)

je nach RSV Vertrag kann es im Worst Case zu verschiedenen SB Anteilen kommen
 

panzi

Erfahrenes Mitglied
02.05.2010
1.042
94
LOWW
als Österreicher "hantiere" ich aber nicht mit deutschen Anwälten (ich nehme an, die beiden genannten sind deutsche) weil ich mal annehme, dass die dann nicht nach schwechat kommen, falls es ein Verfahren geben sollte.

ich muss im übrigen auch keinen SB bezahlen.

für mich is damit hier ende - hat sich ein bisschen hingezogen, is aber auch egal, weil ja die Wartezeit mit 4% zinsen "versüßt" wurde und ICH ja, bis auf ein paar mails mit der RSV garkeine Arbeit damit hatte.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.102
4.139
FRA
als Österreicher "hantiere" ich aber nicht mit deutschen Anwälten
Wahrscheinlich liegt hier das Missverständnis, in D holt man sich unter Schilderung seines Anliegens eine Deckungszusage seiner RSV und beauftragt dann einen Anwalt, wenn man keinen kennt, nennt diese auch mögliche Anwälte. Eigene Anwälte der RSV kommen hier normalerweise nicht ins Spiel.

Und die RSV kann dem Kunden kündigen, wenn sie in Anspruch genommen wurde, unabhängig davon, ob das Anliegen erfolgreich war.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Frage an die Anwälte:

Habe Wizz Air Hungary verklagt. Jetzt heißt es, der Flug sei von Wizz Air Malta durchgeführt worden. Das ergebe sich aus den AGB. Wie verhalte ich mich prozessual am besten. Klagerücknahme und den richtigen verklagen? Ist die Masche bei Wizz bekannt?
 

maGVA

Reguläres Mitglied
01.01.2011
42
26
GVA
Kurzer Erfahrungsbericht betreffend Annullierung easyJet, Abflug Berlin, Ziel Genf.

Gebuchter Abflug: Freitag, 28. März, 18:35.

Boarding begann planmässig, wurde dann aber gegen 19:00 nach langem Warten aller Passergiere zwischen Gate und Flugzeug abgebrochen. Grund: Technisches Problem Bordcomputer. Warten im Gatebereich, Flugpersonal informiert Passagiere über Bemühungen, das Problem zu beheben oder Ersatzmaschine aufzutreiben.

Kurz nach 20:00, Durchsage am Gate und zeitgleich SMS und Email, dass der Flug annulliert sei.

Die einzige Alternative, das Reiseziel noch am gleichen Tag zu erreichen, wäre der Direktflug mit Swiss gewesen. Abflug 20:15, nicht mehr erreichbar - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Umbuchung meinerseits erfolgte zeitnah über die easyJet Webseite ("self-service portal") auf die nächstmögliche Verbindung mit easyJet am Folgetag, Abflug 06:15.

Anstelle der auf der easyJet Webseite angebotenen Übernachtungsoptionen (Mahlsdorf, etc.), eigenständige Buchung im Steigenberger Airport Hotel.

Rechnungen für Verpflegung (ca EUR 60: Abendessen inkl. 1 Bier im Hotel, sowie "Frühstück" im Mövenpick Café im BER) und Übernachtung (ca EUR 100) am 30. März über das Webformular eingericht, am 31. März von easyJet akzeptiert, am 1. April auf meinem Konto gutgeschrieben.

Forderung auf Entschädigung (EUR 250) am 30. März über das (andere) Webformular eingereicht, am 7. April von easyJet akzeptiert, am 9. April auf meinem Konto gutgeschrieben.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.425
8.905
HAM
Kurzer Erfahrungsbericht betreffend Annullierung easyJet, Abflug Berlin, Ziel Genf.

Gebuchter Abflug: Freitag, 28. März, 18:35.

Boarding begann planmässig, wurde dann aber gegen 19:00 nach langem Warten aller Passergiere zwischen Gate und Flugzeug abgebrochen. Grund: Technisches Problem Bordcomputer. Warten im Gatebereich, Flugpersonal informiert Passagiere über Bemühungen, das Problem zu beheben oder Ersatzmaschine aufzutreiben.

Kurz nach 20:00, Durchsage am Gate und zeitgleich SMS und Email, dass der Flug annulliert sei.

Die einzige Alternative, das Reiseziel noch am gleichen Tag zu erreichen, wäre der Direktflug mit Swiss gewesen. Abflug 20:15, nicht mehr erreichbar - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Umbuchung meinerseits erfolgte zeitnah über die easyJet Webseite ("self-service portal") auf die nächstmögliche Verbindung mit easyJet am Folgetag, Abflug 06:15.

Anstelle der auf der easyJet Webseite angebotenen Übernachtungsoptionen (Mahlsdorf, etc.), eigenständige Buchung im Steigenberger Airport Hotel.

Rechnungen für Verpflegung (ca EUR 60: Abendessen inkl. 1 Bier im Hotel, sowie "Frühstück" im Mövenpick Café im BER) und Übernachtung (ca EUR 100) am 30. März über das Webformular eingericht, am 31. März von easyJet akzeptiert, am 1. April auf meinem Konto gutgeschrieben.

Forderung auf Entschädigung (EUR 250) am 30. März über das (andere) Webformular eingereicht, am 7. April von easyJet akzeptiert, am 9. April auf meinem Konto gutgeschrieben.

Dast ist doch ein vorbildliches Verfahren. easyjet mit dem Zeitpunkt der Annulierung böses zu unterstellen hat ein Geschmäkle. Glaubst Du die checken erst einmal alle anderen Flüge und warten? Die hätten doch ohnehin nicht alles umbuchen können.